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Pflegegrad berechnen

Pflegegradrechner mit Sofortergebnis

Benötigen Sie Unterstützung im Alltag? Mit dem Pflegegradrechner erhalten Sie eine schnelle Einschätzung, ob Sie einen Pflegegrad beantragen können.

Junge Frau hilft älterer Mutter mit Papierkram.

Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entstehen bei Pflegebedürftigkeit häufig erhebliche Eigenkosten. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen und zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Bei Pflegebedürftigkeit wird der Pflegegrad anhand der Selbstständigkeit im Alltag ermittelt und reicht von Pflegegrad 1 bis 5. 
  • Je höher die Punktzahl im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD), desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus. 
  • Mit einem Pflegegradrechner können Sie eine erste Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads erhalten.

Diese Themen finden Sie hier

Habe ich Anspruch auf einen Pflegegrad?

Das Aufstehen fällt schwerer, man fühlt sich zunehmend wackelig auf den Beinen und das Hereintragen von Einkäufen wird auch immer mehr zur Herausforderung. Pflegebedürftigkeit tritt oft schleichend ins Leben. Oder auch ganz plötzlich, etwa nach schwerer Krankheit oder einem Unfall. Mit dem Pflegegradrechner bekommen Sie schnell und einfach eine erste Einschätzung, ob Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad erhalten können.

Ältere Frau sitzt lächelnd auf einem Sofa während eine jüngere Frau von hinten ihre Arme liebevoll um sie legt.

Pflegezusatzversicherung

Selbstbestimmt leben – auch bei Pflege

Mit der privaten Pflegeversicherung der DKV sind Sie bestens abgesichert. Und mit dem optional wählbaren Pflege Schutz Paket profitieren Sie zusätzlich von einer umfassenden Pflegeberatung. Egal, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden möchten.

Pflegegradrechner: Wie berechne ich den Pflegegrad?

Mit dem Online-Pflegegradrechner erhalten Sie ohne Anmeldung und mit sofortigem Ergebnis eine erste Einschätzung dazu, ob für Sie oder einen Angehörigen ein Pflegegrad infrage kommen könnte. 

Um den Pflegegrad zu berechnen, beantworten Sie Fragen zur körperlichen und geistigen Verfassung der betroffenen Person und machen Angaben zu Alltagstätigkeiten. Sie erhalten direkt im Anschluss eine erste Einschätzung dazu, ob möglicherweise ein Pflegegrad zugewiesen werden kann.

Mobilität

Dieser Abschnitt befasst sich mit verschiedenen Bewegungsabläufen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Beantwortung der Fragen ausschließlich, ob die betroffene Person in der Lage ist, eine bestimmte Körperhaltung einzunehmen bzw. zu wechseln und sich fortzubewegen.

Selbstständig Überwiegend selbst­ständig Überwiegend unselbst­ständig Unselbst­ständig
Positionswechsel im Bett
Halten einer stabilen Sitzposition
Umsetzen
Fortbewegen innerhalb eines Wohnbereichs
Treppensteigen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Nun geht es darum, Denk- und Wahrnehmungsprozesse sowie kommunikative Fähigkeiten zu bewerten. Dabei sollen Aspekte wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern eingeschätzt werden, wobei die motorische Umsetzung nicht berücksichtigt wird. Ziehen Sie bei den letzten drei Punkten bitte mögliche Auswirkungen von Hör-, Sprech- oder Sprachstörungen in die Bewertung mit ein.

Fähigkeit vorhanden Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit kaum vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Örtliche Orientierung
Zeitliche Orientierung
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Erkennen von Risiken und Gefahren
Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Verstehen von Aufforderungen
Beteiligung an einem Gespräch

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Als nächstes werden Verhaltensweisen und psychischen Störungen erfasst, die aufgrund von Hirnschäden oder psychischen Erkrankungen wiederkehrend auftreten und Unterstützung notwendig machen. So braucht die pflegebedürftige Person beispielsweise Unterstützung bei der Bewältigung von belastenden Emotionen oder bei der Impulskontrolle.

Nie Selten Häufig Täglich
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Nächtliche Unruhe
Selbstschädigendes/autoaggressives Verhalten
Beschädigung von Gegenständen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Verbale Aggressionen: Beschimpfen, Bedrohen anderer Personen
Andere sprachliche Auffälligkeiten
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen
Ängste
Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage
Soziale unangemessene Verhaltensweisen
Sonstige unangemessene Verhaltensweisen

Selbstversorgung

Im Fokus stehen nun Aspekte der Selbstversorgung wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung. Bitte beurteilen Sie, inwieweit die betreffende Person in der Lage ist, die jeweiligen Aktivitäten in der Praxis selbstständig durchzuführen.

Selbst­ständig Überwiegend selbst­ständig Überwiegend unselbst­ständig Un­selbst­ständig
Waschen des vorderen Oberkörpers
Körperpflege im Bereich des Kopfes
Waschen des Intimbereichs
Duschen oder Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Oberkörpers
An- und Auskleiden des Unterkörpers
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Eingießen von Getränken
Essen
Trinken
Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls
Bewältigung einer Harninkontinenz und Umgang mit einem Dauerkatheter
Bewältigung einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma

Parenterale Ernährung oder Ernährung über eine Sonde

Bestehen gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

In diesem Abschnitt geht es um Fähigkeiten und Aktivitäten, die direkt mit der Überwachung von Krankheiten und Symptomen sowie der Durchführung therapeutischer Maßnahmen zusammenhängen. Falls die betroffene Person die Aktivität selbstständig durchführen kann oder falls keine Unterstützung erforderlich ist, geben Sie bitte "selbstständig/entfällt" an. Ist dies nicht der Fall, wird die Häufigkeit der erforderlichen Unterstützung durch Angehörige oder Pflegepersonal dokumentiert (täglich/wöchentlich/monatlich).

Selbst­ständig / entfällt Täglich (Anzahl) Wöchentlich (Anzahl) Monatlich (Anzahl)
Medikation
Injektionen
Versorgung intravenöser Zugänge
Absaugen oder Sauerstoffgabe
Einreibungen, Kälte-/Wärmeanwendungen
Messung und Deutung von Körperzuständen
Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln (z.B. Prothesen)
Verbandswechsel/Wundversorgung
Versorgung bei Stoma
Regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Arztbesuche
Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen
Ausgedehnter Besuch medizinischer / therapeutischer Einrichtungen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Als letztes erfassen Sie bitte Fähigkeiten und Beeinträchtigungen im Alltag, die für die Selbständigkeit und die Teilhabe am sozialen Leben von Bedeutung sind.

Selbst­ständig Überwiegend selbst­ständig Überwiegend unselbst­ständig Un­selbst­ständig
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Ruhen und Schlafen
Sich beschäftigen
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

Aufgrund Ihrer Angaben wurde folgender Pflegegrad berechnet.

Bitte beachten Sie, dass für die tatsächliche Einstufung in einen Pflegegrad eine sozialmedizinische Begutachtung erforderlich ist und wir für die Ergebnisse unseres Pflegegradrechners keine Gewähr übernehmen können.

Mobilität

0 Punkte

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

0 Punkte

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

0 Punkte

Selbstversorgung

0 Punkte

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

0 Punkte

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

0 Punkte

Keine Leistung

bis 12,4 Punkte

Pflegegrad 1

12,5 – 26,9 Punkte Geringe Beeinträchtigungen

Pflegegrad 2

27,0 – 47,4 Punkte Erhebliche Beeinträchtigungen

Pflegegrad 3

47,5 – 69,9 Punkte Schwere Beeinträchtigungen

Pflegegrad 4

70,0 – 89,9 Punkte Schwerste Beeinträchtigungen

Pflegegrad 5

ab 90,0 Punkte Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Fähigkeit, elementare Bedürfnisse verbal oder nonverbal mitzuteilen. Die beinhaltet, sich bei Hunger oder Durst, Schmerzen oder Frieren bemerkbar zu machen, bei Sprachstörungen gegebenenfalls durch Laute, Mimik oder Gestik.
Hierzu zählt z.B. laut rufen oder schreien, klagen ohne nachvollziehbaren Grund, fluchen, seltsame Laute von sich geben und das ständige Wiederholen von Sätzen und Fragen.
Dies ist z.B. die Abwehr der Körperpflege oder die Verweigerung der Nahrungsaufnahme, der Medikamenteneinnahme oder anderer Verrichtungen.
Das sind z.B. Nesteln an der Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlung, Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren.
Achtung
Nur bei Kindern bis zu 1,5 Jahren.

Gut zu wissen

Wie zuverlässig ist der Pflegegradrechner?

Bitte beachten Sie, dass der Pflegegradrechner lediglich eine Einschätzung bieten kann. Die tatsächliche Zuweisung eines Pflegegrades kann nur durch eine sozialmedizinische Begutachtung erfolgen. ERGO übernimmt keine Gewähr für die Ergebnisse des Pflegegradrechners. Die tatsächlichen Ergebnisse einer Begutachtung können abweichen. Dennoch erhalten Sie eine hilfreiche Orientierung, ob eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegen könnte.

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftig ist, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft – mindestens jedoch für ein halbes Jahr – Unterstützung im Alltag benötigt.

Für die Einstufung wird bewertet, wie selbstständig eine Person verschiedene Lebensbereiche bewältigen kann. Der Pflegegradrechner orientiert sich an denselben Kriterien wie die offizielle Begutachtung und ermöglicht eine erste Einschätzung.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Die verbindliche Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach Antragstellung durch eine offizielle Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese der Medizinische Dienst (MD). Bei privat Versicherten schicken Prüforganisationen wie Medicproof einen Experten, der den Pflegegrad feststellen kann. Grundlage ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren, bei dem verschiedene Lebensbereiche geprüft und mit Punkten bewertet werden.

Begutachtungsbereiche

  • Mobilität, wie etwa Fortbewegung und ein Wechsel der Position 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. die Orientierung in Zeit und Raum sowie das Verstehen von Aufforderungen 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, wie etwa nächtliche Unruhe oder aggressives Verhalten 
  • Selbstversorgung, besonders in Bezug auf Körperpflege und die Aufnahme von Nahrung 
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, z. B. die selbstständige Versorgung von Wunden 
  • Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte, etwa die Pflege von Hobbys und Freundschaften

Mit dem Online-Pflegegradrechner für Betroffene oder Angehörige ist es möglich, eine erste Einschätzung zu erhalten, welcher Pflegegrad vorliegen könnte.

Wie wird der Pflegegrad anhand der Punkte berechnet?

Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Die erreichte Punktzahl entscheidet darüber, welcher Pflegegrad festgestellt werden kann.

Pflegegrad nach Punkten berechnen

PunktzahlMöglicher PflegegradBeeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
12,5 bis unter 271Geringe Beeinträchtigungen
27 bis unter 47,52Erhebliche Beeinträchtigungen
47,5 bis unter 703Schwere Beeinträchtigungen
70 bis unter 904Schwerste Beeinträchtigungen
90 bis 1005Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderem Pflegebedarf

Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?

Die erreichte Punktzahl gibt Aufschluss darüber, welcher Pflegegrad infrage kommen könnte. Welche Leistungen mit den einzelnen Pflegegraden verbunden sind und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.

Welche Leistungen sind im jeweiligen Pflegegrad vorgesehen?

Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Betroffene aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben. Wurde ein Pflegegrad festgestellt, reichen die Leistungen von Pflegegeld bis zu Zuschüssen für die Versorgung im Pflegeheim.

FAQ – Häufige Fragen zum Pflegegradrechner

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Ist das Ergebnis des Pflegegradrechners verbindlich?

Nein, das Ergebnis des Pflegegradrechners dient lediglich der ersten Orientierung. Die verbindliche Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt erst nach einer offiziellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten, oder Medicproof bei Privatversicherten.

Erhalte ich sofort ein Ergebnis?

Ja, nach Abschluss des Fragebogens erhalten Sie unmittelbar eine erste Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads. Das Ergebnis basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und ersetzt keine offizielle Begutachtung.

Kann ich meinen Pflegegrad ohne Anmeldung berechnen?

Ja, Sie können den ERGO Pflegegradrechner ohne Anmeldung nutzen. Nach Beantwortung der Fragen erhalten Sie direkt eine unverbindliche Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), oder bei Privatversicherten durch Medicproof, veranlasst. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.

Wann kann sich der Pflegegrad ändern?

Ein Pflegegrad kann sich ändern, wenn sich der Gesundheitszustand oder der Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person dauerhaft verändert. In diesem Fall kann ein Höherstufungs- oder Herabstufungsantrag gestellt werden. Die Pflegekasse veranlasst anschließend eine erneute Begutachtung.

Stand: 16.09.2026

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