12 Tipps, wie Sie Ihre Familie vor finanziellen Risiken schützen
Wer ein Kind bekommt und das Elternglück genießt, der denkt erst einmal nicht an mögliche Gefahren und finanzielle Absicherung. Das sollten Sie jedoch – und zwar besser zu früh als zu spät. Hier erfahren Sie, wie Sie sich und Ihre Familie am besten vor den größten finanziellen Risiken schützen.
1. Mit einer Risikolebensversicherung schaffen Sie ein finanzielles Polster
Mindestens der Hauptverdiener in der Familie sollte nach der Geburt des Kindes eine Risikolebensversicherung abschließen. Das gilt vor allem, wenn das zweite Elternteil nicht erwerbstätig ist oder ein geringes Einkommen hat. So verhindern Sie, dass Ihre Familie neben dem persönlichen Schmerz auch noch in eine finanzielle Notlage gerät, wenn die Einkommensgrundlage plötzlich wegfällt.
2. Schuldenberge verhindern
Haben Sie etwa zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit oder ein Darlehen aufgenommen, ist eine Risikolebensversicherung umso wichtiger. Im Todesfall können mit der Versicherungssumme die Schulden getilgt werden.
3. Auf optimale Vertragsbedingungen achten
Empfehlenswert ist eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren ab der Geburt des Kindes. Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens ausmachen.
4. Steuervorteile nutzen
Erbschaftssteuerfrei sind Leistungen aus der Risikolebensversicherung nur dann, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind. Nennen Sie also als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten die Person, die später abgesichert werden soll.
5. Den Fall absichern, wenn beide Elternteile sterben
Paare mit Kind sollten überlegen, ob sie sich nicht gegenseitig über zwei separate Risikolebensversicherungen absichern. Denn falls bei einer verbundenen Lebensversicherung der eine Partner stirbt, erhalten die Begünstigten keine weiteren Leistungen, sollte auch das zweite Elternteil sterben. Dies ist besonders sinnvoll für unverheiratete Paare. Sie nämlich erhalten im Todesfall des Partners keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
6. Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Unfälle sind schnell passiert. Manche haben gravierende Folgen und sind die Ursache dafür, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Etwa einem Fünftel aller Arbeitnehmer ist es so ergangen: Sie sind heute berufsunfähig. Tritt ein solcher Ernstfall ein, reicht die gesetzliche Leistung bei Erwerbsminderung oft nicht aus, um sich selbst und die Familie gut zu versorgen. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine zusätzliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben können. Besonders wichtig ist der Schutz für Alleinerziehende und Paare, bei denen nur ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
7. Auf optimale Vertragsbedingungen beim Berufsunfähigkeitsschutz achten
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte 70 bis 80 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens entsprechen. Wer schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt in der Regel geringere Beiträge.
8. Mit einer Unfallversicherung vor Invaliditätskosten schützen
Eine Unfallversicherung zahlt, wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Mit der Versicherungssumme können Sie etwa Umbaumaßnahmen am Eigenheim oder Pkw durchführen lassen, um auch weiterhin möglichst selbstständig leben zu können. Je nach Tarif sind Bergungskosten und kosmetische Operationen, Reha-Hilfeleistungen und eine Pflege-Rente eingeschlossen.
9. Haftpflicht abschließen
Schützen Sie sich finanziell vor Schadenersatzansprüchen Dritter, seien es Personenschäden, Sachschäden oder etwa Mietsachschäden. Vor allem Personenschäden gehen schnell in die Millionen und können für Sie als Verursacher und Ihre Familie den finanziellen Ruin bedeuten. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind in Ihrem Haftpflichtvertrag eingeschlossen ist. Dann sind auch Schäden abgedeckt, die Ihr Sprössling verursacht. In einer Familienhaftpflichtversicherung sind minderjährige Kinder kostenlos mitversichert. Das gilt auch für Adoptiv- und Pflegekinder.
10. Beim Abschließen der Haftpflicht den Zusatzbaustein "Forderungsausfalldeckung" aufnehmen
Dann können Sie eventuell auch Geld von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung für Schäden erhalten, wenn Sie selbst von einem Unversicherten geschädigt worden sind.
11. Versorgungsvollmacht ausstellen
Wer Kinder hat, sollte sich überlegen, dem Partner oder einem nahen Angehörigen eine Versorgungsvollmacht auszustellen. Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt und Sie nicht mehr selbstständig handeln können, ist die eingetragene Vertrauensperson befugt, Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen. Sie kann das Vermögen des Betroffenen verwalten, Verträge kündigen oder Anträge bei Versicherungen und Behörden stellen. Weitere Informationen hierzu bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
12. Testament aufsetzen
Ein Testament muss man nicht erst zum Lebensende erstellen. Regeln Sie Ihren Nachlass in Ihrem Sinne, sobald Sie etwas zu vererben haben und dabei nicht die gesetzliche Erbfolge eingehalten werden soll. Sind Sie und Ihr Partner beispielsweise nicht verheiratet, so fällt das Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge nicht an Ihren Partner, sondern an Ihre eigenen Eltern oder an Ihre Kinder, wenn Sie Nachwuchs haben.
Wenn Sie ein Testament aufsetzen, beachten Sie Folgendes: Das Dokument muss handschriftlich erstellt und unterschrieben werden und soll Datum (Tag, Monat, Jahr) und Ort enthalten, um gültig zu sein. Für weitere Hinweise empfiehlt es sich, rechtliche Beratung aufzusuchen.
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