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Bestattungsvorsorge: Sterbegeldversicherung & Co.

Erben entlasten, Willen regeln

Hier erfahren Sie, wie Sie sicher vorsorgen können und wie Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird.

Hände gestikulieren über Dokumenten.

Die Angehörigen sind nach einem Todesfall verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern. In dieser belastenden Zeit müssen sie also Entscheidungen treffen und dazu mehrere Tausend Euro aufwenden. Wer seine Erben davon entlasten und sichergehen will, dass die eigenen Bestattungswünsche wirklich umgesetzt werden, sollte sich um eine sichere Vorsorge kümmern.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • In einer Bestattungsverfügung können Sie verbindlich festlegen, wie Sie beerdigt werden wollen.
  • Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bezahlen Sie alles im Voraus. Auch dabei legen Sie in einer Verfügung fest, was mit Ihrem Leichnam geschehen soll. Die Bestattung wird dann von einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto bezahlt.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung stellen Sie mit regelmäßigen Beiträgen die Finanzierung sicher.
  • Bestattungsvorsorge ist Schonvermögen und kann nicht für Pflege- und Sozialleistungen eingefordert werden. Vorausgesetzt, sie hat einen angemessenen Umfang.

Was ist der Nutzen von Bestattungsvorsorge?

In Deutschland sind die Erben für die Bestattung verantwortlich. Sie müssen die Kosten tragen und festlegen, wie der Verstorbene bestattet werden soll.

Für eine Bestattungsvorsorge gibt es deshalb 2 Hauptgründe:

  • Sie entlasten Ihre Erben von den Bestattungskosten, die meist mehrere Tausend Euro betragen.
  • Sie können eigene Wünsche für Ihre Bestattung verbindlich festschreiben. Auch das entlastet Ihre Erben: So müssen sie während der Trauer weniger Entscheidungen treffen.

Darüber hinaus ermöglicht es Bestattungsvorsorge, jemand anderen als die direkten Angehörigen als Verantwortlichen für die Bestattung festzulegen.

Falls Sie für Ihre Bestattung vorsorgen möchten, können Sie zwischen mehreren Möglichkeiten wählen: Mit einer Bestattungsverfügung schreiben Sie das Gewünschte verbindlich fest, ähnlich wie im Testament. Die Verfügung kann auch mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kombiniert werden. Dabei legen Sie gemeinsam mit einem Bestatter fest, wie Sie beerdigt werden wollen. Außerdem kümmern Sie sich auch selbst um die Bezahlung der Bestattung. Die üblichsten und sichersten Methoden dazu sind eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto.

Bestattungsverfügung: So können Sie Ihre Beerdigung bestimmen

In einer Bestattungsverfügung schreiben Sie die Wünsche für Ihre Bestattung nieder. Was Sie dort bestimmen, ist verbindlich. Denn rechtlich handelt es sich um eine Willenserklärung, ähnlich wie ein Testament.

Gut zu wissen

Sie können Ihre Bestattungswünsche auch im Testament festschreiben. Das Testament wird allerdings meist erst dann geöffnet, wenn die Bestattung bereits erfolgt ist. Deshalb ist es sinnvoll, eine eigene Bestattungsverfügung aufzusetzen.

Das sollte eine Bestattungsverfügung beinhalten

Für Bestattungsverfügungen gibt es keine festen Regeln oder Formulare. Doch einige Informationen sollten in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen, damit sie rechtlich auch wirksam ist.

Das sollte in einer Bestattungsverfügung stehen:

  • Überschrift: „Bestattungsverfügung“
  • Daten zur Identifikation: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Ort und Datum
  • Anfangsformulierung, die aussagt, dass die Verfügung Ihre Wünsche wiedergibt, z. B.: „Ich, (Name), erkläre in dieser Verfügung meine Wünsche zu meiner Bestattung.“
  • Ihre Wünsche (mindestens Bestattungsart und -ort)
  • Unterschrift

Je nach Art der Bestattung spricht man z. B. von Kremationsverfügung oder Seebestattungsverfügung.

Diese Angaben können Ihren Angehörigen bei der Bestattung helfen

Zusätzlich zu diesen Punkten können Sie in Ihrer Bestattungsverfügung einige Hinweise für Ihre Angehörigen hinterlassen.

Die Bestattungsverfügung ist meistens das erste Dokument, das nach dem Tod eines Menschen geöffnet wird. Deshalb bietet es sich an, in der Bestattungsverfügung zu erwähnen, wo sich weitere wichtige Dokumente befinden, z. B. das Testament.

Ernennen Sie am besten eine Person, die Ihre Wünsche in die Tat umsetzt. Diese Person ist dann Ihr Totenfürsorgeberechtigter und damit für Ihre Bestattung verantwortlich. In dieser Rolle kann sie über Fragen entscheiden, die Ihre Bestattungsverfügung möglicherweise offengelassen hat.

Tipp

Besprechen Sie mit Ihren Angehörigen, wo Sie die Bestattungsverfügung hinterlegt haben. Am besten weihen Sie den als Totenfürsorgeberechtigen Benannten in Ihre Wünsche ein. Teilen Sie ihm auch den Aufbewahrungsort der Verfügung mit. Nur so können Sie sichergehen, dass diese rechtzeitig gefunden wird.

Wann ist die Bestattungsverfügung bindend?

Die Bestattungsverfügung ist rechtlich bindend, sobald Sie sie unterschrieben haben. Doch es gibt Fälle, in denen eine Bestattungsverfügung ihre Bindung verliert:

  • Wenn Ihr Erbe die Kosten der Bestattung nicht ausgleichen kann, sind die Angehörigen normalerweise nicht an die Verfügung gebunden.
  • Das Gewünschte muss rechtlich möglich sein – viele Bestattungsarten sind in Deutschland nicht erlaubt (z. B. Pressung der Asche zu einem Diamanten, Almwiesenbestattung).

Sterbegeldversicherung: Geld für Angehörige oder festgelegte Personen

Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe an die Personen, die im Versicherungsvertrag genannt sind. Sie ist deshalb eine Art der Kapitallebensversicherung. Sterbegeldversicherungen werden manchmal auch Bestattungsversicherungen oder Begräbnisversicherungen genannt.

Die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung ist dafür gedacht, die Bestattungskosten zu decken. Sie wird mit dem Versicherer individuell vereinbart. Normalerweise liegt sie zwischen 4.000 und 10.000 €. Bei der ERGO Sterbevorsorge sind im Premiumtarif auch Versicherungssummen über 15.000 € möglich.

Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung werden bei den meisten Versicherern flexibel vereinbart. Üblich sind kleinere, regelmäßige Beiträge. Manchmal sind auch Einmalzahlungen möglich.

Für Sterbegeldversicherungen kann oft ein Einzahlungszeitraum festgelegt werden. Das bedeutet, Sie zahlen z. B. nur während Ihrer Berufstätigkeit ein. Ab dem Renteneintritt zahlen Sie keine Beiträge mehr. Der Versicherungsschutz bleibt darüber hinaus bestehen.

Gehört eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?

Eine Sorge bei der Bestattungsvorsorge ist häufig, dass das Sozialamt das dafür angesparte Kapital für die Pflege verwenden kann. Oder dass das Geld bei einer Pfändung an Schuldner weitergereicht wird. Zwar gilt grundsätzlich: Eigenes Kapital kann vom Sozialamt und bei einer Pfändung eingezogen werden. Davon ausgenommen ist allerdings das sogenannte Schonvermögen.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Sterbegeldversicherungen explizit zum Schonvermögen rechnet. Doch in einigen Urteilen wurde entschieden, dass Sterbegeldversicherungen bis zu einem bestimmten Betrag vor Pfändung und Einzug durch das Sozialamt sicher sind. Der Betrag entspricht in etwa den Kosten einer durchschnittlichen Bestattung.

Wichtig: Entscheidend ist immer, dass die Versicherung zweckgebunden ist. Das bedeutet: Aus Ihrem Versicherungsvertrag muss hervorgehen, dass die Versicherungssumme nur für die Bestattungskosten verwendet werden darf.

Bestattungsvorsorgevertrag: Bei der Vorsorge auf Nummer sicher gehen

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen. Darin legen Sie alle Details Ihrer Bestattung und Trauerfeier fest und vereinbaren eine Vorauszahlung oder Versicherung der Bestattungskosten.

Bestattungsvorsorgeverträge haben 2 Vorteile:

  • Ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern. Sie müssen nur den Bestatter kontaktieren, der dann alles Weitere organisiert.
  • Mit dieser Art der Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen abläuft.

Damit der Bestattungsvorsorgevertrag zustande kommen kann, muss die Bezahlung der Bestattung garantiert sein. Die sichersten Möglichkeiten: Koppeln Sie eine Sterbegeldversicherung mit dem Vertrag oder zahlen Sie die Bestattungskosten auf ein Treuhandkonto ein.

Bestattungsvorsorgevertrag: Die wichtigsten Tipps zur Finanzierung

Keine gute Idee ist es, ein Sparbuch oder Bargeld für die Bestattungsvorsorge zu verwenden. Grundsätzlich kann zwar in einer Bestattungsverfügung festgelegt werden, dass diese Art von Kapital dem Vertrag entsprechend zur Bestattung verwendet werden soll. Doch Sparbücher und Bargeld haben mehrere Nachteile:

  • Sie werden oft nicht rechtzeitig gefunden.
  • Sie könnten verloren gehen.
  • Sie sind weder vor Pfändung noch vor der Verwendung zur eigenen Pflege geschützt.

Achtung: Zahlen Sie die Bestattungskosten niemals im Voraus direkt an den Bestatter. Sonst kann das Geld bei einer Insolvenz des Unternehmens verloren gehen. Seriöse Bestatter bieten ohnehin keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten an als über Treuhandkonten und Sterbegeldversicherungen. Denn nur dabei ist sichergestellt, dass das Geld nicht verschwindet.

Gut zu wissen

Mit einem Vorsorgevertrag sind Sie sogar sicherer, dass Ihr Wille umgesetzt wird, als mit einer Bestattungsverfügung. Die Gründe: Die Bezahlung wurde bereits geleistet oder ist durch eine Sterbegeldversicherung garantiert. Und Ihre Angehörigen können nur in dem Rahmen über Ihre Bestattung bestimmen, den Sie mit dem Bestatter vereinbaren – auch wenn das Erbe klein ausfällt.

Bestattungsvorsorgevertrag: Finanzierung mit Sterbegeldversicherung

Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann mit einer Sterbegeldversicherung gekoppelt werden. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt. Wenn das Unternehmen insolvent geht, ist die Versicherungssumme nicht verloren: Ein anderes Bestattungsunternehmen kann sie für die Bestattung verwenden.

Bestattungsvorsorgevertrag: Finanzierung mit Treuhandvertrag

Eine zweite, sichere Möglichkeit, einen Bestattungsvorsorgevertrag zu finanzieren, ist ein Treuhandvertrag.

Bei dieser Art der Bestattungsvorsorge leisten Sie eine Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto. Auch Teilbeträge sind möglich. Die Treuhand verwaltet das eingezahlte Geld und stellt sicher, dass es im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt wird. Bei einer Insolvenz des Bestatters kümmert sich die Treuhand darum, dass das Geld trotzdem für eine Bestattung in Ihrem Sinn verwendet wird.

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