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Elektronische Patientenakte

Die digitale Gesundheitsakte für alle

Seit 2025 können Ärzte und andere Behandler auf Ihre digitalen Gesundheitsdaten zugreifen, sofern Sie nicht widersprechen.

Eine Ärztin zeigt ihrer Patientin ein Ultraschallbild auf dem Tablet.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner, in dem alle Ihre Gesundheitsdaten abgelegt und zentral gespeichert werden.
  • Die digitale Patientenakte soll Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermeiden und die Gesundheitsversorgung von Patienten verbessern.
  • Versicherte können der ePA jederzeit widersprechen, bestimmte Daten verbergen oder die Datenspeicherung beschränken.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner, in dem Ihre persönlichen Gesundheitsdaten einrichtungsübergreifend abgelegt und zentral gespeichert werden - zum Beispiel Arztbriefe, Befunde von Ihrem letzten Arztbesuch oder Medikationslisten (E-Rezepte).

Die elektronische Patientenakte gilt als Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll den Informationsaustausch zwischen behandelnden Ärzten sowie die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern, indem sie alle wichtigen Daten zu Behandlungen, Befunden und Medikation rechtzeitig und vollständig für medizinische Leistungserbringer zugänglich macht.

Arzt mit Stethoskop im Krankenhausflur.

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Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) befindet sich auf einem Cloud-Server und ist ein zentraler Bestandteil der Telematik-Infrastruktur, die als offizielle Plattform im digitalen Gesundheitssystem fungiert.

Checkliste

  • In der elektronischen Patientenakte werden alle Gesundheitsdaten einer Patientin oder eines Patienten digital gespeichert und zentral gebündelt.
  • Bei einem Arztbesuch lassen Sie Ihre Gesundheitskarte einlesen. Dadurch hat die Praxis 90 Tage lang Zugriff auf die gespeicherten Daten und kann die ePA mit weiteren Dokumenten befüllen.
  • Ärzte, Apotheker und andere medizinische Leistungserbringer können sich so schnell ein Bild von Ihrer medizinischen Vorgeschichte, Ihren Behandlungen und Ihren eingenommenen Medikamenten machen.
  • Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie Ihre elektronische Patientenakte verwalten, indem Sie die Speicherung und Nutzung von Daten freigeben oder verhindern.
  • Alternativ können Sie Ihre ePA auch ohne App über Ihre Gesundheitskarte in der Praxis einsehen und verwalten.

Wie komme ich an meine ePA?

Seit Anfang 2025 haben alle Versicherten eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht aktiv widersprochen haben („Opt-out“). Ihre ePA wurde automatisch von Ihrer Krankenkasse für Sie angelegt.

Nutzen können Versicherte ihre persönliche ePA über die App ihrer Krankenkasse, den Desktop-Client am PC oder offline mit ihrer Gesundheitskarte in der Arztpraxis.

Welche Daten kommen in die ePA?

Seit 2025 sind Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, Daten zur aktuellen Behandlung in die ePA einzutragen. Im Zuge geplanter Ausbaustufen sollen weitere elektronische Dokumente und Daten hinzukommen.ruktur, die als offizielle Plattform im digitalen Gesundheitssystem fungiert.

Checkliste

  • Befunde
  • Arztberichte
  • Medikationslisten & Medikationspläne
  • Notfalldaten (z. B. Allergien, Dauermedikation, Implantate)
  • Laborwerte (z. B. Blutuntersuchungen)
  • Radiologische Bilddaten (Röntgen, CT, MRT)
  • Impfpass
  • Mutterpass
  • U-Heft für Kinder
  • Zahnbonusheft
Arzt und Patient schauen auf eine Röntgenaufnahme.

Elektronische Patientenakte einsehen: Wer kann auf die ePA zugreifen?

Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben Sie zunächst einmal als Patient selbst. Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, welche Personen auf die ePA zugreifen können, sofern der oder die Versicherte dem nicht widerspricht. Die Zugriffsberechtigung erfolgt durch Einstecken der Gesundheitskarte in der Praxis und gilt in der Regel für 90 Tage.

Checkliste

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflege
  • Krankenhäuser
  • Apotheken (für 3 Tage)
  • Hebammen
  • Diätassistenten
  • Physiotherapeuten

Was sind die Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte soll in erster Linie den Informationsaustausch zwischen Ärzten und damit die Behandlungsqualität verbessern. Es gibt aber auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Gesundheitsdaten.

Wie kann ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?

Gesetzlich Versicherte hatten zur Einführung der elektronischen Patientenakte Anfang 2025 die Gelegenheit, der ePA im Zuge eines Opt-out-Verfahrens aktiv zu widersprechen. Doch auch nachträglich stehen Ihnen jederzeit verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie die ePA nicht oder nur teilweise nutzen möchten.

Checkliste

  • Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie der elektronischen Patientenakte widersprechen oder bestimmte Zugriffe oder Funktionen einschränken.
  • Auch ohne App können Sie der ePA oder bestimmten Funktionen schriftlich oder telefonisch über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse widersprechen.
  • In der Arztpraxis können Sie der Übertragung von Diagnosen oder Behandlungsdaten widersprechen.

FAQ – Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die elektronische Patientenakte wird über die besonders geschützte Telematik-Infrastruktur betrieben. Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert. Jeder Zugriff auf die Daten in der ePA wird protokolliert und ist für Versicherte nachvollziehbar.

Dennoch bestehen weiterhin Bedenken bezüglich der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten, da stets ein Restrisiko von Cyberangriffen oder Datenmissbrauch bestehen bleibt.

Ja. Ärzte können im Rahmen einer Behandlung oder Versorgung auf die elektronische Patientenakte zugreifen, sofern der Patient zustimmt. Dies erfolgt in der Regel durch Einstecken der Gesundheitskarte in das Lesegerät der Praxis.

Neben Ärzten können auch Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Apotheken (für 3 Tage) auf die ePA zugreifen, sofern Versicherte den Zugriff nicht beschränken.

Die elektronische Patientenakte soll den Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen und somit die Gesundheitsversorgung des Patienten verbessern. Doppeluntersuchungen wie Röntgenaufnahmen sollen verhindert werden. Durch den Zugriff auf Medikationslisten sollen mögliche Wechselwirkungen schneller erkannt werden.

Andererseits besteht bei der digitalen Speicherung sensibler Gesundheitsdaten immer ein Restrisiko von Datenmissbrauch. Für ältere Menschen oder Personen ohne technische Kenntnisse und mobile Endgeräte könnte die Nutzung der ePA erschwert werden.

Nach einem Widerspruch wird Ihre ePA mit allen gespeicherten Daten gelöscht. Anschließend werden keine medizinischen Daten mehr zentral auf den Servern gespeichert oder für Forschungszwecke weitergegeben. Ärzte und andere behandelnde Personen können die ePA auch nicht mehr befüllen, da sie nicht mehr existiert.

Ja. Sie können einen Widerspruch gegen die ePA jederzeit rückgängig machen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse, die eine neue, leere digitale Patientenakte für Sie anlegt – die alten Daten können nicht wiederhergestellt werden.

Ja. Die ePA wird automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt, die nicht aktiv widersprechen – auch für familienversicherte Kinder. Der Zugriff erfolgt ebenfalls über die ePA-App der Krankenkasse. Eltern können festlegen, welche Daten und Dokumente Ärzte einsehen können.

Bis zum 15. Geburtstag wird die ePA von den Eltern oder Sorgeberechtigten verwaltet, anschließend von den Jugendlichen selbst.

Ja. Sie können bis zu 5 Personen – z. B. Angehörige, gesetzliche Vertreter oder andere Vertrauenspersonen – als Vertreter benennen, die auf Ihre digitale Gesundheitsakte zugreifen und diese verwalten können.

Die Einrichtung von Vertretern erfolgt in der Regel über die ePA-App. Wenn Sie keine App nutzen, können Sie über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse Hilfe bei der Verwaltung bekommen.

Sie können eine eingerichtete Vertretung jederzeit widerrufen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für gesetzlich Versicherte komplett kostenlos. Auch für die Einrichtung und Nutzung der ePA-App fallen keine Kosten an.

Stand: 05.08.2026

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