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Wer bekommt Wohngeld?

Zuschuss zur Miete

Reicht das Einkommen oder die Rente nicht aus, kann Wohngeld vom Staat eine wichtige Unterstützung leisten. Wer hat Anspruch darauf?

Ein Mann steht im Garten vor einem Haus.

Rechtsfrage des Tages:

Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Was sind die Voraussetzungen und wo können Sie es beantragen?

Antwort:

Miete oder die Kosten des Eigenheims können tiefe Löcher in die Haushaltskasse reißen. Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, kann unter Umständen Wohngeld als staatlichen Zuschuss in Anspruch nehmen. Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Mieter Zuschüsse für angemessenes Wohnen bekommen. Auch Eigentümer einer Immobilie können einen Lastenzuschuss beantragen. Seit der Wohngeldreform gehört dazu auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Mit dem „Wohngeld-Plus“ ist auch die Höhe des Zuschusses deutlich gestiegen.

Für wen gibt es Wohngeld?

Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist, dass der Antragsteller ein Einkommen bezieht. Dazu gehört nicht nur das Gehalt, sondern auch Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder eine Rente. Wer Grundsicherung oder Bürgergeld in Anspruch nimmt, bekommt hingegen kein Wohngeld. Die Miete ist schon in den Sozialleistungen enthalten. Schüler, Studenten und Azubis bekommen Wohngeld nur, wenn sie beispielsweise wegen Überschreitung der Förderhöchstdauer oder eines Zweitstudiums kein BAföG mehr bekommen. Haben sie dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder haben die Eltern ein ausreichendes Einkommen, haben sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie hier prüfen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich individuell für jeden Anspruchsteller. Es kommt auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, deren monatliches Gesamteinkommen und die zu berücksichtigende Miete an.

Gut zu wissen

Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt und auch das Vermögen spielt bis zu einem bestimmten Grad keine Rolle. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro bei alleinstehenden Personen und bei 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Einen festen Betrag gibt es daher beim Wohngeld nicht. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht und beträgt durchschnittlich 370 Euro pro Monat.

Heizkostenzuschuss und Klimakomponente

Während vor der Wohngeldreform im Jahr 2022 und 2023 ein einheitlicher Heizkostenzuschuss ausgezahlt wurde, enthält das Wohngeld-Plus jetzt eine pauschale Heizkostenkomponente. Diese Pauschale bemisst sich nach der Größe des Haushalts und der Anzahl der darin lebenden Personen. Die tatsächlichen Heizkosten haben hingegen keinen Einfluss auf die Höhe der Zahlung. Außerdem wird eine Klimakomponente gewährt. Hierdurch sollen höhere Mieten durch Gebäudesanierungen abgefedert werden.

Wer ist zuständig?

Möchten Sie Wohngeld beantragen, müssen Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldbehörde wenden. Diese finden Sie in Ihrer Gemeinde, Stadt oder der Kreisverwaltung. Häufig können Sie sich wegen eines Wohngeldantrags auch an das Sozialamt wenden. Für die Beantragung brauchen Sie Nachweise für das Einkommen aller Haushaltsangehörigen und Belege für die Höhe und Zusammensetzung der Miete. Außerdem müssen Sie den ausgefüllten Antrag dabeihaben und eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung. Welche Unterlagen Sie noch brauchen, sollten Sie bei Ihrer Behörde erfragen.

Stand: 13.08.2025

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