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Sterbeurkunde: Kosten, Fristen, notwendige Dokumente & Co.

Alles über Sterbeurkunden

Eine Sterbeurkunde muss innerhalb von 3 Werktagen nach einem Todesfall beantragt werden. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

Ein Notarsiegel steht auf einem Dokument. Dahinter sitzt ein Mann im Anzug und blättert in einem Buch.

Eine Sterbeurkunde muss nach einem Todesfall von den Angehörigen oder Bevollmächtigten beantragt werden. Die Urkunde ist notwendig, um den Tod des Verstorbenen z. B. an die Rentenkasse, an Versicherungen und an das Nachlassgericht zu melden. Dieser Ratgeber informiert Sie, wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen, über die Kosten der Sterbeurkunde und über die wichtigsten Verwendungen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Sterbeurkunde muss beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden.
  • Eine Sterbeurkunde kostet zwischen 10 und 14 €. Wenn Sie mehrere beantragen, kostet jede weitere etwa 5 €.
  • Sterbeurkunden sind verpflichtend spätestens 3 Werktage nach dem Tod zu beantragen.
  • Sterbeurkunden werden unter anderem benötigt, um Hinterbliebenenrenten zu beantragen, den Erbschein vom Nachlassgericht zu erhalten und den Versicherungsfall bei der Risikolebensversicherung zu melden.

Tipp

Viele Bestatter übernehmen den Antrag auf die Sterbeurkunde, wenn Sie ihnen eine schriftliche Vollmacht erteilen. Denn für die Beerdigung benötigen die Bestattungsunternehmen ganz ähnliche Unterlagen wie das Standesamt.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen. Sie wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt.

Diese Informationen stehen auf der Sterbeurkunde:

  • Vornamen und Name
  • Ggf. Geburtsname
  • Ggf. Religionszugehörigkeit
  • Letzter Wohnsitz
  • Geburtsort und -datum
  • Familienstand
  • Ehepartner oder Lebenspartner, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes noch verheiratet oder verpartnert war; auch Witwen und Witwer
  • Sterbeort
  • Todeszeitpunkt

Gut zu wissen

Beim ersten Antrag auf eine Sterbeurkunde wird der Tod der Person im Sterberegister eingetragen. Darin werden dieselben Informationen hinterlegt, die in der Sterbeurkunde stehen. Wenn Sie später eine Sterbeurkunde beantragen, erhalten Sie eine amtlich beglaubigte Abschrift des Sterberegistereintrags.

So können Sie die Sterbeurkunde beantragen

Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich stellen. Einige Standesämter bieten inzwischen auch Online-Anträge an. Um eine Sterbeurkunde zu beantragen, benötigen Sie einige Unterlagen.

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Familienstand des Verstorbenen ab. Diese Unterlagen werden immer benötigt:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde

Bei verheirateten oder verpartnerten Verstorbenen:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  •  Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch
  • Ggf. Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners

Bei geschiedenen Verstorbenen:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Wichtig: Bei Geschiedenen muss das Scheidungsurteil bereits rechtskräftig sein. Andernfalls gilt die Ehe noch nicht als geschieden.

Zusätzlich muss sich der Antragsteller ausweisen und beweisen, dass er ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse hat. Er kann z. B. die eigene Geburtsurkunde vorlegen, um nachzuweisen, dass er das Kind des Verstorbenen ist.

Nachträglich Kopien der Sterbeurkunde beantragen

Die genannten Unterlagen benötigen Sie lediglich bei der ersten Beantragung, bei der der Todesfall in das Sterberegister eingetragen wird. Nach dem Eintrag können Sie amtlich beglaubigte Kopien beantragen. Dazu brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis
  • Nachweis zum rechtlichen bzw. berechtigten Interesse oder Nachweis über die Verwandtschaft (bei Ehepartnern, Vorfahren und Nachkommen)

Antragsfristen: Wann muss eine Sterbeurkunde beantragt werden?

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim örtlichen Standesamt angezeigt werden.

Totenschein und Sterbeurkunde: Wo liegt der Unterschied?

Zu den nötigen Unterlagen für eine Sterbeurkunde gehört auch der Totenschein. Er ist nicht zu verwechseln mit der Sterbeurkunde.

Bei einem Todesfall muss immer ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Er stellt den Totenschein aus, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt. Der Bestatter benötigt den Totenschein ebenfalls, damit er die Beerdigung durchführen darf.

Das kann eine Sterbeurkunde kosten

Eine Sterbeurkunde anfertigen zu lassen kostet Gebühren. Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich, liegt aber meist zwischen 10 und 14 €. Wenn Sie mehrere Ausführungen brauchen, kostet jede weitere Urkunde meist ca. 5 €.

Die Sterbeurkunden für Sozialversicherung, Krankenkasse und gesetzliche Rentenversicherung sind kostenlos.

Verwendungen: Dafür braucht man eine Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist nötig, um den Tod des Verstorbenen bei der Sozialversicherung (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung) und bei privaten Versicherungen (z. B. Risikolebensversicherung) nachzuweisen. Auch bei der Kündigung von Verträgen ist oft eine Sterbeurkunde notwendig. Meistens reicht dafür eine einfache Kopie oder ein Scan.

Sterbeurkunde für die Sozialversicherung

Für die Sozialversicherungen, zu denen die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung zählen, bekommt man die Sterbeurkunde kostenfrei. Sie muss direkt an die jeweiligen Versicherungen geschickt werden.

Tipp: Kontaktieren Sie möglichst schnell die jeweiligen Versicherungen. Bei einigen Krankenkassen ist zwar die Einsendung einer Sterbeurkunde nicht notwendig. Trotzdem sollten Sie den Tod direkt melden – nicht zuletzt, damit keine unnötigen Gebühren anfallen.

Sterbeurkunden für andere Versicherungen

Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen müssen direkt über den Todesfall informiert werden. Die genaue Frist hängt von der Versicherung ab, 24 Stunden sind aber die Regel. Senden Sie die Sterbeurkunde anschließend schnellstmöglich ein.

Wann Sie welche Versicherungen informieren müssen, finden Sie in diesem Ratgeber.

Sterbeurkunde für die Kündigung von Verträgen

Höchstpersönliche Verträge enden mit dem Tod. Das ist z. B. der Fall bei Vereinsmitgliedschaften und Arbeitsverträgen. Es kann sich lohnen, die Sterbeurkunde schnell an die anderen Vertragsparteien zu senden. Dann können Zahlungen für angebrochene Laufzeiten rückerstattet werden.

Andere Verträge werden i. d. R. vererbt und müssen gekündigt werden. Das bedeutet, dass z. B. Versicherungen, Energieversorgerverträge, Streamingdienste, Monatskarten oder Abonnements erst einmal weiterlaufen. Doch viele Verträge beinhalten ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Wenn das nicht zutrifft, können Sie den Vertrag möglicherweise erst im Rahmen der nächsten Kündigungsfrist kündigen. Viele Firmen zeigen sich aber kulant und entlassen Sie früher aus dem Vertrag.

Ausnahmen kann es bei Versicherungen geben sowie bei Verträgen, die andere Personen einschließen. Eine Haftpflichtversicherung kann z. B. von der mitversicherten Person übernommen werden. Mietverträge mit mehreren Mietparteien gehen automatisch an die anderen Mieter über, nicht an die Erben. Auch für diese Vertragsänderungen benötigen Sie eine Sterbeurkunde.

Für Vertragskündigungen oder -änderungen reicht meistens eine einfache Kopie der Sterbeurkunde aus.

Was ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse für Sterbeurkunden?

Eine Sterbeurkunde wird nicht jedem ausgehändigt. Eine Auskunft aus dem Sterberegister können diese Personengruppen beantragen:

  • Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen, also z. B. Eltern, Großeltern, Kinder
  • Personen oder Organisationen, die ein rechtliches Interesse nachweisen
  • Geschwister und Geschwister des Kindes, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben
  • Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, wenn die Person bereits 30 Jahre lang tot ist

Ein rechtliches Interesse an einer Sterbeurkunde haben z. B. Vertragspartner, Schuldner und Begünstigte eines Urteils. Das heißt: Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, wenn sie zur Wahrung rechtlicher Ansprüche notwendig ist.

Berechtigtes Interesse ist nicht eindeutig definiert. Darüber entscheidet im Einzelfall die ausstellende Behörde.

Übrigens: Ahnenforschung ist kein rechtliches Interesse, wird aber normalerweise als berechtigtes Interesse eingestuft. Das bedeutet, dass Sterbeurkunden für die Ahnenforschung erst nach 30 Jahren ausgestellt werden. Außer, Sie zählen zu den direkten Vorfahren, Nachfahren oder Ehepartnern. Oder zu den Geschwistern bzw. Geschwistern der Kinder.

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