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Das E-Rezept

So funktioniert das digitale Rezept

Schritt für Schritt wird das deutsche Gesundheitssystem in die digitale Welt überführt. Seit 2024 ersetzt das E-Rezept die rosafarbene Papierversion.

Apotheker und Apothekerin betrachten ein Medikament aus einer Medikamentenschublade.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Anfang 2024 erhalten gesetzlich Versicherte das Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament nur noch in elektronischer Form.
  • Vorteile und Zusatzfunktionen bietet die E-Rezept-App, mit der Patienten ihre Rezepte einsehen und an Apotheken versenden können.
  • Die Einlösung ist ohne Smartphone per Gesundheitskarte (eGK) möglich: Auf Wunsch bekommen Patienten in der Arztpraxis einen Rezeptcode in Papierform.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept ist der umgangssprachliche Begriff für „elektronische Verordnung“. Seit 2024 ist es Standard bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Damit macht das deutsche Gesundheitswesen einen großen Schritt bei der Digitalisierung. Geplant ist, die elektronische Form schrittweise auszuweiten und unter anderem auch für Privatrezepte flächendeckend einzuführen.
Hier erfahren Sie, wie das elektronische Rezept funktioniert, welche Rolle die E-Rezept-App spielt und welche Vor- und Nachteile es gibt.

Arzt mit Stethoskop im Krankenhausflur.

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Wie funktioniert das E-Rezept?

Checkliste

  • Wie auch bei klassischen Papierrezepten gibt der Arzt das E-Rezept zunächst in sein Praxisverwaltungssystem ein.
  • Die Unterschrift erfolgt digital mit dem elektronischen Heilberufsausweis.
  • Das elektronische Rezept wird nun auf einem zentralen Server gespeichert, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst.
  • Anschließend erstellt eine Software einen Schlüssel, den E-Rezept-Token. Er dient als Zugangscode, mit dem Apotheken auf ein elektronisches Rezept zugreifen können.
  • Der Token wird automatisch auf der Gesundheitskarte gespeichert. Patienten können entscheiden, ob sie ihn zusätzlich als Papierausdruck oder über die E-Rezept-App erhalten möchten.
  • Karte, App und Ausdruck selbst enthalten keine Rezeptdaten, sondern erfüllen lediglich die Funktion eines Schlüssels. Die Einlösung funktioniert daher nur mit Verbindung zum Server.
  • Über den Token können Apotheken das digitale Rezept abrufen. Hierfür müssen sich Apotheker mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis bei der Telematik-Infrastruktur anmelden – es kann also nicht jeder mit dem Token auf das E-Rezept zugreifen.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Es gibt 3 Möglichkeiten, wenn Sie ein elektronisches Rezept einlösen möchten.

Gut zu wissen

Gilt das E-Rezept auch für Privatpatienten?

Für Privatrezepte kommt die elektronische Variante derzeit auf freiwilliger Basis zum Einsatz. Privatversicherte Personen können E-Rezepte erhalten, wenn ihre Krankenversicherung eine digitale Identität („GesundheitsID“) und den sogenannten „Online Check-in“ anbietet. Wenn Ihre Krankenversicherung das E-Rezept unterstützt, können Sie Rezepte über die App oder per Ausdruck einlösen. Für die Anmeldung in der E-Rezept-App brauchen Sie zusätzlich die individuelle App Ihrer Krankenversicherung.

Wer stellt das E-Rezept aus?

Das E-Rezept bekommen Sie wie auch die Papierversion weiterhin von Ihrem Arzt. Folgende Ärzte stellen digitale Rezepte aus:

  • Allgemeinmediziner/Hausärzte
  • Fachärzte
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten

Sie erhalten das E-Rezept sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenhäusern.

Welche Rezepte bekomme ich als E-Rezept?

Aktuell bekommen Sie das E-Rezept noch nicht für alle Rezepttypen. Voraussetzung ist, dass das Praxisverwaltungssystem die Ausstellung dieser Rezepte in elektronischer Form ermöglicht.

Gut zu wissen

Ab wann gibt es die digitale Verschreibung für alle Rezepte?

Für die Zukunft ist geplant, alle Rezeptarten und Überweisungen als digitale Variante umzusetzen. Heilmittel können Sie voraussichtlich ab Januar 2027 und Hilfsmittel ab Juli 2027 als E-Rezept erhalten. Der ursprünglich für Juli 2025 geplante Start des elektronischen Betäubungsmittel-Rezepts (E-BtM) wurde nicht eingehalten.

Brauche ich eine E-Rezept-App?

Die E-Rezept-App ist nicht verpflichtend. Sie können Ihr E-Rezept auch auf anderem Wege einlösen (gesetzlich Versicherte über die Gesundheitskarte oder einen ausgedruckten QR-Code). Allerdings ist der Gebrauch der App vorgesehen, da Sie die meisten Vorteile des E-Rezepts ohne sie nicht nutzen können.

Für das digitale Rezept gibt es die offizielle App „Das E-Rezept“ der Gematik. Die App ist kostenlos bei Google Play, im App Store oder in der AppGallery erhältlich. Beachten Sie, dass für die App ein aktuelles Betriebssystem erforderlich ist. Welche Betriebssysteme aktuell unterstützt werden, erfahren Sie auf der Internetseite der Gematik.

Alternativ können Patienten ihre E-Rezepte auch über die E-Rezept-Funktion der jeweiligen App ihrer Krankenkasse verwalten und einlösen.

Gut zu wissen

Wer ist die Gematik?

Die Gematik (Gesellschaft für Telematik) ist als GmbH für alle digitalen Verfahren im deutschen Gesundheitssystem zuständig. Sie gehört mehrheitlich dem Bundesministerium für Gesundheit.

Stethoskop und Tablet liegen auf einem Schreibtisch einer Arztpraxis.

Wie kommt das E-Rezept auf das Handy?

Die E-Rezept-App einzurichten und Rezepte zu verwalten, ist relativ unkompliziert.

Gut zu wissen

Muss ich in der E-Rezept-App angemeldet sein?

Sie müssen nicht angemeldet sein, um ein digitales Rezept einzulösen. Nach erstmaliger Aktivierung können Sie auch ohne Anmeldung den QR-Code auf dem Ausdruck scannen und zum Einlösen der Apotheke vorzeigen. Weitere Funktionen der App können Sie ohne Anmeldung allerdings nicht nutzen.

Wie funktioniert das Einlösen über die E-Rezept-App?

Diese Möglichkeiten haben Sie, um Ihr E-Rezept einzulösen.

Ist das elektronische Rezept Pflicht?

Arztpraxen sind verpflichtet, die nötige Software zu installieren und Kassenrezepte nur noch in digitaler Form auszustellen. Das Sozialgesetzbuch sieht Sanktionen vor für den Fall, dass Ärzte keine E-Rezepte ausstellen wollen oder können: Seit Mai 2024 erfolgt eine Kürzung um 1 % bei der Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen (§ 360, 17 SGB V).
Möchten Patienten allerdings ein Rezept in Papierform erhalten, ist dies weiterhin erlaubt.

E-Rezept: Ab wann ist es Pflicht?

Für gesetzlich Versicherte ist das E-Rezept bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bereits seit 2024 Pflicht. Für die stufenweise Digitalisierung des Gesundheitswesens sind weitere Termine vorgesehen.

Checkliste

  • geplant ab Juli 2025, aber noch nicht eingeführt: E-Rezepte für Betäubungsmittel
  • ab Juli 2026: E-Rezepte für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
  • ab Januar 2027: E-Rezepte für Heilmittel
  • ab Juli 2027: E-Rezepte für Hilfsmittel und medizinische Produkte

Gibt es Ausnahmen beim E-Rezept?

Nur in wenigen Situationen sind weiterhin Papierrezepte erlaubt:

Checkliste

  • bei Hausbesuchen
  • für Patienten, die im Ausland versichert sind
  • bei technischen Problemen
  • wenn bei einem Ersatzverfahren (bei nicht lesbarer oder fehlender Gesundheitskarte) die Versichertennummer nicht bekannt ist
  • wenn der Arzt (noch) nicht über einen aktivierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügt (erforderlich für die elektronische Unterschrift auf dem E-Rezept)

Was sind die Vor- und Nachteile des E-Rezepts?

Die digitale Form von Medikamentenverordnungen bietet für Patienten und Ärzte zahlreiche Vorteile, aber auch Nachteile.

Wie bekomme ich beim E-Rezept ein Folgerezept?

Wenn Sie im selben Quartal ein E-Rezept als Folgerezept benötigen, können Sie dieses digital von Ihrer Praxis erhalten. Sie brauchen nicht persönlich in der Praxis zu erscheinen, sofern Sie das elektronische Rezept über die Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App einlösen.

Zudem gibt es die Funktion der Mehrfachverordnung: Bei chronischen Erkrankungen können Ärzte für ein Medikament bis zu 4 Rezepte auf einmal ausstellen. So funktioniert es:

  • Insgesamt sind Mehrfachverordnungen maximal 1 Jahr gültig. Das quartalsweise Vorzeigen der Gesundheitskarte ist hier nicht erforderlich.
  • Jedes der Rezepte erhält eine eigene Einlösefrist, z. B. darf das erste ab Januar eingelöst werden, das zweite ab April usw.
  • Bei Bedarf kann der Arzt die Folgerezepte löschen und neu ausstellen, z. B. mit einer höheren oder niedrigeren Dosierung.
  • Sie können die Rezepte unabhängig voneinander in verschiedenen Apotheken einlösen.

E-Rezept und Datenschutz: Wie sicher sind meine Daten?

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums bzw. der Gematik werden viele Schritte unternommen, um Patientendaten zu sichern.

Checkliste

  • E-Rezepte werden verschlüsselt auf Servern der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Laut Gematik befinden sich diese in einem gesicherten Rechenzentrum.
  • Zusätzlich ist die App separat gesichert, um das Risiko eines Datenmissbrauchs bei Handyverlust zu minimieren. Nutzer müssen sich bei jedem Einloggen mit der Gesundheitskarte oder biometrischen Merkmalen identifizieren.
  • Die Sicherheitsaspekte rund um Server und App werden regelmäßig von unabhängigen Gutachtern geprüft.
  • Die Daten werden 100 Tage nach Einlösung automatisch gelöscht. Nicht eingelöste Rezepte bleiben bis 10 Tage nach Ablauf der Gültigkeit (92 Tage nach Ausstellungsdatum) im System. Als Patient haben Sie über die App jederzeit die Möglichkeit, Ihre Daten selbstständig zu löschen.
  • Es gibt keine Forschungsfreigabe für Daten auf dem E-Rezept-Fachdienst.

Die Telematik-Infrastruktur ist von einigen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen. Das betrifft insbesondere die Rechte auf Auskunft, Korrektur und Löschung von Daten – allerdings nur, weil der Betreiber selbst keinen Zugriff darauf hat und Daten daher nicht einsehen kann.

FAQ – Häufige Fragen zum E-Rezept

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Das E-Rezept wird auf einem Server in der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Es ist nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Dort befindet sich lediglich ein Schlüssel, mit dem Apotheken und Patienten auf den Server zugreifen können.

Wenn Sie im selben Quartal ein E-Rezept als Folgerezept benötigen, können Sie dieses digital von Ihrer Praxis erhalten. Allerdings muss auch bei Folge-E-Rezepten die Gesundheitskarte einmal pro Quartal eingelesen werden. Benötigen Sie ein Folgerezept im neuen Quartal, müssen Sie trotz digitalem Rezept zum Einlesen die Praxis aufsuchen.

Über die E-Rezept-App können Sie alle ausgestellten Rezepte einsehen, sofern Sie registriert sind. Die Apotheke oder Arztpraxis können Ihnen ebenfalls Auskunft geben, ob ein E-Rezept vorliegt.

Beihilfeberechtigte Personen können sich auch bei E-Rezepten die Arzneimittelkosten erstatten lassen. Allerdings ist die Beihilfe nicht an die Telematik-Infrastruktur angebunden. Daher müssen Sie Kostenbelege als Papierausdruck mit Beihilfeantrag oder als digitales Dokument in der App der Beihilfe einreichen.

Für Privatrezepte kommt die elektronische Variante derzeit auf freiwilliger Basis zum Einsatz. Ob E-Rezepte für Privatversicherte möglich sind, hängt von der Krankenversicherung ab: Diese kann selbst entscheiden, ob sie am E-Rezept teilnimmt.
Wenn Ihre Krankenversicherung das E-Rezept unterstützt, können Sie Rezepte über die App oder per Ausdruck einlösen. Für die Anmeldung in der E-Rezept-App brauchen Sie zusätzlich die individuelle App Ihrer Krankenversicherung. Zudem benötigen Sie eine GesundheitsID, die Sie von der Versicherung erhalten.

Laut Gematik können Ärzte nicht sehen, ob und wann Sie Ihr E-Rezept einlösen. Nach Ausstellung haben Ärzte keinen Zugriff mehr auf das E-Rezept. Allerdings kann der Arzt nicht eingelöste Rezepte stornieren und neu ausstellen, etwa wenn sie Fehler enthalten. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Rezept noch keiner Apotheke zugewiesen wurde.

Das E-Rezept wird auf einem Server in der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Es ist nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Dort befindet sich lediglich ein Schlüssel, mit dem Apotheken und Patienten auf den Server zugreifen können.

Es ist grundsätzlich möglich, E-Rezepte für andere einzulösen. Entweder lassen Sie hierfür die Gesundheitskarte des Patienten bei der Apotheke einlesen oder den QR-Code auf dem Papier-Ausdruck.
Alternativ können Sie E-Rezepte von Angehörigen über die Familienfunktion in der E-Rezept-App verwalten.

Gesetzlich Versicherte haben seit 2024 nicht mehr die Wahl, ob sie ihr Rezept analog oder digital erhalten. Sie können das E-Rezept nicht ablehnen.
Weder Arztpraxis noch Krankenkasse benötigt Ihre Zustimmung zum E-Rezept. Denn § 360 im fünften Buch des Sozialgesetzbuches schreibt das E-Rezept gesetzlich vor. Damit ist die Einwilligung des Patienten nicht erforderlich.

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die offizielle Plattform für alle Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Die Verpflichtung kam mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz: Digital-Gesetz) zustande. Rechtliche Grundlagen finden sich im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches.

Stand: 23.07.2026

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