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Bestattungsarten

Erd-, Feuer-, Baum- und Seebestattung im Überblick

Wie unterscheiden sich die Bestattungsarten? Was ist erlaubt? Die Möglichkeiten und Regeln in Deutschland.

Eine Frau in schwarz steht alleine an einem Grab.

In Deutschland gibt es Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattungen. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten selbst keine Bestattungsart ausgewählt hat, fällt diese Aufgabe den Hinterbliebenen zu. Erfahren Sie hier, wie sich die Bestattungsarten in Deutschland unterscheiden und was Sie unabhängig von der Bestattungsart beachten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • In Deutschland gilt der Friedhofszwang, von dem es aber Ausnahmen gibt.
  • Die Bestattung in einem Sarg ist am teuersten, die Baumbestattung am günstigsten.
  • Wählen Sie auch nach dem Charakter des Verstorbenen aus.
  • Bei der Wahl der Bestattungsart können Sie unterschiedliche Möglichkeiten der Trauerfeier berücksichtigen.

Was bedeutet Friedhofszwang?

In Deutschland regeln die Bundesländer das Bestattungsrecht. Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland die Friedhofspflicht, auch Friedhofszwang genannt:

Seit 1934 müssen in Deutschland alle sterblichen Überreste in einem von der Gemeinde anerkannten Friedhof in einem Sarg oder einer Urne beigesetzt werden. Die Regel gilt also auch für Kremationsasche.

Achtung: Die Asche mit nach Hause zu nehmen oder auszustreuen bzw. ein Grab im eigenen Garten anzulegen, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Strafe belegt werden.

Ausnahmen vom Friedhofszwang

Es gibt einige Ausnahmen in Deutschland, die Sie von der Friedhofspflicht entbinden:

  • Die Seebestattung ist mittlerweile für alle Menschen in Deutschland erlaubt. Die Voraussetzungen: Sie darf nur nach einer Kremation erfolgen und muss auf dem offenen Meer stattfinden. Die Urne muss biologisch abbaubar sein.
  • Die Baumbestattung darf in einigen dafür vorgesehenen Wäldern erfolgen.
  • In Nordrhein-Westfalen, Bremen und Berlin gelten lockerere Regeln. Dort sind zum Teil auch Bestattungen auf dem eigenen Grundstück möglich, solange einige Voraussetzungen erfüllt sind. Auch ein Begräbnis ohne Sarg ist unter Auflagen möglich, z. B. in einem Leichentuch.

Auch im Ausland gelten deutlich lockerere Regeln, etwa in den Niederlanden und der Schweiz. Dort kann unter Umständen sogar die Asche ausgehändigt werden. Ein Import nach Deutschland ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit.

Tipp

Möglich ist eine Diamantbestattung. Dabei wird die Kremationsasche zu einem Diamanten gepresst, der auch legal nach Deutschland importiert werden darf.

Welche Bestattungsarten gibt es in Deutschland?

Zunächst müssen Sie entscheiden, ob der Verstorbene in einem Sarg beerdigt oder eingeäschert werden soll. Die Asche kann in einem Urnengrab, auf einem Waldfriedhof oder bei einer Seebestattung beigesetzt werden.

Zwischen den Bestattungsarten gibt es teilweise sehr große Kostenunterschiede. Achten Sie bei der Auswahl aber nicht nur auf die Kosten. Wichtig ist auch der Charakter des Verstorbenen, um ihm eine passende Ruhestätte zu ermöglichen – und den Angehörigen eine angemessene Verabschiedung.

Wie sich die Kosten der unterschiedlichen Bestattungsarten zusammensetzen, erfahren Sie im Ratgeber Bestattungskosten.

Erdbestattung – die traditionelle Bestattungsart


Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Für gewöhnlich werden Verstorbene auf dem Friedhof der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes beerdigt. Möchten sie an einem anderen Ort beerdigt werden, muss der jeweilige Friedhofsträger zustimmen.

Die Erdbestattung ist mit rund 5.000 bis 15.000 € die teuerste Bestattungsart, aber auch nach wie vor einige der häufigsten. Deutlich günstiger wird die Sargbeisetzung, wenn Sie ein Reihengrab wählen.


Wichtig:
Auch die Dauerkosten sind durch das relativ große Grab höher, wenn Sie die Grabpflege nicht selbst übernehmen wollen.

Feuerbestattung – Kremation und anschließende Urnenbeisetzung

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen erst in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt.

Voraussetzung für die Feuerbestattung ist unter anderem eine zweite Leichenschau, die ein Gerichtsmediziner vornimmt. Der Grund: Bei einer Einäscherung werden alle Hinweise auf eine unnatürliche Todesursache vernichtet. Nach der Kremation kann die Urne auf dem Friedhof oder im Rahmen einer Baum- oder Seebestattung beigesetzt werden. Eine Urnenbeisetzung kostet etwa zwischen 3.500 und 7.500 €.

Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf einer Feuerbestattung finden Sie im Ratgeber Feuerbestattung.

Baumbestattung im Bestattungswald

Bei der Baumbestattung wird eine biologisch abbaubare Urne am Fuß eines Baumes beigesetzt. Baumbestattungen können entweder auf dem Gelände eines Friedhofs oder in einem Bestattungswald erfolgen, z. B. in einem FriedWald® oder einem RuheForst®.

Mit rund 2.000 bis 4.500 € ist die Baumbestattung die günstigste Bestattungsart. Anders als bei der Erd- und Urnenbestattung fallen dabei auch keine Dauerkosten an.

Weitere Informationen für die Planung einer Baumbestattung erhalten Sie im Ratgeber Baumbestattung.

Seebestattung – die letzte Ruhe auf hoher See

Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. In Deutschland sind Seebestattungen in Nord- und Ostsee möglich. Die Organisation einer Seebestattung übernimmt ein darauf spezialisiertes Bestattungsunternehmen.

Auch Seebestattungen sind vergleichsweise günstig: Sie kosten zwischen 2.300 und 6.500 €.

Was Sie noch bei einer Seebestattung beachten müssen, erfahren Sie im Ratgeber Seebestattung.

Tipp

 Bei See- und Baumbestattungen sowie bei der Unterbringung von Urnen in einem Kolumbarium oder einer Gemeinschaftsgrabstätte fallen übrigens kaum Grabpflegekosten an. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Grabpflegekosten.

Reihengräber auf einem gepflegten Friedhof.

Die wichtigsten Schritte vor der Bestattung

Egal, für welche Bestattungsart Sie sich entscheiden: Bei jeder Variante fällt viel organisatorischer Aufwand an.

Im Vorfeld der Beisetzung müssen Sie Folgendes tun:

  • Direkt nach dem Todesfall: Benachrichtigen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt.
  • Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut, das Sie bei der weiteren Planung und in bürokratischen Belangen unterstützt.
  • Benachrichtigen Sie Versicherungen, Angehörige und Arbeitgeber.

Ihr Bestatter übernimmt zunächst die Überführung und die hygienische Grundversorgung des Verstorbenen. Dazu zählen das Waschen, Kämmen und Einbalsamieren. Danach wird der Leichnam angekleidet und in den Sarg gebettet.

Wenn Sie möchten, erledigt Ihr Bestatter auch Behördengänge, z. B. das Einholen der Sterbeurkunde beim Standesamt. Mehr Informationen zum Thema Sterbeurkunde erhalten Sie im ERGO Ratgeber.

Eine Übersicht über alle wichtigen Schritte nach einem Todesfall finden Sie auf der Themenseite im ERGO Ratgeber.

Trauerfeiern bei unterschiedlichen Bestattungsarten

Unabhängig von der Art der Bestattung ist es üblich, eine Trauerfeier abzuhalten. Sie bietet Ihnen und anderen Angehörigen die Gelegenheit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden und ihm die letzte Ehre zu erweisen.

Die Trauerfeier können Sie individuell gestalten. Findet die Feier in einer Trauerhalle des Friedhofs statt, eignen sich Blumen, Kerzen oder Bilder als Dekoration. Auf das Grab wird für gewöhnlich ein Trauerkranz gelegt. Unabhängig von der Bestattungsart können Sie die Trauerfeier musikalisch untermalen, z. B. mit der Lieblingsmusik des Verstorbenen. Musikstücke können auch von einem Chor oder Live-Musikern vorgetragen werden.

Um den Verstorbenen zu würdigen, wird während der Trauerfeier meist auch eine Trauerrede gehalten. Sie selbst oder ein anderer Angehöriger können diese vortragen. Alternativ organisiert Ihr Bestattungsinstitut einen christlichen oder weltlichen Redner. Am besten sprechen Sie im Vorfeld den Inhalt der Trauerrede ab.

Nach der Beisetzung findet i. d. R. noch ein Leichenschmaus in einem Restaurant oder bei Ihnen zu Hause statt.

Im ERGO Ratgeber finden Sie mehr Informationen zu Trauerfeiern und Leichenschmaus.

Trauerfeier in der Trauerhalle

Eine Trauerfeier in der Trauerhalle des Friedhofs ist die häufigste Art der Trauerfeier. Dabei können die Angehörigen am Sarg trauern. Diese Art der Trauerfeier ist für alle Bestattungsarten möglich, da sie auch vor der Einäscherung stattfinden kann.

Bei Feuerbestattungen wird der Verstorbene für die Trauerfeier im Sarg aufgebahrt und anschließend zur Einäscherung abtransportiert. Das ist auch direkt in Krematorien möglich, wo es häufig Trauerhallen gibt.

Trauerfeiern am Grab

Trauerfeiern am Grab sind bei Erdbestattungen und bei Urnenbestattungen möglich. Dabei treffen sich die Angehörigen direkt am Grab, um bei der Ankunft und beim Herablassen des Sarges oder der Urne dabei zu sein. Üblich ist auch eine Kombination von Trauerfeier in der Trauerhalle mit anschließendem Gang zum Grab.

Trauerfeiern auf See

Bei Seebestattungen können Trauerfeier und Leichenschmaus auf See stattfinden. Die Urne wird dann in einer feierlichen Zeremonie dem Meer übergeben. Die Angehörigen können dabei auch symbolische Gegenstände aus natürlichen Materialien ins Meer werfen, z. B. Blumen und Blätter.

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