Die genauen Kosten für die Berechnung des Unterhalts durch einen Anwalt variieren und sind von der Komplexität des Falles abhängig. Prinzipiell ist in Deutschland festgelegt, wie viel ein Anwalt für verschiedene Dienstleistungen bekommt. Dazu fallen allerdings noch weitere Gebühren für gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeiten an. Eine erste Kosteneinschätzung und genauere Informationen zu den anfallenden Gebühren erfragen Sie direkt beim Anwalt Ihrer Wahl.
Die Verantwortung, für das Wohl und die Sicherheit Ihrer Angehörigen zu sorgen, ist von großer Bedeutung. Eine Risikolebensversicherung kann hierbei eine wichtige Unterstützung bieten, indem sie finanzielle Sicherheit schafft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kindesunterhalt sichert die ausreichende Versorgung der Kinder nach einer Trennung. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss in der Regel Geld zahlen – den sogenannten Barunterhalt.
- Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Sie hängt unter anderem vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes ab. Der Mindestbetrag liegt 2025 bei monatlich 482 €.
- Der Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Elternteils. 2025 liegt er bei monatlich 1.450 € für Eltern mit Einkommen bzw. 1.200 € ohne eigenes Einkommen.
Alles, was Sie über Kindesunterhalt wissen müssen
Erfahren Sie im Video, welcher Elternteil unterhaltspflichtig ist, wie sich der Unterhalt berechnet und was getrenntlebende Eltern beachten sollten.
Diese Themen finden Sie hier
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
In Deutschland müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die leiblichen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Dabei gilt die Unterhaltspflicht prinzipiell immer für beide Elternteile, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht.
Solange ein Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, ist der Kindesunterhalt kein Thema. Nach einer Trennung lebt das Kind aber häufig überwiegend bei einem Elternteil. In diesem Fall wird unterschieden, ob der Unterhalt in Form von Betreuung und Pflege (Naturalunterhalt) oder in Form von Geldzahlungen (Barunterhalt) erbracht wird. Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, erbringt einen entsprechend größeren Anteil der Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil muss das durch einen regelmäßigen Geldbetrag ausgleichen – den Kindesunterhalt. Dies soll sicherstellen, dass Kinder auch nach der Trennung ihrer Eltern ausreichend versorgt sind, zum Beispiel, weil der Elternteil, bei dem das Kind lebt, durch die Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeiten kann.
ERGO Kidspolicen
Investieren Sie in die Zukunft
Schaffen Sie ein attraktives Startkapital für Ihre Kinder, Enkel oder Patenkinder – als finanzielle Unterstützung für den Führerschein, die erste Wohnung oder ein Auslandssemester.
Unterhaltspflicht bei geteiltem und gemeinsamem Sorgerecht
Welcher Elternteil Unterhalt zahlen muss, hängt vor allem davon ab, ob das Kind nur bei einem Elternteil lebt oder zwischen beiden Elternteilen pendelt.
Unterhaltspflicht bei alleinigem Sorgerecht
Lebt das Kind nach der Trennung ausschließlich bei einem Elternteil, ist dieser – der sorgeberechtigte Elternteil – nicht zahlungspflichtig, da er Pflege und Betreuung des Kindes leistet. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss den Unterhalt in Form von Geldzahlungen leisten (Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhalts hängt z. B. vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, aber auch vom Alter des betroffenen Kindes, ab.
Unterhaltspflicht bei geteiltem Sorgerecht
Teilen sich beide Elternteile nach einer Trennung das Sorgerecht, hängt die Unterhaltspflicht davon ab, wo das Kind überwiegend lebt. Beim sogenannten Wechselmodell, bei dem beide Elternteile das Kind zu gleichen Anteilen betreuen, leisten beide gleiche Anteile am Naturalunterhalt – daher muss in der Regel keiner von beiden Unterhalt zahlen. Lebt ein Kind bei geteiltem Sorgerecht überwiegend bei einem Elternteil, muss der andere Elternteil einen Ausgleich in Form von Kindesunterhalt zahlen.
Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern
Prinzipiell müssen Eltern nur so lange Unterhalt für ihre Kinder leisten, bis diese volljährig sind. Allerdings besteht für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren weiterhin eine Unterhaltspflicht, wenn sie sich in der ersten Ausbildung oder im Studium befinden. Die Unterhaltsleistungen sollen das Kind so lange unterstützen, bis es finanziell selbstständig ist. Auch dabei ist jeweils der Elternteil unterhaltspflichtig, bei dem das Kind nicht lebt.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
Wie viel Unterhalt für ein Kind bezahlt werden muss, wird anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle individuell berechnet. Die Mindestbeträge richten sich nach dem Alter des Kindes. Liegt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über einer festgelegten Grenze, erhöht sich schrittweise der Betrag des Kindesunterhalts, den Sie zahlen müssen.
Mindestunterhalt für Kinder 2025
| Alter des Kindes | Mindestunterhalt |
|---|---|
| 0–6 Jahre | 482 € |
| 6–11 Jahre | 554 € |
| 12–17 Jahre | 649 € |
| 18–25 Jahre | 693 € |
Wer legt fest, wie viel Kindesunterhalt ich zahlen muss?
Wie hoch der zu zahlende Kindesunterhalt ist, legt in der Regel nicht eine Person allein fest. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und der dort genannten Mindestgrenzen für den Unterhaltsbedarf. Die Entscheidung über die Höhe des Kindesunterhalts trifft entweder das zuständige Familiengericht oder das Jugendamt. Dabei werden alle relevanten Faktoren, wie das Einkommen beider Elternteile und die Lebenssituation des Kindes, berücksichtigt.
Rechtschutz
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen
Ganz gleich, in welcher Lebenssituation – mit einem maßgeschneiderten Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen sind Sie auf der sicheren Seite.
Gut zu wissen
Welche anderen Faktoren beeinflussen die Höhe des Kindergeldes?
Es gibt Fälle, in denen der unterhaltspflichtige Elternteil einmalig oder für einen bestimmten Zeitraum zusätzliche Zahlungen leisten muss. Dazu gehören z. B.:
Checkliste
- Schul- oder Studienkosten (z. B. für eine Klassenfahrt)
- erforderliche medizinische Behandlungen oder Therapien
- doppelte Haushaltsführung des Kindes im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung
- Auslandsaufenthalt, wie z. B. ein Auslandssemester oder ein Schüleraustausch
- Behinderung des Kindes
Kindesunterhalt: Welche Rolle spielt die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle wird in Deutschland jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und zur Berechnung des Basisunterhalts für Kinder getrenntlebender Eltern herangezogen. Die regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass Veränderungen der Lebenserhaltungskosten durch die Höhe des Kindesunterhalts abgedeckt sind. Die aktuelle Tabelle können Sie jederzeit öffentlich einsehen.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle listet zwei wesentliche Kriterien auf:
- die unterschiedlichen Einkommensgruppen (für den unterhaltspflichtigen Elternteil)
- die Altersgruppen der unterhaltsberechtigten Kinder
Aus der Kombination dieser beiden Kriterien ergibt sich der Basiswert für die Unterhaltszahlung. Daneben finden sich in der Tabelle noch weitere, zur Festlegung des Unterhalts relevante Informationen wie Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag, die festlegen, wie viel Geld dem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen übrig bleiben muss. Die Düsseldorfer Tabelle bietet damit eine strukturierte Orientierungshilfe für den Anspruch auf Kindesunterhalt.
Allerdings ist die Düsseldorfer Tabelle immer nur als Richtlinie zu sehen und kann die individuelle, fallbezogene Berechnung nicht ersetzen. Bei der Entscheidung über die Unterhaltsverpflichtung und der Festsetzung der Unterhaltshöhe wird daher jede Familie separat von den jeweiligen Anwälten, dem Jugendamt und dem Gericht beurteilt.
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt jeweils individuell anhand der Lebensumstände des Kindes und seiner Eltern. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
- Einkommensfeststellung: Dafür wird das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhoben. Sollte das Einkommen zum Beispiel aufgrund von Selbstständigkeit schwanken, wird das Durchschnittseinkommen errechnet.
- Alter des Kindes: Je älter das Kind ist, desto höher ist der Unterhaltsanspruch. Die Altersgruppen sind von 0 bis 5, 6 bis 11, 12 bis 17 Jahren und ab 18 Jahren festgelegt.
- Mindestanspruch nach Düsseldorfer Tabelle: Zur Festlegung des Basisbetrags wird der Düsseldorfer Tabelle der Mindestbetrag für die jeweilige Einkommens- und Altersgruppe des Kindes entnommen.
- Kindergeldabzug: Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhaltsbetrag abgezogen, da dieser Anteil laut Düsseldorfer Tabelle bereits abgedeckt ist.
Beispielrechnung: Wie viel Kindesunterhalt gibt es bei 2.000 € Nettoeinkommen?
Für unser Beispiel schauen wir uns ein getrenntlebendes Paar mit einem 8-jährigen Kind an. Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil.
Checkliste
- Das Kind erhält 255 € Kindergeld im Monat.
- Der unterhaltspflichtige Elternteil hat ein Nettoeinkommen von 2.000 € pro Monat.
- Damit liegt der Elternteil laut Düsseldorfer Tabelle in der Einkommensgruppe 1.
- Das Kind gehört in die Altersstufe 6 bis 11 Jahre.
- Auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2025 ergibt sich daraus ein Mindestunterhalt von 554 € pro Monat.
- Von diesem Mindestunterhaltsanspruch wird nun die Hälfte des Kindergeldes abgezogen: 554 € - 127,50 € = 426,50 €.
- Der Unterhalt, den der unterhaltspflichtige Elternteil leisten muss, beträgt also 426,50 € im Monat.
Unterhalt ab 18: Welche Regeln gelten?
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit ändern sich die Bedingungen für die Festsetzung des Unterhalts. Die folgende Tabelle stellt die jeweiligen Regelungen genauer dar.
Wann haben volljährige Kinder Anspruch auf Unterhalt?
| Kinder unter 18 Jahre | Kinder ab 18 Jahre | |
|---|---|---|
| Wer hat einen Unterhaltsanspruch? | Alle Kinder | Kinder bis 25 Jahre in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium |
| Unterhaltspflicht | Beide Elternteile: Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt, der andere Elternteil leistet Barunterhalt. |
Beide Elternteile sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. |
| Anrechnung des Kindergelds | Wird zu 50 % auf den Mindestunterhaltsanspruch des Kindes laut Düsseldorfer Tabelle angerechnet. | Wird vollständig auf den Bedarf des Kindes angerechnet – nicht bei den Eltern lebende Kinder können sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen. |
| Einkommen des Kindes | Der pauschale Ausbildungsmehrbedarf verringert sich um 100 € und wird zur Hälfte abgezogen. | Eine Ausbildungsvergütung oder das Gehalt aus Praktika oder Werkstudententätigkeiten wird auf den Unterhalt angerechnet. |
Gut zu wissen
Wann berechnet das Jugendamt die Höhe des Kindesunterhalts?
In Deutschland kann neben einem Anwalt auch das Jugendamt den entsprechenden Unterhalt berechnen. Dabei werden zahlreiche Angaben zur Lebenssituation der Elternteile berücksichtigt.
Checkliste
- Einkommensnachweise: Es werden die letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid gefordert.
- Auskunft über die berufliche Situation: Das kann Informationen über den aktuellen Arbeitsplatz, Arbeitszeiten und berufliche Veränderungen beinhalten.
- Angaben zu weiteren Einkünften: Dazu gehören zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder weitere Unterhaltsleistungen.
- Nachweise über monatliche Ausgaben: Das umfasst Miete, Kreditraten, Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben.
- Informationen über das Sorgerecht: Dabei wird geprüft, bei wem das Kind dauerhaft lebt und wer das Sorgerecht hat.
- Angaben zur Krankenversicherung des Kindes: Falls das Kind besondere medizinische Bedürfnisse hat, kann das einen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben.
- Schul- oder Ausbildungsnachweise des Kindes
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil nach Abzug aller Unterhaltszahlungen verbleiben muss, um das eigene Existenzminimum zu sichern. Die Unterhaltsforderung darf also eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, um sicherzustellen, dass der Elternteil durch die Unterhaltspflicht nicht selbst auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Die Berechnung des Selbstbehalts hängt unter anderem vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Die Grenzen wurden das letzte Mal zum 01.01.2024 erhöht und sind für 2025 unverändert geblieben.
Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2025
| erwerbstätige Unterhaltspflichtige |
nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige | |
|---|---|---|
| minderjährige Kinder sowie volljährige, privilegierte Kinder (bis 21 Jahre, zuhause lebend, in Ausbildung) |
1.450 € | 1.200 € |
| volljährige, nicht privilegierte Kinder | 1.750 € | 1.750 € |
| unterhaltsberechtigter Elternteil des ehelichen oder unehelichen Kindes |
1.600 € | 1.475 € |
Gut zu wissen
Kann ich Kindesunterhalt steuerlich geltend machen?
Checkliste
- Unterhaltspflichtige Elternteile können den Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
- Im Steuerjahr 2025 können sie maximal 12.096 € geltend machen.
- Verdient ein unterhaltsberechtigtes Kind bereits eigenes Geld, verrechnet das Finanzamt alle Einnahmen über der Grenze von 624 € im Jahr mit den Unterhaltszahlungen.
- Diesen Steuervorteil können unterhaltspflichtige Elternteile allerdings nur dann nutzen, wenn sie weder Kindergeld bekommen noch den Kinderfreibetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen.
- Bei Elternteilen, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen, zählen die Zahlungen nicht als zu versteuerndes Einkommen und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden
Was ist Unterhaltsvorschuss – und wer hat Anspruch darauf?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung für Kinder getrenntlebender Eltern, bei denen der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt.
Der Unterhaltsvorschuss soll die Differenz zwischen dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch und der realen Unterhaltszahlung ausgleichen. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben getrenntlebende Elternteile in der Regel dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil finanziell in der Lage ist, den monatlichen Kindesunterhalt aufzubringen und trotzdem nicht zahlt. „Vorschuss“ heißt die finanzielle Leistung deshalb, weil die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden.
Wo kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?
Unterhaltsvorschuss muss in der Regel beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich, genau wie die regulären Unterhaltszahlungen, am Alter des Kindes und am gesetzlichen Mindestunterhalt, abzüglich des Kindergeldes.
Anders als beim normalen Kindesunterhalt wird das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss zu 100 % auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Daraus ergeben sich die folgenden monatlichen Leistungen:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 277 € monatlich
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299 € monatlich
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren: 394 € monatlich
Unter Umständen kann sich der Betrag verringern, etwa wenn das Kind eine Halbwaisenrente bezieht oder keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und bereits eigene Einkünfte erzielt. Der Unterhaltsvorschuss wird höchstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Können Eltern den Kindesunterhalt auch privat regeln?
Wenn sich die getrenntlebenden Eltern einig sind, können sie den Unterhalt des gemeinsamen Kindes auch privat regeln. Dabei sollten beide Seiten ihre Bedürfnisse und Erwartungen klar kommunizieren, um eine gute Basis für die Berechnung des Kindesunterhalts zu haben.
Wichtig ist, dass sich die Elternteile über aktuelle gesetzliche Bestimmungen und Richtwerte informieren. So ist es normalerweise nur nach einer amtlichen Prüfung möglich, weniger Unterhalt zu zahlen als den in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Mindestbetrag. Auch die individuellen Bedürfnisse des Kindes und die Einkommenssituation beider Elternteile sollten berücksichtigt werden, um eine realistische Berechnung des Unterhalts vorzunehmen.
Gut zu wissen
FAQ – Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Ein Unterhaltstitel schreibt die Unterhaltsverpflichtung und die Höhe der Zahlungen gerichtlich fest. Es ist aber keine Pflicht, einen solchen Unterhaltstitel festzuschreiben. Mithilfe eines solchen Titels ist es möglich, sich als Unterhaltsberechtigter abzusichern und bei ausbleibenden Zahlungen ggf. eine Zwangsvollstreckung zu beantragen. Der Unterhaltstitel ist jedoch oftmals nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit befristet. Befindet sich das Kind im Studium oder in der Ausbildung, muss er neu beantragt werden.
Der Unterhalt kann sowohl privat zwischen den beiden Elternteilen als auch durch das Jugendamt oder einen Anwalt berechnet werden. Dabei sind immer die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Parteien kommen, kann eine anwaltliche Unterstützung helfen.
Wie viel von ihrem Einkommen unterhaltspflichtigen Elternteilen verbleiben muss, ist mit dem sogenannten Selbstbehalt geregelt. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach dem Alter des Kindes und danach, ob es bereits in einer Ausbildung ist. Zudem gelten für erwerbstätige Elternteile höhere Selbstbehaltsgrenzen als für nicht erwerbstätige.
Es gibt mehrere Faktoren, die den monatlichen Kindesunterhalt reduzieren können:
- Wenn das Kind bereits über ein eigenes Einkommen verfügt, etwa eine Ausbildungsvergütung.
- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil berufsbedingte Mehrausgaben hat, etwa durch hohe Fahrtkosten oder teure Fortbildungen.
- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil einen großen Teil der Kinderbetreuung übernimmt (nur bei minderjährigen Kindern).
- Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den Kindesunterhalt in voller Höhe zu zahlen.
Stand: 05.11.2025
ERGO Newsletter
Immer top informiert
Exklusiv für Sie – rund um das Thema Versicherungen:
- innovative Produkte und attraktive Angebote
- nützliche Alltagstipps
- spannende Gewinnchancen
Tipps der Redaktion
Lesen lohnt sich!