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Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?

Erbfolge ohne Testament

Liegt kein Testament vor, richtet sich die gesetzliche Erbfolge nach dem Grad der Verwandtschaft bzw. in der Ehe nach dem Güterstand.

Hände gestikulieren über Dokumenten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ist kein gültiges Testament des Verstorbenen vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge.
  • Entscheidend für die gesetzliche Erbfolge ist der Verwandtschaftsgrad. Die engsten Verwandten werden als „Erben erster Ordnung“ immer zuerst begünstigt.
  • Ehepartner gelten im Erbrecht nicht als Verwandte. Für sie gilt ein gesondertes Ehegattenerbrecht. Wie viel sie erben, richtet sich nach dem Güterstand der Ehe.

Die gesetzliche Erbfolge – was ist zu beachten?

Wichtige Fragen – schnell erklärt.

Wer erbt was: Was tun, wenn es kein Testament gibt?

Im deutschen Erbrecht gibt es keine Pflicht, ein Testament zu schreiben und auf diese Weise die Erbfolge festzulegen. Wenn keine sogenannte letztwillige Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, Buch 5, Abschnitt 1, § 1922 ff. (BGB).

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Erbfolge ohne Testament: Die gesetzliche Rangfolge der Erben

Für das Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge ohne Testament ist das Nachlassgericht zuständig, das zum Amtsgericht gehört: Ist kein Testament vorhanden, klärt das Nachlassgericht, wer das Erbe erhält. Es stellt auch den Erbschein aus. Bei der Erbreihenfolge spielt der Verwandtschaftsgrad eine entscheidende Rolle: Je enger die Verwandtschaft zum Erblasser, desto eher zählen die Hinterbliebenen zum Kreis der gesetzlichen Erben. Das Erbrecht regelt das mit einer Unterteilung in 5 Gruppen.

Wichtig: Nach diesem sog. Parentelsystem im Erbrecht gilt grundsätzlich: Verwandte einer Ordnung erben erst dann, wenn die Erben der vorangehenden Ordnung nicht mehr leben.

Nicht zu den Verwandten zählen Schwiegereltern, Schwägerinnen und Schwäger. Auch Ehepartner werden im gesetzlichen Erbrecht nicht als Verwandte gezählt, sondern im Ehegattenerbrecht gesondert berücksichtigt.

Schaubild: Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Grafische Darstellung der Erbfolge

Gut zu wissen

Was passiert, wenn es keine Erben gibt? Der Staat als Erbe

Gibt es weder Testament noch Erbvertrag oder gesetzliche Erben, tritt automatisch der Staat das Erbe an. Das gilt auch, wenn das Erbe von allen Hinterbliebenen ausgeschlagen wurde – z. B. weil der Verstorbene verschuldet war.

Wer bekommt das Geld aus Versicherungen, wenn es kein Testament gibt?

Im Todesfall fällt die Auszahlung aus Versicherungen wie der Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung nicht automatisch in den Nachlass, sondern geht an die im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Ist kein Bezugsberechtigter genannt, wird die Auszahlung Teil des Erbes und unterliegt den allgemeinen Erbregeln.

Wer keine begünstigte Person einsetzt, riskiert also, dass das Geld anders verteilt wird als vielleicht ursprünglich gewünscht.

Gesetzliche Erbfolge bei Ehepartnern

Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern greift das gesetzliche Ehegattenerbrecht: Neben dem Verwandtenerbrecht ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in § 1931 BGB ein Sondererbrecht für Ehegatten geregelt. Damit steht Ehepartnern grundsätzlich ein Anteil am Erbe zu, unabhängig davon, ob es andere Erben gibt. Wie hoch der Anteil am Erbe ausfällt, hängt dabei vom sogenannten Güterstand der Ehe sowie von der jeweiligen Familienkonstellation ab.

Ehepartner erben abhängig von der Familienkonstellation

  • Hat der Erblasser Erben erster Ordnung, steht dem hinterbliebenen Ehepartner mindestens ein Viertel des Erbes zu.
  • Gibt es nur Erben zweiter Ordnung, hat der Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des Erbes.
  • Hat der Verstorbene weder Erben erster noch zweiter Ordnung, steht das Erbe zu 100 % dem Ehepartner zu.

Gesetzlicher Erbteil für Ehegatten abhängig vom Güterstand

Der Güterstand in einer Ehe legt fest, wem etwas gehört. Bei der Eheschließung treten die Ehepartner automatisch in eine Zugewinngemeinschaft ein. D. h., das, was jeder Ehepartner vor der Eheschließung besessen hat, bleibt auch nach der Heirat in seinem alleinigen Besitz. Auch wenn einer der Ehepartner im Verlauf der Ehe Eigentum erbt oder erwirbt, gehört es zunächst diesem allein. Nur während der Ehe gemeinsam erworbener Besitz gehört beiden Ehepartnern zu gleichen Anteilen.

Im Todesfall wird aber das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen. Das bedeutet, der Zugewinn fällt unter die Erbmasse – und der hinterbliebene Ehepartner hat einen Anspruch darauf.

Tipp

Wie können Ehepartner ihren Nachlass untereinander regeln?

Wer die Erbfolge für den Ehepartner anders regeln möchte, muss Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft vereinbaren. Dazu ist ein Ehevertrag vor einem Notar nötig. Gütertrennung heißt, dass den Ehepartnern nichts gemeinsam gehört. Gütergemeinschaft ist das Gegenteil: Dabei gehört beiden Ehepartnern alles gemeinsam.

Ehepartner ohne Ehevertrag bilden automatisch eine Zugewinngemeinschaft. D. h., ihre Vermögensmassen bleiben getrennt.

In einer Zugewinngemeinschaft gilt nach § 1931 Abs. 1 BGB grundsätzlich: Der überlebende Ehepartner erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung ein Viertel des Nachlasses. Darüber hinaus gilt:

  • Als pauschalen Zugewinnausgleich erhält der überlebende Partner zusätzlich ein weiteres Viertel der Erbschaft (§§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB). Insgesamt erbt er also die Hälfte.
  • Hatte der Verstorbene keine Kinder, erbt der überlebende Ehepartner 3 Viertel des Nachlasses. Den beiden Elternteilen oder den Geschwistern des Verstorbenen steht dann jeweils das verbleibende Viertel zu gleichen Teilen zu.
  • Der überlebende Ehepartner erbt nur dann allein, wenn der verstorbene Partner kinderlos war und weder Erben zweiter Ordnung noch Großeltern hinterlässt.

Bei einer vom Notar beurkundeten Gütertrennung sieht es anders aus:

  • War der Verstorbene kinderlos, erbt der hinterbliebene Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte erhalten die Erben zweiter Ordnung.
  • Gibt es 1 oder 2 Kinder, erben der Ehepartner und die Nachkommen jeweils zu gleichen Teilen.
  • Ab dem 3. Kind erhält der Ehepartner automatisch ein Viertel des Erbes. Der übrige Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder.

  • Wenn eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, geht grundsätzlich ein Viertel des Erbes an den Ehepartner. Der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
  • Hatte der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehepartner die Hälfte. Die andere Hälfte bekommen die Erben zweiter Ordnung, also Eltern und Geschwister.

Wie wirkt sich eine Scheidung auf die gesetzliche Erbfolge aus?

Geschiedene Ehepartner haben in der Erbfolge ohne Testament keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil. Denn mit der Scheidung erlöschen sämtliche Ansprüche automatisch. Das gilt auch, wenn einer der Ehepartner stirbt, bevor die Scheidung vollzogen ist.

Aber: Der Erblasser muss bereits den Scheidungsantrag gestellt oder diesem zugestimmt haben. Außerdem müssen die Voraussetzungen der Ehescheidung erfüllt sein.

Um sicherzugehen, dass die Erbfolge nach Ihren Wünschen umgesetzt wird, überprüfen Sie Ihr Testament nach einer Scheidung. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie im Beitrag der ERGO „Testament prüfen: Was gilt nach der Scheidung?“.

Wo stehen die Geschwister in der Erbfolge ohne Testament?

Geschwister haben nur dann einen Anspruch auf das Erbe, wenn der Verstorbene keine Erben der ersten Ordnung mehr hat. Hat der Erblasser also keine Kinder, können seine Geschwister Anspruch auf das Erbe haben.

  • Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist, treten dessen Nachkommen – also die Geschwister des Verstorbenen – zu gleichen Teilen an seine Stelle.
  • Sind beide Elternteile verstorben, erben die Geschwister des Erblassers zu gleichen Teilen.
  • Halbgeschwister werden in der gesetzlichen Erbfolge den Adoptiv- und Vollgeschwistern gleichgestellt. D. h.: Ist die gemeinsame Mutter gestorben, hat der Halbbruder oder die Halbschwester Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Wenn allerdings der Stiefvater stirbt, gehen sie leer aus.

Falls Sie unsicher sind, wie Ihr gesetzlicher Erbteil in welchem Fall ausfallen würde, nutzen Sie einen Online-Erbrechner: Diese Tools berechnen mit wenigen Angaben Ihren Anteil am Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament.

Gut zu wissen

Erhalten Geschwister immer einen Pflichtteil?

Geschwister gehören nicht zu den Nachkommen des Erblassers. Deswegen haben sie trotz des nahen Verwandtschaftsgrads keinen Pflichtteilsanspruch am Erbe. D. h.: Wenn sie explizit enterbt wurden, erhalten sie tatsächlich nichts.

FAQ – Häufige Fragen zur gesetztlichen Erbfolge

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Wenn es mehrere gesetzliche Erben innerhalb derselben Ordnung gibt, erben sie zu gleichen Teilen. Hat der Verstorbene beispielsweise 3 Kinder, wird der Nachlass gleichmäßig durch 3 geteilt. Auch Geschwister oder Eltern des Erblassers innerhalb ihrer jeweiligen Ordnung erhalten jeweils einen gleichen Anteil. Die Eltern haben allerdings Vorrang vor ihren Nachkommen. Leben z. B. in der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers noch, erben nur die beiden Elternteile, und zwar zu gleichen Teilen – die Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

In Deutschland gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, wenn bei der Eheschließung kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Wer sich nicht sicher ist, kann beim Standesamt oder Notar erfragen, ob ein Ehevertrag mit Gütertrennung oder Gütergemeinschaft registriert wurde. Diese Information ist entscheidend, um den gesetzlichen Erbanteil korrekt zu berechnen.

Ja, adoptierte Kinder werden im deutschen Erbrecht wie leibliche Kinder behandelt und gehören somit zur ersten Ordnung. Sie haben also denselben gesetzlichen Erbanspruch wie biologische Nachkommen – auch ohne Testament.

Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, aber die Erbschaft muss nicht zwingend angenommen werden. Jeder potenzielle Erbe hat das Recht, das Erbe innerhalb von 6 Wochen auszuschlagen – etwa bei hohen Schulden des Verstorbenen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft erfährt. Erfolgt keine Ausschlagung innerhalb dieser Frist, gilt das Erbe als angenommen.

Stand: 18.06.2025

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