Nein, das Ergebnis des Pflegegradrechners dient lediglich der ersten Orientierung. Die verbindliche Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt erst nach einer offiziellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten, oder Medicproof bei Privatversicherten.
Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entstehen bei Pflegebedürftigkeit häufig erhebliche Eigenkosten. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen und zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Pflegebedürftigkeit wird der Pflegegrad anhand der Selbstständigkeit im Alltag ermittelt und reicht von Pflegegrad 1 bis 5.
- Je höher die Punktzahl im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD), desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus.
- Mit einem Pflegegradrechner können Sie eine erste Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads erhalten.
Diese Themen finden Sie hier
Habe ich Anspruch auf einen Pflegegrad?
Das Aufstehen fällt schwerer, man fühlt sich zunehmend wackelig auf den Beinen und das Hereintragen von Einkäufen wird auch immer mehr zur Herausforderung. Pflegebedürftigkeit tritt oft schleichend ins Leben. Oder auch ganz plötzlich, etwa nach schwerer Krankheit oder einem Unfall. Mit dem Pflegegradrechner bekommen Sie schnell und einfach eine erste Einschätzung, ob Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad erhalten können.
Pflegezusatzversicherung
Selbstbestimmt leben – auch bei Pflege
Mit der privaten Pflegeversicherung der DKV sind Sie bestens abgesichert. Und mit dem optional wählbaren Pflege Schutz Paket profitieren Sie zusätzlich von einer umfassenden Pflegeberatung. Egal, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden möchten.
Pflegegradrechner: Wie berechne ich den Pflegegrad?
Mit dem Online-Pflegegradrechner erhalten Sie ohne Anmeldung und mit sofortigem Ergebnis eine erste Einschätzung dazu, ob für Sie oder einen Angehörigen ein Pflegegrad infrage kommen könnte.
Um den Pflegegrad zu berechnen, beantworten Sie Fragen zur körperlichen und geistigen Verfassung der betroffenen Person und machen Angaben zu Alltagstätigkeiten. Sie erhalten direkt im Anschluss eine erste Einschätzung dazu, ob möglicherweise ein Pflegegrad zugewiesen werden kann.
Gut zu wissen
Was ist Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig ist, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft – mindestens jedoch für ein halbes Jahr – Unterstützung im Alltag benötigt.
Für die Einstufung wird bewertet, wie selbstständig eine Person verschiedene Lebensbereiche bewältigen kann. Der Pflegegradrechner orientiert sich an denselben Kriterien wie die offizielle Begutachtung und ermöglicht eine erste Einschätzung.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Die verbindliche Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach Antragstellung durch eine offizielle Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese der Medizinische Dienst (MD). Bei privat Versicherten schicken Prüforganisationen wie Medicproof einen Experten, der den Pflegegrad feststellen kann. Grundlage ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren, bei dem verschiedene Lebensbereiche geprüft und mit Punkten bewertet werden.
Begutachtungsbereiche
Mit dem Online-Pflegegradrechner für Betroffene oder Angehörige ist es möglich, eine erste Einschätzung zu erhalten, welcher Pflegegrad vorliegen könnte.
Wie wird der Pflegegrad anhand der Punkte berechnet?
Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Die erreichte Punktzahl entscheidet darüber, welcher Pflegegrad festgestellt werden kann.
Pflegegrad nach Punkten berechnen
| Punktzahl | Möglicher Pflegegrad | Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
|---|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | 1 | Geringe Beeinträchtigungen |
| 27 bis unter 47,5 | 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen |
| 47,5 bis unter 70 | 3 | Schwere Beeinträchtigungen |
| 70 bis unter 90 | 4 | Schwerste Beeinträchtigungen |
| 90 bis 100 | 5 | Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderem Pflegebedarf |
Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?
Die erreichte Punktzahl gibt Aufschluss darüber, welcher Pflegegrad infrage kommen könnte. Welche Leistungen mit den einzelnen Pflegegraden verbunden sind und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.
Welche Leistungen sind im jeweiligen Pflegegrad vorgesehen?
Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Betroffene aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben. Wurde ein Pflegegrad festgestellt, reichen die Leistungen von Pflegegeld bis zu Zuschüssen für die Versorgung im Pflegeheim.
Leistungen Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag:
131 € / Monat - Vollstationäre Pflege:
131 € / Monat - Wohngruppenzuschlag:
224 € / Monat - Wohnraumanpassung:
bis 4.180 € - Pflegehilfsmittel:
bis 42 € / Monat
Leistungen Pflegegrad 2
- Pflegegeld:
347 € / Monat - Pflegesachleistungen:
bis 796 € / Monat - Tages- & Nachtpflege:
bis 721 € / Monat - Vollstationäre Pflege:
805 € / Monat - Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- & Verhinderungspflege:
bis 3.539 € / Jahr
Leistungen Pflegegrad 3
- Pflegegeld:
599 € / Monat - Pflegesachleistungen:
bis 1.497 € / Monat - Tages- & Nachtpflege:
bis 1.357 € / Monat - Vollstationäre Pflege:
1.319 € / Monat - Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- & Verhinderungspflege:
bis 3.539 € / Jahr
Leistungen Pflegegrad 4
- Pflegegeld:
800 € / Monat - Pflegesachleistungen:
bis 1.859 € / Monat - Tages- & Nachtpflege:
bis 1.685 € / Monat - Vollstationäre Pflege:
1.855 € / Monat - Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- & Verhinderungspflege:
bis 3.539 € / Jahr
Leistungen Pflegegrad 5
- Pflegegeld:
990 € / Monat - Pflegesachleistungen:
bis 2.299 € / Monat - Tages- & Nachtpflege:
bis 2.085 € / Monat - Vollstationäre Pflege:
2.096 € / Monat - Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- & Verhinderungspflege:
bis 3.539 € / Jahr
Ist das Ergebnis des Pflegegradrechners verbindlich?
Erhalte ich sofort ein Ergebnis?
Ja, nach Abschluss des Fragebogens erhalten Sie unmittelbar eine erste Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads. Das Ergebnis basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und ersetzt keine offizielle Begutachtung.
Kann ich meinen Pflegegrad ohne Anmeldung berechnen?
Ja, Sie können den ERGO Pflegegradrechner ohne Anmeldung nutzen. Nach Beantwortung der Fragen erhalten Sie direkt eine unverbindliche Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), oder bei Privatversicherten durch Medicproof, veranlasst. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
Wann kann sich der Pflegegrad ändern?
Ein Pflegegrad kann sich ändern, wenn sich der Gesundheitszustand oder der Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person dauerhaft verändert. In diesem Fall kann ein Höherstufungs- oder Herabstufungsantrag gestellt werden. Die Pflegekasse veranlasst anschließend eine erneute Begutachtung.
Stand: 16.09.2026
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