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Das Testament

Mein letzter Wille …

Hier erhalten Sie nützliche Tipps zum Schreiben eines Testaments. Damit alles klar geregelt ist.

Ein Testament ist ein Schriftstück, das Regelungen für den Erbfall enthält. In §1937 BGB wird das Testament auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Es ist eine Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen. Mit einem Testament können Sie also Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen bestimmen und regeln. Die wesentlichen Charakteristika eines Testaments:

  • Einseitige Verfügung
  • Freiwillig
  • Formbedürftig (siehe Aufbau eines eigenständigen Testaments)
  • Jederzeit widerrufbar
  • Erst im Fall des Todes wirksam

Grundsätzlich gibt es 2 Formen von Testamenten: Sie können Ihr Testament eigenhändig erstellen oder von einem Notar aufsetzen und beurkunden lassen. Beide Varianten sind zulässig. Ein wesentlicher Unterschied: Den Notar und die amtliche Verwahrung müssen Sie bezahlen. Dabei hängen die Kosten von Ihrem Nettovermögen ab. Das eigenhändige Verfassen dagegen kostet nichts. Mit einem Notar sind sie allerdings rechtlich auf der sicheren Seite. Sie müssen nicht selbst dafür sorgen, dass Ihr Testament rechtsgültig verfasst wird. Notare in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.

Formen des Testaments

  • Eigenständiges, handschriftliches Testament
  • Öffentliches, vom Notar beurkundetes Testament
  • Berliner Testament – Sonderform des gemeinsamen Testaments

Selbstständig ein Testament zu verfassen ist zwar nicht schwierig. Dennoch gibt es einige Formalitäten, die Sie beachten sollten.

Gründe und der richtige Zeitpunkt für ein Testament

Wenn beim Tod eines Menschen kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie regelt dann das Erbe für die Hinterbliebenen. Diese Erbfolge kann zum einen den Vorstellungen des Erblassers widersprechen. Beispielsweise haben unverheiratete Lebenspartner in Deutschland keinen Erbanspruch. Das bedeutet, sie gehen im Ernstfall leer aus. Zum anderen kann das Fehlen eines Testaments zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen.

Ein Testament zu verfassen empfiehlt sich also nicht nur dann, wenn Sie beispielsweise einen Angehörigen bevorzugen oder Teile Ihres Vermögens einer Stiftung vererben wollen. Grundsätzlich sollte jeder ein Testament verfassen, der nach eigenem Ermessen etwas zu vererben hat – vom selbstgebauten Schrank über das geliebte Auto bis zur hohen Geldsumme.

Es gibt keinen idealen Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren letzten Willen festhalten sollten. Auch wenn Sie sich mit dem Thema jetzt noch nicht auseinandersetzen möchten: Oft ist es sinnvoll, den Nachlass frühzeitig zu regeln.

Wer ist testierfähig?

Ein rechtsgültiges Testament verfassen kann jeder, der testierfähig ist. Laut Gesetz ist jemand unter diesen Voraussetzungen testierfähig:

  • Er ist im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten.
  • Ab einem Alter von 16 Jahren: Er kann ein Testament mithilfe eines Notars erstellen.
  • Ab einem Alter von 18 Jahren: Er kann eigenhändig ein wirksames Testament schreiben.

Die untere Altersbegrenzung stellt sicher, dass der Verfasser die Tragweite seiner Entscheidungen einschätzen kann. Bei fortgeschrittener Demenz und anderen geistigen Einschränkungen kann die Testierfähigkeit aberkannt werden. Dabei gilt aber immer der Grundsatz: im Zweifel für den Verfasser.

Tipp

Wenn Sie das Risiko der Aberkennung senken möchten, lassen Sie sich vor dem Verfassen des Testaments die Testierfähigkeit von einem Neurologen bestätigen.

Aufbau eines eigenständigen Testaments

Das eigenständige Testament ist in §2247 BGB geregelt. Es ist wichtig, sich mit diesen Vorgaben vertraut zu machen und sie gewissenhaft umzusetzen. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird. Denn inhaltliche und formelle Fehler können zur Unwirksamkeit des Testaments führen. So gehen Sie auf Nummer sicher:

  • Verfassen Sie Ihr Testament ausschließlich eigenhändig und handschriftlich. Dadurch kann im Zweifelsfall die Echtheit des Testaments geprüft werden.
  • Versehen Sie es mit Ihrer Unterschrift, bestehend aus Vor- und Nachnamen.
  • Geben Sie den Ort und das vollständige Datum an (Tag, Monat, Jahr).

Zudem sollten Sie das Dokument mit der Überschrift „Letzter Wille“ oder „Testament“ versehen. Darüber hinaus können Sie Ihren letzten Willen frei verfassen. Formulieren Sie Ihre Wünsche so klar und verständlich wie möglich. Dann lassen sie keinen Spielraum für Interpretationen.

Wer Erbe werden soll, ist ganz Ihnen überlassen. Kinder, Ehepartner und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben allerdings Anspruch auf einen Pflichtteil. Sie können sie also nicht komplett übergehen.

Testament schreiben 

Hier finden Sie Beispielformulierungen für verschiedene Fälle. Diese bieten Ihnen eine erste Orientierung und helfen Ihnen beim Verfassen Ihres Testaments.

Beispielformulierungen  
Einsetzen eines Alleinerben Ich [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], setze hiermit meine Ehefrau [vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort] als Alleinerbin ein.
Kinder zu gleichen Teilen als Erben Ich, [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], bestimme hiermit, dass meine Kinder [Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und -orte] Erben zu gleichen Teilen werden.
Kinder mit unterschiedlichen Anteilen als Erben

Ich, [Ihr Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], ernenne zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen:

Meine Tochter [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu [Höhe des Anteils].

Meinen Sohn [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu [Höhe des Anteils].

Benennung eines Ersatzerben Sollte einer der zuvor genannten Erben vor mir verstorben sein, werden stattdessen die Abkömmlinge des verstorbenen Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge meine Rechtsnachfolger. Sollte der verstorbene Erbe gegen eine Abfindungszahlung auf das Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichten, wird die Ersatzerbfolge unwirksam. Sind im Erbfall keine der Ersatzerben mehr am Leben, erhalten die übriggebliebenen Erben diesen Erbteil entsprechend dem Verhältnis der von mir vorgegebenen Erbanteile.
Vermächtnis formulieren

Meinem Freund [Vor- und Nachname des Freundes, Geburtsdatum und -ort], vermache ich [z. B. mein Ferienhaus/meinen Wohnwagen].

 

Einen Angehörigen enterben

[Vorname, Nachname] schließe ich als gesetzlichen Erben aus. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf alle seine Abkömmlinge.

 

Salvatorische Klausel Sollte eine der im Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, behalten alle anderen Anordnungen trotzdem ihre Wirkung.
Widerruf eines alten Testaments

Hiermit widerrufe ich meine bisherige letztwillige Verfügung vom [Datum], in der mein zwischenzeitlich geschiedener Ehemann [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu meinem Alleinerben ernannt war.

 

Tipp

Wenn einzelne Teile des Testaments nicht rechtskräftig oder nicht umsetzbar sind, wird normalerweise das ganze Testament unwirksam. Das verhindern Sie, indem Sie eine salvatorische Klausel in Ihren letzten Willen aufnehmen.

Auch wichtig

Notieren Sie die vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdaten und -orte Ihrer Verwandten, denen Sie etwas vererben bzw. die Sie enterben wollen. So schließen Sie Verwechslungen und Missverständnisse aus.

Jedes Testament ist ein individuelles Schriftstück. Lassen Sie sich daher im Zweifelsfall von einem Notar oder Anwalt beraten.

Sonderform: Das Berliner Testament

Das reguläre Testament ist eine Verfügung einer einzelnen Person. Im Gegensatz dazu ist das Berliner Testament ein gemeinsames Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Diese Sonderform bietet sich an, wenn der länger lebende Partner zunächst Alleinerbe sein soll und der Nachlass erst nach dessen Tod an die Kinder bzw. an Dritte fallen soll.

Für das Berliner Testament gelten dieselben formalen Vorgaben wie für das reguläre eigenständige Testament. Auch das Berliner Testament muss komplett handschriftlich verfasst sein. Es reicht allerdings, wenn ein Partner das Testament schreibt und der andere ebenfalls unterschreibt.

Gemeinsam entscheiden verbindet. Doch das Berliner Testament birgt einige Fallstricke. Daher empfiehlt es sich, diese Sonderform mithilfe eines Notars oder Anwalts zu erstellen. Einige Risiken:

  • Das Berliner Testament macht andere Testamente unwirksam, die die jeweiligen Partner zuvor einzeln verfasst haben.
  • Im Fall einer Trennung wird das Berliner Testament erst mit der rechtskräftigen Scheidung unwirksam.
  • Ohne Freistellungsklausel sind die Regelungen im Testament auch für den länger lebenden Partner unumgänglich bindend.

Tipps zur Aufbewahrung eines Testaments

Ein naheliegender Ort zur Aufbewahrung eines handschriftlichen Testaments ist die Schreibtischschublade. Doch für ein so wichtiges Dokument ist sie kein guter Platz. Denn wenn es jemand zufällig entdeckt und für ungünstig hält, könnte er es vernichten. Das Testament zu verstecken ist aber auch keine gute Idee. Denn nur wenn es gefunden wird, kann es eröffnet werden.

Ein geeigneter Aufbewahrungsort ist das Nachlassgericht in dem Einzugsgebiet, in dem Sie gemeldet sind. Dort können Sie nach §2248 BGB Ihr handschriftliches Testament hinterlegen. Wenn Sie den Umschlag mit Ihrem Testament abgeben, erhalten Sie einen Hinterlegungsschein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament bekommen Sie 2 Scheine. Die amtliche Verwahrung kostet pauschal 75 €. Die Verwahrungsdauer beträgt maximal 30 Jahre. Notarielle Testamente werden automatisch amtlich verwahrt.

Ein Testament können Sie übrigens jederzeit ändern – sofern Sie testierfähig sind. Dazu vernichten Sie einfach Ihr altes Testament und schreiben ein neues. Dabei ist es nicht sinnvoll, die Änderungen in dem alten Testament zu notieren. Das bietet nur Raum für Interpretationen. Bei einem notariell beurkundeten und amtlich verwahrten Testament fordern Sie einfach den Notar auf, das bisherige zu löschen.

Fazit:

Ein Testament zu verfassen ist sinnvoll, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das müssen keine hohen Geldbeträge sein. Und auch in jungen Jahren kann es vernünftig sein, ein Testament zu schreiben. Denn so lassen sich Streitigkeiten aus dem Weg räumen.

Wenn Sie Ihr Testament eigenständig verfassen wollen, sollten Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben beschäftigen. So stellen Sie sicher, dass es auch wirksam ist. Für pauschal 75 € können Sie Ihren letzten Willen im Nachlassgericht hinterlegen.

Tipp

Sie haben minderjährige Kinder? Dann sollten Sie sich mit der Sorgerechtsverfügung auseinandersetzen, einer besonderen Art des Testaments.

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