Die Übermittlung an Krankenkasse und Arbeitgeber erfolgt digital. Sie können aber weiterhin einen Ausdruck (Patientenexemplar) für Ihre eigenen Unterlagen erhalten. Einige Krankenkassen bieten auch in der kasseneigenen App die Funktion an, Krankschreibungen digital einzusehen. In der App haben Sie dann eine Übersicht über Ihre elektronischen Krankmeldungen und sparen sich so den Papierausdruck.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die elektronische Krankschreibung ist seit 2023 verpflichtend. Papierausdrucke gibt es nur noch in bestimmten Fällen, z. B. für Privatpatienten und Bürgergeld-Empfänger.
- Die elektronische Krankmeldung vereinfacht die Prozesse für Patienten. Die Krankenkasse erhält die Krankmeldung von der Arztpraxis und der Arbeitgeber ruft sie digital von der Krankenkasse ab.
- Bei der elektronischen Krankschreibung kann der Arbeitgeber genau wie auf dem früheren Krankenschein nur die relevanten Daten einsehen. Informationen zu Arzt und Diagnose gehören nicht dazu.
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Checkliste
- Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ist die digitale Form der Krankschreibung. Sie wurde ab 2022 deutschlandweit eingeführt.
- Die eAU ersetzt den „gelben Schein“, den Patienten vormals bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber selbst einreichen mussten.
- Die elektronische Datenübermittlung von der Arztpraxis an die Krankenkasse ist bereits seit Mitte 2022 Standard. Seit 2023 muss auch der Arbeitgeber die Daten digital abrufen.
- Die elektronische AU wird schrittweise ausgebaut. So nimmt seit Januar 2024 auch die Arbeitsagentur daran teil.
- Sie selbst erhalten weiterhin einen Papierausdruck zur Information. Darauf steht neben dem Diagnoseschlüssel u. a. auch, wie lange die Krankmeldung gilt.
- Seit Januar 2025 werden Daten der elektronischen Krankmeldung automatisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert, falls Sie nicht aktiv Widerspruch eingelegt haben.
Die eAU ist – ebenso wie das E-Rezept – eine digitale Anwendung, die die Telematikinfrastruktur nutzt. Über diese Plattform läuft der Datenverkehr des deutschen Gesundheitssystems.
So funktioniert die elektronische Krankschreibung
- Die Praxis versendet die Daten zur Arbeitsunfähigkeit über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse.
- Die Krankenkasse überträgt die Daten der elektronischen Krankmeldung in ihr System.
- Als Patient sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber vom ersten Krankheitstag an über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
- Wurde der Arbeitgeber informiert, kann er die elektronische Krankschreibung bei der Krankenkasse anfordern und herunterladen.
Gut zu wissen
Was ändert sich mit der digitalen Krankschreibung für Patienten?
Das ändert sich mit der eAU
Für Patienten wird die Krankmeldung einfacher und komfortabler: Sie müssen ihre Krankschreibung nicht mehr eigenhändig an Krankenkasse und Arbeitgeber versenden. Damit ist auch das Risiko geringer, dass der Arbeitgeber die Krankmeldung z. B. zu spät erhält.
Das gilt mit der eAU auch weiterhin
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber weiterhin schnellstmöglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gesetzlich spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit verpflichtend. Manche Arbeitgeber verlangen sie jedoch schon ab dem ersten Tag.
Ist die elektronische Krankschreibung verpflichtend?
Die elektronische Krankschreibung ist heutzutage grundsätzlich der Standard. Eine Krankschreibung in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Ausnahmefälle
- Noch nicht elektronisch sind Krankschreibungen bei Bürgergeld-Empfängern,
- Minijobbern in Privathaushalten,
- Privatversicherten,
- Patienten, die im Ausland versichert sind,
- technischen Problemen, die eine digitale Übermittlung verhindern, sowie
- Bescheinigungen über die Erkrankung von Kindern.
Zeitersparnis
Patienten sparen Zeit, da sie Papierbescheinigungen nicht mehr per Post oder als Scan an Krankenkasse und Arbeitgeber senden müssen.
Entlastung der Patienten
Die Verantwortung für die Übermittlung der digitalen AU liegt nun bei der Arztpraxis bzw. der Krankenkasse.
Ressourcenschonung
Durch die digitale Form lassen sich Papier und ggf. Portokosten einsparen. Ersatzausdrucke wegen verlorengegangener Bescheinigungen sind nicht mehr nötig.
Beschleunigte Leistungsbearbeitung
Daten zur Arbeitsunfähigkeit werden von der Krankenkasse umgehend erfasst und dokumentiert. Dadurch kann die Krankenkasse schnell reagieren, wenn Krankengeld fällig wird.
Gut zu wissen
Die eAU für den Arbeitgeber wird von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Zunächst muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Ab dem 2. Tag der Krankmeldung kann der Arbeitgeber tätig werden.
eAU vom Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen Krankenkasse eine Anfrage über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das Meldeportal der Sozialversicherungsträger. Hierfür benötigt er die Rentenversicherungsnummer oder Name und Geburtsort des Arbeitnehmers.
- Die Krankenkasse prüft, ob der Arbeitgeber zum Abruf der Daten berechtigt ist. Dazu gleicht sie ihre Daten mit denen des Arbeitgebers ab.
- Ist die Anfrage berechtigt, stellt die Krankenkasse die eAU bereit und informiert den Arbeitgeber über die Bereitstellung.
- Der Arbeitgeber kann nun auf die elektronische Krankmeldung zugreifen und die Daten abrufen. Er kann z. B. auch einen Steuerberater damit beauftragen.
Was sieht der Arbeitgeber auf der eAU?
Auf der elektronischen Krankmeldung, die die Krankenkasse für den Arbeitgeber bereitstellt, sind nur die unmittelbar relevanten Daten einsehbar.
- Patientenname
- Beginn und Ende der Krankschreibung
- Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde
- Information, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
- Hinweis, dass ein Arbeitsunfall oder dessen Folgen die Ursache sein könnte
Auf der Arbeitgeberversion der eAU ist kein Arztstempel mehr vorhanden, der dem Arbeitgeber Hinweise auf den ausstellenden Arzt gibt.
Gut zu wissen
FAQ – Häufige Fragen zur elektronischen Krankmeldung
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Auch im Homeoffice sind Sie verpflichtet, sich bei Krankheit ordnungsgemäß krankzumelden. Im Ausland gilt dies ebenfalls: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Je nach Land können ggf. zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Bei einer längeren Erkrankung stellt Ihre Arztpraxis eine Folgebescheinigung aus, die – wie die Erstbescheinigung – digital an die Krankenkasse übermittelt wird. Ihr Arbeitgeber ruft die Daten dort selbst ab. Wichtig: Damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, müssen die Bescheinigungen lückenlos vorliegen.
Eine Entgeltfortzahlung erhalten erkrankte Arbeitnehmer für max. 6 Wochen (42 Kalendertage). Innerhalb von 6 Monaten werden Krankheitstage zusammengerechnet, wenEine Entgeltfortzahlung erhalten erkrankte Arbeitnehmer für max. 6 Wochen (42 Kalendertage). Innerhalb von 6 Monaten werden Krankheitstage zusammengerechnet, wenn sie auf derselben Erkrankung beruhen.n sie auf derselben Erkrankung beruhen.
In den ersten 6 Wochen Ihrer Krankheit erhalten Sie in der Regel weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber (Entgeldfortzahlung). Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Stand: 06.08.2026
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