Es gibt keine feste Vermögensgrenze für den Einzug in ein Pflegeheim. Reichen Rente, Pflegeleistungen und eigenes Vermögen nicht aus, um die Pflegeheim-Kosten zu bezahlen, kann Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) beantragt werden. Dabei müssen Bewohner ihr Vermögen grundsätzlich zunächst selbst einsetzen. Ein sogenanntes Schonvermögen von derzeit 10.000 € bleibt jedoch in der Regel geschützt.
Trotz gesetzlicher Pflegeversicherung bleiben den Betroffenen oft hohe Eigenanteile bei den Pflegeheimkosten. Eine private Pflegezusatzversicherung schützt Ihr Vermögen vor diesen Risiken und sichert Ihre finanzielle Selbstbestimmung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim bezuschussen Pflegekassen ab dem Pflegegrad 2. Je nach Pflegegrad übernehmen sie zwischen 805 € und 2.096 €.
- Pflegebedürftige zahlen dennoch einen Eigenanteil. Dieser liegt nach Abzug der gesetzlichen Zuschüsse im bundesweiten Durchschnitt bei 3.245 € pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr und 2.056 € ab dem vierten Jahr (Stand: Januar 2026).
- Angehörige ersten Grades müssen die Kosten eines Pflegeheims nur bezahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt.
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Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
In Deutschland kostet ein Pflegeplatz mehrere tausend Euro pro Monat. Genaue Daten bietet der VDEK: Im Januar 2026 lag der Eigenanteil der Pflegebedürftigen deutschlandweit bei durchschnittlich 3.245 € (ohne Zuschüsse).
Pflegeheime können ihre Preise größtenteils selbst bestimmen. Weitere Faktoren sind:
- Pflegegrad (hat kaum Auswirkungen auf den Eigenanteil)
- Aufenthaltsdauer (wirkt sich auf den Eigenanteil aus; dieser sinkt in den ersten 4 Jahren jährlich)
- Individuell zuwählbare Leistungen (z. B. Freizeitangebote, kosmetische Leistungen)
- Zimmerart und -größe
Pflegezusatzversicherung
Selbstbestimmt leben – auch bei Pflege
Mit der privaten Pflegeversicherung der DKV sind Sie bestens abgesichert. Und mit dem optional wählbaren Pflege Schutz Paket profitieren Sie zusätzlich von einer umfassenden Pflegeberatung. Egal, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden möchten.
Kosten für Pflege und Betreuung
- Pflege
- Medizinische Behandlung
- Soziale Betreuung
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Verpflegung
- Unterkunft (auch z. B. Zimmerreinigung, Wäscheservice, Heizung und Strom)
- vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. besondere Verpflegung, Reparaturen von privaten Geräten)
Investitionskosten
- Bau und Instandhaltung des Gebäudes und der Gemeinschaftseinrichtungen
- Modernisierungsarbeiten wie der Einbau eines Fahrstuhls
Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen
- Zuschlag zur Ausbildungsvergütung (dient der Finanzierung von Ausbildungsplätzen)
- Bewegungsübungen
- Spaziergänge, Ausflüge und Begleitung bei Besuchen von Kulturveranstaltungen oder Gottesdiensten
- Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege
Die Pflegekassen übernehmen lediglich die Kosten für pflegerische Leistungen. Die Höhe der monatlichen Kostenübernahme richtet sich nach dem Pflegegrad.
Checkliste
- Pflegegrad 2: 805 €
- Pflegegrad 3: 1.319 €
- Pflegegrad 4: 1.855 €
- Pflegegrad 5: 2.096 €
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der zu zahlende Eigenanteil im Pflegeheim beträgt nach Abzug der gesetzlichen Zuschüsse im bundesweiten Durchschnitt 3.245 € pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr (Stand Januar 2026). Ab dem vierten Jahr sinkt er auf durchschnittlich 2.056 € monatlich.
Die Leistungen der Pflegekasse decken die Pflegekosten nur teilweise ab. Den verbleibenden pflegebedingten Kostenanteil nennt man einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Zusätzlich müssen Bewohner die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen tragen. Zusammen ergeben diese Posten den gesamten Eigenanteil im Pflegeheim.
Anfang 2026 lag der Eigenanteil im Pflegeheim laut Verband der Ersatzkassen (vdek) bundesweit bei durchschnittlich rund 3.542 € pro Monat. Auf den EEE gewährt die Pflegekasse jedoch einen gesetzlichen Zuschuss, wodurch sich der tatsächlich zu zahlende Eigenanteil reduziert.
Eigenanteil Pflegeheim: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Auf den EEE erhalten Bewohner einen gesetzlichen Zuschuss, dessen Höhe mit der Aufenthaltsdauer steigt.
Zu zahlender Eigenanteil im bundesweiten Durchschnitt (Stand Januar 2026)
| Jahr | Zuschuss auf den EEE | Zu zahlender Eigenanteil* |
|---|---|---|
| Ausgangswert | Ohne Zuschüsse | 3.542 € |
| 1. Jahr | 15 % | 3.245 € |
| 2. Jahr | 30 % | 2.947 € |
| 3. Jahr | 50 % | 2.551 € |
| Ab dem 4. Jahr | 75 % | 2.056 € |
*Der Zuschuss wird ausschließlich auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) gewährt. Die angegebenen Beträge zeigen den durchschnittlich tatsächlich zu zahlenden Eigenanteil inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Gut zu wissen
Wie lässt sich der Pflegeheim-Eigenanteil reduzieren?
Um die finanzielle Belastung durch den Pflegeheim-Eigenanteil zu senken, kommen verschiedene Leistungen und Unterstützungsangebote infrage.
Checkliste
- Private Pflegezusatzversicherung: ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und hilft, hohe Eigenanteile im Pflegeheim aufzufangen.
- Leistungszuschlag auf den Eigenanteil (EEE): automatische Entlastung durch die Pflegekasse seit 2022.
- „Hilfe zur Pflege“: Sozialhilfe für Pflegebedürftige mit unzureichendem Einkommen oder Vermögen inkl. Taschengeld für Alltagsdinge (2026 monatlich 152,01 €).
- Wohngeld Plus: Zuschuss zu den Wohnkosten unter bestimmten Voraussetzungen.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Unterstützung für Lebensunterhalt und Wohnkosten.
- Pflegewohngeld: in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen Zuschuss zu Investitionskosten des Pflegeheims.
Ist der Eigenanteil für ein Pflegeheim höher als die Rente?
Pflegebedürftige müssen ihre Rente für den Eigenanteil an den Kosten eines Pflegeheims verwenden. Sind die Kosten höher als die Rente, muss die Rente vollständig für die Finanzierung des Pflegeplatzes verwendet werden.
Allerdings dürfen Rentner mindestens einen monatlichen Betrag von 152,01 € (Stand 2025) für den notwendigen Lebensunterhalt einbehalten. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie Sozialhilfe fürs Pflegeheim in Anspruch nehmen: Sie bekommen diesen Barbetrag dann als Taschengeld vom Sozialamt.
Reichen Rente, Pflegeleistungen und Vermögen nicht aus, übernimmt zunächst das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Angehörige werden nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlungspflichtig.
1.
Einkommen und Vermögen
Zusätzlich zur Pflegeversicherung wird die Rente des Bewohners zur Finanzierung herangezogen, abzüglich eines monatlichen Betrags für den Lebensunterhalt.
Reicht dies nicht aus, wird auf eigenes Vermögen (z. B. Ersparnisse, Immobilien oder Wertpapiere) zugegriffen. Hier gilt ein Schonvermögen von 10.000 €.
2.
Staatliche Unterstützung (Hilfe zur Pflege)
Sind die Kosten für den Platz im Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln zu bestreiten, springt der Staat ein und trägt über die Sozialhilfe die restlichen Kosten. Der Antrag auf Sozialhilfe sollte rechtzeitig gestellt werden, da er in der Regel nicht rückwirkend bewilligt wird.
3.
Unterhalt durch Angehörige
Wenn Pflegebedürftige nicht genug Rente oder Vermögen haben, müssen Ehepartner und Angehörige ersten Grades für den Eigenanteil im Pflegeheim aufkommen. Davon betroffen sind ausschließlich Kinder und Eltern, nicht aber Enkelkinder, Geschwister, Cousins oder andere Verwandte.
Bei Kindern und Eltern begrenzt das Angehörigen-Entlastungsgesetz diese Regelung seit 2020: Angehörige müssen nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt.
Gut zu wissen
Elternunterhalt: Was muss ich als Tochter oder Sohn für ein Pflegeheim zahlen?
Als Angehörige müssen Sie nur zahlen, wenn Ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Der Betrag gilt beim Elternunterhalt pro Kind. Dabei werden unter anderem Einkünfte aus Arbeit, Vermietung und Kapitalerträgen berücksichtigt. Vorhandenes Vermögen, das Einkommen des Ehepartners und selbstbewohnte Immobilien werden nicht hinzugerechnet.
Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Einkommen aus den letzten 12 Monaten (bei Selbstständigen: Einkünfte der letzten 3 bis 5 Jahre), zusammen mit weiteren Einkünften wie Mieterträgen.
Von diesem Betrag abziehbar sind unter anderem:
- Berufsbedingte Ausgaben (z. B. Fahrtkosten)
- Maximal 5 % des Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge (25 % bei nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
- Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung
- Unterhaltszahlungen an Kinder oder Ehepartner
- Raten für Kredite, die Sie vor der Unterhaltspflicht aufgenommen haben
- Selbstbehalt in angemessener Höhe (mindestens 2.000 € monatlich für Alleinstehende, mindestens 3.600 € für Eheleute)
Von dem verbleibenden Betrag müssen Kinder bis zu 50 % für die Pflegeheim-Kosten der pflegebedürftigen Eltern aufwenden.
Wie kann ich mein Vermögen vor hohen Pflegeheimkosten schützen?
Hohe Eigenanteile im Pflegeheim können Ersparnisse und Vermögen belasten. Wer finanziell vorsorgen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Kosten der Pflege auseinandersetzen.
Checkliste
- Private Pflegezusatzversicherung abschließen: Sie kann helfen, die Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegeheimkosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.
- Frühzeitig finanziell vorsorgen: Wer rechtzeitig Rücklagen bildet, kann spätere Belastungen besser abfedern.
- Gesetzliche Freibeträge nutzen: Bestimmte Vermögenswerte und Freibeträge bleiben auch bei der Prüfung von Sozialhilfeansprüchen geschützt.
- Umgang mit Immobilien rechtzeitig planen: Bei selbst genutztem Wohneigentum oder geerbten Immobilien können besondere Schutzregelungen gelten.
- Nachlass- und Vermögensplanung prüfen: Frühzeitige Entscheidungen können helfen, Vermögen sinnvoll zu strukturieren und für Angehörige zu erhalten.
Da viele Regelungen komplex sind, empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Gut zu wissen
Wie beantrage ich einen Platz im Pflegeheim?
Den Pflegeplatz selbst müssen Sie nicht beantragen – es reicht aus, das gewünschte Pflegeheim zu kontaktieren und einen Heimvertrag abzuschließen. Allerdings müssen Sie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen.
Checkliste
- Stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen. Das entsprechende Formular erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) bzw. privaten Pflegeversicherung. Angehörige brauchen eine schriftliche Vollmacht des Pflegebedürftigen.
- Wurde der Pflegegrad noch nicht festgestellt, beauftragt die Pflegekasse zudem den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
- Die Prüfung findet nach Ankündigung zu Hause oder telefonisch statt. Geprüft werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten.
- Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Antrag und erteilt einen schriftlichen Bescheid.
Gut zu wissen
Welchen Pflegegrad benötige ich für ein Pflegeheim?
Abhängig von der Schwere der Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade: Pflegegrad 1 beschreibt geringere Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe.
Bei Pflegegrad 1 besteht lediglich Anspruch auf einen Zuschuss für die häusliche Pflege. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 übernehmen die Pflegekassen monatlich einen Teil der Heimkosten. Die Beeinträchtigungen müssen außerdem dauerhaft sein. Die Höhe der Leistungen der Pflegekassen steigt mit dem Pflegegrad.
Übrigens: Eine zusätzliche Voraussetzung für die Übernahme der Pflegeheim-Kosten ist, dass der Pflegebedürftige in den vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder familienversichert war.
Gut zu wissen
Wie finde ich einen Platz im Pflegeheim?
Der einfachste Weg zu einem Platz im Pflegeheim ist eine Online-Recherche. Im Internet finden Sie diverse Online-Portale, auf denen freie Pflegeheimplätze veröffentlicht werden. Dazu zählen z. B. der Pflegelotse vom Verband der Ersatzkassen (VDEK) oder der AOK-Pflegenavigator.
Auch Städte, Gemeinden, Sozialämter und Sozialdienste in Krankenhäusern unterstützen bei der Suche.
Bei der Auswahl sollten neben der Verfügbarkeit vor allem die Qualität des Heims und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen berücksichtigt werden.
Gerade beliebte Pflegeheime haben häufig Wartelisten. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Suche zu beginnen und sich vorsorglich auf Wartelisten setzen zu lassen. Die Reservierung ist in der Regel kostenlos und unverbindlich.
Gut zu wissen
Nicht immer ist ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Je nach Pflegebedarf kommen verschiedene Alternativen infrage. Welche Lösung am besten geeignet ist, hängt vom individuellen Pflegebedarf, den Wohnverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Checkliste
- Pflege zu Hause durch Angehörige: Viele Pflegebedürftige werden von Familienmitgliedern in den eigenen vier Wänden betreut.
- Ambulanter Pflegedienst: Professionelle Pflegekräfte unterstützen bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme oder im Haushalt. Dies ist vor allem bei Pflegegrad 1 der Fall.
- 24-Stunden-Betreuung: Betreuungskräfte können Pflegebedürftige im Alltag begleiten und entlasten Angehörige.
- Tages- und Nachtpflege: Die Betreuung erfolgt tagsüber oder nachts in einer Einrichtung, während die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause lebt.
- Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige werden vorübergehend stationär betreut, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
- Betreutes Wohnen: Senioren leben selbstständig in einer barrierefreien Wohnung und können bei Bedarf zusätzliche Unterstützungsleistungen nutzen.
- Pflege-Wohngemeinschaften: Mehrere Pflegebedürftige wohnen gemeinsam und teilen sich Pflege- und Betreuungsleistungen.
Wann ist ein Pflegeheimplatz nötig?
Ein Pflegeheimplatz wird meist dann notwendig, wenn die Pflege zu Hause trotz Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Häufige Gründe sind ein hoher Pflegebedarf, Demenz oder die Notwendigkeit einer dauerhaften Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Wie läuft der Umzug ins Pflegeheim organisatorisch ab?
Vor dem Einzug sollten Pflegebedürftige und Angehörige einige organisatorische Schritte erledigen.
Checkliste
- Pflegegrad feststellen oder überprüfen lassen
- Geeignetes Pflegeheim auswählen und Vertrag abschließen
- Finanzierung und mögliche Sozialleistungen klären
- An- und Ummeldungen bei Behörden, Banken und Versicherungen vornehmen
- Persönliche Gegenstände für das neue Zimmer zusammenstellen
- Hausrat, Wohnung oder Immobilie organisieren
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegeheim-Kosten
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Nein. Ein Pflegeheim hat keinen Zugriff auf Vermögen. Wird jedoch Sozialhilfe zur Finanzierung des Heimplatzes beantragt, wird im Vorfeld geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, das eingesetzt werden kann.
Nicht immer. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Pflegeheim-Kosten zu finanzieren, kann die Verwertung der eigenen Immobilie erforderlich werden – insbesondere bei einem Antrag auf Sozialhilfe. Wird das Haus jedoch weiterhin vom Ehepartner, minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bewohnt, bleibt es in vielen Fällen geschützt.
Pflegeheime übernehmen die pflegerische Versorgung, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung der Bewohner. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung im Alltag, Mahlzeiten, Reinigung des Zimmers sowie soziale Betreuungsangebote.
Nicht übernommen werden in der Regel persönliche Ausgaben wie Kleidung, Friseur- oder Fußpflegeleistungen, Telefon, Internet, Zeitungen oder individuelle Freizeitaktivitäten. Auch ein Teil der Pflegeheimkosten muss meist selbst getragen werden, da die Leistungen der Pflegekasse die tatsächlichen Kosten nicht vollständig abdecken.
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr lag Anfang 2026 zwischen 2.996 € und 3.969 € pro Monat.
- Besonders hohe Eigenanteile fallen in Bremen (3.969 €), Saarland (3.920 €), Baden-Württemberg (3.875 €) und Nordrhein-Westfalen (3.869 €) an.
- Im Mittelfeld liegen unter anderem Hamburg (3.580 €), Berlin (3.565 €), Hessen (3.533 €), Bayern (3.513 €) und Rheinland-Pfalz (3.478 €).
- Vergleichsweise niedrige Eigenanteile gibt es in Sachsen-Anhalt (2.996 €), Niedersachsen (3.168 €), Mecklenburg-Vorpommern (3.195 €), Sachsen (3.283 €), Thüringen (3.290 €) und Schleswig-Holstein (3.291 €).
Ja, Pflegeheimkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind jedoch nur die selbst getragenen Kosten, nachdem Leistungen der Pflegekasse, Versicherungen oder andere Erstattungen abgezogen wurden. Hierzu sollten Sie sich im Zweifel beraten lassen.
Stand: 22.07.2026
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