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Junge Familie liegt mit dem Hund auf einem Teppich. (Bild KI-unterstützt generiert)
Hinweis: Sorgen Sie jetzt vor!

Neue Gesundheitsreform 2027/28

Was bedeutet die Gesundheitsreform für Sie?

Ab 2027 ändern sich wichtige Regeln im Gesundheitswesen. Prüfen Sie frühzeitig, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Steigende Zuzahlungen durch die Gesundheitsreform belasten das eigene Budget spürbar. Wer seine Planung frühzeitig anpasst, federt zusätzliche Kosten für Behandlungen und Zahnersatz besser ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf gesetzlich und auch privat Krankenversicherte kommen ab 2027 viele Änderungen im Gesundheitswesen zu.
  • Das neue Beitragsstabilisierungsgesetz bedeutet: höhere Beiträge, erweiterte Zuzahlungen und insgesamt weniger Leistungen in unterschiedlichen Bereichen.
  • Mit privaten Zusatzversicherungen mindern Sie finanzielle Lücken im Rahmen der jeweiligen Tarifbedingungen.

Was beinhaltet das neue Gesetz für gesetzlich und privat Versicherte?

Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und -rat das Gesetz zum Stabilisieren der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nötig wurde diese Maßnahme durch eine immense Finanzierungslücke in der GKV – Tendenz steigend.

Wann tritt die neue Gesundheitsreform in Kraft?

Aus diesem Gesetz ergeben sich ab 1.1.2027 zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen. Ab 2028 werden weitere Maßnahmen folgen. Dadurch sollen durch Kürzungen in der GKV bereits 2027 an die 18,8 Milliarden € eingespart werden. Auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV) werden Beiträge, Zuzahlungen und Leistungen angepasst.

Was ändert sich für Versicherte?

Durch die Reform verändern sich zahlreiche Leistungen der Krankenkassen spürbar. Ein direkter Vergleich zeigt, wo die finanzielle Eigenbeteiligung für Patienten künftig steigt. Folgende Regelungen sind dabei für Sie besonders wichtig:

Leistung Bisherige Zuzahlung Zuzahlung ab 2027
Zahnersatz-Festzuschuss 60-75 % Kürzung auf 50-65 %
Hautkrebsvorsorge Kostenlos alle 2 Jahre (ab 35 Jahren) Wird noch geprüft, Einschränkungen diskutiert
Homöopathie Unterschiedlich je nach Krankenkasse Entfällt komplett
Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Verbandsmaterial, Heilmittel 5 € bis max. 10 € 7,50 € bis max. 10 €
Zuzahlung pro Tag im Krankenhaus 10 €  15 €
Familienversicherung Mitversicherung beitragsfrei Beitragszuschlag von 2,5 % für Partner ab dem 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes (ab 2028)
Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenze Jährliche Anpassung (regulär) Außerordentliche Anhebung (+ 3.600 € pro Jahr zusätzlich)

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 10.07.2026)

Gut zu wissen

Diese Themen sind noch offen:

Auch nach dem formellen Beschluss des Gesetzes sind aktuell noch einige Themen nicht abschließend geklärt. Wird das kostenlose Hautkrebs-Screening abgeschafft oder vielleicht erst zu einem späteren Alter (statt wie bisher alle 2 Jahre ab einem Alter von 35 Jahren) kostenlos angeboten? Endgültig soll darüber bis Ende 2027 entschieden werden.

Ebenso stehen Änderungen bei den finanziellen Abläufen für Psychotherapieleistungen und die Arzneimittelversorgung noch auf dem Prüfstand.

Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und einer generellen neuen Einführung zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag waren keine direkten Themen für die Gesundheitsreform. Aber auch diese Änderungen sind Teil der aktuellen Koalitionsdebatten.        

Welche Zusatzversicherungen verringern die Leistungslücken für Versicherte?

Umfangreiche Kürzungen in weiten Teilen des Gesundheitswesens der GKV kommen auf gesetzlich Versicherte ab 2027 zu. Um die höheren Zuzahlungen der Gesundheitsreform abzufedern, ist passgenauer Zusatzschutz hilfreich. Folgende Bausteine unterstützen Sie dabei, eigene Auslagen zu verringern:

Brauchen Sie jetzt zusätzlichen Versicherungsschutz?

Machen Sie den Kurztest und sehen Sie selbst, ob Sie weiteren finanziellen Schutz durch private Zusatzversicherungen benötigen.

Wenn Sie die Fragen mit Ja beantworten, lohnt sich eine passende Lösung für Ihre persönliche Lebenssituation.

Könnten unerwartete und hohe Kosten für Zahnersatz (z. B. Kronen, Implantate) Ihr dafür vorgesehenes Budget deutlich überschreiten?

Zahnersatzversicherung

Komfortabler, langlebiger Zahnersatz muss nicht zur Belastung werden.

Müssen Sie oder Ihre Kinder regelmäßig Brillen oder Kontaktlinsen selbst bezahlen?

Augen- und Brillenversicherung

Für den perfekten Durchblick.

Ist Ihnen ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch besonders spezialisierte Ärzte im Krankenhaus wichtig?

Krankenhauszusatzversicherung

Für die beste Behandlung im Krankenhaus.

Legen Sie Wert auf zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Behandlungsmethoden, die die GKV nicht oder nicht vollständig übernimmt?

Private Krankenzusatzversicherung

Mit Gesundheit & Vorsorge sind Sie bestens abgesichert – einfach, schnell und ohne Hürden.

Wäre ein längerer Arbeitsausfall für Sie finanziell kritisch, weil Ihr Einkommen stark sinken würde?

Unfallversicherung

Weltweiter Schutz - rund um die Uhr.

Haben Sie noch keinen Schutz für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden und zusätzliche Kosten entstehen?

Pflegeversicherung

Reduzieren Sie Ihre finanzielle Belastung und schließen die Versorgungslücke.

Haben Sie Kinder oder Enkelkinder, die kieferorthopädische Behandlung benötigen oder schon in Behandlung sind?

Kieferorthopädie Sofort für Kinder

Rundum sicher vor hohen Zuzahlungen.

Auswirkungen der Gesundheitsreform 2027 auf unterschiedliche Lebensformen. 

Für Familien

Junge Familie liegt mit dem Hund auf einem Teppich. (Bild KI-unterstützt generiert)

Was bringt die neue Gesundheitsreform Familien?

Noch sind nicht alle Details der aktuellen Gesundheitsreform final. Nach aktuellem Diskussionsstand soll sie für Familien vor allem finanzielle Entlastungen oder Veränderungen bei Beiträgen und Zuzahlungen bringen, die Versorgung von Kindern (z. B. Vorsorge, Impfungen, psychische Gesundheit) verbessern und Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett stärken.

Für junge Paare

Junges Paar liegt entspannt auf dem Bett. (Bild KI-unterstützt generiert)

Was bedeutet sie für kinderlose Paare?

Für Paare ohne Kinder wird die Gesundheitsreform 2027 vor allem bei den Kosten spürbar sein. Besonders trifft es das hauptversicherte Mitglied, wenn der Partner bis dato beitragsfrei mitversichert war. Also bei Minijobbern oder Personen ohne eigenes Einkommen, sofern es keinen Kinder-, Pflege- oder Behinderungsbezug gibt. Ab 2028 sind generell 2,5 % Zuschlag auf das Einkommen des Hauptversicherers geplant. Gleichzeitig sollen aber Präventionsleistungen ausgebaut werden, z. B. Programme zur psychischen Gesundheit. Dies könnte gerade beruflich stark belasteten Paaren zugutekommen.

Für Alleinstehende

Junge Frau sitzt auf dem Sofa. (Bild KI-unterstützt generiert)

Welche Konsequenzen bringt die neue Gesundheitsreform für Alleinstehende?

Die Beitragsstruktur wird stärker einkommensabhängig. Alleinverdienerhaushalte, Gutverdiener und Arbeitnehmer mit mittlerem bis geringem Einkommen spüren ab 2027 moderate bis starke finanzielle Belastungen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird außerordentlich um 300 € pro Monat angehoben. Die Einkommensgrenze für den Wechsel in die Private Krankenversicherung steigt auf rund 84.600 € pro Jahr, dazu kommen höhere Zuzahlungen für Krankenhaus, Medikamente und Zahnersatz. Deutlich spürbar zeigt sich die Mehrbelastung für ältere Menschen, die Gesundheitsleistungen überdurchschnittlich häufig beanspruchen.  

Interessante Themen.

Aktuell und wissenswert: Für Sie zusammengestellt.

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Hilfreiche Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze

Senkung des Eigenanteils bei Zahnersatz mit dem Bonusheft

Schmerzhafte Kürzungen bei Kostenübernahme für teuren Zahnersatz

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Wann tritt die neue Gesundheitsreform in Kraft?

Am 10. Juli 2026 wurde das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2027 kommen deutliche Leistungskürzungen und Änderungen auf gesetzlich Krankenversicherte zu.

Ab 2028 folgen weitere Schritte der Reform, z. B. im Bereich Teilarbeitsunfähigkeit oder bei der nicht mehr kostenlosen Familienversicherung für Kinder oder Partner. 

Wann greifen die Maßnahmen der Gesundheitsreform?

Die meisten gesetzlichen Maßnahmen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wenige Änderungen – wie die Beitragszuschläge für die Mitversicherung des jüngsten Kindes oder des Partners – sind ab 2028 geplant.

Wie kann ich mich am besten vor zusätzlichen Kosten schützen, die durch die neue Gesundheitsreform auf mich zukommen können?

Prüfen Sie Ihren bestehenden Schutz genau. Ergänzen Sie ihn gezielt durch Zusatzversicherungen. Diese helfen Ihnen, bestehende Lücken zu schließen und Eigenanteile zu begrenzen.
Es gibt zwei zentrale Wege, sich vor steigenden Gesundheitskosten zu schützen:

GKV mit ausgewählten Zusatzversicherungen ergänzen

  • Zahnzusatzversicherung: reduziert Ihre Eigenanteile bei Zahnersatz und hochwertigen Behandlungen.
  • Augen-/Sehhilfenversicherung: verhilft zu Zuschüssen für Brillen und Kontaktlinsen.
  • Ambulante Zusatzversicherung: dient zusätzlicher Vorsorge bei bestimmten Behandlungen.
  • Stationäre Zusatzversicherung: bietet mehr Ruhe und Komfort im Krankenhaus und Wahlleistungen.
  • Krankentagegeld / Pflegezusatz: schützt Ihr Einkommen und hilft bei etwaigen Pflegekosten.

PKV als Option für bestimmte Personengruppen

  • Für einige gutverdienende Angestellte, Selbstständige oder Beamte kann die PKV eine Option sein.
  • Für viele gesetzlich Versicherte ist eine gezielte Ergänzung durch Zusatzversicherungen der pragmatischere Weg.

Warum ist eine private Krankenzusatzversicherung gerade jetzt sinnvoll?

Mit der Gesundheitsreform 2027 stehen weitere Einschränkungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an. Diese Einsparungen treffen die gesetzlich Versicherten durch spürbare Leistungskürzungen und höhere Eigenbeteiligung.

Das zeigt sich z. B. bei erweiterten Zuzahlungen für Medikamente, Hilfs-, Heil- und Verbandmittel bis 15 Euro. Einschränkungen für Untersuchungen wie Hautkrebsvorsorge (aktuell ab 35 Jahren alle zwei Jahre kostenlos) stehen komplett auf dem Prüfstand. Die ohnehin bestehenden Versorgungslücken der GKV werden künftig noch größer.

Stärken Sie deshalb Ihren Gesundheitsschutz und den Ihrer Familie: mit den privaten Ergänzungsprodukten von ERGO. Damit Sie die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung komfortabel schließen und der Preis für Sie trotzdem überschaubar bleibt.

Lohnt sich für mich ein Wechsel in die PKV?

Ein PKV‑Wechsel ist eine grundlegende Entscheidung und hängt von Einkommen, Berufsgruppe und Lebensplanung ab. Wenn Sie heute knapp über der aktuellen Einkommensgrenze liegen, kann ein Wechsel jetzt sinnvoll sein – ab 2027 möglicherweise nicht mehr.

Frist beachten: Die Kündigung in der GKV muss noch im September eingehen, damit der Wechsel zum 01.12.2026 in die PKV erfolgen kann:

  • Bis 30.09.2026 können Sie sich bei entsprechendem Einkommen noch nach der aktuellen, niedrigeren Einkommensgrenze von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und in die PKV wechseln.
  • Ab 01.01.2027 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich. Viele Arbeitnehmer erreichen dann die neue, höhere Grenze von voraussichtlich ca. 84.600 € nicht mehr – ein Wechsel in die PKV wird dadurch erschwert oder erst später möglich.

Kann ich private Zusatzversicherungen auch abschließen, wenn ich privat krankenversichert bin?

Die privaten Zusatzversicherungen von ERGO richten sich ausschließlich an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie kann ich mir weiterhin wichtige zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen leisten?

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen jedes Jahr sehr viel Geld für individuelle Gesundheitsleistungen (sog. IGeL-Leistungen), die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Mindestens 2,4 Milliarden Euro werden jährlich von den Versicherten dafür ausgegeben. Besonders gefragt sind zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen. Die GKVen bezahlen viele sinnvolle Check-up- und Vorsorgeuntersuchungen erst in höherem Alter und mit weiten zeitlichen Abständen.

Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer wird z. B. alle zwei Jahre erst ab einem Alter von 35 Jahren von der GKV bezahlt. Den sog. Gesundheits-Check-up zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch alle 3 Jahre.

Wichtige Untersuchungen wie Augeninnendruckmessung wegen Grünem Star (Glaukom) oder Ultraschall der Eierstöcke müssen von den Patienten generell aus eigener Tasche bezahlt werden. Viele dieser Erkrankungen entwickeln sich schleichend und bleiben lange unentdeckt.  

Schon wenige zusätzliche Ultraschall‑Checks, Laboruntersuchungen oder Hautscreenings verursachen pro Person schnell Kosten im dreistelligen Bereich – ohne jegliche Beteiligung der Krankenkasse vor und nach der Gesundheitsreform. Sorgen Sie rechtzeitig mit einer der privaten Zusatzversicherungen von ERGO vor.      

Wie ändert sich die beitragsfreie Familienversicherung?

Ein wichtiger Punkt des Gesetzes betrifft Paare in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen ein Partner kein eigenes Einkommen hat. Ab 1.1.2028 wird für mitversicherte Ehe-/Lebenspartner und das jüngste Kind ein Beitragszuschlag von 2,5 % des Gehalts des Hauptversicherten fällig. Das beendet für viele Haushalte die kostenfreie Mitversicherung von erwachsenen Partnern.

Um soziale Härten zu vermeiden, hat das Parlament jedoch Ausnahmen definiert. Bestimmte Gruppen behalten ihren bisherigen Status und zahlen keinen Aufschlag.

In welchen Bereichen können für mich künftig Mehrkosten entstehen?

In diesen Bereichen sind die gesetzlichen Leistungen oft begrenzt und Ihnen können Mehrkosten entstehen:

  • Zähne: Aufwendiger Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, Implantate) wird oft nur teilweise gezahlt.
  • Augen & Sehhilfen: Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen sind begrenzt, entfallen oft komplett.
  • Ambulante Leistungen & Vorsorge: Nicht jede Untersuchung oder Behandlung gehört zum vollen GKV‑Leistungskatalog.
  • Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus: Komfortleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zahlt die GKV in der Regel nicht.

Wenn Sie in diesen Bereichen hohe Eigenanteile vermeiden möchten, sollten Sie Ihren Krankenversicherungsschutz prüfen und gezielt ergänzen.

Wie funktionieren Teilzeitkrankschreibung und Teilkrankengeld?

Das neue Gesundheitsreformgesetz führt die Möglichkeit einer Teil-Arbeitsunfähigkeit ein. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen des Arbeitnehmers vorliegen:

  • Ein Arzt hat eine länger als 4 Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt und bescheinigt.
  • Der Arbeitnehmer ist gesundheitlich dazu in der Lage, wieder seiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen.
  • Der Arzt attestiert eine 25-, 50- oder 75-prozentige Teilarbeitsfähigkeit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Der Arbeitgeber stimmt innerhalb von 7 Tagen dieser teilweisen Arbeitsaufnahme zu.

Dazu zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein anteilig an Ihre Teilarbeitsfähigkeit angepasstes, gestaffeltes Krankengeld. Gleichzeitig bezahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt entsprechend Ihrer Arbeitsleistung.

Wer ist vom neuen Beitragszuschlag ab 2028 befreit?

Um bei der Anpassung der Familienversicherung besondere Härten zu vermeiden, gelten Ausnahmen. Deshalb sind folgende Personen vom 2,5-prozentigen Zuschlag befreit und bleiben wie bisher versichert:

  • Eltern: Wenn sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen.
  • Pflegebedürftige: Wenn der Partner Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat.
  • Erwerbsgeminderte: Wenn ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht.
  • Grundsicherungsempfänger: Wenn sie als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung beziehen.

Bleiben die Belastungsgrenzen bei Zuzahlungen bestehen?

Ja, die einkommensabhängigen Grenzen ändern sich nicht. Für die meisten Menschen liegt die Grenze bei 2 % der Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke bleibt es bei einem Prozent. Wenn Sie diesen Wert im Kalenderjahr erreichen, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Nicht sicher, was Sie benötigen?

Dann lassen Sie sich helfen. Die Experten von ERGO sind gern für Sie da.

Rundum gesund & abgesichert – entdecken Sie passende Lösungen für Ihr Wohlbefinden.

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