Am 10. Juli 2026 wurde das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2027 kommen deutliche Leistungskürzungen und Änderungen auf gesetzlich Krankenversicherte zu.
Ab 2028 folgen weitere Schritte der Reform, z. B. im Bereich Teilarbeitsunfähigkeit oder bei der nicht mehr kostenlosen Familienversicherung für Kinder oder Partner.