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Grabpflege: Kosten, Zuständigkeit, Vorschriften

Wer pflegt das Grab?

Ein Grab besteht 10 bis 25 Jahre lang. Wer übernimmt in dieser Zeit die Grabpflege – und wer zahlt die Kosten?

Jemand gießt die Blumen auf einem Grab.

Neben den eigentlichen Bestattungskosten müssen Angehörige auch die langfristigen Kosten für die Grabpflege einkalkulieren. Eine Sterbegeldversicherung kann diese Kosten von Anfang an mit abdecken, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung für Ihre Liebsten entsteht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keine einheitlichen Regelungen, wer für die Grabpflege verantwortlich ist. In der Praxis fällt dies meist in die Zuständigkeit der Erben.
  • Die Kosten für Grabpflege variieren je nach Bestattungsart. Bei Friedhofsbestattungen, also Urnen- und Sarggräbern, sollten Sie mit mehreren Hundert Euro im Jahr rechnen.
  • Die Kosten für die Grabpflege sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Auch dann nicht, wenn Sie einen Dienstleister damit beauftragen.

Diese Themen finden Sie hier

Alles, was Sie über Grabpflege wissen müssen

Erfahren Sie im Video, was die Grabpflege beinhaltet, wer dafür verantwortlich ist und mit welchen Kosten Sie langfristig rechnen können.

Was gehört zur Grabpflege?

Das Grab eines Verstorbenen ist für die Angehörigen häufig ein Ort des Erinnerns und Teil der Trauerarbeit. Wer ein Grab auf dem Friedhof erwirbt, ist verpflichtet, sich um dessen Zustand zu kümmern – meist 10 bis 25 Jahre lang. Angehörige müssen klären, wer die Grabpflege übernimmt, wer die Kosten trägt und welche rechtlichen Grundlagen und Regelungen für die Grabpflege gelten.

Welche Aufgaben umfasst die Grabpflege?

Was genau zu den Pflichten bei der Grabpflege gehört, ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgehalten. Daher können je nach Region oder Friedhof unterschiedliche Regeln für die Grabpflege gelten. Informieren Sie sich am besten direkt vor Ort.

Checkliste

  • Auswahl von Grabpflanzen und Bepflanzung des Grabes
  • Regelmäßiges Bewässern der Pflanzen, ggf. Schädlingsbekämpfung
  • Reinigung des Grabes bzw. des Grabsteins
  • Entfernen von Unkraut und übermäßigem Wuchs
  • Rückschnitt von Büschen und Stauden
  • Austauschen von verblühten oder eingegangenen Pflanzen
Sterbegeldversicherung: Grauhaariger Mann mit Kopfhörern lehnt am Fenstersims

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Wichtige Info

Für die Angehörigen ist die Grabpflege unter Umständen nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein Teil der Trauerarbeit. Mit der Gestaltung und Pflege des Grabes halten sie das Andenken an den Verstorbenen aufrecht. Etwa indem sie das Grab mit individuellen Elementen verzieren, die die Erinnerung lebendig halten.

Sind die Erben zur Grabpflege verpflichtet?

Anders als bei der Bestattung selbst gibt es kein eindeutiges Gesetz, das die Erben zur Übernahme der Grabpflege verpflichtet. Eine Reihe von Urteilen hat den Erben jedoch die sittliche Verpflichtung auferlegt, sich um das Grab ihres Verstorbenen zu kümmern.

Laut Gesetz sind Angehörige in Deutschland verpflichtet, sich um die Beerdigung eines Familienmitgliedes zu kümmern. Die Person, die den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof unterzeichnet und die Kosten für Beisetzung und Grab übernimmt, ist für das Grab verantwortlich. Und sie hat damit auch die alleinige Entscheidungsgewalt über die Grabgestaltung. Daher sind normalerweise die Erben auch die Personen, die das Grab anlegen lassen und die entsprechenden Verträge mit dem Friedhof schließen.

Mit Bestattungsvorsorge die Grabpflege schon im Voraus regeln

Wer nach Ihrem Tod für die Grabpflege verantwortlich sein soll, können Sie schon zu Lebzeiten beschließen: Durch Vorsorgeverträge mit Bestattern können Sie Details für die Beerdigung festlegen und Verantwortliche benennen. Auch einen Dauergrabpflegevertrag können Sie im Rahmen einer solchen Bestattungsvorsorge abschließen, um die Grabgestaltung langfristig zu organisieren. Ihre Erben haben dann nach Ihrem Tod weniger Aufwand, allerdings bleibt ihnen auch weniger Gestaltungsspielraum.

Das Grab selbst pflegen oder vom Friedhofsgärtner pflegen lassen?

Als Angehöriger können Sie das Grab vollständig selbst pflegen – abgesehen von einmaligen Leistungen wie der Erstanlage, den Neuanlagen und der Grabauflösung. In Eigenleistung ist Grabpflege am günstigsten. Sie ist aber auch zeitaufwendig – und erfordert, dass Sie das ganze Jahr über regelmäßig vor Ort sind. Gerade für weiter entfernt lebende Angehörige oder ältere bzw. gebrechliche Familienmitglieder kann dies schwierig sein. Für sie ist es praktischer, eine Friedhofsgärtnerei mit der Grabpflege zu beauftragen.

Professionelle Grabpflege durch den Friedhofsgärtner 

Friedhofsgärtnereien übernehmen unterschiedliche Arten der Grabpflege.

Was kostet es, ein Grab pflegen zu lassen?

Ein Grab besteht im Normalfall zwischen 10 und 25 Jahre lang. Die Kosten setzen sich aus einmaligen Grabpflegekosten und regelmäßigen Grabpflegekosten zusammen. Sie können je nach Bestattungsart und Pflegeumfang deutlich variieren.

Einmalige Grabpflegekosten: Erstanlage, Neuanlage und Grabauflösung

Unmittelbar nach der Beisetzung liegt die Erde noch recht locker auf dem Grab. Es wird zunächst mit Kränzen und Blumen bedeckt.

Wichtige Info

Was kostet der Grabstein?

Vor den Kosten für die Grabpflege fallen zuerst Kosten für den Grabstein und die Steinmetzarbeiten an. Hochwertige Grabsteine kosten mehrere Tausend Euro. Dann folgen noch die Grabeinfassung, die Beschriftung und der Transport. Mit mindestens 1.500 € für die Steinmetzarbeiten sollten Sie rechnen. Einige Arbeiten wie die Grabeinfassung können bei einer späteren Grabauflösung möglicherweise verkauft werden.

Regelmäßige Grabpflegekosten

Die regelmäßigen oder dauerhaften Kosten für die Grabpflege hängen in erster Linie davon ab, welche Form der Grabpflege Sie wählen.

Laufende Kosten für Grabpflege

  Eigenleistung Jahresgrabpflege Dauergrabpflege

Jährliche Kosten ab

(einfaches Urnengrab)

50 € 150 €

120 €

(3.000 € für

25 Jahre)

Jährliche Kosten bis (Doppelgrab) 300 € 750 €

360€

(9.000 € für

25 Jahre)

 

Gut zu wissen

Ist Grabpflege steuerlich absetzbar?

Die Kosten für die Grabpflege sind im Regelfall nicht steuerlich absetzbar. Denn bei der Grabpflege handelt es sich um Dauerausgaben, die fast jeder leisten muss. Deshalb können diese nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Auch als haushaltsnahe Dienstleistung können Grabpflegekosten nicht abgesetzt werden, da Gräber nicht Teil des Haushalts sind.

Grabpflege unter Geschwistern: Wie regelt man die Betreuung des Grabes?

Es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung, wie die Grabpflege unter den Erben aufgeteilt wird. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig abzusprechen.

  • In den meisten Fällen ist diejenige Person für ein Grab verantwortlich, die den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof unterschrieben hat. Auch die Grabgestaltung fällt rechtlich gesehen in diese Verantwortung.
  • Auch wenn es mehrere Erben gibt, z. B. Geschwister, sind nicht automatisch alle für die Grabpflege verantwortlich, sondern nur der Erbe, der im Nutzungsvertrag steht.
  • Wird das Grab nicht ausreichend gepflegt, wird daher auch unabhängig von der Zahl der Erben nur die Person im Nutzungsvertrag belangt.
  • Wenn sich mehrere Geschwister oder andere Angehörige die Verantwortung für ein Grab teilen wollen, müssen sie eine eigene Vereinbarung treffen und diese idealerweise schriftlich festhalten.
  • Auch der Erblasser kann schon zu Lebzeiten klare Regelungen für die Grabpflege treffen und diese schriftlich oder mit einem Vorsorgevertrag festhalten.
  • Hinweis für Sie: Im ERGO Rechtsportal finden Sie ausführliche Informationen zu den Zuständigkeiten bei den Grabpflegekosten.

Fazit: Verantwortung für die Grabpflege frühzeitig und eindeutig klären

Gräber bestehen für eine lange Zeit – bis zu 25 Jahre oder gar noch länger. In diesem gesamten Zeitraum muss die Grabpflege sichergestellt werden. Damit es nicht zum Streit über Aufwand und Kosten kommt, sollten Angehörige das Thema frühzeitig besprechen und die Verantwortung für die Grabpflege am besten schriftlich festhalten. Noch einfacher ist es, wenn die Bestattungsvorsorge schon zu Lebzeiten getroffen wird: Auf diese Weise können Sie selbst mitentscheiden, wie Ihr Grab nach Ihrem Tod gestaltet werden soll und wer die Verantwortung für die Grabpflege übernimmt.

FAQ – Häufige Fragen zur Grabpflege

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die regelmäßige Grabpflege umfasst Aufgaben wie das Gießen und Unkrautjäten, den Rückschnitt von Büschen und Stauden sowie die allgemeine Reinigung von Grab und Grabstein. Teilweise müssen Pflanzen ersetzt oder ergänzt werden. Diese Aufgaben können Sie selbst übernehmen oder die Friedhofsgärtnerei beauftragen. Senkt sich das Grab, ist eine Neuanlage erforderlich – diesen Teil der Grabpflege übernimmt grundsätzlich die Friedhofsgärtnerei.

Wie häufig man sich um ein Grab kümmern muss, hängt von der Art der Bestattung und der Grabgestaltung ab: Eine Bepflanzung mit immergrünen Bodendeckern ist z. B. pflegeleichter als einjährige Pflanzen, die regelmäßig ersetzt werden müssen, oder Stauden, die viel Wasser benötigen. Vom Frühjahr bis zum Herbst sollte das Grab alle ein bis zwei Wochen gepflegt werden. Im Sommer kann 2 bis 3-maliges Gießen pro Woche erforderlich sein– ein großer Aufwand. Im Winter ist der Pflegeaufwand geringer, wenn die Bepflanzung zurückgeschnitten und vor Frost geschützt ist.

Je nach der Größe des Grabes, der Grabgestaltung und der Region, in der der Friedhof liegt, kann die Grabpflege für 20 Jahre ab 2.500 € (einfaches Urnengrab) bis zu 12.000 € (Doppelgrab) kosten. Schließen Sie mit dem Friedhofsgärtner einen Vertrag für Dauergrabpflege ab, müssen die gesamten Kosten im Voraus bezahlt werden.

Die Kosten für eine Dauergrabpflege müssen grundsätzlich im Voraus bezahlt werden. Nach dem Tod eines Menschen liegt dies in der Verantwortung der Angehörigen. Der Verstorbene selbst kann aber auch schon zu Lebzeiten im Rahmen der Bestattungsvorsorge einen Vertrag für die Dauergrabpflege abschließen und diese bezahlen. Dafür muss eine Treuhand benannt werden, die dafür Sorge trägt, dass das Grab nach dem Willen des Verstorbenen gestaltet wird.

Stand: 14.10.2025

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