
"Bei dem Aufdruck 'Bitte freimachen, falls Marke zur Hand' muss ich eine Briefmarke aufkleben."
Müssen Sie das wirklich?
Nein, das müssen Sie nicht. Bei Briefumschläge oder Postkarten mit derartigen Aufdrucken handelt es sich um Rückantworten an Unternehmen oder Behörden, die von Ihnen eine Mitteilung erbitten. Als Verbraucher sind Sie in diesen Fällen nicht verpflichtet, eine Briefmarke auf den Umschlag zu kleben. Das Porto zahlt der Empfänger der Rückantwort, wenn diese dort eingeht.
Natürlich können Sie sich auch an dem Entgelt beteiligen. Kleben Sie das volle Porto auf den Umschlag, muss der Empfänger kein Porto mehr zahlen. Sie können auch eine Briefmarke mit einem geringeren Wert benutzen. Der Empfänger zahlt dann die Differenz zum üblichen Porto.
Interessant zu wissen: Für Unternehmer ist es wichtig, auf bestimmte Formalitäten zu achten. Sie müssen den Freimachvermerk in einem speziellen Kästchen einer ganz bestimmten Größe abdrucken. Außerdem muss auf dem Umschlag oder der Karte der Aufdruck "Antwort", "Werbeantwort" oder "Antwortkarte" über dem Adressfeld zu finden sein.
Interessant zu wissen: Für Unternehmer ist es wichtig, auf bestimmte Formalitäten zu achten. Sie müssen den Freimachvermerk in einem speziellen Kästchen einer ganz bestimmten Größe abdrucken. Außerdem muss auf dem Umschlag oder der Karte der Aufdruck "Antwort", "Werbeantwort" oder "Antwortkarte" über dem Adressfeld zu finden sein.