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Ehe für alle: Die aktuelle Rechtslage

Gleiches Recht

Wenige Worte, große Wirkung: Was die Ergänzung von 7 Wörtern in § 1353 BGB für gleichgeschlechtliche Paare bedeutet.

Ringtausch zwischen zwei Männern.

Bis vor Kurzem konnten in Deutschland nur Mann und Frau die Ehe schließen und gemeinsam Kinder adoptieren. Mit der im Juni 2017 beschlossenen Ehe für alle können nun auch Schwule und Lesben offiziell heiraten. Erfahren Sie hier, dass

  • Eheschließungen ab dem 01.10.2017 für Schwule und Lesben möglich sind.
  • die Ehe für alle es homosexuellen Paaren ermöglicht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
  • in 24 Ländern die gleichgeschlechtliche Ehe möglich ist, z. B. in den USA, Frankreich und Großbritannien.
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Die Durchsetzung der Ehe für alle

Der Vorschlag für die Ehe für alle folgt einem Gesetzesentwurf des Bundesrats. Er bezeichnete das damalige Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als „konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“. Am 30.06.2017 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit den Gesetzesentwurf des Bundesrats beschlossen. § 1353 BGB wurde infolgedessen um 7 Wörter ergänzt. Anstelle von: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ heißt es von nun an: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Folglich dürfen auch schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten.

Mit dem Beschluss der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland ist die Bundesrepublik ein Nachzügler. In 24 Ländern, darunter in den USA und Frankreich, sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen schon seit einiger Zeit erlaubt. Als Vorreiter gelten die Niederlande, die im Jahr 2001 standesamtliche Eheschließungen von schwulen und lesbischen Paaren ermöglichten. In vielen Ländern dürfen verheiratete homosexuelle Paare auch Kinder adoptieren.

Aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird die Ehe für alle

Die gleichgeschlechtliche Ehe ersetzt die eingetragene Lebenspartnerschaft. Letztere wurde im Jahr 2001 eingeführt und stellte gleichgeschlechtliche Paare in einigen Bereichen mit verheirateten heterosexuellen Paaren gleich. So wurde im Jahr 2005

  • das Unterhaltsrecht angeglichen: Nach einer Trennung gelten in der Lebenspartnerschaft die gleichen Regeln für den Kindesunterhalt wie in einer Ehe.
  • die Stiefkindadoption zugelassen, d. h. die Adoption der leiblichen Kinder des Lebenspartners.
  • die Möglichkeit geschaffen, den Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung zu berücksichtigen.

In den Jahren darauf wurde

  • die Erbschaftssteuer für eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert: Eingetragene Lebenspartner werden wie Ehepartner mit Steuerklasse I behandelt. Sie können einen Steuerfreibetrag von 500.000 € geltend machen.
  • das Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften eingeführt.
  • die Sukzessivadoption zugelassen, d. h. die Adoption nicht nur der leiblichen, sondern auch der adoptierten Kinder des Lebenspartners.

Bis auf das Adoptionsrecht gibt es zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe für alle rechtlich gesehen kaum Unterschiede. Die Lebenspartnerschaft ist aber ein separates Rechtsinstitut, das nicht die gleiche Symbolkraft wie die Ehe hat. In Anbetracht des gesellschaftlichen Wandels ist es wichtig, dass schwule und lesbische Paare genauso behandelt werden wie heterosexuelle Paare.

Zurzeit befinden sich rund 43.000 homosexuelle Paare in einer Lebenspartnerschaft. Sie können nun den Ehestatus beantragen.

Wenn Sie das möchten, müssen Sie noch einmal zum Standesamt. Dort erklären Sie persönlich und im Beisein Ihres Partners, dass Sie von nun an in einer Ehe leben wollen. Als Datum der Eheschließung gilt dann das Datum, an dem Sie die Lebenspartnerschaft gegründet haben. Verpflichtend ist die Ehe für alle nicht. Sie können auch einfach Ihre Lebenspartnerschaft fortführen. Allerdings ist es nicht mehr möglich, neue eingetragene Lebenspartnerschaften zu schließen.

Homosexuelles Paar mit Tochter bei Waldspaziergang

Ab wann ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland möglich?

Nachdem Bundespräsident Steinmeier das Gesetz für die gleichgeschlechtliche Ehe am 21.07.2017 unterschrieben hatte, wurde es am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft getreten ist es am 01.10. 2017, einem Sonntag. Seitdem können auch schwule und lesbische Paare heiraten.

Neuerung des Adoptionsrechts in der Ehe für alle

Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften durften bislang kein fremdes Kind gemeinsam adoptieren. Einzig durch die Sukzessivadoption konnte sich einer der Partner beim Jugendamt bewerben. Die Chance, dass eine Einzelperson den Vorzug gegenüber einem Paar erhält, war nur gering. Die gleichgeschlechtliche Ehe gibt Ihnen von nun an das Recht, zusammen mit Ihrem Partner ein Kind zu adoptieren.

Theoretisch ist also das gemeinsame Adoptionsrecht für die homosexuelle Ehe gegeben. Wie die Praxis aussieht, wird sich zeigen. Denn neben der Adoptionsvermittlungsstelle haben die abgebenden Eltern ein Mitspracherecht und können über die Adoptiveltern entscheiden.

Zudem gilt sowohl für die eingetragene Lebenspartnerschaft als auch für die gleichgeschlechtliche Ehe: Wenn ein Kind im Ausland nach dortigem Recht von beiden Partnern gemeinsam adoptiert wurde, muss dies in Deutschland anerkannt werden.

Übrigens: Wird ein Kind in eine lesbische Ehe hineingeboren, z. B. durch eine Samenspende, gilt rechtlich nur die biologische Mutter als Elternteil. Die Lebenspartnerin muss das Kind erst noch adoptieren.

Tochter mit Regenbogenflagge auf dem Arm der Mutter

Keine Veränderungen im Steuerrecht bei der Ehe für alle

Aus steuerrechtlicher Sicht ändert sich für Paare der gleichgeschlechtlichen Ehe nichts. Wie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden Sie als Verheiratete der Steuerklasse IV zugeordnet. Diese bietet sich für Paare an, die in etwa gleich viel verdienen. Trifft das auf Ihre Situation nicht zu, haben Sie 2 Möglichkeiten:

Kombination der Steuerklassen III und V bei sehr unterschiedlichen Einkünften der Partner (z. B. wenn ein Partner mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens beisteuert)

Steuerklasse IV mit Faktor, wenn die Einkünfte der Partner weniger stark variieren.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur einmal im Jahr möglich und muss schriftlich bis zum 30. November beantragt werden. Der Wechsel ist ab dem Monat der Antragstellung wirksam.

Tipp

Ihr Arbeitgeber soll nichts von Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfahren? Dann wählen Sie die Steuerklasse I.

Fazit:

Der Beschluss des Bundestags vom 30.06.2017 ermöglicht die Eheschließung von schwulen und lesbischen Paaren seit dem 01. Oktober 2017. Im Gegensatz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften haben verheiratete homosexuelle Paare nun auch das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.

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