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Zweckbindung, ja oder nein?

Muss die Sterbegeldversicherung für die Beerdigung verwendet werden?

Mit einer Sterbegeldversicherung lassen sich die Kosten für die eigene Bestattung abdecken. Aber muss man sie zweckgebunden verwenden?

Junger und alter Mann unterhalten sich in der Werkstatt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sterbegeldversicherung ist in der Regel nicht zweckgebunden. Hinterbliebene können das Geld nach Belieben verwenden.
  • Zweckbindung besteht, wenn Sie ein Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigten einsetzen und mit ihm einen Vorsorgevertrag abschließen.
  • Daraus ergeben sich mehrere Vorteile, unter anderem ist die Sterbegeldversicherung vor Zugriff durch das Sozialamt geschützt.

Diese Themen finden Sie hier

Können die Erben mit einer Sterbegeldversicherung machen, was sie wollen?

Die Sterbegeldversicherung ist dafür da, die Kosten der eigenen Bestattung abzudecken – eigentlich. Denn meistens wird der Zweck im Versicherungsvertrag nicht schriftlich festgehalten. Das Geld steht den Hinterbliebenen damit zur freien Verfügung. Das bedeutet nicht nur Ungewissheit, sondern kann – z. B. bei Bedürftigkeit – auch finanzielle Konsequenzen haben. In dieser Übersicht erfahren Sie, wie Sie den Verwendungszweck für Ihre Sterbegeldversicherung festlegen können.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

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Ist eine Sterbegeldversicherung zweckgebunden?

Eine Sterbegeldversicherung ist in der Regel nicht zweckgebunden. Zwar ist sie als Sterbevorsorgeversicherung zur finanziellen Unterstützung der Hinterbliebenen gedacht. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Begünstigten mit der Versicherungssumme die Bestattungskosten bezahlen müssen. 

Versicherungsverträge enthalten meist keine Klausel, die die spätere Verwendung regelt. Der Begünstigte kann die Versicherungssumme folglich nach Belieben nutzen.

Wie kann ich die Zweckbindung meiner Sterbegeldversicherung festlegen?

Wer Sicherheit möchte, kann zur Bestattungsvorsorge die Sterbegeldversicherung mit einem Bestattungspaket kombinieren: Sie schließen einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut ab und setzen dieses als Bezugsberechtigten ein. Auf diese Weise können Sie festlegen, wofür Ihre Sterbegeldversicherung später verwendet wird.

Muss die Sterbegeldversicherung für die Beerdigung verwendet werden?

Eine Begräbnisversicherung ohne Zweckbindung können die Hinterbliebenen nach Belieben nutzen. Sie müssen den ausgezahlten Betrag nicht zwangsläufig für die Beerdigung verwenden.

Anders sieht es aus, wenn Sie zusätzlich einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen haben. Der Vertrag regelt, wofür die Sterbegeldversicherung dienen soll. Die Einzelheiten klären Sie direkt mit dem Bestatter.

Welche Vorteile hat eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung?

Die wichtigsten Argumente auf einen Blick:

Checkliste

Sicherheit

Sie haben die Gewissheit, dass der Begünstigte die Versicherungssumme nur zu vorher vereinbarten Zwecken nutzen darf.

Beerdigung nach Ihren Wünschen

Einige Bestattungsarten und Elemente sind teurer als die Standardversion (z. B. ein hochwertiger Sarg oder eine große Trauerfeier). Die zweckgebundene Sterbegeldversicherung stellt sicher, dass Ihre Bestattung genau nach Ihren Vorstellungen abläuft.

Entlastung der Angehörigen

Sie kümmern sich im Voraus um die finanzielle (und organisatorische) Seite der Bestattung. Für Ihre Hinterbliebenen bedeutet das weniger Sorgen in einer emotional herausfordernden Zeit. Eine sehr wertvolle Hilfe.

Schutz bei Bedürftigkeit und Privatinsolvenz

Eine zweckgebundene Todesversicherung ist – in angemessener Höhe – für Sozialamt und Gläubiger tabu. Ein absolut wichtiger Vorteil.

Bezugsrecht festlegen: Wer bekommt die Sterbegeldversicherung?

Im Versicherungsvertrag legen Sie fest, wer bei Ihrer Sterbegeldversicherung bezugsberechtigt ist. Das können z. B. Ihre Erben, eine andere Vertrauensperson oder ein Bestatter sein. Sie haben zwei Optionen:

Sterbegeldversicherung ohne vereinbartes Bezugsrecht

Haben Sie im Versicherungsvertrag keine Personen benannt, erhalten Ihre (gesetzlichen) Erben die Versicherungssumme. In diesem Fall brauchen die Erben allerdings einen Erbschein für die Auszahlung. Da dieser meist erst mehrere Wochen nach dem Tod ausgestellt wird, müssen sie die Beerdigungskosten vorstrecken. Daher ist es sinnvoller, im Vertrag eine Person Ihres Vertrauens als Bezugsberechtigten zu benennen. Diese benötigt keinen Erbschein, sondern kann anhand der Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins die Auszahlung beantragen.

Sterbegeldversicherung: Wofür wird sie verwendet?

Die Sterbegeldversicherung dient dazu, die Kosten rund um die Bestattung des Versicherten zu decken. Dazu gehören:

Checkliste

Leistungen des Bestatters (z. B. Überführung, hygienische Versorgung und Sargträger)

Urkunden

Sarg bzw. Urne

Trauerfeier und Einladungen

Traueranzeige

Grabschmuck

Grabstein oder Grabplatte

Friedhofsgebühren

Krematorium

Was passiert mit dem Rest einer Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung können Sie bei ERGO bis zu einem Betrag von 20.000 € abschließen. Da ist es gut möglich, dass auch bei einer aufwändigen Beerdigungszeremonie etwas übrigbleibt. Den Restbetrag erhalten die bezugsberechtigten Personen bzw. die Erben. Diese können damit z. B. die Folgekosten der Beerdigung wie Grabpflege oder Grabgestaltung bezahlen.

Tipp: Ob die Sterbegeldversicherung für die gewünschte Bestattung ausreicht, können Sie mit einem Bestattungskosten-Rechner herausfinden.

Gut zu wissen

Darf der Bestatter den Restbetrag behalten?

Wenn Sie ein Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigten angegeben haben, darf dieses den Überschuss nicht behalten. Es muss den Restbetrag an die Erben auszahlen. Bei einigen Versicherungen können Sie auch verfügen, dass eine andere Person oder z. B. eine Hilfsorganisation den Betrag erhält.

Hat das Sozialamt Zugriff auf meine Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung – auch kleine Kapitallebensversicherung genannt – zählt zu den Lebensversicherungen. Wenn Sie keine Zweckbindung vereinbaren, gelten daher dieselben Vorschriften wie für anderes Vermögen: Das Sozialamt hat Zugriff bis zur Grenze des Schonvermögens (10.000 €, wozu jedoch auch alle anderen Vermögenswert wie Sparbücher, Immobilien und Bargeld zählen).

Um das zu verhindern, müssen Sie Ihre Bestattungsvorsorgeversicherung mit einer Zweckbindung versehen, z. B. indem Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Dann zählt sie als Vorsorge für Bestattungs- und Grabpflegekosten und bleibt in angemessener Höhe (individuell, ca. 5.000 bis 10.000 €) unangetastet.

Bezieht Ihr Erbe Sozialhilfe oder Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II), kann die Versicherungssumme auf die Leistungen des Sozialamts angerechnet werden. In der Regel findet jedoch keine Anrechnung statt, wenn Erben das Sterbegeld zweckgebunden verwenden. Dafür müssen sie nachweisen, dass sie die Versicherungssumme für die Beerdigung genutzt haben.

So schützen Sie Ihre Sterbegeldversicherung vor dem Sozialamt

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Zweckbindung vereinbaren
  • keine Auszahlung bei Erreichen eines bestimmten Alters vereinbaren
  • Versicherungssumme nicht zu hoch ansetzen
  • vor Eintritt der Bedürftigkeit abschließen

FAQ – Häufige Fragen zur Zweckbindung Ihrer Sterbegeldversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Sie können frei wählen, an wen die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Wählen Sie eine Person, der Sie vertrauen, und besprechen Sie im Vorfeld mit ihr die Details der Beerdigung. Alternativ können Sie einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließen und dieses als Bezugsberechtigten einsetzen.

In den meisten Fällen endet die Einzahlungsphase, wenn der Versicherte ein zuvor festgelegtes Alter erreicht hat. Die Versicherung läuft dann beitragsfrei weiter bis zum Versicherungsfall. Zudem können Sie die Beiträge reduzieren oder aussetzen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Was möglich ist, verrät Ihnen ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen.

Es kommt auf die Art der Versicherung und andere Umstände an: Bei einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung in angemessener Höhe kann das Sozialamt die Beiträge übernehmen. Dafür muss jedoch ausgeschlossen sein, dass die Versicherungssumme für andere Zwecke als die Bestattungskosten eingesetzt wird.

§ 1968 des BGB regelt, wer die Kosten der Beerdigung tragen muss. Das sind in der Regel die Erben. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Kosten nach dem Anteil der Erbschaft aufgeteilt. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Stand: 04.06.2025

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