Hat der Verstorbene eine Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall eine Zahlung. Wichtig ist, dass diese im Versicherungsbetrag als begünstigte Personen genannt werden und den Todesfall sofort melden.

Eine Sterbegeldversicherung endet im Todesfall mit der Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.
Eine Risikolebensversicherung zahlt die Versicherungssumme im Todesfall innerhalb der Laufzeit, der Vertrag endet damit.
Das Wichtigste in Kürze:
- Personengebundene Versicherungen wie Krankenversicherung, Risikolebensversicherung oder Unfallversicherung enden nach einem Todesfall automatisch.
- Sachgebundene Versicherungen wie Wohngebäude- und Hausratversicherung müssen im Todesfall von den Hinterbliebenen gekündigt oder können z. T. übernommen werden.
- Um Hinterbliebene im Todesfall abzusichern, eignen sich eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung am besten. Eine Sterbegeldversicherung deckt alle Bestattungskosten ab.
Diese Themen finden Sie hier:
Welche Versicherungsverträge enden automatisch mit dem Tod?
Personenbezogene Versicherungen: Meldung und Fristen bei Todesfall
Todesfall melden: Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Welche Versicherungen muss man im Todesfall kündigen oder kann sie übernehmen?
Finanzielle Absicherung im Todesfall: Welche Möglichkeiten gibt es?
Versicherungen im Todesfall - was ist zu beachten?
Wichtige Fragen- schnell geklärt
Was passiert mit den Versicherungen bei einem Todesfall?
Ein Todesfall in der Familie ist immer eine Ausnahmesituation. Und noch während die Trauer den Alltag überschattet, gibt es für die Angehörigen zahlreiche Formalitäten zu erledigen. So müssen unter anderem zeitnah die Versicherungen des Verstorbenen informiert werden. Einige Versicherungen enden nach einem Todesfall automatisch, insbesondere sachgebundene Versicherungen müssen aber in der Regel gekündigt oder können von den Hinterbliebenen übernommen werden.
Auch für den Anspruch auf Auszahlung ist die Meldung bei den Versicherern wichtig. Dies gilt zum Beispiel im Fall einer Risikolebensversicherung, einer Sterbegeldversicherung oder einer Unfallversicherung. Die vertraglichen Meldefristen für diese Versicherungen sind meist relativ kurz. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln.
Wie melde ich einen Todesfall bei der Versicherung?
In der Regel ist es die Aufgabe der Angehörigen, die Versicherungen über den Todesfall zu informieren. Als Nachweis benötigen Sie dafür die Sterbeurkunde, die vom örtlichen Standesamt ausgestellt wird. Wer keine Zeit hat, die Sterbeurkunde selbst zu beantragen, kann auch das Bestattungsunternehmen damit beauftragen. Voraussetzung für das Beantragen der Sterbeurkunde ist der Totenschein, den ein Arzt unmittelbar nach dem Todesfall ausstellt.

Risikolebensversicherung
Sichern Sie Ihre Liebsten im Todesfall ab
Lassen Sie nicht zu, dass ein Trauerfall in der Familie zur existenziellen Bedrohung wird: Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Angehörigen gegen finanziellen Belastungen z. B. durch Miete, Kredite oder Ausbildungskosten ab.
Welche Versicherungsverträge enden automatisch mit dem Tod?
Personenbezogene Versicherungen – also alle Versicherungen, die auf den Versicherungsnehmer bezogene Risiken versichern – enden automatisch mit dem Ableben des Versicherten. Dazu zählen:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Kapitallebens- und Risikolebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
Als Angehöriger müssen Sie diese Versicherungen nicht schriftlich kündigen. Sie sollten den Versicherer aber so früh wie möglich über den Todesfall informieren und ggf. geforderte Nachweise wie etwa die Sterbeurkunde einreichen.
Wichtige Info
Krankenversicherung: automatisch beenden oder weiterführen
Um die Krankenversicherung des Verstorbenen zu beenden, können Sie den Versicherer zunächst telefonisch über den Todesfall informieren. Anschließend müssen Sie die Versicherungskarte abgeben und eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen. Das geht in vielen Fällen digital per E-Mail. Bereits gezahlte Krankenkassenbeiträge werden Ihnen anteilig erstattet.
Wenn Sie über die Krankenversicherung des Verstorbenen mitversichert waren, etwa als Ehepartner oder als Familienmitglied, können Sie die bestehende Krankenversicherung weiterführen. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 2 Monaten bei der Versicherung melden.
Meldung und Fristen bei Todesfall
Hat der Verstorbene eine Versicherung abgeschlossen, um Angehörige abzusichern, ist schnelles Handeln gefragt: Die Meldefrist für diese Versicherungen beträgt meist nur wenige Tage.
Lebensversicherung | Unfallversicherung | Sterbegeldversicherung | |
---|---|---|---|
Meldefrist | 24–72 Stunden, je nach Vertrag | innerhalb von 48 Stunden | möglichst früh, spätestens 30 Tage nach Todesfall |
Erforderliche Unterlagen | Sterbeurkunde, Versicherungsschein, ggf. weitere Unterlagen | Sterbeurkunde, Versicherungsschein, ggf. weitere Unterlagen | Sterbeurkunde, Versicherungsschein, ggf. weitere Unterlagen |
Besonderheiten | Bei Überschreiten der Meldefrist kann der Versicherer die Auszahlung verweigern. | Der Versicherer prüft ggf. mit einer Obduktion, ob tatsächlich ein Unfall die Todesursache war. |
Bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen, die Sie selbst als Hinterbliebene absichert, müssen Sie bei der Meldung des Todesfalls eine Reihe von Unterlagen einreichen:
Checkliste
- Versicherungsschein
- Kopie der Sterbeurkunde
- Name(n) und Adresse(n) der begünstigten Person(en)
- Bankverbindung(en) der begünstigten Person(en)
- Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
- Bei Tod durch einen Unfall: kurze Schilderung des Unfallhergangs und ggf. die entsprechenden Unfallberichte
Welche Versicherungen muss man im Todesfall kündigen – oder kann man übernehmen?
Alle sachbezogenen Versicherungen – also solche Versicherungen, die Risiken an Sachgegenständen absichern – müssen nach einem Todesfall schriftlich gekündigt werden. Zu den sachbezogenen Versicherungen zählen:
- Familienhaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung
Als Angehörige haben Sie in vielen Fällen die Möglichkeit, die Versicherungen vom Verstorbenen zu übernehmen, indem Sie weiterhin die Jahresbeiträge zahlen.
Familienhaftpflichtversicherung
- Wann den Versicherer informieren? So früh wie möglich, ggf. eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen.
- Kann die Versicherung von Angehörigen übernommen werden? Ja, wenn Sie als Familienmitglied mitversichert sind.
- Wie wird die Versicherung übernommen? Wenn Sie als Mitversicherter den Jahresbeitrag zahlen, läuft die Versicherung automatisch weiter.
- Haftpflichtversicherung im Todesfall kündigen: Wenn Sie die Versicherung als Hinterbliebener schriftlich kündigen, wird Ihnen der Jahresbeitrag ab dem Tag der Meldung rückerstattet.
Hausratversicherung
- Wann den Versicherer informieren? So früh wie möglich – spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Todesfall (3 Monate bei neueren Verträgen).
- Kann die Versicherung von Angehörigen übernommen werden? Ja, wenn Sie das Haus oder die Wohnung des Verstorbenen übernehmen.
- Wie wird die Versicherung übernommen? Die Versicherung ist an den Hausrat gebunden. Wenn Sie den Jahresbeitrag weiterzahlen, läuft sie weiter.
- Hausratversicherung im Todesfall kündigen: Kündigen Sie als Hinterbliebener die Hausratversicherung, wird Ihnen der Jahresbeitrag ab dem Tag der Todesfallmeldung erstattet.
Wohngebäudeversicherung
- Wann den Versicherer informieren? So bald wie möglich – der Versicherungsschutz besteht aber in jedem Fall bis zum Ende des Versicherungsjahres.
- Kann die Versicherung von Angehörigen übernommen werden? Ja, die Wohngebäudeversicherung geht direkt auf die Erben des Gebäudes über.
- Wie wird die Versicherung übernommen? In der Regel müssen Sie als Erbe neben der Sterbeurkunde auch einen Grundbuchauszug vorlegen, in dem Sie als neuer Eigentümer des Gebäudes eingetragen sind.
- Wohngebäudeversicherung im Todesfall kündigen: Als Erbe können Sie die Wohngebäudeversicherung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Wird das Haus verkauft, hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht.
Rechtsschutzversicherung
- Wann den Versicherer informieren? So früh wie möglich – es gibt bei der Rechtschutzversicherung aber keine engen Meldefristen.
- Kann die Versicherung von Angehörigen übernommen werden? Ja, wenn Sie als Hinterbliebener die Rolle des Versicherungsnehmers übernehmen, z. B. die Unternehmensführung.
- Wie wird die Versicherung übernommen? Die Rechtschutzversicherung läuft weiter, wenn Sie den Jahresbeitrag weiterzahlen und die Rolle des verstorbenen Versicherungsnehmers übernehmen.
- Rechtschutzversicherung im Todesfall kündigen: Als Hinterbliebener können Sie die Rechtschutzversicherung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Zahlen Sie den Jahresbeitrag nicht weiter, erlischt die Versicherung automatisch zum Ende des Versicherungsjahres.
Kfz-Versicherung
- Wann den Versicherer informieren? Die Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter. Dennoch sollten Angehörige die Versicherung frühzeitig über einen Todesfall informieren, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen.
- Kann die Versicherung von Angehörigen übernommen werden? Ja, als Erbe des Fahrzeugs geht die Kfz-Versicherung automatisch auf Sie über.
- Wie wird die Versicherung übernommen? Wenn Sie die Versicherung informiert haben, werden die Versicherungsbeiträge ggf. an Ihr Alter und Ihre Schadensfreiheitsklasse angepasst.
- Kfz-Versicherung im Todesfall kündigen: Als Erbe des Fahrzeugs können Sie die Kfz-Versicherung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es nicht.
Rechtzeitig vorsorgen: Welche Versicherung zahlt im Todesfall?
Neben den Versicherungen, die das eigene Hab und Gut oder die Sachwerte anderer schützen, haben viele Menschen auch Versicherungen, die ihre Angehörigen im Todesfall absichern. Bei folgenden Versicherungen können die Hinterbliebenen im Todesfall Leistungen beanspruchen:
- Kapitallebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Todesfallleistung der Unfallversicherung
Als Versicherungsnehmer müssen Sie Bezugsberechtigte festlegen, die Sie im Fall Ihres Todes finanziell absichern möchten. Das können Ehepartner, Kinder, andere Verwandte, aber auch Freunde oder Geschäftspartner sein. Das Bezugsrecht im Versicherungsvertrag können Sie auch nachträglich anpassen, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, z. B. durch eine erneute Heirat.

Gut zu wissen

Sterbegeldversicherung
Hinterlassen Sie Sicherheit!
Das Beste, was Sie Ihren Lieben hinterlassen können, ist für alles vorgesorgt zu haben. Eine Sterbegeldversicherung deckt alle Bestattungskosten ab. Dies ist eine entscheidende Unterstützung, wenn Ihre Familie es am meisten braucht.
Finanzielle Absicherung im Todesfall: Welche Möglichkeiten gibt es?
Mit der Auszahlung einer Lebensversicherung können Hinterbliebene nicht nur die Bestattungskosten begleichen, sondern auch ihren Lebensunterhalt sicherstellen und laufende Kredite tilgen.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung kann als private Altersvorsorge oder zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen genutzt werden. Endet die Laufzeit vor dem Tod des Versicherungsnehmers (Erlebensfall), erhält dieser die Versicherungssumme plus Zinsen. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ende der Laufzeit, erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme plus Zinsen. Die Versicherung kann zudem Überschüsse erwirtschaften, die jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben werden.
Risikolebensversicherung
Die Versicherungssumme wird nur im Todesfall ausgezahlt – sie dient dazu, Ihre Angehörigen rundum abzusichern. Anders als bei der Kapitallebensversicherung bauen Sie kein Vermögen auf, auf das Sie nach Ende der Laufzeit zugreifen können. Daher sind die Beitragszahlungen geringer: Einige Verträge gibt es schon ab 3 € im Monat. Achtung: Risikolebensversicherungen können Sie nur bis zu einem bestimmten Alter abschließen.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine Variante der Lebensversicherung, die hauptsächlich die Bestattungskosten decken soll. Daher ist die vereinbarte Versicherungssumme geringer als z. B. bei einer Risikolebensversicherung. Die Sterbegeldversicherung wird nur im Todesfall an Angehörige ausgezahlt. Sie kann noch im hohen Alter abgeschlossen werden – in der Regel bis 85 Jahre.
Todesfallleistung der Unfallversicherung
Die Todesfallleistung als Zusatzbaustein einer Unfallversicherung ist eine weitere Möglichkeit, die Bestattungskosten zu decken. Als Richtwert der Versicherungssumme empfiehlt sich eine Höhe von 10.000 €. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn ein Unfall den Todesfall verursacht hat, greift aber in der Regel innerhalb einer Frist von 12 Monaten. Kommt es z. B. erst 8 Monate nach einem Unfall zum Tod, besteht immer noch ein Anspruch auf Auszahlung.
Was beinhaltet die Gesundheitsprüfung bei Lebensversicherungen?
Sowohl Kapital- als auch Risikolebensversicherung stellen vor Vertragsabschluss i. d. R. verschiedene Gesundheitsfragen, um die statistische Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls – und damit die Höhe der Beitragszahlungen – zu ermitteln:
Checkliste
- Aufzählungen Alkohol- und Zigarettenkonsum
- Chronische Erkrankungen, z. B. Diabetes
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre, die einen Arztbesuch oder einen Aufenthalt im Krankenhaus zur Folge hatten
- Grad der Behinderung
- Risikosportarten, z. B. Klettern und Fallschirmspringen
- Riskante Berufe, z. B. Dachdecker und Gerüstbauer, Bergleute, Polizisten
Gut zu wissen
Fazit: Versicherungen bei einem Todesfall im Blick behalten – und frühzeitig vorsorgen
Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie bei einem Trauerfall in der Familie möglichst schnell reagieren und die Versicherungen früh informieren: So stellen Sie sicher, dass es keine Versicherungslücken gibt und dass die vertragliche Meldefrist z. B. bei Lebensversicherungen nicht überschritten wird.
Die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Krankenversicherung enden automatisch im Todesfall. Die Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung übertragen sich auf die Erben, falls diese sie nicht schriftlich kündigen.
Auch für den eigenen Todesfall können Sie vorsorgen: Die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung bieten die größte finanzielle Absicherung für Ihre Hinterbliebenen. Die Sterbegeldversicherung und die Todesfallleistung der Unfallversicherung decken nur die Beerdigungskosten – dafür sind die Versicherungsbeiträge deutlich günstiger.
FAQ – Häufige Fragen zu Versicherungen im Todesfall
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Personenbezogene Versicherungen wie Krankenversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung enden mit einem Todesfall automatisch. Das bedeutet zwar, dass Sie als Hinterbliebener die Versicherung nicht schriftlich kündigen müssen. Es ist aber wichtig, dass Sie die Versicherung dennoch so früh wie möglich über den Todesfall informieren.
Informieren Sie die Versicherung zunächst telefonisch, am besten über den zuständigen Kundenberater. Sobald die Sterbeurkunde und ggf. weitere Unterlagen wie ein Unfallbericht vorliegen, müssen Sie diese in schriftlicher oder digitaler Form beim Versicherer einreichen. Ein formloses Schreiben reicht dafür aus, häufig können Sie auch das Online-Kundenportal des Versicherers für die Meldung nutzen.
Wenn Sie die vertraglich vereinbarte Meldefrist nicht einhalten, kann der Versicherer die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern. Daher ist es wichtig, dass Sie bei personenbezogenen Versicherungen wie Kapital- und Risikolebensversicherungen den Versicherer sofort nach einem Todesfall telefonisch informieren.
Sachbezogene Versicherungen wie Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Familienhaftpflicht, Kfz-Versicherung und Rechtschutzversicherung können Sie als Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherten weiterführen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Versicherung über den Todesfall informieren und die Versicherungsbeiträge weiterhin zahlen.
Als Hinterbliebener können Sie die Hausratversicherung des Verstorbenen entweder übernehmen, etwa wenn sie den Hausrat erben. Dafür müssen Sie den Versicherer informieren und die Jahresbeiträge weiter bezahlen. Alternativ können Sie die Hausratversicherung nach einem Todesfall schriftlich kündigen, ggf. unter Vorlage der Sterbeurkunde. Bereits gezahlte Jahresbeiträge werden Ihnen rückwirkend ab dem Tag der Meldung erstattet.
Stand: 02.07.2025