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Kinderzuschlag berechnen

Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringerem Einkommen

Den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten Familien zusätzlich zum Kindergeld, wenn das Einkommen nicht für den Alltag ausreicht.

Junge Familie mit 2 Kindern in einer Wohnküche, der Junge im Vordergrund sitzt an einem Laptop.

Die Verantwortung ist groß, für das Wohl und die Sicherheit Ihrer Familie zu sorgen. Eine Risikolebensversicherung kann hierbei eine wichtige Unterstützung bieten, indem sie finanzielle Sicherheit schafft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld mit bis zu 297 € monatlich pro Kind (Stand: März 2026).
  • Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind ein Mindesteinkommen, Bezug von Kindergeld und ein Höchstalter des Kindes.
  • Das Einkommen der Eltern, des Kindes und das Vermögen der Familie spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Zuschlags.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist der Kinderzuschlag (KiZ)?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Unterstützung der Familienkasse für Familien mit kleinem Einkommen. Er wird monatlich zusammen mit dem Kindergeld an die Eltern ausgezahlt und soll verhindern, dass Eltern zur Versorgung ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Ziel ist es, Kinderarmut zu reduzieren und Familien finanziell zu entlasten.

Nach den Zahlen der Familienkasse erhalten die Familien von rund 1,3 Millionen Kindern in Deutschland den Kinderzuschlag (Stand: Februar 2026).

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Eltern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, welches jedoch nicht ausreicht, um den Bedarf der gesamten Familie zu decken. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Familien im Bürgergeldbezug sind ausgeschlossen. Neben dem monatlichen Zuschlag können weitere Leistungen wie die Übernahme von Kita-Gebühren oder Schul- und Fahrtkosten gewährt werden.

Der Kinderzuschlag wird immer für 6 Monate ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und muss dann erneut beantragt werden.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

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Gut zu wissen

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist eine geplante Reform, die Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag bündeln soll. Ziel ist es, Familien finanziell besser zu unterstützen und den Zugang zu Förderungen zu vereinfachen. Die Einführung im Jahr 2025 wurde jedoch ausgesetzt und es ist unklar, ob und wann die Umsetzung stattfinden wird. Daher gelten weiterhin die bestehenden Leistungen.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch?

Um den Kinderzuschlag (KiZ) zu erhalten, müssen Haushalte die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung für den Kinderzuschlag

  • Alter und Lebenssituation des Kindes

Ihr Kind muss unter 25 Jahre alt und ledig sein und im gemeinsamen Haushalt leben. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern ist der Elternteil berechtigt, bei dem das Kind überwiegend lebt.

  • Bezug von Kindergeld

Sie müssen für das betreffende Kind bereits Kindergeld bekommen.

  • Mindesteinkommen im Haushalt

Als Ehepaar müssen Sie monatlich mind. 900 € verdienen und 600 €, wenn Sie alleinerziehend sind. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Krankengeld gelten dabei auch als Einkommen.

  • Bedarf der Familie kann mit dem KiZ gedeckt werden

Mit Ihrem Einkommen, dem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld können Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie vollständig decken. Ist das nicht der Fall, besteht stattdessen Anspruch auf Bürgergeld.

  • Kein Bürgergeldbezug

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag, da das Bürgergeld so berechnet ist, dass es als alleinige Leistung den Grundbedarf der Familie decken soll.

Wie viel Kinderzuschlag gibt es 2026 pro Kind?

Seit 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 € pro Kind und Monat. In diesem Betrag ist der Sofortzuschlag von 25 € bereits enthalten.

Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Einkommen und Bedarf Ihrer Familie ab. Es wird häufig nicht der volle Betrag ausgezahlt, da der Zuschlag reduziert wird, wenn die Differenz zwischen Einkommen und Bedarf den Maximalbetrag unterschreitet. Angerechnet wird:

  • eigenes Einkommen
  • Einkommen des Kindes (zu 45 %)

Wichtig: Der Kinderzuschlag orientiert sich am Existenzminimum des Kindes, das jährlich vom Staat festgelegt wird.

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt in mehreren Schritten.

Mögliche Berechnung des Kinderzuschlags

  • Prüfung der Voraussetzungen

Im ersten Schritt werden die Voraussetzungen geprüft, u. a., ob das notwendige Brutto-Mindesteinkommen von 900 € für Paare bzw. 600 € für Alleinerziehende vorliegt.

  • Bedarfsermittlung

Anhand des Regelbedarfs der Familie und der Wohnkosten wird ein monatlicher Gesamtbedarf ermittelt.

  • Gegenüberstellung Einkommen und Bedarf

Im nächsten Schritt wird das verfügbare Nettoeinkommen plus Kindergeld, Wohngeld und dem möglichen Kinderzuschlag von 297 € pro Kind ermittelt. Danach wird dieser Betrag dem entsprechenden Bedarf gegenübergestellt.

  • Reduzierung des Zuschlags

Sollten das Nettoeinkommen und der anrechenbare Teil des Vermögens über dem jeweiligen Bedarf liegen, wird der Kinderzuschlag gemindert.

→ 45 % des übersteigenden Betrags werden abgezogen.

Beispielberechnung:
Liegt Ihr Einkommen 100 € über dem Bedarf, werden 45 € abgezogen z.B. bei 297 € – 45 € = 252 € Kinderzuschlag

Gut zu wissen

Wie finde ich heraus, ob ich Kinderzuschlag bekomme?

Möchten Sie prüfen, ob Ihre Familie Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, können Sie den KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Kinderzuschlag – was ist zu beachten?

Alles, was Sie zum KiZ wissen müssen

Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?

Der Gesamtbedarf der Familie setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen der Eltern und Kinder. (Stand: März 2026)

Berechtigte Personengruppe

Bedarf (pro Monat für 2026)
Paare 2 x 506 € = 1.012 €
Alleinerziehende 563 €
Kinder (unter 6 Jahren) 357 €
Kinder (6-13 Jahre) 390 €
Kinder (14-17 Jahre) 471 €
Kinder (18-25 Jahre) 451 €

Gut zu wissen

Welche Faktoren werden beim Gesamtbedarf der Familie berücksichtigt?

Um den Gesamtbedarf zu ermitteln, werden zusätzlich zu den summierten Bedarfen anteilig die Kosten für die Wohnung hinzugezogen. Schwangere und Alleinerziehende haben zudem einen Anspruch auf Mehrbedarf. Mit diesem Gesamtbedarf wird anschließend das Einkommen des Haushalts verglichen und der Kinderzuschlag berechnet.

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Wie wird das Einkommen der Eltern beim Kinderzuschlag angerechnet?

Für die Berechnung des Kinderzuschlags wird zuerst das monatlich verfügbare Einkommen der Eltern berechnet. Eine Einkommensobergrenze gibt es seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr – allerdings wird der Zuschlag weniger, je höher das Einkommen ist, bis er vollständig entfällt.

Für die Berechnung des Bedarfs für den Kinderzuschlag wird als Grundlage das Nettoeinkommen der letzten 6 Monate betrachtet.

Es folgt ein Überblick, welche Bestandteile dabei berücksichtigt werden und welche nicht.

Gut zu wissen

Wird beim Kinderzuschlag auch Einkommen der Kinder mit angerechnet?

Auch Einkommen der Kinder wird mit angerechnet, allerdings nur zu 45 %. Dabei zählen Nebenjobs ebenso wie Unterhalt oder (Halb-)Waisenrente.

Welches Vermögen wird beim Kinderzuschlag angerechnet?

Neben dem Einkommen wird bei der Berechnung des Kinderzuschlags auch das Vermögen der Familie zum Zeitpunkt der Antragstellung betrachtet, das über den Freibeträgen liegt. Die Freibeträge liegen bei 40.000 € für den Antragsteller und 15.000 € pro weitere Person im Haushalt. Also gilt:

  • alleinerziehende Mütter oder Väter mit Kind: 55.000 €
  • Elternpaar mit Kind: 70.000 €
  • jedes weitere Kind: +15.000 €

Das anrechenbare Vermögen wird bei der Ermittlung des Kinderzuschlags anteilig abgezogen. Dadurch wird vermieden, dass Fördermittel an Personen ausgezahlt werden, die keinen echten Bedarf haben.

Wie und wo beantrage ich den Kinderzuschlag?

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Das ist in Form eines Online-Antrags möglich. Alternativ drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

Welche Unterlagen benötige ich, um den Kinderzuschlag zu beantragen?

Für die Beantragung werden einige Dokumente benötigt. Darüber hinaus können abhängig von Ihrer persönlichen Situation weitere Unterlagen notwendig sein. Bei Unsicherheit hilft Ihnen Ihre regionale Familienkasse weiter.

Checkliste Unterlagen

  • Einkommensnachweis: Um das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern und die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge festzustellen, ist eine Form des Einkommensnachweises erforderlich.
  • Nachweis Kindergeld: Eine Bescheinigung über den Erhalt des Kindergeldes muss vorhanden sein.
  • Nachweis Wohnkosten: Da die monatlichen Wohnkosten in die Berechnung mit einfließen, müssen Sie diese, z. B. in Form eines Mietvertrags, belegen können.
  • Vermögensnachweis: Da das Vermögen der Eltern Einfluss auf die Berechnung des Zuschlags hat, ist hierzu ebenfalls ein Nachweis erforderlich.
  • ggf. weitere Unterlagen, abhängig von Ihrer persönlichen Situation

Welche Förderungen gibt es noch neben dem Kinderzuschlag?

Neben dem Kinderzuschlag gibt es noch weitere Unterstützungsleistungen und Förderungen des Staats:

Weitere mögliche Förderungen

  • Kindergeld stellt die grundlegende Versorgung des Kindes sicher.
  • Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Tätigkeit für eine Elternzeit unterbrechen.
  • Unterhaltsvorschuss ist für getrenntlebende Elternteile gedacht, bei denen der andere Elternteil seinen Unterhaltszahlungen nicht zuverlässig nachkommt.
  • Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet Familien, die Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, die Möglichkeit, kostengünstig oder gratis an kulturellen und bildungsrelevanten Veranstaltungen teilzunehmen.
  • BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende, um ihre Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern fortzusetzen.
  • Sozialhilfe für Kinder wird erst gestattet, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Was umfasst das BuT?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder gezielt im Alltag und in der Schule mit:

  • Gebührenbefreiung für Kita und Kindergarten
  • Erstattung von Schulessen und Fahrtkosten zur Schule
  • Schuldbedarfspaket über 195 € pro Jahr, z. B. für benötigte Schreibwaren
  • Kosten für Klassenfahrten oder einen Schüleraustausch
  • 15 € monatlich, um an sozialen und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen

FAQ – Häufige Fragen zum Kinderzuschlag

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Den Kinderzuschlag erhalten Sie nicht rückwirkend. Sie bekommen die finanzielle Unterstützung frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Auch die Dauer der Auszahlung ist in der Regel auf 6 Monate begrenzt. Dann müssen Sie die Leistung neu bei der Familienkasse beantragen. Theoretisch kann der Zuschlag so oft verlängert werden, bis eine der Grundvoraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Das ist z. B. der Fall, wenn das Kind über 25 Jahre alt ist oder das Einkommen steigt.

Änderungen beim Einkommen wirken sich grundsätzlich auf die Höhe des Kinderzuschlags aus. Während des laufenden Bewilligungszeitraums (in der Regel 6 Monate) bleibt der Betrag jedoch meist unverändert. Erst bei einem neuen Antrag wird das aktuelle Einkommen erneut geprüft und der Kinderzuschlag entsprechend angepasst. Dennoch müssen der Arbeitsagentur Änderungen umgehend mitgeteilt werden.

Eine feste Einkommensobergrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) ausreicht, um den Bedarf Ihrer Familie zu decken. Mit steigendem Einkommen wird der Kinderzuschlag schrittweise reduziert, bis kein Anspruch mehr besteht.

Ja, der Kinderzuschlag richtet sich ausdrücklich an Familien mit eigenem Einkommen. Voraussetzung ist, dass Sie ein Mindesteinkommen erreichen (600 € bei Alleinerziehenden, 900 € bei Paaren), Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um den gesamten Familienbedarf zu decken.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann mit Wohngeld kombiniert werden. Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, haben häufig auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld ist jedoch ausgeschlossen.

Nein, in der Regel besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Grund dafür ist, dass der Kinderzuschlag voraussetzt, dass mindestens ein Elternteil erwerbsfähig ist und Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Die Leistung soll verhindern, dass Familien trotz Arbeit auf Bürgergeld angewiesen sind.

Eine Erwerbsminderungsrente gilt jedoch nicht als Erwerbseinkommen im Sinne des Kinderzuschlags. In Ausnahmefällen kann ein Anspruch bestehen, z. B. bei teilweiser Erwerbsminderung oder zusätzlichem Einkommen. Entscheidend ist immer die individuelle Situation.

Ja, Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) werden bei der Berechnung des Kinderzuschlags als Einkommen berücksichtigt und können den Kinderzuschlag entsprechend reduzieren.

Es gibt keinen Kindergeldzuschuss von 800 € in Deutschland. Der maximale Kinderzuschuss pro Kind liegt derzeit bei 297 € pro Monat. (Stand: März 2026)

Stand: 26.05.2026

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