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Dürfen Kinder es krachen lassen?

Kinderfeuerwerk

Mit Knallerbsen und Wunderkerzen dürfen Kinder bereits ab 12 Jahren Spaß haben. Anders ist es mit Böllern und Raketen.

Rechtsfrage des Tages:

Freuen Sie sich schon auf die Silvesternacht? Ihre Kinder bestimmt auch. Aber darf Ihr Nachwuchs auch schon Raketen und Böller abfeuern?

Antwort:

Sind Ihre Kinder noch klein, werden Sie vermutlich am frühen Abend ein kleines Kinderfeuerwerk abbrennen. Je älter die Kinder aber werden, umso verlockender wird es, selbst mal eine Rakete in den Himmel zu jagen. Feiern Sie eine private Party, bleibt es Ihnen selbst überlassen, wie lange Ihre Kinder aufbleiben dürfen. Auch gibt es keine gesetzlichen Regelungen, bis wann Kinder und Jugendliche nachts auf die Straße dürfen. Nur wenn es um den Besuch von Veranstaltungen, Discos oder Clubs geht, gelten bestimmte Altersgrenzen.

Die Regeln für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk sind da deutlich strenger. Raketen und Böller der Kategorie II dürfen vom 31.12.2019 bis zum 01.01.2020 nur von Personen abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Sind Ihre Kinder noch nicht volljährig, müssen sie die Finger davonlassen. Feuerwerkskörper der Kategorie I dürfen auch schon von Kindern ab 12 Jahren genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel kleine Wunderkerzen oder Knallerbsen.

Sind Ihre Kinder jünger, müssen sie sich mit Luftschlangen begnügen. Kleinere Kinder können sich alternativ auch mit bunten Knicklichtern vergnügen. Dürfen Ihre Kinder beim nächtlichen Spektakel zuschauen, sollten Sie auch auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Querschläger oder Funkenflug können schlimme Verletzungen nach sich ziehen.

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