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Patientenverfügung

Willen äußern für den Ernstfall

Entscheidungen treffen, solange man noch in der Lage dazu ist: Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung schafft Klarheit für Ärzte und Angehörige. Genauso wichtig ist es, finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Die Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten und gibt Ihnen die Gewissheit, alles geregelt zu haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Patientenverfügung legen Sie frühzeitig fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie schafft Rechtssicherheit für Ärzte und entlastet Ihre Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen.
  • Damit Ihre Verfügung wirksam ist, muss sie schriftlich, klar formuliert und von Ihnen unterschrieben vorliegen.
  • Ihre Verfügung sollte im Notfall schnell auffindbar sein – zum Beispiel bei Ihren persönlichen Papieren oder hinterlegt beim Hausarzt. Informieren Sie auch Angehörige über den Aufbewahrungsort.

Diese Themen finden Sie hier

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Ob durch einen Unfall oder eine Krankheit: Jeder kann in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbst über Behandlungsmaßnahmen am eigenen Körper bestimmen kann. Bei akuter Lebensgefahr dürfen Ärzte auch ohne Einwilligung des Patienten über die Behandlung entscheiden. Doch ist die akute Gefahr gebannt, müssen wichtige Fragen zur weiteren medizinischen Versorgung geklärt werden. Über solche medizinischen Maßnahmen entscheiden Sie schon jetzt mit einer Patientenverfügung. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Angehörigen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige Erklärung, die nach § 1901 a BGB jeder einwilligungsfähige Volljährige verfassen kann. Sie richtet sich vor allem an die behandelnden Ärzte und legt verbindlich fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie eine solche Verfügung verfassen. Und Sie können die Patientenverfügung jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen, wenn sich Ihre Vorstellungen geändert haben.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

Sterbegeldversicherung

Vorsorgen und Angehörige entlasten

Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen im Ernstfall ab. Mit einer Sterbegeldversicherung entlasten Sie sie zusätzlich von den hohen Bestattungskosten.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, entscheiden im Zweifel die verantwortlichen Ärzte zusammen mit Ihren Angehörigen über Ihre Behandlung. Dabei wird versucht, Ihrem mutmaßlichen Willen so weit wie möglich zu entsprechen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen und Ärzten müssen die Angehörigen die Zustimmung des zuständigen Betreuungsgerichts einholen.

Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Patientenwillen verbindlich festlegen möchten – etwa für Situationen, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. So bestimmen Sie frühzeitig selbst, welche Behandlungssituationen für Sie in Frage kommen und welche Maßnahmen Sie ablehnen. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie entsprechend Ihren Vorstellungen und Werten behandelt werden.

Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Bevollmächtigte oder ein Betreuer bzw. Betreuungsrichter nach Ihrem mutmaßlichen Willen entscheiden. Das führt oft zu Unsicherheiten und belastet Angehörige zusätzlich. Mit einer klar formulierten Patientenverfügung erleichtern Sie ihnen die schwierige Situation und stellen sicher, dass Ihr Wille respektiert wird.

Patientenverfügung verfassen: Worüber Sie vorher nachdenken sollten

Eine Patientenverfügung betrifft zentrale Fragen zu Leben und Tod. Deshalb sollten Sie sich gründlich mit Ihren Wünschen und Wertvorstellungen auseinandersetzen, bevor Sie das Dokument verfassen.

So erstellen Sie eine Patientenverfügung

Es gibt nur wenige formale Kriterien, die Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten müssen. Wichtig sind die folgenden Punkte:

  • Verfassen Sie die Patientenverfügung schriftlich.
  • Versehen Sie sie idealerweise mit Ort und Datum.
  • Unterschreiben Sie die Patientenverfügung.

Anders als ein Testament muss die Patientenverfügung nicht handschriftlich verfasst werden. Es reicht, wenn Sie sie unterschreiben. Ort und Datum sind nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. So lässt sich später nachvollziehen, ob die Verfügung noch auf Ihre aktuelle Lebenssituation zutrifft.

Ist Ihnen das Schreiben oder Unterschreiben nicht mehr möglich, muss ein Notar die Verfügung beglaubigen. Ansonsten ist eine Patientenverfügung aber ohne notarielle Beglaubigung gültig. Sie können diese jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen.

 

Inhaltlicher Aufbau einer Patientenverfügung

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung gilt: Eine Patientenverfügung ist dann wirksam und verbindlich, wenn eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Fragen zum eigenen Lebensende festgehalten ist. Ihre Festlegungen sollten möglichst konkret formuliert sein, damit Ärzte und Angehörige im Ernstfall keine Spielräume falsch interpretieren. Konkrete Inhalte einer Patientenverfügung sind:

Checkliste

  • Eingangsformel mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort
  • Beschreibung, in welchen Situationen die Verfügung greifen soll
  • Angaben zu Behandlungen, Ernährung und lebenserhaltenden Maßnahmen
  • Vorstellungen zu Sterbeort und zur Sterbebegleitung
  • Hinweis zur Organspende und zu weiteren Verfügungen
  • Abschlussformel mit Datum und Unterschrift
  • Eventuelle Aktualisierungen mit Datum und Unterschrift
  • Anhang: Persönliche Werte, Vorstellungen und religiöse Anschauungen, die den behandelnden Ärzten helfen, eine Entscheidung in Ihrem Sinn zu treffen

Was ist der Unterschied zwischen der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der Sie einen Vertreter oder eine Vertreterin bestimmen, die in Ihrem Namen entscheidet, wenn Sie selbst einwilligungsunfähig sind.

Es ist schwierig bis unmöglich, den eigenen Willen passgenau für eine später eintretende Situation zu formulieren. Daher empfiehlt es sich, Bevollmächtigte als Vertreter Ihres Willens einzusetzen. Wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr dazu in der Lage sind, regeln Sie in einer Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung legen Sie hingegen nur fest, was getan bzw. unterlassen werden soll. Sprechen Sie unbedingt vorher mit Ihrem Bevollmächtigten und gehen Sie am besten gemeinsam Ihre Patientenverfügung durch, damit alles geklärt ist.

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
  Legt konkrete Behandlungssituationen und Maßnahmen fest Bestimmt eine vertretende Person
  Gilt nur für medizinische Entscheidungen Umfasst auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten
  Gibt Ärzten direkte Handlungsanweisungen Ermöglicht dem Vertreter, Ihren Patientenwillen durchzusetzen

 

Ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument ist die Betreuungsverfügung. Darin legen Sie fest, von wem und wie Sie im Bedarfsfall betreut werden möchten.

Gut zu wissen

Reicht eine Patientenverfügung allein aus?

Eine Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ggf. Betreuungsverfügung bietet die größte Sicherheit. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille nicht nur festgelegt, sondern auch rechtlich durchgesetzt werden kann.

Tipp: Im ERGO Rechtsschutz Best gibt es umfangreiche Beratungsleistungen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

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Gut zu wissen

Können die Ehepartner oder Lebenspartner füreinander entscheiden?

Seit dem 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften. Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner in Notsituationen für maximal 6 Monate in Gesundheitsfragen für Sie entscheiden kann. Das erspart im Zweifel bürokratischen Aufwand – es sollte die aktive Vorsorge durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht aber nicht ersetzen.

Patientenverfügung: Formulare und Formulierungshilfen

Online gibt es viele kostenlose Muster und Formulare für Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Ausdrucken. Doch nicht jedes Muster passt für jeden, da die Werte, Vorstellungen und Glaubensanschauungen sehr unterschiedlich sein können. Stellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung aus verschiedenen Vorlagen zusammen. Hilfreich sind z. B.:

  • Verbraucherzentrale: Bietet die Möglichkeit, eine Patientenverfügung nach Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz online zu erstellen.
  • Bundesministerium der Justiz: Stellt Textbausteine für eine Patientenverfügung als kostenloses PDF online zur Verfügung.
  • Hausarzt: Viele Ärzte haben Musterformulare der Ärztekammer, an denen Sie sich orientieren können.

Für welche Muster, Textbausteine und Formulare Sie sich auch immer entscheiden: Vermeiden Sie pauschale oder zu allgemeine Aussagen. Schildern und beschreiben Sie möglichst konkrete Situationen, Krankheitszustände sowie Ihre spezifischen Handlungsanweisungen und Wünsche.

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung später ändern wollen, ergänzen Sie sie einfach an den gewünschten Stellen. Versehen Sie die Aktualisierungen unbedingt mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift. Sie können die Verfügung auch jederzeit formlos widerrufen.

Tipp

Ihre Behandlungswünsche und Vorstellungen können sich im Laufe des Lebens ändern. Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3 bis 4 Jahre) und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.

Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

Wie bei allen testamentarischen Schriftstücken und Vorsorgedokumenten gilt: Im Ernstfall muss die Patientenverfügung schnell auffindbar sein. Das gewährleistet eine Hinweiskarte oder ein Notfallausweis in Ihrer Geldbörse. Vermerken Sie darauf den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung. Einen Notfallausweis bekommen Sie kostenlos bei der Deutschen Herzstiftung. Ihre Patientenverfügung können Sie so aufbewahren:

  • im Original zu Hause
  • als Kopie bei Ihrem Hausarzt, der sie Ihrer Krankenakte beilegt
  • als Kopie bei Ihren Angehörigen mit der Information, wo Sie das Original aufbewahren
  • im Zentralen Vorsorgeregister, wenn Sie sich dort registrieren

Was kostet ein Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister?

Für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister fällt eine einmalige Gebühr an. Dafür bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen und deckt auch die Kosten für die Mitteilungen an die Betreuungsgerichte ab.

  • Eine Online-Registrierung kostet 20,50 € bzw. 23 € ohne Lastschriftverfahren.
  • Registrieren Sie mehr als einen Bevollmächtigten, fallen für jede weitere Person 3,50 € an.
  • Schließen Sie die Registrierung per Post ab, erhöht sich die Gebühr um 3 €. Für jeden weiteren Bevollmächtigten werden zusätzlich 0,50 € fällig.

Gut zu wissen

Wie sichere ich meine Wünsche am besten ab?

Wenn Sie sich mit dem Thema Vorsorge beschäftigen, denken Sie auch an eine Vorsorgevollmacht und an eine Betreuungsverfügung.

FAQ – Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie in bestimmten Behandlungssituationen selbst nicht mehr entscheiden können.

Eine Patientenverfügung ist freiwillig – es besteht keine Verpflichtung, eine zu verfassen. Nutzen Sie dennoch diese Möglichkeit, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. In schwierigen Zeiten nehmen Sie Ihren Angehörigen damit eine große Last ab.

Sie ist ab dem Zeitpunkt gültig, an dem Sie sie schriftlich festgehalten, eindeutig formuliert und unterschrieben haben. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich.

Am besten bewahren Sie das Dokument an einem leicht zugänglichen Ort auf, etwa bei den persönlichen Papieren oder beim Hausarzt. Vermerken Sie ihren Aufbewahrungsort auf einer Hinweiskarte bzw. einem Notfallausweis. Tragen Sie diesen Ausweis am besten in Ihrer Geldbörse mit sich – direkt neben Ihrer Krankenkassenkarte oder Ihrem Organspendeausweis. Ebenso wie die Vorsorgevollmacht können Sie das Dokument zusätzlich im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.

Eine Aktualisierung ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Durch eine erneute Unterschrift und Datumsangabe zeigen Sie, dass Ihre Verfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Stand: 20.11.2025

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