- Alltagsbegleiter unterstützen Senioren, Pflegebedürfte und Menschen mit Behinderung, ihren Alltag zu bewältigen und ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.
- Betreuungskräfte werden für die soziale Betreuung und Beschäftigung häufig in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. In der Regel verfügen sie über eine Qualifizierung nach §§ 43b, 53b SGB XI.
- Haushaltshilfen übernehmen hauptsächlich hauswirtschaftliche Aufgaben wie Kochen, Putzen, Wäsche waschen oder Einkaufen. Soziale Betreuung oder Begleitung fällt normalerweise nicht in ihren Aufgabenbereich.
Selbstbestimmt leben – auch wenn irgendwann Unterstützung nötig ist: Mit der DKV Pflegezusatzversicherung reduzieren Sie Ihre finanzielle Belastung durch stationäre oder ambulante Pflege.
Das Wichtigste in Kürze
- Alltagsbegleiter unterstützen Senioren, Menschen mit Behinderung oder Demenz dabei, ihren Alltag zu bewältigen und möglichst lange selbstbestimmt zu Hause zu leben.
- Alltagsbegleiter leisten Gesellschaft und soziale Betreuung und begleiten zum Beispiel bei Besorgungen oder auf Freizeitveranstaltungen. Medizinische und pflegerische Aufgaben dürfen sie nicht übernehmen.
- Die Kosten für Alltagsbegleiter lassen sich über den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse finanzieren oder bezuschussen.
Diese Themen finden Sie hier
Was ist ein Alltagsbegleiter?
Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags. Sie helfen Senioren, Menschen mit Behinderung oder mit Demenz, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.
Alltagsbegleiter werden nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Pflegeheimen oder ambulanten Betreuungseinrichtungen eingesetzt. Dabei kümmern sich vor allem um die soziale Betreuung – nicht um die medizinische Pflege oder Grundpflege.
Pflegezusatzversicherung
Selbstbestimmt leben – auch bei Pflege
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung decken gerade einmal das Nötigste ab. Mit der privaten DKV Pflegezusatzversicherung reduzieren Sie Ihre finanzielle Belastung für die ambulante oder stationäre Pflege.
Alltagshelfer sind Betreuer, Unterstützer und Bezugsperson in einem. Sie helfen Menschen, ihren Alltag zu bewältigen und möglichst lange ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen.
Checkliste
- Im Allgemeinen übernehmen Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten vor allem die soziale Betreuung. Sie dürfen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben ausführen.
- Freizeitgestaltung und Gesellschaft: Spaziergänge, Ausflüge, persönliche Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Malen, Basteln, Musizieren, Singen, Musik hören, Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen, Gottesdiensten oder dem Friedhof.
- Unterstützung im Alltag: Hilfe bei der Versorgung von Haustieren, Terminplanung, leichte Arbeiten in Haus und Garten, Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen.
- Hilfe bei Tätigkeiten im Haushalt: Zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen und Backen sowie bei leichten Putztätigkeiten.
- Aktivierung und soziale Teilhabe: Ermunterung zu kleinen Gymnastik- und Bewegungsübungen oder Hobbys.
Behandlungspflegerische Tätigkeiten
Medizinische und pflegerische Aufgaben wie Medikamentengabe und Injektionen, Blutdruckmessen, Verbandwechsel oder die Wundversorgung sind medizinischem Personal und examinierten Pflegekräften vorbehalten.
Grundpflegerische Tätigkeiten
Die Grundpflege fällt ebenfalls nicht in den regulären Aufgabenbereich eines Alltagsbegleiters. Dazu gehören Aufgaben wie die Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen oder Zahnpflege), Anziehen oder Hilfe bei Toilettengängen mit anschließender Intimhygiene.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Die Haushaltsführung fällt ebenfalls nicht in den Aufgabenbereich eines Alltagsbetreuers. Im ambulanten und häuslichen Bereich dürfen Alltagsbegleiter jedoch bei der Zubereitung von Mahlzeiten und leichten Reinigungstätigkeiten unterstützen.
Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten
Alltagsbegleiter dürfen weder Konten verwalten, Bankgeschäfte tätigen oder Vollmachten übernehmen noch Rechtsdokumente aufsetzen oder Verträge im Namen der betreuten Person abschließen.
Gut zu wissen
Bei gesundheitlichen Einschränkungen
Alltagsbegleiter können zum Beispiel vorübergehend nach einem Krankenhausaufenthalt, einer OP oder einer akuten psychischen Krise, bei beginnender Demenz oder eingeschränkter Mobilität (Schwierigkeiten beim Gehen oder Treppensteigen) unterstützen.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger
Angehörige können Alltagshelfer immer dann einbinden, wenn sie selbst keine Zeit haben, wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen oder eine Auszeit brauchen.
Zur Förderung sozialer Kontakte und Teilhabe
Alltagsbegleiter begleiten ältere und hilfsbedürftige Menschen zu Freizeitaktivitäten und helfen, Einsamkeit und sozialer Isolation vorzubeugen.
Gut zu wissen
Je nach Anbieter, Region, Qualifikation und Umfang der Unterstützung kostet ein Alltagsbegleiter zwischen 25 und 55 € pro Stunde. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflege- oder Krankenkasse.
Checkliste
- Entlastungsbetrag: Allen pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 1–5) steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieses Geld ist zweckgebunden und kann direkt für einen Alltagsbegleiter eingesetzt werden.
- Verhinderungspflege: Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, unaufschiebbarer Termine oder Krankheit vorübergehend ausfällt, stehen jährlich bis zu 3.539 € für die Ersatzpflege zur Verfügung. Voraussetzung ist jedoch Pflegegrad 2.
- Umwandlungsanspruch: Ebenfalls ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige bis zu 40 % ihres ungenutzten Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungsangebote wie einen Alltagsbegleiter umwidmen.
- Haushaltshilfe der Krankenkasse: Bei akuter Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad vorübergehend die Kosten für eine Alltagshilfe.
- Private Finanzierung: Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus oder liegt kein Pflegegrad vor, müssen Sie die Kosten für einen Alltagsbegleiter selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich absetzen.
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Für die Suche nach einem Alltagsbegleiter gibt es unterschiedliche Anlaufstellen.
Checkliste
- Wohlfahrtsverbände: Anerkannte Wohlfahrtsorganisationen wie das DRK, die Johanniter oder der Paritätische Wohlfahrtsverband stellen eigene Alltagsbegleiter bereit.
- Pflegestützpunkte: Örtliche Senioren- und Pflegestützpunkte beraten Sie trägerunabhängig und helfen Ihnen, seriöse Anbieter in Ihrer Region zu finden.
- Vermittlungsportale: Über Online-Portale wie z. B. Pflegix.de, Betreuung.com oder Careship.de finden Sie geprüfte Alltagsbegleiter in der Nähe. Achten Sie hier darauf, ob zusätzliche Vermittlungsgebühren anfallen.
- Privatversicherte: Sind Sie privat versichert, können Sie sich außerdem online an die Compass-Pflegeberatung wenden.
Worauf sollte ich bei der Suche nach einem Alltagsbegleiter achten?
Um einen seriösen Alltagsbegleiter zu finden, lohnt es sich, verschiedene Kriterien im Blick zu behalten.
Anerkennung
Ein seriöser Anbieter ist nach Landesrecht anerkannt. Nur dann können Sie die Kosten mit der Pflegekasse abrechnen.
Qualifikation
Achten Sie auf Schulungen und Nachweise, beispielsweise eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI.
Vertragsbedingungen
Kosten, Leistungen, mögliche Zusatzgebühren sowie der Ablauf des Einsatzes und eine Vertretungsregelung im Krankheitsfall sollten transparent und verständlich kommuniziert werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Alltagsbegleiter
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Für Alltagsbegleiter gibt es keine einheitliche staatliche Ausbildung. Manche Tätigkeiten erfordern nur kurze Qualifizierungen, andere eine umfangreiche Weiterbildung.
Die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI dauert je nach Anbieter etwa drei bis vier Monate. Sie umfasst neben einem theoretischen Teil von ca. 160 Unterrichtsstunden noch zwei Praktika in einer ambulanten, stationären oder teilstationären Einrichtung.
Um Alltagsbegleiter zu werden, ist nicht zwingend eine formale Ausbildung oder Weiterbildung nötig. Wichtiger sind häufig soziale Kompetenzen wie Empathie für ältere Menschen, Zugewandtheit und Kommunikationskompetenz.
Da Alltagsbegleiter überwiegend helfende Tätigkeiten ausführen, liegt ihr Gehalt im unteren Bereich der Pflegebranche. Einsteiger verdienen häufig nur den Pflegemindestlohn von 15,50 € pro Stunde.
Je nach Anbieter oder Region werden jedoch Stundenlöhne von bis zu 20,00 € gezahlt. Einrichtungen, die nach kirchlichen Richtlinien oder Tarifvertrag bezahlen, bieten häufig ein höheres Gehalt.
Da die Qualifizierung zur Betreuungskraft oder zum Betreuungsassistenten eine schulische Weiterbildung ist, verdient man während dieser Zeit kein Geld. Teilweise fallen sogar Kosten wie Schulgeld oder Prüfungsgebühren an.
Die Arbeitszeit eines Alltagsbegleiters ist flexibel und richtet sich nach Einsatzbereich und Art der Anstellung.
Die meisten Alltagsbegleiter arbeiten in Teilzeit. Hier liegen die Wochenarbeitszeiten meist zwischen 15 und 30 Stunden.
In stationären Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Diensten sind Vollzeitstellen mit 30 bis 40 Wochenstunden üblich.
Gerade in privaten Haushalten wird die Tätigkeit des Alltagsbegleiters häufig als Mini-Job auf 603-€-Basis ausgeübt. Wie viele Stunden man hier arbeitet, hängt von der Höhe des Stundenlohns ab.
Stand: 17.07.2026
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