Die Gesundheitsreform bringt ab 2027 spürbare Veränderungen für gesetzlich Krankenversicherte. Doch was wird tatsächlich teurer? Welche Leistungen werden eingeschränkt? Und welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht ausreichen?
Versicherungsexpertin Marina Dangel von ERGO erklärt, was sich ändert, wen es besonders betrifft und wie sich mögliche Versorgungslücken gezielt absichern lassen.
Was sich durch die Gesundheitsreform ändert
Marina, warum ist die Gesundheitsreform notwendig – und was kommt jetzt auf gesetzlich Versicherte zu?
Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell stark unter Druck. Steigende Behandlungskosten, medizinischer Fortschritt und die demografische Entwicklung treffen auf eine angespannte Einnahmesituation. Die FinanzKommission Gesundheit hat für die gesetzlichen Krankenkassen eine Finanzlücke für 2027 in Höhe von 15 Milliarden Euro prognostiziert, die sukzessive auf über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigt, wenn jetzt nicht gehandelt wird.
Mit der Reform soll die Finanzierung stabilisiert werden. Für Versicherte bedeutet das allerdings auch: An einigen Stellen müssen sie künftig mehr selbst bezahlen und sie erhalten geringere Zuschüsse. Viele der Änderungen gelten ab 2027, weitere folgen 2028.
Mir ist dabei wichtig: Nicht jede Änderung bedeutet automatisch eine Leistungskürzung. Teilweise steigen Zuzahlungen, teilweise werden Zuschüsse reduziert und einzelne Leistungen entfallen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
Was wird für gesetzlich Versicherte ab 2027 konkret teurer?
Vor allem bei Medikamentenzuzahlungen werden Versicherte die Änderungen bemerken. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten steigt die gesetzliche Zuzahlung beispielsweise von bisher 5 bis 10 € auf künftig 7,50 bis 15 € pro Packung.
Auch ein Krankenhausaufenthalt wird teurer: Statt 10 € werden künftig 15 € pro Tag fällig. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie steigt die Zuzahlung je Verordnung ebenfalls.
Einzeln betrachtet wirken manche Beträge zunächst überschaubar. Wer jedoch regelmäßig Medikamente benötigt, häufiger Behandlungen in Anspruch nimmt oder längere Zeit im Krankenhaus liegt, wird die zusätzlichen Kosten durchaus zu spüren bekommen.
Beispiel
Wo zahlt die GKV künftig weniger – und welche Leistungen entfallen ganz?
Ein wichtiges Beispiel ist Zahnersatz. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zur Regelversorgung wird reduziert. Dadurch steigt der Anteil, den Versicherte selbst finanzieren müssen.
Daneben gibt es Leistungen, die künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt von der GKV übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte homöopathische Leistungen.
In anderen Bereichen wiederum ist noch gar nicht entschieden, ob Leistungen wegfallen. Beim Hautkrebsscreening soll beispielsweise geprüft werden, ob die Vorsorge künftig stärker am individuellen Risiko ausgerichtet wird.
Genau diese Unterschiede sind wichtig: Eine höhere Zuzahlung ist etwas anderes als ein geringerer Zuschuss – und beides ist wiederum etwas anderes als der vollständige Wegfall einer Leistung.
Was die Reform für den eigenen Geldbeutel bedeutet
Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss. Was bedeutet das praktisch?
Beim Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht einfach einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Zahnarztrechnung, entscheidend ist der sogenannte Festzuschuss zur Regelversorgung.
Dieser Zuschuss wird reduziert. Damit kann der Eigenanteil steigen – insbesondere dann, wenn Patienten eine Versorgung wählen, die über die Regelversorgung hinausgeht.
Gerade Zahnersatz kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Deshalb würde ich hier nicht nur auf Prozentwerte schauen, sondern tatsächlich einmal in Euro rechnen.
Wichtig ist: Die Reform lässt Ihre Zahnarztrechnung nicht direkt steigen, die Gesamtkosten bleiben gleich. Was sich ändert, ist der Anteil, den die gesetzliche Krankenkasse als Festzuschuss übernimmt und genau dadurch kann Ihr Eigenanteil steigen.
Schauen wir uns das an einem konkreten Fall an:
Ein Zahn muss gezogen werden, und Sie stehen vor der Frage, wie er ersetzt werden soll. Sie entscheiden sich für ein Implantat mit Implantatkrone. Für das Implantat selbst gibt es weder 2026 noch 2027 Geld von der Kasse. Zuschuss bekommen Sie nur für die Implantatkrone.
Die Gesamtkosten für Implantat, Aufbau und Krone liegen bei etwa 3.000 €. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse beträgt im Jahr 2026 ohne Bonus (60 %) 552,96 €. Ab 2027 sinkt dieser Anteil von 60 % auf 50 %, Ihr Zuschuss liegt dann nur noch bei 460,80 €.
Für Sie heißt das ganz konkret:
- 2026 zahlen Sie aus eigener Tasche 2.447,04 €
- 2027 sind es bereits 2.539,20 €
Sie tragen also eine Mehrbelastung von 92,16 € – bei derselben Behandlung.
Berechnungsbeispiel Implantat
| 2026 | 2027 | ||
| Gesamtkosten: | 3.000,00 € | 3.000,00 € | |
| Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse: | 552,96 € | 460,80 € | |
| Eigenanteil: | 2.447,04 € | 2.539,20 € | |
| Mehrbelastung | 92,16 € |
Beispielrechnung Stand: September 2026
Medikamente, Physiotherapie, Krankenhaus: Sind das wirklich relevante Mehrkosten?
Für jemanden, der nur selten Leistungen benötigt, können die Mehrkosten überschaubar bleiben. Bei regelmäßiger Behandlung sieht die Rechnung aber schnell anders aus.
Ein längerer Krankenhausaufenthalt, mehrere Heilmittelverordnungen und regelmäßig benötigte Medikamente können sich innerhalb eines Jahres summieren.
Allerdings gibt es weiterhin gesetzliche Belastungsgrenzen für Zuzahlungen. Deshalb sollten wir nicht den Eindruck vermitteln, die zusätzlichen Kosten könnten unbegrenzt steigen.
Bei der Belastungsgrenze für Zuzahlungen gilt eine einfache Faustregel: Grundsätzlich liegt sie bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für schwerwiegend chronisch Kranke bei 1 %.
Was heißt das in Zahlen? Bei einem Brutto-Haushaltseinkommen von 40.000 € liegt die Belastungsgrenze bei 800 € pro Jahr.
Und wichtig: Dieser Wert bleibt im Jahr 2027 genauso bestehen.
Wen trifft die Reform finanziell besonders?
Das lässt sich nicht pauschal an einer einzelnen Personengruppe festmachen. Menschen, die regelmäßig medizinische Leistungen benötigen, werden höhere Zuzahlungen sicherlich stärker bemerken. Beim Zahnersatz spielt wiederum die individuelle Behandlung eine große Rolle.
Aber auch Gutverdienende sollten hinschauen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 zusätzlich angehoben. Damit kann für Beschäftigte mit entsprechend hohem Einkommen auch der Krankenversicherungsbeitrag steigen.
Und ab 2028 gibt es Veränderungen bei der beitragsfreien Familienversicherung bestimmter Ehe- und Lebenspartner. Auch hier gelten Voraussetzungen und Ausnahmen, die man sich im Einzelfall ansehen sollte.
Marina, muss ich wegen der Gesundheitsreform jetzt meine Krankenversicherung komplett neu denken?
Nein. Ich würde vor allem nicht aus Sorge vorschnell reagieren.
Die Reform ist aber ein guter Anlass, sich einmal zu fragen: Welche Gesundheitsleistungen sind mir persönlich wichtig und welche Kosten könnte oder möchte ich selbst tragen?
Für den einen steht Zahnersatz im Vordergrund, für jemand anderen eine bessere Versorgung im Krankenhaus oder bestimmte ambulante Leistungen.
Erst wenn ich meinen persönlichen Bedarf kenne, kann ich sinnvoll beurteilen, ob meine bestehende Absicherung dazu passt.
Versorgungslücken erkennen und sinnvoll absichern
Wenn die GKV weniger zahlt: Muss ich die Differenz automatisch selbst tragen?
Nicht unbedingt. Grundsätzlich können Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung ergänzt werden.
Wichtig ist aber, gezielt abzusichern. Wer beispielsweise vor allem hohe Eigenanteile beim Zahnersatz vermeiden möchte, braucht einen anderen Schutz als jemand, dem zusätzliche Leistungen im Krankenhaus besonders wichtig sind.
Deshalb sollte eine Zusatzversicherung nicht nach dem Motto „möglichst viel versichern“ gewählt werden. Entscheidend ist, welche Versorgung persönlich wichtig ist und welche finanzielle Lücke tatsächlich entstehen kann.
Welche Versorgungslücken lassen sich bei ERGO absichern?
Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beim Zahnersatz können beispielsweise private Zahnzusatzversicherungen einen Teil der Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden.
Auch für ambulante Leistungen, Heil- und Hilfsmittel oder Leistungen im Krankenhaus gibt es Ergänzungstarife. Je nach gewähltem Tarif können auch Leistungen abgesichert sein, die nicht oder nicht mehr zum Leistungskatalog der GKV gehören.
ERGO bietet dafür unterschiedliche Lösungen. Wichtig ist immer ein Blick auf den konkreten Leistungsumfang, denn nicht jede Zusatzversicherung deckt automatisch jede entstehende Lücke ab.
Und wann kann statt einer Zusatzversicherung die private Krankenversicherung interessant sein?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich auch prüfen, ob eine private Krankenversicherung (PKV) zum eigenen Leben und den persönlichen Vorstellungen von Gesundheitsversorgung passt.
Dabei sollte die Entscheidung aber nicht allein aufgrund der aktuellen Gesundheitsreform getroffen werden. Eine private Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung. Leistungen, Beiträge, persönliche Lebensplanung und mögliche Familienplanung sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.
Hinzu kommt: Auch die Versicherungspflichtgrenze verändert sich. Für Angestellte kann sich dadurch ändern, ob ein Wechsel in die PKV überhaupt möglich ist.
Marina, welchen Rat würden Sie gesetzlich Versicherten jetzt persönlich geben?
Zunächst: informieren, aber nicht verunsichern lassen.
Ich würde mir die Änderungen anschauen und dann ganz konkret überlegen: Wo würde mich ein höherer Eigenanteil tatsächlich treffen? Welche Leistungen möchte ich unabhängig von Veränderungen in der GKV behalten? Und welche Kosten könnte ich problemlos selbst tragen?
Nicht jede mögliche Lücke muss versichert werden. Aber bei Leistungen, die einem wichtig sind oder die schnell teuer werden können, lohnt es sich, die eigene Absicherung zu überprüfen.
Die Gesundheitsreform ist deshalb für mich vor allem ein guter Anlass, sich einmal bewusst mit der eigenen Gesundheitsvorsorge zu beschäftigen.
Expertenmeinung
Orientierung bei Vorsorge und Absicherung
Marina erklärt Vorsorge- und Versicherungsthemen verständlich, praxisnah und ohne komplizierte Fachbegriffe. Mit ihrer Erfahrung aus Schulungen und Fachqualifizierungen unterstützt sie dabei, Absicherung besser zu verstehen und passende Lösungen einzuordnen.
Marina Dangel – LinkedIn
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