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Sterbeurkunde: Kosten, Fristen, notwendige Dokumente & Co.

Alles über Sterbeurkunden

Eine Sterbeurkunde muss innerhalb von 3 Werktagen nach einem Todesfall beantragt werden.

Ein Notarsiegel steht auf einem Dokument. Dahinter sitzt ein Mann im Anzug und blättert in einem Buch.

Bei einem Todesfall in der Familie sind Formalitäten oft das Letzte, woran man denken möchte. Dennoch sollte die Sterbeurkunde so bald wie möglich nach einem Todesfall von Angehörigen oder Bevollmächtigten beantragt werden. Das Dokument ist notwendig, um den Tod des Verstorbenen z. B. an die Rentenkasse, an die Versicherer und an das Nachlassgericht zu melden. Dieser Ratgeber informiert Sie, wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen, wofür Sie das Dokument benötigen und welche Kosten für die Sterbeurkunde anfallen. 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Sterbeurkunden müssen verpflichtend spätestens 3 Werktage nach dem Tod beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden.
  • Eine Sterbeurkunde kostet zwischen 10 und 14 €. Wenn Sie mehrere beantragen, kostet jede weitere Ausführung ca. 5 €.
  • Sterbeurkunden sind verpflichtend spätestens 3 Werktage nach dem Tod zu beantragen.
  • Sterbeurkunden werden unter anderem benötigt, um Hinterbliebenenrenten zu beantragen, den Erbschein vom Nachlassgericht zu erhalten und den Versicherungsfall bei der Risikolebensversicherung zu melden.

Tipp

Viele Bestatter übernehmen den Antrag auf die Sterbeurkunde, wenn Sie ihnen eine schriftliche Vollmacht erteilen. Denn für die Beerdigung benötigen die Bestattungsunternehmen ähnliche Unterlagen wie das Standesamt. Eine Bestattung ohne Totenschein und Sterbeurkunde ist i. d. R. nicht möglich.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Viele Bestatter übernehmen den Antrag auf die Sterbeurkunde, wenn Sie ihnen eine schriftliche Vollmacht erteilen. Denn für die Beerdigung benötigen die Bestattungsunternehmen ähnliche Unterlagen wie das Standesamt. Eine Bestattung ohne Totenschein und Sterbeurkunde ist i. d. R. nicht möglich.

Diese Informationen stehen auf der Sterbeurkunde:

  • Vornamen und Name
  • Ggf. Geburtsname
  • Ggf. Religionszugehörigkeit
  • Letzter Wohnsitz
  • Geburtsort und -datum
  • Familienstand
  • Ehepartner oder Lebenspartner, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes noch verheiratet oder verpartnert war; auch Witwen und Witwer
  • Sterbeort
  • Todeszeitpunkt

Gut zu wissen

Beim ersten Antrag auf eine Sterbeurkunde wird der Tod der Person im Sterberegister eingetragen. Dort werden dieselben Informationen hinterlegt, die in der Sterbeurkunde stehen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Sterbeurkunde beantragen, erhalten Sie eine amtlich beglaubigte Abschrift des Sterberegistereintrags.

Brauche ich mehr als eine Sterbekurkunde?

In der Regel benötigen Sie mehr als eine Sterbeurkunde, da besonders die gesetzlichen und privaten Versicherungen jeweils eine Urkunde im Original benötigen. Grundsätzlich benötigen Sie je eine Sterbeurkunde für folgende Zwecke:

  • für die eigenen Unterlagen
  • für die Rentenversicherung
  • für die Krankenversicherung
  • für das Nachlassgericht
  • für jede private Versicherung (z. B. Risikolebensversicherung)
  • für jede Bank, bei der ein Konto existiert

Für andere Verträge wie Arbeits- und Mietverträge sowie Abos und Co. reicht häufig eine einfache Kopie der Sterbeurkunde aus.

Wie lange dauert es, bis man die Sterbeurkunde bekommt?

Die Sterbeurkunde wird nicht direkt ausgestellt. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder persönlich beim Standesamt eingereicht haben, dauert es 1–2 Wochen, bis Sie die Sterbeurkunde abholen können. In Zeiten hoher Auslastung kann es auch etwas länger dauern. 

So können Sie die Sterbeurkunde beantragen

Der Tod eines Menschen muss spätestens am 3. Werktag nach dem Tod beim örtlichen Standesamt angezeigt werden. Den Antrag auf die Sterbeurkunde dürfen Ehepartner sowie direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder Enkel, Großeltern und Geschwister) stellen. Auch andere Personen mit einem berechtigten oder rechtlichen Interesse können eine Sterbeurkunde anfordern. Sie können den Antrag persönlich oder schriftlich stellen. Einige Standesämter bieten inzwischen auch die Möglichkeit, die Sterbeurkunde online zu beantragen. In jedem Fall müssen Sie dem Standesamt eine Reihe von Unterlagen vorlegen, um die Sterbeurkunde zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab.

Diese Unterlagen werden immer benötigt:

  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt, der den Tod festgestellt hat)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen

Bei verheirateten oder verpartnerten Verstorbenen:

  • Totenschein
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch
  • bei Witwen/Witwern: Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners

Bei geschiedenen Verstorbenen:

  • Totenschein
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Wichtig: Bei Geschiedenen muss das Scheidungsurteil zum Todeszeitpunkt bereits rechtskräftig sein. Andernfalls gilt die Ehe noch nicht als geschieden.

Was konkret zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt, und woran Sie in jedem Fall denken sollten, erfahren Sie im umfangreichen ERGO Ratgeber zum Todesfall.

Welche Unterlagen muss ich als Antragsteller mitbringen?

Antragsteller für eine Sterbeurkunde müssen sich mit einem Personalausweis, Führerschein oder Reisepass ausweisen. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse am Ausstellen der Sterbeurkunde haben. Dazu reicht z. B. der Nachweis der Familienzugehörigkeit zum Verstorbenen, etwa indem man die eigene Geburtsurkunde vorlegt. Ausführliche Infos zum rechtlichen oder berechtigten Interesse finden Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Was kostet es, eine Sterbekurkunde zu beantragen?

Eine Sterbeurkunde anfertigen zu lassen, kostet Gebühren. Die Höhe der Kosten ist je nach Bundesland und Region unterschiedlich. I. d. R. kostet eine Sterbekurkunde aber zwischen 10 und 14 €. Wenn Sie mehrere Ausführungen der Sterbekurkunde brauchen, kostet jede weitere Urkunde ca. 5 €.

Gut zu wissen: Die Sterbeurkunden, die für Sozialversicherung, Krankenkasse und gesetzliche Rentenversicherung ausgestellt werden, sind kostenlos.

Nachträglich Kopien der Sterbeurkunde beantragen

Wenn Sie die Sterbeurkunde zum ersten Mal beantragen, benötigen Sie alle o. g. Unterlagen. Bei diesem ersten Antrag wird der Todesfall in das Sterberegister eingetragen. Es kann aber auch vorkommen, dass eine Sterbeurkunde nachträglich benötigt wird – z. B., wenn die ursprüngliche Sterbeurkunde nicht mehr auffindbar ist. In solchen Fällen beantragen Sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde aus den Daten des Sterberegisters. 

Dazu brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis
  • Nachweis zum rechtlichen bzw. berechtigten Interesse oder Nachweis über die Verwandtschaft (bei Ehepartnern, Vorfahren und Nachkommen)

Was kostet die Kopie einer Sterbeurkunde?

Für die Kopie einer Sterbeurkunde fallen nicht die gleichen Kosten an wie für das Ausstellen der Urkunde, da es sich dabei um die sog. Beglaubigung eines Personenstandsdokuments handelt. Für eine beglaubigte Abschrift des Sterberegisters zahlen Sie je nach Bundesland zwischen 10 und 20 €. Wenn Sie mehrere Kopien benötigen, werden pro zusätzliche Kopie meist noch einmal zwischen 5 und 8 € fällig. 

Totenschein und Sterbeurkunde: Wo liegt der Unterschied?

Zu den benötigten Unterlagen für eine Sterbeurkunde gehört auch der Totenschein. Der Totenschein ist nicht das gleiche wie die Sterbeurkunde.

  • Der Totenschein wird immer von einem Arzt ausgestellt. Dieser wird bei einem Todesfall gerufen, um den Tod festzustellen und dies mit dem Totenschein zu bestätigen. Neben Namen, Geburtsdatum und weiteren persönlichen Daten des Verstorbenen ist auf dem Totenschein auch die Todesart und Todesursache festgehalten. Der Totenschein ist Voraussetzung, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann.
  • Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt. Sie enthält alle persönlichen Daten des Verstorbenen wie Name, Geburtstag und Geburtsort, sowie Todestag, Sterbeort und Zeitpunkt des Todes. Die Sterbeurkunde wird benötigt, um den Tod eines Menschen offiziell nachzuweisen, z. B. bei Versicherungen, Behörden und Dienstleistern.

Verwendung: Wofür braucht man eine Sterbeurkunde?

Sie benötigen die Sterbeurkunde überall dort, wo Sie offiziell nachweisen müssen, dass eine Person verstorben ist – z. B. bei den gesetzlichen Versicherungen (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung) und bei den privaten Versicherungen (z. B. Risikolebensversicherung) ist die Sterbeurkunde notwendig. Nicht zuletzt müssen Sie in vielen Fällen eine Sterbeurkunde vorlegen, wenn Sie bestehende Verträge des Verstorbenen kündigen. Dafür reicht in vielen Fällen eine einfache Kopie oder ein Scan der Urkunde. 

Sterbeurkunde für die Sozialversicherung

Als Nachweis bei den Sozialversicherungen, zu denen die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung zählen, bekommen Sie die Sterbeurkunde kostenlos ausgestellt. Sie muss direkt und im Original an die jeweiligen Versicherungen geschickt werden.

Tipp: Kontaktieren Sie möglichst schnell die jeweiligen Versicherungen. Bei einigen Krankenkassen ist zwar die Einsendung einer Sterbeurkunde nicht notwendig. Trotzdem sollten Sie den Tod direkt melden – nicht zuletzt, damit keine unnötigen Gebühren anfallen.

Sterbeurkunden für andere Versicherungen

Auch Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen müssen sofort über einen Todesfall informiert werden. Die genaue Frist hängt von den jeweiligen Bedingungen der Versicherung ab, 24 Stunden sind aber die Regel. Nachdem Sie die Versicherer informiert haben, senden Sie anschließend die Sterbeurkunde sofort ein.

Wann Sie welche Versicherungen informieren müssen, finden Sie in ERGO Ratgeber zu Versicherung im Todesfall.

Sterbeurkunde für die Kündigung von Verträgen

Höchstpersönliche Verträge enden mit dem Tod. Das ist z. B. der Fall bei Vereinsmitgliedschaften und Arbeitsverträgen. Es kann sich lohnen, die Vertragsparteien des Verstorbenen schnell über den Todesfall zu informieren und die Sterbeurkunde an die Vertragspartner zu senden. Denn z. T. werden Zahlungen für angebrochene Laufzeiten rückerstattet.

Ausnahmen bei Verträgen von verstorbenen Personen

Schließen die Verträge des Verstorbenen andere Personen mit ein, gelten bestimmte Ausnahmen vom Kündigungsrecht bzw. von der Kündigungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung kann z. B. eine mitversicherte Person übernehmen. Auch Mietverträge mit mehreren Mietparteien gehen automatisch an die anderen Mieter über, nicht an die Erben. Auch für diese Vertragsänderungen benötigen Sie eine Sterbeurkunde als Nachweis. In vielen Fällen reicht für solche Vertragskündigungen oder -änderungen eine einfache Kopie oder ein Scan der Sterbeurkunde aus.

Wer braucht die Sterbeurkunde im Original?

Die Sozialversicherungen wie Kranken- und Rentenversicherung sowie privaten Versicherungen wie Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung und private Altersvorsorge benötigen in jedem Fall ein Original der Sterbeurkunde. Auch Banken fordern das originale Dokument. Für die Auflösung höchstpersönlicher und anderer Verträge reicht i. d. R. eine Kopie oder ein Scan der Sterbeurkunde aus.

Was ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse für Sterbeurkunden?

Eine Sterbeurkunde wird nur an Personen ausgehändigt, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Auskunft haben. Folgende Personengruppen können eine Auskunft aus dem Sterberegister beantragen:

  • Unmittelbare Angehörige wie Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen, also z. B. Eltern, Großeltern, Kinder.
  • Personen oder Organisationen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können: Das können z. B. Arbeitgeber, Schuldner oder Vertragspartner sein ebenso wie Begünstigte eines Gerichtsurteils – also alle Personen, die die Sterbeurkunde benötigen, um evtl. rechtliche Ansprüche zu wahren.
  • Geschwister und Kinder der Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Das „berechtigte Interesse“ ist nicht eindeutig definiert und muss im Einzelfall begründet werden. Es obliegt dem jeweiligen Standesamt, über das berechtigte Interesse zu entscheiden. 

Gut zu wissen:
Ist eine Person schon mehr als 30 Jahre tot, kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, eine Auskunft aus dem Sterberegister anfordern. Ahnenforschung wird z. B. meist als berechtigtes Interesse anerkannt. Wenn Sie also nicht zu den direkten Angehörigen des Verstorbenen zählen, kann eine Sterbeurkunde zu Ahnenforschungszwecken erst nach 30 Jahren ausgestellt werden. 

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