Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die sofort für Sie handeln darf. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer Sie betreuen soll, falls eine Betreuung notwendig wird. Andernfalls legt das Gericht einen Betreuer fest. Betreuer stehen grundsätzlich unter gerichtlicher Kontrolle und können erst nach Beschluss tätig werden.
Rechtlich vorsorgen ist der erste Schritt – finanziell vorsorgen der nächste. Die Sterbegeldversicherung entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche auch bei der Bestattung umgesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten in Ihrem Namen zu klären, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sind.
- Benennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte am besten schriftlich auf einem Dokument. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig.
- Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als Betreuer für Sie bestellt werden soll.
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Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?
Ob jung oder alt – niemand ist davor gefeit, durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich nicht mehr selbst entscheiden und handeln zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihre Angelegenheiten regelt. Erfahren Sie im Ratgeber von ERGO, was der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist und wann sie für Sie wichtig sind.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?
Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Mittel zur Selbstbestimmung. Mit ihr legen Sie im Vorfeld fest, wer für Sie medizinische oder finanzielle Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sein sollten.
Besonders für jüngere Menschen liegt das Thema oft weit in der Ferne. Doch eine Krankheit oder ein Unfall können auch in jungen Jahren dazu führen, dass andere Personen Entscheidungen für Sie treffen. Konkret entscheidet das Vormundschaftsgericht nach ausführlicher Prüfung, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Früher galt man dann als entmündigt, heute heißt es amtlich betreut. Haben Sie zuvor keine Vertrauensperson als Bevollmächtigten eingesetzt, wählt das Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens einen Betreuer für Sie aus. Dieser darf nach § 1896 BGB stellvertretend für Sie handeln. Das wollen Sie vermeiden? Dann bevollmächtigen Sie selbst frühzeitig jemanden, dem Sie vertrauen.
Sterbegeldversicherung
Vorsorgen und Angehörige entlasten
Das Beste, was Sie Ihren Angehörigen hinterlassen können, ist, für alles gesorgt zu haben: Mit einer Sterbevorsorge, die leistet und unterstützt, wenn Ihre Lieben es am meisten brauchen.
Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?
Sie allein wählen als Vollmachtgeber die Bereiche, für die Ihre Vorsorgevollmacht gelten soll. Ihr Bevollmächtigter kann dann stellvertretend ohne weitere Zustimmung in Ihrem Namen handeln. Er ist im Ernstfall eigenverantwortlich tätig und wird auch nicht durch gerichtliche Instanzen kontrolliert. Für folgende Aufgabenbereiche können Sie einen Bevollmächtigten einsetzen:
Vermögensrechtliche Angelegenheiten
- gegenüber öffentlichen Institutionen handeln, z. B. Behörden und Gerichte
- über Vermögensgegenstände verfügen und Bankgeschäfte übernehmen, z. B. Bankkonto, Grundstück
- Verbindlichkeiten eingehen
Persönliche Angelegenheiten
- Gesundheitliches klären, z. B. Einwilligung in Operationen, Auswahl eines Krankenhauses
- Wohnungsangelegenheiten regeln, z. B. Aufenthalt in einem Pflegeheim
- Post und Telekommunikation erledigen
Generalvollmacht und Untervollmacht
Wer für Sie in welcher Form und in welchem Umfang handeln darf, können Sie genau festlegen. Eine Generalvollmacht regelt alle Bereiche, während die Untervollmacht eine zeitweise Vertretung ermöglicht.
Was ist eine Generalvollmacht?
Bei einer Generalvollmacht kann Ihre Vertrauensperson Sie vollumfassend in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten. Dazu zählt z. B. auch das Annehmen oder Ausschlagen einer Erbschaft oder das Führen von Prozessen. Ausgeschlossen ist eine Bevollmächtigung bei Eheschließung, Erbvertrag und der Erstellung eines Testaments. Das geht nur persönlich, nicht in fremdem Namen. Auch bei sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen kann kein Bevollmächtigter ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts für Sie entscheiden. Dazu gehört die Gabe von Beruhigungsmedikamenten oder die Unterbringung in einem geschlossenen Heim.
Was ist eine Untervollmacht?
Entscheiden Sie auch, ob der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen darf. Oft erleichtert das einiges. Z. B., wenn Ihr Bevollmächtigter in den Urlaub fährt und aus der Ferne nur schwer Ihre Angelegenheiten regeln kann. Darf der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen, kann er für diese Zeit einen Vertreter beauftragen.
Tipp
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Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?
Einer Person, die rechtlich stellvertretend für Sie handeln darf, sollten Sie natürlich vollkommen vertrauen. Doch darüber hinaus sollte der Bevollmächtigte auch für diese Aufgabe geeignet sein. Wichtig sind die folgenden Punkte:
- Die Person handelt zuverlässig in Ihrem Sinne.
- Ihr Bevollmächtigter teilt oder kennt Ihr Werteverständnis und Ihre Vorstellungen zu Behandlungen und Pflege.
- Ihr Vertreter ist fachlich in der Lage, Verträge, Behördenthemen und Bankgeschäfte sicher für Sie zu regeln.
- Die Person hat Zeit für notwendige Termine, Telefonate und Entscheidungen.
Wichtig: Lassen Sie sich bei der Entscheidung für Ihren Bevollmächtigten ruhig Zeit und wägen Sie Ihre Entscheidung gründlich ab. Egal, wen Sie als Bevollmächtigten wählen: Sprechen Sie mit der Person darüber und tauschen Sie Ihre Vorstellungen aus.
Gut zu wissen
Kann ich mehr als einen Bevollmächtigten benennen?
Sie können mehrere Bevollmächtigte für verschiedene Aufgabenbereiche bestimmen. Benennen Sie die Bereiche eindeutig und grenzen Sie sie klar voneinander ab, damit sie sich nicht überschneiden. Regeln Sie außerdem das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander.
Am besten bestimmen Sie auch Ersatz-Bevollmächtigte. Denn der Haupt-Bevollmächtigte ist zum einen nicht verpflichtet, die Vollmacht anzunehmen. Und auch dann kann er seine Tätigkeiten jederzeit einstellen. Zum anderen kann er selbst handlungsunfähig werden, z. B. durch Krankheit. Dann übernimmt Ihre Ersatzperson und nicht das Betreuungsgericht.
Achtung
Vorsorgevollmacht anfertigen: Die wichtigsten Punkte
Für eine Vorsorgevollmacht gilt Formfreiheit. Sie müssen bei der Abfassung also keine strengen Vorgaben beachten. Theoretisch könnten Sie die Vollmacht sogar mündlich erteilen. In Schriftform lässt sie sich allerdings besser nachweisen, weshalb diese Form üblich und zu empfehlen ist. Sonst kann es schnell passieren, dass Ihrem Bevollmächtigten nicht geglaubt wird.
Wie bei allen Dokumenten sind Ort, Datum und Unterschrift auf der Vollmacht wichtig. Sie können sich aussuchen, ob Sie die Vollmacht handschriftlich oder am Computer verfassen. Handschriftliche Vollmachten haben den Vorteil, dass sie schwerer zu fälschen sind.
Um einiges aufwendiger ist es, den Inhalt einer Vorsorgevollmacht auszugestalten. Denn die Vollmacht ist so individuell wie Ihre Lebenssituation. Deshalb dienen Muster und Formulare oft nur der groben Orientierung. Trotzdem kann ein Muster bzw. Formular, wie es z. B. von den Verbraucherzentralen angeboten wird, eine gute Hilfestellung sein.
Die 3 wesentlichen Bestandteile einer Vorsorgevollmacht sind:
- Persönliche Daten des Vollmachtgebers (u. a. Name und Geburtsdatum)
- Persönliche Daten des Bevollmächtigten (u. a. Name und Geburtsdatum)
- Umfang der Vollmacht
Den Umfang können Sie als Vollmachtgeber frei bestimmen. Weiten Sie Ihre Vollmacht z. B. auf vermögensrechtliche und persönliche Bereiche aus, kann der Bevollmächtigte noch umfangreicher für Sie handeln. Mögliche Bereiche sind:
- Vermögensangelegenheiten: Verfügung über Konten, Verträge, Immobilien, Zahlungsverkehr
- Gesundheitsfragen: Zustimmung zu Behandlungen oder Operationen, Auswahl von Ärzten und Krankenhäusern
- Wohnungs- und Pflegeangelegenheiten: Entscheidung über Pflegeheim, Wohnungskündigung oder Umzug
- Kommunikation & Post: Entgegennahme von Briefen, Anträgen und amtlicher Post
Kann ich eine Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen?
Grundsätzlich können Sie eine gültige Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen. Dann fallen bei der Erstellung auch keinerlei Kosten an. Spielen größere Geldsummen oder Eigentum eine Rolle, wird eine rechtliche Beratung empfohlen. Mit einer notariellen Beglaubigung sind Sie auf der sicheren Seite. Für Geschäfte und Immobilien ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
Die Vorteile einer notariellen Beglaubigung:
- Sie werden ausführlich beraten.
- Ihre Vorsorgevollmacht enthält rechtssichere Formulierungen.
- Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung ist dokumentiert.
- Der Notar verwahrt eine Kopie und kann jahrzehntelang Ausfertigungen verteilen.
Anwälte und Notare in Ihrer Region finden Sie über die jeweiligen Rechtsanwaltskammern und die Bundesnotarkammern.
Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht
Am besten bewahren Sie Ihre Vollmachtsurkunde zu Hause bei Ihren anderen Dokumenten auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen, eine Vertrauensperson bzw. Ihren Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgevollmacht. So ist sichergestellt, dass sie die Vollmacht im Ernstfall finden.
Die Vorsorgevollmacht können Sie außerdem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, ebenso wie die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Für eine einmalige Gebühr von 20,50 € - 26,00 € (bei einer Vertrauensperson) bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen. Damit sind auch die Kosten für Mitteilungen an Betreuungsgerichte abgedeckt.
Gut zu wissen
Die Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht als weiteres wichtiges Vorsorgedokument. Sie legt fest, von wem und wie Sie im Betreuungsfall betreut werden möchten. Das Betreuungsgericht ist in der Regel an Ihre Wünsche gebunden.
Entscheiden Sie deshalb vorsorglich, was passieren soll, falls Sie handlungsunfähig werden. Halten Sie zu folgenden Punkten Ihre Wünsche und Vorstellungen in einer Betreuungsverfügung fest:
Checkliste
- Wie und von wem wollen Sie rechtlich betreut werden?
- Wer soll als rechtlicher Betreuer ausgeschlossen werden?
- Wie und wo wollen Sie wohnen?
- Welche Aufgaben soll der Betreuer übernehmen?
Betreuungsverfügung richtig erstellen und aufbewahren
Ihre Betreuungsverfügung können Sie formlos auf einem Blatt Papier abfassen. Oder Sie verwenden für die Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht die kostenlosen Vorlagen der Betreuungsverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wichtig: Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich. Versehen Sie das Dokument unbedingt mit Unterschrift, Ort und Datum.
Die fertige Betreuungsverfügung können Sie zu Hause hinterlegen oder Sie geben sie einer vertrauenswürdigen Person. Ein Zettel in Ihrer Geldbörse mit dem Aufbewahrungsort stellt sicher, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird. Darüber hinaus können Sie auch die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen lassen. Ein Vorteil des Vorsorgeregisters ist, dass Gerichte im Bedarfsfall direkt auf Ihre Angaben zugreifen können.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie eine Person ein, der Sie volles Vertrauen schenken und die sofort in Ihrem Sinne eigenverantwortlich handeln darf. Eine gerichtliche Kontrolle gibt es nicht. Voraussetzung: Beim Verfassen müssen Sie voll geschäftsfähig sein.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wen das Gericht im Ernstfall als Ihren Betreuer einsetzen soll. Der Betreuer darf erst nach gerichtlichem Beschluss tätig werden. Eine Betreuungsverfügung können Sie auch dann noch verfassen, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind.
Gut zu wissen
| Vorsorgevollmacht (VV) | Betreuungsverfügung (BV) | ||
|---|---|---|---|
| Zweck | Vertrauensperson als Vertreter in z. B. gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten festlegen | Wünsche zur Auswahl des gesetzlichen Betreuers und Ausgestaltung der Betreuung festlegen | |
| Kontrolle | Bevollmächtigter kann eigenverantwortlich handeln und wird nicht kontrolliert | Betreuer wird gerichtlich kontrolliert | |
| Formale Anforderungen | Formlose Dokumentation, mit Unterschrift, Ort und Datum versehen | Formlose Dokumentation, mit Unterschrift, Ort und Datum versehen | |
| Geschäftsfähigkeit des Verfassers vorausgesetzt? | Es wird volle Geschäftsfähigkeit für die Erstellung der VV vorausgesetzt | Es wird keine volle Geschäftsfähigkeit für die Erstellung der BV vorausgesetzt | |
| Ab wann handlungsfähig? | Bevollmächtigter ist sofort handlungsfähig | Betreuer ist erst nach gerichtlichem Beschluss handlungsfähig |
Weitere Vorsorgedokumente: Was ist eine Patientenverfügung?
Neben der Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument, um Ihren Patientenwillen zu dokumentieren. Mit ihr legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in Notsituationen wünschen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch dann umgesetzt wird, wenn Sie diesen nicht mehr äußern können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht benennen Sie in der Patientenverfügung keine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet. Gerade das kann aber die Durchsetzung Ihres dokumentierten Willens erheblich erleichtern.
Fazit: Sorgen Sie umfassend vor – mit Vollmacht und Verfügung
Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gestalten Sie Ihre Zukunft. Sie sorgen für den Fall vor, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsverfügung können Sie relativ einfach selbst verfassen. Dagegen ist bei der Vorsorgevollmacht eine rechtliche Beratung sinnvoll. Denn mit dieser Vollmacht legen Sie Ihr Leben und Ihr Eigentum in andere Hände.
FAQ – Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich. Sie können eine Vorsorgevollmacht auch schriftlich selbst verfassen. Bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien ist eine notarielle Beurkundung jedoch ratsam.
Ja. Sie können unterschiedliche Personen für verschiedene Aufgabenbereiche benennen, zum Beispiel für Finanzen und Gesundheit. Empfehlenswert ist auch, Ersatz-Bevollmächtigte festzulegen.
Die Person sollte Ihr volles Vertrauen genießen, Ihre Werte kennen und ausreichend Zeit haben. Für finanzielle Aufgaben sind Kenntnisse im geschäftlichen Bereich hilfreich, bei medizinischen Fragen Verständnis für Ihre Vorstellungen.
So früh wie möglich. Laut Bundesnotarkammer sind die meisten Vollmachtgeber im Durchschnitt über 65 Jahre alt. Doch Vorsorge ist nicht nur für Senioren wichtig: Auch Jüngere können durch Unfall oder Krankheit plötzlich handlungsunfähig werden. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen.
Stand: 20.11.2025
Tipps der Redaktion
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