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Wohngeld: finanzielle Hilfe vom Staat

So bekommen Sie es

Manchmal reicht das Einkommen für die Familie hinten und vorne nicht. Wohngeld und Heizkostenzuschuss können da helfen.

Rechtsfrage des Tages:

Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Was sind die Voraussetzungen und welche Neuerungen gibt es?

Antwort:

Wer nur wenig verdient, kann Wohngeld beantragen. Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Mieter Zuschüsse für angemessenes Wohnen bekommen. Auch Eigentümer einer Immobilie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss. Bereits im Sommer haben Wohngeldempfänger einen Heizkostenzuschuss erhalten. Einen weiteren Zuschuss soll es für den kommenden Winter geben. Außerdem soll mit der Wohngeldreform ab kommendem Jahr eine regelmäßige Heizkostenzuzahlung erfolgen.

Wer bekommt Wohngeld?

Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld ist, dass der Antragsteller ein Einkommen bezieht. Dazu gehört nicht nur das Gehalt, sondern auch Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder eine Rente. Wer Grundsicherung in Anspruch nimmt, bekommt hingegen kein Wohngeld. Die Miete ist schon in den Sozialleistungen enthalten. Schüler, Studenten und Azubis bekommen Wohngeld nur, wenn sie beispielsweise wegen Überschreitung der Förderhöchstdauer oder eines Zweitstudiums kein Bafög mehr bekommen. Haben sie dem Grunde nach Anspruch auf Bafög oder haben die Eltern ein ausreichendes Einkommen, haben sie keinen Anspruch auf Wohngeld.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich individuell für jeden Anspruchsteller. Es kommt auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, deren monatliches Gesamteinkommen und die Kaltmiete an. Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt und auch das Vermögen spielt bis zu einem bestimmten Grad keine Rolle. Einen festen Betrag gibt es daher beim Wohngeld nicht. Der Heizkostenzuschuss wurde hingegen mit 270 Euro einheitlich ausgezahlt. Wohnen mehrere Menschen zusammen, lag der Betrag bei 350 Euro. Im Rahmen des dritten Entlastungspakets sollen Einzelpersonen 415 Euro bekommen, bei zwei im Haushalt lebenden Personen werden es 540 Euro sein und jede weitere Person erhöht den Zuschuss um weitere 100 Euro. Ein Trost für Studenten und Azubis: Auch ohne Anspruch auf Wohngeld bekommen Studenten mit Bafög und Azubis mit staatlicher Unterstützung einen Heizkostenzuschuss von 345 Euro.

Wohngeldreform: Wohngeld Plus

Zum 01. Januar 2023 soll das Wohngeld weitreichend reformiert werden. Zum einen soll die Einkommensgrenze deutlich angehoben werden. Daher werden voraussichtlich deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld bekommen. Zum anderen ist die Einführung einer dauerhaften Heizkostenzuzahlung geplant. Als Zuschlag zur berücksichtigten Miete sollen zwei Euro pro Quadratmeter berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für die anerkannte Belastung bei Wohnraumeigentum. Hinzu kommt die CO2-Entlastungskomponente in Höhe von 0,30 Euro pro Quadratmeter pauschal für alle Wohngeldhaushalte.

Wer ist zuständig?

Möchten Sie Wohngeld beantragen, müssen Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldbehörde wenden. Diese finden Sie in Ihrer Gemeinde, Stadt oder der Kreisverwaltung. Häufig können Sie sich wegen eines Wohngeldantrags auch an das Sozialamt wenden. In Nordrhein-Westfalen können Sie Ihren Antrag bereits online im Internet stellen. Für die Beantragung brauchen Sie Nachweise für das Einkommen aller Haushaltsangehörigen und Belege für die Höhe und Zusammensetzung der Miete. Haben Sie nicht alle Unterlagen beisammen, können Sie den Antrag auch zunächst formlos stellen. Die notwendigen Belege müssen Sie dann aber binnen Monatsfrist nachreichen.

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