Bei ERGO können Sie Ihre Versicherung in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.
ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1
40477 Düsseldorf
E-Mail: service@ergo.de
Tel.: 0800 / 3746 041
Kündigung zum Ablauf
Normalerweise wird die Kfz-Versicherung zur vereinbarten Hauptfälligkeit gewechselt. Das ist oft der 1. Januar. Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem anderen Anbieter versichern möchten, müssen Sie Ihre bisherige Versicherung spätestens einen Monat vorher kündigen, also meist bis zum 30. November. Ihre neue Versicherung schließen Sie dann mit Versicherungsbeginn 1. Januar ab. Nähere Informationen zur Hauptfälligkeit finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Kündigung nach Beitragsanpassung
Ihr Beitrag wurde angepasst? Bitte informieren Sie sich hier über die Gründe und was Sie ggf. tun können. Sofern Sie sich zu einer Kündigung entschließen, geben Sie bitte in Ihrem Schreiben einen Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht.
Kündigung nach Schaden
Nach einem Schaden muss ERGO die Kündigung spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung vorliegen. Nach Eintritt des Schadens können Sie den Vertrag:
- per sofort,
- zu einem späteren Zeitpunkt oder
- spätestens zum Ablauf kündigen.
Bitte teilen Sie in Ihrer Kündigung mit, dass Sie nach einem Schaden kündigen und zu wann Sie kündigen möchten.
Kündigungsfrist
Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Kündigungszugang. Es genügt also nicht, wenn Sie die schriftliche Kündigung am letzten Tag der Frist in den Briefkasten werfen. Sie muss ERGO bis dahin bereits vorliegen. In der Regel erhalten Sie dann innerhalb einer Woche eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Versäumen Sie die Frist, bestätigt ERGO Ihnen die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Sprechen Sie unbedingt mit einem ERGO Berater, bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen.