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Sterbevierteljahr

Decken die Leistungen die Bestattungskosten?

Das Sterbevierteljahr erhalten Sie als Vorschuss auf die Witwen- und Witwerrente, wenn die verstorbene Person schon im Ruhestand war.

Zwei Frauen halten sich gegenseitig in den Armen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorschuss auf Witwenrente: Hinterbliebene Ehepartner erhalten die gesetzliche Rente des Verstorbenen für 3 Monate als einmalige Überbrückungshilfe vor der Hinterbliebenenrente.
  • Voraussetzungen: Die verstorbene Person muss zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente bezogen haben. Die Ehe bestand seit mindestens einem Jahr.
  • Zusätzliche Absicherung: Eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, um mögliche finanzielle Lücken bei der Bestattung und weiteren Kosten zu schließen.

Diese Themen finden Sie hier

Sterbevierteljahr: Finanzielle Hilfe nach dem Verlust des Partners

Wenn der Partner stirbt, bleibt nicht nur emotional eine große Lücke. Auch finanziell reißt der Verlust oft ein spürbares Loch. Das sogenannte Sterbevierteljahr ist eine schnelle Überbrückungshilfe für Hinterbliebene, reicht aber nicht immer aus, um alle Kosten für die Bestattung zu decken. Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie sicherstellen, dass die finanziellen Belastungen für die Bestattung abgedeckt sind und Ihre Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit entlastet werden.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

Sterbegeldversicherung

Vorsorgen – und Angehörige entlasten

Ein Trauerfall bringt vieles durcheinander, auch finanziell. Die ERGO Sterbegeldversicherung zahlt schnell eine feste Summe aus, damit Bestattungskosten und andere Ausgaben unkompliziert gedeckt werden können. So sind Ihre Angehörigen entlastet, wenn es dringend darauf ankommt.

Z. B. 27,02 € monatlich

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr – auch Sterbequartal genannt – ist eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung für Hinterbliebene. Sie wird gezahlt, wenn die verstorbene Person bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat, etwa die Alters-, Erwerbsminderungs- oder Unfallrente.

Der Gedanke dahinter: In den ersten 3 Monaten (ein „Vierteljahr“) nach dem Todesfall soll die finanzielle Belastung für den nächsten Angehörigen etwas abgefedert werden. Dafür wird die bisherige Rente des Verstorbenen für diesen Zeitraum an die berechtigte Person gezahlt.

Was unterscheidet das Sterbevierteljahr vom Sterbegeld?

Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung vom Staat, die ausschließlich den Hinterbliebenen von Beamten zugutekommt – und das unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt ihres Todes noch im Dienst oder bereits im Ruhestand waren. Es beträgt in der Regel 2 Monatsbezüge. Gesetzliche Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr.

Welche Rolle spielt das Sterbevierteljahr bei der Witwenrente?

Das Sterbevierteljahr ist der finanzielle Vorschuss auf die spätere Witwen- bzw. Witwerrente. Diese Hinterbliebenenrente wird dauerhaft und monatlich als langfristige Absicherung für den zurückgebliebenen Partner oder die Partnerin gezahlt.

Sobald die Witwenrente bewilligt ist, verrechnet die Rentenversicherung den bereits gezahlten Betrag aus dem Sterbevierteljahr mit den laufenden Zahlungen.

Kleine oder große Witwen-/Witwerrente: Was ist der Unterschied?

Hinterbliebene erhalten üblicherweise entweder eine kleine oder eine große Witwenrente bzw. Witwerrente. Worin unterscheiden sie sich?

Wer hat Anspruch auf das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr steht ausschließlich verheirateten oder verpartnerten Hinterbliebenen zu, die grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente hätten. Kinder, egal ob minderjährig oder erwachsen, sind vom Sterbevierteljahr ausgeschlossen. Für sie kommt gegebenenfalls eine Waisenrente infrage, aber das ist eine völlig eigenständige Leistung der Rentenversicherung.

Sterbevierteljahr auch für Erben – ist das möglich?

Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ob es Erben gibt, sagt nichts über einen Anspruch auf das Sterbevierteljahr aus – es ist keine Erbschaft, sondern eine Leistung für verheiratete Hinterbliebene der Rentenversicherung.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Sterbevierteljahr?

Damit Sie das Sterbevierteljahr erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Einige Voraussetzungen betreffen Sie selbst, andere die verstorbene Person.

  • Die verstorbene Person war bereits gesetzlich rentenversichert und hat zum Zeitpunkt ihres Todes eine laufende Rente bezogen.
  • Es bestand eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, die mindestens ein Jahr gedauert hat.
  • Sie leben in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.
  • Der Antrag auf das Sterbevierteljahr wurde fristgerecht gestellt, also innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall.
  • Die oder der Verstorbene hatte mindestens fünf Jahre Rentenzeiten, die für die gesetzliche Rente zählen.
  • Die Rente wurde nicht an Dritte wie z. B. einen Sozialhilfeträger überwiesen.
  • Der Vorschussbetrag liegt bei mindestens 50 Euro, sonst erfolgt keine Auszahlung.

Sterbevierteljahr: Wie hoch ist die Rente?

Im Sterbequartal erhalten Sie die gesetzliche Rente der verstorbenen Person in voller Höhe für 3 Monate – und zwar als einmalige Zahlung. Gezählt wird ab dem Monat nach dem Todesfall. Der Betrag beträgt also exakt das Dreifache der Monatsrente, die zuletzt bezogen wurde.

Übrigens: Das eigene Einkommen der hinterbliebenen Person spielt dabei keine Rolle. Die Zahlung wird weder angerechnet noch gekürzt.

Wie kann ich die Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr beantragen?

Um diese Vorschusszahlung für die Sterbeüberbrückungszeit zu beantragen, benötigen Sie ein spezielles Formular vom Renten Service der Deutschen Post. Dieser Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Partners gestellt werden. Sie füllen das Formular aus und senden es zusammen mit der Sterbeurkunde an:

Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin

Gut zu wissen

Wie können Bestattungsunternehmen helfen?

Bestattungsinstitute bieten in vielen Fällen praktische Unterstützung beim Ausfüllen und Verschicken der nötigen Unterlagen an. Ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente schicken Sie dann im Anschluss an den Rentenversicherungsträger. Häufig übernimmt dies auch das Bestattungsunternehmen.

Kann ich mit dem Sterbevierteljahr die Bestattungskosten zahlen?

Ob das Geld aus dem Sterbevierteljahr für die Bestattung ausreicht, hängt auch von der Art der Bestattung ab. Eine Bestattung kostet im Schnitt 6.000 bis 7.000 € – Extras wie Trauerfeier, besondere Grabgestaltung oder ein hochwertiges Sargmodell sind da noch nicht inbegriffen. Zudem benötigen Angehörige das Geld oft auch für laufende Kosten wie Miete, offene Rechnungen oder Haushaltsauflösungen.

Bei einer durchschnittlichen Standardrente von rund 1.800 € in Deutschland ergibt sich ein Betrag aus dem Sterbevierteljahr von etwa 5.400 €. Allein davon lassen sich die Bestattungskosten daher meist nicht vollständig abdecken. Eine private Vorsorge – etwa über eine Sterbegeldversicherung – kann daher eine sinnvolle Ergänzung sein.

Warum lohnt sich zusätzlich eine Sterbegeldversicherung?

Wer sich nicht allein auf die staatliche Unterstützung verlassen will, kann mit einer Sterbegeldversicherung gezielt vorsorgen. Bei ERGO legen Sie eine individuelle Versicherungssumme von bis zu 20.000 € fest und sichern damit Ihre Angehörigen vor den Kosten für die Beerdigung und weiteren Zahlungen ab.

Auf Wunsch können Sie sogar ein persönliches Bestattungspaket wählen und vorab festlegen, welche Art von Beisetzung Sie haben möchten. So bleibt Ihren Angehörigen die finanzielle Last sowie die Organisation erspart und Sie behalten selbst die Kontrolle über Ihre letzte Reise. 

FAQ - Häufige Fragen zum Sterbevierteljahr

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst

Nein, die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Ausnahmen gelten nur bei besonderer Einzelfallprüfung, etwa bei Unfalltod.

In der Regel nicht. Das Sterbevierteljahr ist eine Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente und wird nicht zurückgefordert. Nur wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Anspruch bestand, kann eine Rückzahlung verlangt werden.

Hat die verstorbene Person noch keine Rente bezogen, besteht zum Zeitpunkt des Todes ein Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente.

Gesetzliches Sterbegeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wurde, gab es nur bis 2004. Seitdem müssen in der Regel die Erben und Erbinnen der verstorbenen Person die Bestattungskosten tragen. Ausnahmen gelten für Beamte und Betroffene von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Kinder, Pflegekinder oder Stiefkinder haben keinen Anspruch auf das Sterbevierteljahr.

Nein, die bezugsberechtigte Person können Sie selbst festlegen – das kann der Ehepartner sein, aber auch Kinder, Freunde oder ein Bestattungsinstitut.

Stand: 27.05.2025

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