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Die Sorgerechtsverfügung

Wer sorgt fürs Kind?

Wichtige Tipps für Eltern: Wie erstellt man eine Sorgerechtsverfügung und wo bewahrt man diese auf?

Rund 1.000 Kinder in Deutschland verlieren jährlich beide Elternteile. Wer dann das Sorgerecht bekommt, ist nicht immer eindeutig und muss oft gerichtlich geklärt werden. In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern ihren Willen zur Sorge für ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod äußern. Dies ist in den §§ 1776 und 1782 BGB geregelt.

Im Mittelpunkt einer Sorgerechtsverfügung steht also die Frage, wer das Kind nach dem Tod der Eltern betreuen soll. Vor allem Alleinerziehende beschäftigen sich mit dem Thema Sorgerechtsverfügung. Doch auch wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern liegt: Kommen beide Elternteile bei einem Unglück ums Leben, wird die Frage nach dem Sorgerecht relevant.

Um eine gültige Sorgerechtsverfügung zu verfassen, müssen Sie nur eine Voraussetzung erfüllen: Sie müssen das Sorgerecht besitzen. Nur so haben Sie rechtlich gesehen das Benennungsrecht für einen Vormund. Der mögliche Vormund wiederum sollte

  • volljährig sein
  • jung genug sein, um die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit des Kindes ausüben zu können

Viele Großeltern in fortgeschrittenem Alter brauchen selbst schon Hilfe, um den Alltag zu meistern. Dann sind sie als Vormund eher ungeeignet. Jüngere Großeltern dagegen eignen sich gut.

Gründe für eine Sorgerechtsverfügung

Auch wenn niemand gern darüber nachdenkt: Liegt nach dem Tod der Eltern keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet der Richter gemeinsam mit dem Jugendamt über den Vormund. Dabei gibt es keine festen Regeln. Der Richter handelt nach eigenem Ermessen und zum Wohl des Kindes. Unter Umständen kann das dennoch das Waisenhaus bedeuten. Erst ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht und dürfen sich auch der von den Eltern gewählten Lösung widersetzen. Etwa dann, wenn ein Umzug und ein damit verbundener Schulwechsel notwendig wären.

Wichtig: Verwandte, Großeltern und Taufpaten stehen nicht immer automatisch an erster Stelle. Eine Sorgerechtsverfügung schafft Klarheit. Denn damit liegt dem Richter Ihr Wille vor. Auch wenn er nicht verpflichtet ist, ihm zu folgen: Die Verfügung erhöht die Chancen, dass Ihr Kind bei Ihrer Wunschperson aufwächst. Vor der richterlichen Einwilligung wird überprüft, ob der mögliche Sorgeberechtigte als Elternersatz geeignet ist.

Wenn sich beide Eltern das Sorgerecht geteilt haben und ein Elternteil stirbt, übernimmt der andere das Sorgerecht. Dabei zählt nicht, ob die Eltern verheiratet waren oder womöglich getrennt lebend. Wer das Sorgerecht beim Tod beider Eltern bekommt, muss richterlich geklärt werden.

Lag das Sorgerecht nur bei dem verstorbenen Elternteil, wollen Gerichte oft dem noch lebenden das Sorgerecht übertragen. Ist das nicht in Ihrem Sinn, sollten Sie es in Ihrer Sorgerechtsverfügung ausführlich begründen. Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass sich der andere Elternteil nie um das Kind gekümmert hat.

Sorgerechtsverfügungen sind auch für Patchworkfamilien relevant. Denn das Sorgerecht geht beim Tod des Elternteils nicht automatisch auf seinen Lebensgefährten über. Auch dann nicht, wenn alle zusammen unter einem Dach gewohnt haben. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie im Ernstfall Ihrem Kind ein langwieriges Gerichtsverfahren mit Zwischenstation im Heim ersparen.

Exkurs: Taufpatenschaft und Sorgerecht

Taufpaten bekommen nicht automatisch das Sorgerecht, wenn die Eltern sterben. Sowohl eine kirchliche als auch eine nicht konfessionelle Patenschaft haben heute rechtlich gesehen keine Funktion mehr. Es besteht nur eine kirchliche bzw. moralische Verpflichtung des Paten gegenüber dem Kind. Taufpaten begleiten das Kind bei seiner religiösen Entwicklung und unterstützen die Eltern in Erziehungsfragen. Besteht der Wunsch, als Taufpate im Ernstfall die Vormundschaft zu übernehmen, ist eine entsprechende Sorgerechtsverfügung nötig.

Sorgerechtsverfügung korrekt anfertigen

Es wichtig, die Sorgerechtsverfügung richtig zu verfassen. Dann entstehen im Ernstfall keine unvorhergesehenen Probleme. Eine Sorgerechtsverfügung ist eine Art von Testament. Für die Erstellung gelten also dieselben Regeln. Die Verfügung sollte

  • eindeutig als Sorgerechtsverfügung gekennzeichnet sein
  • komplett eigenständig und handschriftlich verfasst sein
  • Ort und Datum enthalten
  • mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden

Sind Sie als Eltern verheiratet, reicht es, wenn einer die Verfügung handschriftlich erstellt und der andere ebenfalls unterschreibt. Oder jeder Elternteil verfasst ein eigenes Dokument. Bestimmt jeder einen anderen Vormund, gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Das Kernstück einer Sorgerechtsverfügung ist die Angabe eines Vormunds. Am besten nennen Sie zusätzlich eine Ersatzperson. Denn ist Ihr möglicher Vormund zum Zeitpunkt Ihres Todes noch minderjährig oder leidet an einer schweren Krankheit, akzeptiert ihn das Gericht wahrscheinlich nicht. Eine Ersatzperson erhöht die Chancen, dass Ihr Wunsch vom Gericht berücksichtigt wird. Außerdem können Sie in der Sorgerechtsverfügung begründen, warum Sie diesen Vormund gewählt haben.

Nicht jeder kann oder will womöglich eine so große Verantwortung tragen. Sprechen Sie daher unbedingt mit den Personen, die Sie zum Vormund ernennen wollen. Stimmen sie zu, sollten Sie zudem über Ihre Erziehungskonzepte und -wünsche sprechen.

Sie können Ihre Sorgerechtsverfügung von einem Notar verfassen und beurkunden lassen und direkt dort hinterlegen. Beim Verfassen hilft Ihnen auch ein Rechtsanwalt für Familienrecht. Das empfiehlt sich besonders bei komplizierten Familienverhältnissen.

Sorgerechtsverfügung: Mustersätze

Ihre Sorgerechtsverfügung können Sie an diese Beispielformulierungen anlehnen. Damit können Sie einen Vormund sowie eine Ersatzperson benennen und eine Person als Vormund ausschließen.

  • Benennung eines Vormunds

Ich [Ihr Vor- und Nachname], benenne für den Fall, dass ich die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, für meine minderjährigen Kinder [Vor- und Nachnamen] folgenden Vormund: [Vor- und Nachname des Vormunds, Geburtsdatum und -ort]

  • Benennung einer Ersatzperson

Wenn die vorhergehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden kann, soll die im Folgenden genannte Person ersatzweise zum Vormund bestellt werden: [Vor- und Nachname des Ersatzvormunds, Geburtsdatum und -ort]

  • Ausschluss einer Person als Vormund

Ich möchte nicht, dass im Fall meines Todes der Vater/die Mutter meiner Kinder als Vormund bestellt wird bzw. das Sorgerecht übertragen bekommt. Ausführliche und nachweisbare Begründung: [Notieren Sie hier Ihre Begründung.]

Sicheres Aufbewahren der Sorgerechtsverfügung

Für die Hinterlegung einer Sorgerechtsverfügung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Wichtig ist, dass sie nach Ihrem Tod schnell auffindbar ist. Zur Aufbewahrung bieten sich an:

  • Der gewählte Vormund
  • Das Nachlassgericht (Testament  für pauschal 75 €)
  • Der Notar, der die Verfügung angefertigt hat

Natürlich können Sie auch das Original amtlich verwahren lassen und dem Vormund eine Kopie geben. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Im PDF zur Vorsorgerechtsverfügung finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick, von der Erstellung bis zur Aufbewahrung.

Tipp

Aktualisieren Sie die Sorgerechtsverfügung in Zeitabständen von wenigen Jahren. Denn Beziehungen können sich ändern, genau wie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen. Setzen Sie dann einfach eine neue Verfügung auf. Haben Sie die Verfügung amtlich hinterlegt, bitten Sie um Löschung und reichen Sie ein neues Dokument ein.

Fazit:

Wer das Sorgerecht beim Tod beider Eltern bekommen soll, das kann in einer Sorgerechtsverfügung festgehalten werden. Im Ernstfall ersparen Sie damit Ihrem trauernden Kind Unsicherheiten und möglicherweise sogar Aufenthalte im Heim.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind und nicht wollen, dass das Kind beim anderen Elternteil aufwächst, sollten Sie eine fundiert begründete Sorgerechtsverfügung verfassen. Das gilt auch für Taufpaten, die diese Verantwortung gern tragen wollen. Wichtig ist, dass Sie die Formalitäten beim Verfassen einhalten. Und dass die Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird.

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