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Was ändert sich 2023 für Verbraucher und Verkehrsteilnehmer?

Von PV-Anlagen bis 49-Euro-Ticket

Auch in diesem Jahr kommen auf Verbraucher und Verkehrsteilnehmer wieder einige Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen zu.

Was ändert sich 2023 für Verbraucher und Verkehrsteilnehmer?

Gesetzliche Neuerungen 2023 

Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2023 als Verbraucher und Verkehrsteilnehmer einstellen.

Verbraucher

Strom- und Gaspreisbremse

Die geplante Gaspreisbremse soll ab März 2023 Strom- und Gaskunden entlasten. Gemessen am Vorjahresverbrauch sollen die Preise gedeckelt werden. Nach Inkrafttreten soll die Bremse rückwirkend auch für Januar und Februar gelten.

Bürgergeld statt Hartz IV

Statt Hartz IV gibt es ab dem 1. Januar 2023 das sogenannte Bürgergeld. Neben einer höheren Grundsicherung bleiben auch Ersparnisse bis 40.000 Euro für ein Jahr unberücksichtigt und müssen nicht angetastet werden. Zudem gibt es viele weitere Neuerungen. Eine Vertrauenszeit wird es aber nicht geben.

Entlastung durch Wohngeld

In Jahr 2023 sollen mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren können. Außerdem soll der Auszahlungsbetrag um durchschnittlich 190 Euro erhöht werden.

Notvertretung durch Ehepartner

Eine Gesetzesnovelle ermöglicht Ehepartner ab dem 1. Januar 2023 eine gegenseitige Notvertretung. Bis zu sechs Monate können Eheleute für den anderen Entscheidungen über Behandlungen treffen, wenn dieser bewusstlos oder sonst nicht dazu in der Lage ist. Dies gilt selbst ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld erhöht sich 2023 auf 250 Euro für die ersten drei Kinder. Eine zusätzliche Unterstützung bekommen einkommensschwache Familien bereits seit Juli 2022. Sie erhalten einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind und Monat.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag, der einkommensschwachen Familien zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, steigt ab Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind und Monat.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Lohn- und Einkommenssteuer wird 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.

Renten steigen

Ab 1. Juli 2023 steigen die Renten in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent. Rentner in Ostdeutschland können sich über etwa 4,2 Prozent mehr freuen. Außerdem können Rentner ihre Rentenbeiträge vollständig von der Steuer absetzen.

E-Rezept

Voraussichtlich ab Sommer sollen gesetzlich Versicherte über ihre elektronische Gesundheitskarte E-Rezepte papierlos in der Apotheke einlösen können.

Mehr Geld für Stromeinspeisung

Wer Strom aus seiner privaten Photovolatik-Anlage einspeist, kann sich über mehr Geld freuen. Die Novelle des Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) sieht ab 2023 eine Erhöhung für Anlagen vor, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Einnahmen aus PV-Anlagen steuerfrei

Rückwirkend ab 1. Januar 2022 muss für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlange mit einer Bruttonennleistung bis 30 Kilowatt keine Ertragssteuer mehr gezahlt werden. Eine Gewinnermittlung und Angabe in der Einkommenssteuererklärung entfallen. Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern müssen Sie ab 2023 keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.

Mehrweg statt Einweg

Gastronomen sind ab 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Gästen Getränke und Speisen für unterwegs in Mehrwegbehältern anzubieten. Betriebe mit höchstens fünf Angestellten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind hiervon ausgenommen. Diese sollen aber in mitgebrachte Behälter abfüllen dürfen.

Tabaksteuer steigt

Die Tabaksteuer steigt erneut und damit auch der Preis für Zigaretten, Zigarillos und Zigarren. Auch Feinschnitt und Pfeifentabak sowie Wasserpfeifentabak wird teurer.

Weitere Tattoo-Farben verboten

Bereits 2022 wurden viele Farbpigmente in Tätowierfarben verboten. Ab dem 4. Januar 2023 ist dann auch die Nutzung bestimmter Blau- und Grünpigmente untersagt.

Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2023 als Verkehrsteilnehmer einstellen.

Auto & Verkehr

Führerscheine tauschen

Inhaber von Führerscheinen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 in das Plastikkärtchen nach dem einheitlichen EU-Standard umtauschen.

Plug-in-Hybride: Förderung endet

In den Genuss der E-Auto-Prämie kommen Käufer von Plug-in-Hybriden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Die Förderungshöhe für reine E-Autos sinkt ab 2023.

Verbandskasten aufstocken

Die neue DIN-Verordnung für Verbandskästen sieht zwei Masken im Verbandskasten vor. Die Übergangsfrist endet zum 1. Februar 2023 und die Masken müssen verpflichtend mitgeführt werden. Nicht mehr notwendig sind zwei Dreieckstücher, jetzt reicht eins aus. Und das kleine Verbandstuch ist ersatzlos gestrichen.

49-Euro-Ticket

Künftig sollen alle für 49 Euro mit Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs fahren können. Wann das neue Ticket kommt, ist noch unklar. Derzeit wird von März oder April ausgegangen.

Keine Erhöhung der CO2-Abgabe

Eigentlich sollten Benzin und Dieselkraftstoffe ab dem 1. Januar 2023 teurer werden. Die vorgesehene Erhöhung der CO2-Abgabe wurde nun um ein Jahr verschoben und gilt erst ab 2024. Aufgrund der Energiekrise müssen sich Kraftfahrer dennoch auf steigende Spritpreise einstellen.

Digitale Vignette in der Schweiz

Im Laufe des Jahres will die Schweiz die digitale Vignette einführen, die die herkömmliche Klebevignette ergänzen soll. Außerdem ist ein Abkommen mit Deutschland auf dem Weg, das die Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz in Deutschland ermöglichen soll. Einen Starttermin gibt es noch nicht.

THG-Quote für E-Autos

Als Besitzer eines E-Autos können Sie auch 2023 weiter beim Quotenhandel eine Prämie erhalten. Sie erhalten quasi Geld für eingespartes Treibhausgas.

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