Die Sterbegeldversicherung – auch kleine Kapitallebensversicherung genannt – zählt zu den Lebensversicherungen. Wenn Sie keine Zweckbindung vereinbaren, gelten daher dieselben Vorschriften wie für anderes Vermögen: Das Sozialamt hat Zugriff bis zur Grenze des Schonvermögens (10.000 €, wozu jedoch auch alle anderen Vermögenswert wie Sparbücher, Immobilien und Bargeld zählen).
Um das zu verhindern, müssen Sie Ihre Bestattungsvorsorgeversicherung mit einer Zweckbindung versehen, z. B. indem Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Dann zählt sie als Vorsorge für Bestattungs- und Grabpflegekosten und bleibt in angemessener Höhe (individuell, ca. 5.000 bis 10.000 €) unangetastet.