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Elternzeit beantragen

Auszeit mit dem Nachwuchs

Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern, eine Auszeit von ihrem Beruf zu nehmen, damit sie sich um ihre Kinder kümmern können.

Junges Paar sitzt lachend auf einem Sofa und scherzt mit Kleinkind.

Für das Wohl und die Sicherheit der eigenen Familie zu sorgen, ist eine große Verantwortung. Eine Risikolebensversicherung kann ein wichtiger Bestandteil der Absicherung Ihrer Familie sein.Für das Wohl und die Sicherheit der eigenen Familie zu sorgen, ist eine große Verantwortung. Eine Risikolebensversicherung kann ein wichtiger Bestandteil der Absicherung Ihrer Familie sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mütter und Väter können bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder z. T. zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Elternzeit beantragen.
  • Eine zeitgleiche Elternzeit für beide Elternteile ist möglich, bringt aber finanzielle Nachteile mit sich. Elterngeld soll den Verdienstausfall teilweise auffangen.
  • Ihren Elternzeitantrag sollten Sie 7 Wochen vor dem gewünschten Starttermin schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Es können maximal 3 unterbrochene Elternzeitabschnitte beantragt werden.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Mütter sowie Väter, damit diese sich um ihr Kind kümmern und eine enge Bindung zu ihm aufbauen können. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Elternzeit beim jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen – dieser ist verpflichtet, eine Freistellung von bis zu 3 Jahren pro Kind zu gewähren.

Eltern können diese Zeit flexibel gestalten: Sie können sich vollständig von der Arbeit freistellen lassen oder in Teilzeit weiterarbeiten. Die Elternzeit kann vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen werden – unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum 8. Lebensjahr.

Diese Flexibilität ermöglicht es Eltern, genau dann für ihr Kind da zu sein, wenn es sie am meisten braucht. Allerdings wird während der Elternzeit kein Gehalt gezahlt. Um den Verdienstausfall zumindest teilweise auszugleichen, können Eltern Elterngeld beantragen. Dieses muss separat beantragt werden und unterliegt bestimmten Regelungen hinsichtlich Dauer und Höhe.

Zudem genießen Arbeitnehmer während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. In vielen Fällen wird auch die Rückkehr auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz ermöglicht.

Im Ratgeber der ERGO hilft Ihnen eine praktische Checkliste für Eltern, in der Sie alle wichtigen Infos zu Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Steuerklassen und passenden Versicherungen finden.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

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Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?

Obwohl beide Begriffe meistens in einem Atemzug genannt werden, sind sie nicht direkt aneinandergekoppelt. Die Beantragung der Elternzeit ist lediglich für die berufliche Auszeit. Um Elterngeld für einen Teil der Elternzeit zu beziehen, müssen Sie dafür separat einen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen. Je nachdem, ob Sie das Basiselterngeld während der ersten 14 Monate, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsmonate (bis max. zum 32. Lebensmonat) in Anspruch nehmen, können Sie einen Teil Ihrer Elternzeit finanziell ausgleichen.

Gleichzeitig müssen Sie, um Elterngeld zu beziehen, nicht zwingend Elternzeit nehmen, z. B. als Studierende oder Selbstständige.

Mehr zum Elterngeld erfahren Sie im Rechtsportal der ERGO.

Elternzeit- was ist zu beachten?

Erfahren Sie im Video, wer Anspruch auf Elternzeit hat, wann Sie die Auszeit beantragen können und wie Sie dabei vorgehen sollten.

Wie funktioniert Elternzeit für Väter und gleichgeschlechtliche Paare?

Wann und wie lange Väter und gleichgeschlechtliche Paare Elternzeit nehmen können, ist gesetzlich geregelt.

Gut zu wissen

Ab wann gilt der Kündigungsschutz für Väter bei der Elternzeit?

Der Kündigungsschutz für Väter greift frühestens 8 Wochen vor der geplanten Elternzeit. Ein Antrag auf Elternzeit sollte daher im Zweifelsfall nicht zu früh gestellt werden.

Wie kann man die Elternzeit sinnvoll aufteilen?

Die Aufteilung der Elternzeit hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Es gibt verschiedene Modelle, die sich in der Praxis bewährt haben.

Modelle zu Elternzeit aufteilen

  • Gemeinsamer Start: Beide Eltern nehmen direkt nach der Geburt gleichzeitig Elternzeit – ideal für die erste intensive Phase.
  • Aufteilung nacheinander: Ein Elternteil bleibt zunächst zu Hause, der andere übernimmt später – so verlängert sich die Betreuungszeit.
  • Erst gemeinsam, dann getrennt: Beide Eltern starten gemeinsam in die Elternzeit und teilen sich die ersten Wochen oder Monate. Anschließend nimmt ein Elternteil weiter Elternzeit, während der andere wieder arbeitet – so verbinden Sie gemeinsame Zeit mit einer längeren Betreuungsphase.
  • Kombination mit Teilzeit: Beide arbeiten in Teilzeit und teilen sich die Betreuung parallel.
  • Flexible Abschnitte nutzen: Teile der Elternzeit können bis zum 8. Lebensjahr des Kindes verschoben werden, z. B. für Einschulung oder besondere Lebensphasen.

Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Einkommen, Karriereplanung und Möglichkeiten der Fremdbetreuung, z. B. in einer Kita, ab. In vielen Familien ist die Elternzeit auch an den Elterngeldbezug gekoppelt.

Können Mutter und Vater gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit beantragen, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, jedoch ist eine Teilzeitbeschäftigung von 15 bis 32 Stunden pro Woche pro Person möglich. Zusammen können beide Eltern somit bis zu 64 Stunden wöchentlich arbeiten.

Grundsätzlich können Eltern auch über einen längeren Zeitraum parallel in Elternzeit bleiben. Anders als beim Elterngeld gibt es hierfür keine feste Begrenzung. In der Praxis entscheiden sich jedoch viele Familien für eine kürzere gemeinsame Phase oder eine Teilzeitlösung, um finanzielle Einbußen zu reduzieren.

Das Elterngeld orientiert sich am wegfallenden Einkommen und beträgt in der Regel etwa 65 %. Bei Teilzeitarbeit wird das zusätzliche Einkommen angerechnet und reduziert die Höhe des Elterngeldes.

Gut zu wissen

Wie lange können Eltern gemeinsam Elterngeld bekommen?

Durch die Elterngeld-Reform können Eltern seit dem 1. April 2024 nur noch einen Monat und nur innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes gemeinsam Elterngeld beziehen.

Kleines Kind isst Tomaten im Garten mit junger Frau.

Wie und ab wann beantrage ich Elternzeit beim Arbeitgeber?

Der Antrag auf Elternzeit unterliegt bestimmten Fristen und Vorgaben. Hier erfahren Sie auf einen Blick, wie Sie Ihre Elternzeit richtig beantragen und worauf Sie achten sollten.

Elternzeit beantragen

  • Zeitpunkt der Beantragung

Möchten Sie Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen, können Sie sich zunächst am errechneten Geburtstermin orientieren und die Angaben nach der Geburt anpassen. Planen Sie die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt, sollten Sie den Antrag erst nach der Geburt stellen.

  • Frist einhalten

Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber idealerweise frühzeitig über Ihre Pläne.

  • Schriftlicher Antrag

Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich und handschriftlich unterschrieben eingereicht werden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Lassen Sie sich den Eingang zur Sicherheit bestätigen.

  • Zeitraum verbindlich festlegen

Geben Sie im Antrag genau an, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen möchten. Insgesamt sind bis zu 3 Zeitabschnitte möglich – für weitere Abschnitte benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers.

  • Elternzeit und Elterngeld abstimmen

Stimmen Sie die Elternzeit möglichst mit dem Zeitraum des Elterngeldbezugs ab. Idealerweise geben Sie alle geplanten Monate direkt im ersten Antrag an, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

  • Nachweise und Formalitäten

Je nach Situation kann es erforderlich sein, Nachweise wie die Geburtsurkunde einzureichen. Nutzen Sie bei Bedarf Vorlagen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist.

  • Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Klären Sie frühzeitig organisatorische Fragen wie Vertretung, Wiedereinstieg oder Arbeitszeitmodelle. Auch wenn dies keine Pflicht ist, erleichtert eine offene Kommunikation den Ablauf erheblich.

 

 

Gut zu wissen

Wie verfasse ich ein Anschreiben für Elternzeit an meinen Arbeitgeber?

Grundsätzlich kann der Antrag formlos gestellt werden. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt jedoch auch online eine Vorlage (PDF) für den Antrag auf Elternzeit zur Verfügung. So können Sie sich sicher sein, dass der Antrag korrekt gestellt wurde und Sie keine wichtigen Angaben vergessen haben.

Junger Mann sitzt mit an einem Windradmodell spielendem Kind auf dem Schoß vor seinem Laptop.

Welche Besonderheiten gelten beim Antrag auf Elternzeit? 

Je nach Lebenssituation können beim Antrag auf Elternzeit besondere Regelungen gelten, zum Beispiel bei Frühgeburten, Zwillingen oder wenn kein Elterngeld bezogen wird.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema Elterngeld

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Väter haben – genauso wie Mütter – das Recht auf Elternzeit. Für die Beantragung gelten aus diesem Grund auch die gleichen Rahmenbedingungen. Das bedeutet, dass Sie die Elternzeit bis zu 7 Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragen, wenn Sie als Vater direkt zur Geburt in Elternzeit gehen wollen. Im Falle eines abweichenden Geburtstermins müssen die Daten im Nachgang aktualisiert werden. Sofern das tatsächliche Geburtsdatum schon bekannt ist, geben Sie dieses im Antrag an.

Achtung: Der Kündigungsschutz für Väter greift frühestens 8 Wochen vor der geplanten Elternzeit. Ein Antrag auf Elternzeit sollte daher im Zweifelsfall nicht zu früh gestellt werden.

Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen werden. Insgesamt stehen jedem Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu.

Ein Teil der Elternzeit (maximal 24 Monate) kann auch in die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden. Danach ist keine Elternzeit mehr möglich.

Wichtig ist, die jeweiligen Anmeldefristen einzuhalten und die Elternzeit frühzeitig beim Arbeitgeber zu beantragen.

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt und endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes.

Sie können die Elternzeit auf maximal 3 Zeitabschnitte aufteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind auch mehr Abschnitte möglich. Der 3. Abschnitt kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn er nach dem 3. Geburtstag liegt.

Wie Sie die Elternzeit aufteilen, können Sie grundsätzlich frei entscheiden. Wichtig ist, die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anmeldefristen einzuhalten und die Planung frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Nein, eine Beantragung von Elternzeit bei Arbeitslosigkeit ist nicht möglich bzw. nicht notwendig. Dennoch sollten Sie das Arbeitsamt informieren, in welchem Zeitraum Sie nicht für offene Stellenangebote berücksichtigt werden können.

Nein, da ohne Arbeitgeber kein Antrag abgegeben werden kann. Sie können in diesem Fall selbst entscheiden, wann und wie lange Sie nicht arbeiten möchten. Somit sind Sie komplett ungebunden und haben volle Flexibilität, was den Zeitraum Ihrer Elternzeit angeht. Dennoch sollten Sie sich zusätzlich über mögliche finanzielle Unterstützung für Selbstständige in Elternzeit erkundigen.

Ja, auch für Pflegekinder können Sie bis zum 8. Geburtstag des Pflegekindes bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen. Es gelten die gleichen Regeln und Vorschriften wie bei leiblichen Kindern. In besonderen Fällen können auch Großeltern Elternzeit beantragen.

Ja, die Elternzeit ist nicht an Ihre Arbeitszeit oder Ihren Verdienst geknüpft. Sie kann in verschiedenen Arbeitsmodellen beantragt werden und somit auch bei einem Minijob. Voraussetzung hierfür sind lediglich die fristgerechte Anmeldung und das Einreichen des Antrags beim jeweiligen Arbeitgeber.

Für jeden vollen Monat, den Sie in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Deshalb haben Sie bei einem vollen Jahr Elternzeit keinen Urlaubsanspruch mehr. Während der Elternzeit selbst Urlaub zu nehmen, ist somit ebenfalls nicht möglich – aber auch nicht nötig. Mehr zum Thema Urlaub in Elternzeit finden Sie im Rechtsportal der ERGO.

Ja, Sie können während der Elternzeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Diese ist jedoch auf die Obergrenze von 36 Monaten, also 3 Jahren, begrenzt. Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, sollten Sie so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag genehmigt und Sie weiterhin ein gutes Arbeitsverhältnis haben.

Eine Kündigung ist während der Elternzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür greift der besondere Kündigungsschutz, unter den Mütter ab Beginn der Schwangerschaft und Väter ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit fallen, also eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist. Dies gilt für eine Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Nehmen Sie die Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag, greift der Kündigungsschutz 14 Wochen vorher.

Teilen Sie Ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, gilt der Kündigungsschutz nur während der Elternzeitabschnitte, nicht aber in der Zwischenzeit.

In der Regel können Eltern nach der Elternzeit wieder ihre alte Arbeitsstelle aufnehmen, denn rein rechtlich besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin und ruht nur während der Elternzeit. Rechtlich haben Sie also einen Beschäftigungsanspruch. Je nach Arbeitsvertrag ist der Tätigkeitsbereich aber mitunter weiter gefasst, sodass eine Rückkehr zu einer „gleichwertigen“ Stelle erlaubt ist, die den Tätigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter entspricht. Dabei empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch zu suchen und die Möglichkeiten auszuloten.

Während der Elternzeit bleibt Ihre Krankenversicherung in der Regel bestehen. Gesetzlich Versicherte sind meist beitragsfrei versichert, wenn sie kein Einkommen erzielen oder Elterngeld beziehen. Arbeiten Sie in Teilzeit, können Beiträge anfallen. Privatversicherte müssen ihre Beiträge weiterhin selbst zahlen. Auch die Rentenversicherung läuft unter bestimmten Voraussetzungen weiter, etwa durch Kindererziehungszeiten. Es lohnt sich, die individuelle Situation frühzeitig mit der eigenen Versicherung zu klären.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Elternzeit nicht ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes: Hier kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen. Wichtig ist daher, die Fristen und formalen Anforderungen genau einzuhalten.

Eine bereits beantragte Elternzeit ist grundsätzlich verbindlich. Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden, legen Sie sich für die ersten zwei Jahre fest (sogenannter Bindungszeitraum). Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Planung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nachträglich ändern. Nach Ablauf des Bindungszeitraums können Sie die verbleibende Elternzeit flexibler gestalten, müssen jedoch weiterhin die Anmeldefristen einhalten. Es empfiehlt sich daher, die Elternzeit frühzeitig und möglichst genau zu planen sowie bei Änderungswünschen das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz und Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Nach der Elternzeit haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Rückkehr in Ihren Job oder eine gleichwertige Position. Dennoch kann sich die Auszeit auf Ihre berufliche Entwicklung auswirken, etwa bei Beförderungen oder Projekten. Ein frühzeitiger Austausch mit dem Arbeitgeber kann helfen, den Wiedereinstieg besser zu planen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Elternzeit zu gewähren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz und das Arbeitsverhältnis ruht. Zudem müssen Arbeitgeber die angemeldeten Zeiträume berücksichtigen und die Rückkehr an einen gleichwertigen Arbeitsplatz ermöglichen. Bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr kann ein Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Eine frühzeitige Abstimmung erleichtert die Planung für beide Seiten.

Stand: 13.05.2026

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