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Vorräte hamstern zu Schnäppchenpreisen

Wie viel darfs sein?

Manche Angebote sind so günstig, dass man am liebsten gleich eine ganze Palette des Artikels kaufen möchte. Daraus wird meist nichts.

Rechtsfrage des Tages:

Egal, ob Elektronik, Haushaltswaren oder Lebensmittel. Überall wird mit besonders günstigen Preisen geworben. Meist finden Sie im Zusatz, dass die Abgabe nur in "haushaltsüblichen Mengen" erfolgt. Was bedeutet das?


Antwort:

Schnäppchen, Sonderangebote und Jubelpreise sollen Kunden in den Laden locken. Hamsterkäufe können aber dazu führen, dass die angebotene Ware innerhalb kurzer Zeit ausverkauft ist. Um einen möglichst breiten Werbeeffekt zu erzielen, geben die meisten Verkäufer die besonders günstige Ware nur in "haushaltsüblichen Mengen" ab.
Eine eindeutige Definition dieses Begriffs existiert nicht. Sind es zwei Getränkekisten oder vielleicht doch zehn? Es kommt auf das Produkt an und darauf, wie viel ein durchschnittlicher Verbraucher im Rahmen einer normalen Haushaltsführung oder Freizeitgestaltung üblicherweise gebraucht. Eine Diskussion mit dem Verkäufer können Sie sich aber ohnehin sparen. Kein Laden ist nämlich verpflichtet, Ihnen überhaupt etwas zu verkaufen.
Selbst wenn Sie meinen, das Geschäft hätte die Stückzahl Ihres Wunschartikels unzulässig begrenzt, haben Sie keinen Anspruch auf mehr. Ein Verkäufer kann frei entscheiden, ob und wie viel Ware er an einen Kunden abgeben möchte. Fühlen Sie sich aber mit falschen Versprechen angelockt oder empfinden eine Werbeaussage als missverständlich, können Sie die Verbraucherzentrale informieren. Diese prüft, ob gegebenenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Stellt sich eine Werbeaussage als unlauter heraus, kann sie den Verkäufer abmahnen. Und gibt dieser keine Unterlassungserklärung ab, muss er mit einer Klage rechnen.

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