Ja, Väter können auch nur einen Monat Elternzeit in Anspruch nehmen – es gibt keine Mindestanzahl an Tagen bzw. Wochen für die Elternzeit. Dennoch ist es sehr wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren und einen schriftlichen Antrag zu stellen. Von Vätern werden häufig 2 Monate Elternzeit in Anspruch genommen und jeweils auf 2 nicht zusammenhängende Monate verteilt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Elternzeit ermöglicht Vätern, eine engere Bindung zum Kind aufzubauen und aktiver an dessen Entwicklung teilzunehmen.
- In Deutschland können Väter bis zu 36 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, wobei besondere Regelungen für die Aufteilung gelten.
- Während der Elternzeit besteht auch für Väter ein besonderer Kündigungsschutz und die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen.
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Wie lange können Väter Elternzeit nehmen?
Die Elternzeit bietet Vätern die Möglichkeit, von Anfang an eine enge Bindung zu ihrem Kind aufzubauen und aktiv an dessen Entwicklung teilzunehmen. Das Recht auf Elternzeit ist für Väter in Deutschland per Gesetz festgeschrieben: Spezielle Regelungen ermöglichen es Vätern, bis zu 36 Monate Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich voll und ganz ihrem Nachwuchs widmen zu können. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Elternzeit für Väter wichtig ist – von den gesetzlichen Bestimmungen bis hin zu finanziellen Aspekten.
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Elternzeit für Väter – was ist zu beachten?
Wichtige Fragen – schnell geklärt
Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nehmen immer mehr Väter Elternzeit in Anspruch, um sich stärker in die Erziehung der Kinder mit einzubringen.
Checkliste
- Die Elternzeit ist in Deutschland ein gesetzlich festgeschriebenes Recht, das es sowohl Müttern als auch Vätern ermöglicht, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern.
- Der Arbeitgeber zahlt in der Elternzeit in der Regel kein Gehalt. Als finanziellen Ausgleich können die Elternteile in diesem Zeitraum Elterngeld vom Staat beziehen.
- Um Elterngeld zu erhalten, müssen Väter, die in Elternzeit gehen möchten, spätestens 7 Wochen im Voraus einen Antrag beim Jugendamt stellen.
- Elternzeit für Väter wird häufig auch als Vaterschaftsurlaub bezeichnet. Beim Vaterschaftsurlaub handelt es sich aber um ein geplantes Gesetz, das Vätern eine 14-tägige bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt des Kindes ermöglicht.
Info
Elternzeit für Väter: Welche Bedingungen gelten?
Wann und wie lange Väter Elternzeit nehmen können, ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Rechte wie für die Mütter.
Dauer und Zeitraum der Elternzeit
Väter haben – genau wie Mütter auch –Anspruch auf bis zu 36 Monate bzw. 3 Jahre Elternzeit. Während der Elternzeit sind sie durch den Arbeitgeber freigestellt – d. h. sie müssen nicht arbeiten, aber das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Für die Dauer der Elternzeit gilt ein spezieller Kündigungsschutz. Der Zeitraum für die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes und endet am Tag vor seinem 8. Geburtstag.
Elternzeit aufteilen
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Soll die Elternzeit aufgeteilt werden, ist dafür die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Väter können Elternzeit direkt nach der Geburt beantragen, während Mütter erst den Mutterschaftsurlaub abwarten müssen. Im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes können Väter insgesamt 24 Monate Elternzeit beantragen.
Anmeldung und Fristen
Die Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes muss beim Arbeitgeber schriftlich mindestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden. Eine frühzeitige Planung ist sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber von Vorteil. Für Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen wird, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen.
Gut zu wissen
Arbeitsschutz
Während der Elternzeit ist Ihr Arbeitsplatz geschützt. Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen sogar in dieselbe Position zurückkehren können, die Sie vor Ihrer Elternzeit hatten. Sollte dies nicht möglich sein, muss Ihnen der Arbeitgeber in der Regel einen vergleichbaren Job anbieten.
Kündigungsschutz
Ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der gesamten Dauer sind Sie vor einer Kündigung geschützt – vorausgesetzt, Sie haben die Elternzeit entsprechend beim Arbeitgeber beantragt. Der Kündigungsschutz gilt auch, wenn Sie Ihre Elternzeit in mehrere Zeiträume aufteilen. Ausnahmen bestehen z. B. bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder einem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag.
Elterngeld und Teilzeit
Auch Väter können während der Elternzeit Elterngeld beantragen, um den Lohnausfall während der Freistellung auszugleichen. Das Elterngeld wird aber nicht automatisch gezahlt, sondern muss separat beim Jugendamt beantragt werden. Zudem können Väter während der Elternzeit in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – dies wird auf das Elterngeld angerechnet.
Tipp
Grundsätzlich ist die Elternzeit unbezahlt. Als finanziellen Ausgleich können Väter aber für die Dauer der Elternzeit Elterngeld beantragen.
Checkliste
- Mithilfe von staatlichen Mitteln können Sie monatlich bis zu 1.800 € Elterngeld beziehen. Die Höhe des Elterngeldes beträgt in der Regel 65 % des vorherigen Nettoeinkommens.
- Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen Sie in einem Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob angestellt sein. Schüler, Selbstständige oder Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
- Sie müssen mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, um Elterngeld beziehen zu können.
- Während Sie in Elternzeit sind, dürfen Sie keiner Beschäftigung nachgehen, die mehr als 32 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.
Was ist der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld?
Der Partnerschaftsbonus ist insbesondere bei Vätern beliebt. Er soll ermöglichen, dass sich beide Elternteile mehr Zeit für die Kinderbetreuung nehmen können, ohne große finanzielle Abstriche zu machen. Durch den Partnerschaftsbonus erhalten die Eltern jeweils bis zu 4 extra Monate Elterngeld, wenn sie im Bezugszeitraum jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren worden sind, liegt die Grenze bei 25 bis 30 Stunden pro Woche. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus allein zu.
Wenn Sie als Vater Elternzeit beantragen möchten, sollten Sie folgende Bedingungen beachten.
Checkliste
- Frühzeitige Planung: Besprechen Sie die geplante Elternzeit frühzeitig mit dem Arbeitgeber, damit dieser bei längerer Abwesenheit Ersatz für Ihre Stelle suchen kann.
- Schriftliche Anmeldung: Es gibt keinen offiziellen Antrag auf Elternzeit. Wenn Sie Elternzeit anmelden möchten, reicht es, wenn Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich informieren.
- Form einhalten: Für Kinder, die bis Mai 2025 geboren sind, ist eine handschriftlich unterschriebene Mitteilung notwendig, bei ab Mai 2025 geborenen Kindern ist auch eine Mitteilung per E-Mail rechtsverbindlich.
- Fristen beachten: Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes beantragen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 7 Wochen im Voraus informieren. Planen Sie die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, muss der Arbeitgeber mindestens 13 Wochen im Voraus informiert werden.
- Dauer und Zeitraum: Im Antrag müssen Sie den genauen Zeitraum bzw. die Zeiträume der geplanten Elternzeit angeben. Prinzipiell können Sie die Elternzeit in bis zu 3 Abschnitte aufteilen.
- Bindungszeitraum: Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie die Aufteilung der Elternzeit für die nächsten 2 Jahre festlegen. Nachträgliche Änderungen können nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorgenommen werden.
- Bestätigung anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Elternzeit-Anmeldung von Ihrem Arbeitgeber an, um mögliche Missverständnisse oder Unklarheiten zu vermeiden.
- Arbeiten während der Elternzeit: Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, können Sie dies ebenfalls im Antrag angeben oder mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Insgesamt dürfen Sie während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
FAQ – Häufige Fragen zur Elternzeit bei Vätern
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Nein, da sowohl Väter als auch Mütter einen individuellen Anspruch auf Elternzeit haben und der jeweilige Zeitraum bzw. die Dauer keine Auswirkungen auf den anderen Elternteil hat. Es ist somit theoretisch möglich, dass beide Elternteile die vollen 36 Monate in Anspruch nehmen und sogar gleichzeitig von ihren jeweiligen Arbeitgebern freigestellt werden. Letztendlich können die Eltern immer selbst abwägen, welche Aufteilung am besten zu den Lebensumständen und Bedürfnissen der Familie passt.
Prinzipiell kann der Arbeitgeber die Elternzeit für den Vater nicht ablehnen, solange die Anmeldung alle Voraussetzungen erfüllt und die jeweiligen Fristen eingehalten werden. Allerdings hat der Arbeitgeber je nach wirtschaftlicher Situation das Recht, eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit abzulehnen. Das bedarf jedoch zwingend einer schriftlichen Begründung. Sollte Ihr Antrag auf Elternzeit abgelehnt werden, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um ggf. gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils. Väter, die Elternzeit nehmen, erhalten in der Regel 65 % des vorherigen Nettoeinkommens, wobei ein Mindestsatz von 300 € und ein Höchstsatz von 1.800 € gelten.
Der Vater kann ab der Geburt bis zum 3. Lebensjahr in Elternzeit gehen. Einen Teil der Elternzeit können Sie auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr in Anspruch nehmen, genau dann, wenn es für Sie alle am besten ist. Viele Väter entscheiden sich dafür, Elternzeit direkt nach der Geburt zu beantragen, um die Mutter zu entlasten und bei den ersten Schritten der Entwicklung dabei zu sein. Eine weitere beliebte Alternative ist, direkt im Anschluss an die Mutter Elternzeit zu beantragen, um eine kontinuierliche Betreuung des Kindes sicherzustellen. Prinzipiell ist die Entscheidung, wie viel Elternzeit in Anspruch genommen wird (und wann) eine sehr individuelle und kann somit nicht pauschal beantwortet werden.
Als Vater können Sie problemlos 2 Monate Elternzeit nehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor der geplanten Elternzeit informieren. Beachten Sie, dass Ihnen während der Elternzeit kein Gehalt gezahlt wird. Als finanziellen Ausgleich können Sie für die 2 Monate der Elternzeit Elterngeld beim Jugendamt beantragen.
Stand: 25.09.2025
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