Zum Inhalt springen

Baukindergeld 2023: Nachfolgeprogramm

Wer hat Anspruch?

Das Baukindergeld hilft jungen Familien, den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Im Sommer 2023 soll der modifizierte Nachfolger starten.

Junge Familie Arm in Arm vor einer Haustür, neben der Kartons stehen.

Rechtsfrage des Tages:

Welche Familie träumt nicht vom eigenen Häuschen mit Garten? Oder darf es eine schicke Eigentumswohnung sein? Vielleicht können Sie ja auch Baukindergeld beantragen. Wer hat Anspruch auf diese Förderung?

Antwort:

Wer mit der Familie in die eigenen vier Wände ziehen möchte, muss finanziell einiges stemmen. Das Baukindergeld kann als Zuschuss den Weg ins Eigenheim erleichtern. Die staatliche Förderung endete zunächst im Dezember 2022. Haben Sie Ihren Antrag rechtzeitig gestellt, müssen Sie sich nun sputen. Für alle anderen: Im Sommer 2023 soll ein neues Förderprogramm starten.

Was wurde bezuschusst?

Die staatliche Förderung in Form des Baukindergeldes sollte es Familien mit Kindern erleichtern, ins Eigenheim zu ziehen. Auch Alleinerziehenden mit Kindern sollte durch das Baukindergeld der Einzug in die eigenen vier Wände ermöglicht werden. Die Förderung wurde für den Neubau oder Kauf eines Bestandbaus im Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2021 gewährt. Anträge hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis Ende 2022 entgegengenommen. Voraussetzung war, dass der Antragsteller den Neuerwerb selbst bewohnt. Außerdem musste mindestens ein im Haushalt gemeldetes Kind unter 18 Jahre alt sein. Das zu versteuernde Einkommen (mit einem Kind unter 18 Jahre) durfte maximal 90.000 Euro betragen. Für weitere Kinder stieg die Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Antrag rechtzeitig?

Haben Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem 31.12.2022 gestellt und eine Bestätigung erhalten? Dann müssen Sie sich sputen. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie alle notwendigen Nachweise einreichen. Dazu gehört der Einkommenssteuerbescheid des Haushalts aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr. Für einen Antrag im Jahr 2022 wären das die Bescheide für 2019 und 2020. Außerdem brauchen Sie die Meldebestätigung als Nachweis, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen und den Grundbuchauszug sowie den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung für das Haus oder die Wohnung. Familien und Alleinerziehende erhalten pro Kind 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren, maximal also 12.000 Euro. In Bayern kommen pro Kind und Jahr noch 300 Euro monatlich wiederum für maximal zehn Jahre als Baukindergeld Plus hinzu.

Umzug geplant

Den Zuschuss erhalten Sie von der KfW. Möchten Sie innerhalb des Zehnjahreszeitraums umziehen und Ihre Immobilie doch lieber vermieten, müssen Sie dies der KfW sofort melden. Der Zuschuss wird nämlich nur dann gezahlt, wenn Sie die geförderte Immobilie auch selbst bewohnen. Ziehen Sie aus, ist Schluss mit der Förderung. Das Baukindergeld wird außerdem nur gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung bereits Eltern waren. Es muss also mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt leben, für das Sie kindergeldberechtigt sind. Kommt der Nachwuchs erst später, können Sie kein Baukindergeld bekommen.

Ablauf

Für den Antrag kam es entscheidend darauf an, dass Sie bis spätestens zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung für Ihr Projekt hatten oder der Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie unterzeichnet worden war. Den Antrag mussten Sie dann spätestens sechs Monate nach Einzug ins neue Haus gestellt haben. Kauften Sie die von Ihnen bereits bewohnte Mietwohnung, galt der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages für die Fristberechnung. Schluss war dann endgültig am 31.12.2022. Bis zu diesem Tag konnten Sie Ihren Antrag noch abgeben, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt waren. Die dokumentierten Nachweise müssen Sie dann noch binnen drei Monaten nach Antragstellung bei der KfW abgeben.

Zukunftsmusik

Das Baukindergeld hat sich als Erfolgsmodell entpuppt. Daher soll es im Sommer 2023 in die Verlängerung gehen. Allerdings soll nach derzeitigem Plan keine Bezuschussung durch Fördergelder mehr erfolgen, sondern zinsverbilligte Darlehen bei der KfW angeboten werden: für Familien mit Kindern und einem maximalen Jahreseinkommen von 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind. Diese sollen auch nur für den Neubau von Immobilien gewährt werden und nicht für den Erwerb gebrauchter Eigenheime.

 

Auch interessant:

Im Vorgarten eines Einfamilienhauses trägt ein Mann seine Frau lachend auf dem Rücken.

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

Ähnliche Beiträge: