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Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten

Unterstützung im Alltag

Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen und entlasten Pflegepersonen.

Junge Frau schiebt Mann im Rollstuhl. Sie lachen miteinander.

Ab einem gewissen Alter oder einer körperlichen bzw. geistigen Beeinträchtigung wird es immer schwieriger, den Alltag allein zu meistern. Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten helfen Senioren und pflegebedürftigen Menschen stundenweise, z. B. wenn die unterstützenden Angehörigen keine Zeit haben. Dadurch soll die Lebensqualität der Pflegebedürftigen gesteigert und pflegende Verwandte entlastet werden.

In diesem Ratgeber-Artikel erfahren Sie, welche Aufgaben ein Alltagsbegleiter übernehmen kann, wie dieser finanziert wird und welche Ausbildung er benötigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen stundenweise bei der Bewältigung ihres Alltags. Sie können sowohl in der häuslichen als auch in einer Pflegeeinrichtung tätig werden.
  • Auch wenn sie eine große Vielfalt von Tätigkeiten (z. B. einkaufen, spazieren gehen, zum Arzt begleiten, spielen) durchführen können, dürfen sie keine pflegerischen Aufgaben übernehmen.
  • Die Kosten für die Betreuungsassistenten werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bis zu 125 € im Monat übernommen. Ab Pflegegrad 2 können auch die Zuschüsse für Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen teilweise für Alltagsassistenten eingesetzt werden.
  • Die Ausbildung zum Alltagsbegleiter unterscheidet sich je Bundesland. Meistens handelt es sich um einen Lehrgang und einen Erste Hilfe Kurs.

Was ist ein Alltagsbegleiter?

Alltagsbegleiter oder Betreuungskräfte haben sich in den letzten Jahren immer mehr etabliert. Sie wirken dem Personalmangel im Pflegebereich zumindest ein wenig entgegen. Der Beruf ist jedoch nicht klar definiert und unterscheidet sich je nach Bundesland.

Alltagsbegleiter helfen Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres Alltags. Sie fokussieren sich dabei auf alles, was nicht in den Aufgabenbereich der klassischen Pflege fällt. Am einfachsten kann die Arbeit eines Betreuungsassistenten mit den Aufgaben eines Angehörigen verglichen werden. Er leistet dem Pflegebedürftigen Gesellschaft und geht ihm im Alltag dort zur Hand, wo Unterstützung benötigt wird. Er kann Einkäufe übernehmen, die pflegebedürftige Person zum Arzt bringen, mit ihr spazieren gehen, Ausflüge unternehmen oder einfach nur vorlesen. Daher entwickelt sich häufig eine enge persönliche Bindung zwischen Pflegebedürftigem und Begleiter.

Angehörige können die Alltagshelfer immer dann einbinden, wenn sie selbst keine Zeit haben oder eine Auszeit brauchen.

Was macht ein Alltagsbegleiter?

Betreuungsassistenten übernehmen stundenweise die Betreuung und Unterstützung von älteren und behinderten Menschen. Dabei übernehmen sie keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern helfen bei der Alltagsbewältigung. Alltagshelfer können sowohl im stationären Bereich wie Pflegeheimen als auch Zuhause eingesetzt werden.

Hier finden Sie eine Liste von Aufgaben, die Alltagsbegleiter häufig übernehmen:

  • spazieren gehen
  • kleine Ausflüge unternehmen (z. B. Friedhof, Gottesdienst, kulturelle Veranstaltung, Sportveranstaltung, kleine Wanderung)
  • zum Arzt begleiten
  • malen, basteln, singen
  • leichte Arbeiten in Haus und Garten
  • einkaufen
  • Haustiere füttern und verpflegen
  • kochen und backen
  • Karten- und Brettspiele
  • vorlesen

Damit gehören Betreuungskräfte zu den effektivsten Entlastungsangeboten für Angehörige. So können sie einzelne Aufgabe an den Alltagsbegleiter abgeben und sich für ein paar Stunden eine Auszeit nehmen.

Alltagsbegleiter sollen aber auch die Lebensqualität des Pflegebedürftigen steigern. Sie sollen regelmäßig mit dem Pflegenden ins Gespräch gehen und das Betreuungsprogramm auf seine Wünsche abstimmen. Daher ist es wichtig, dass sich der Betreuer und der zu Betreuende gut verstehen und einander vertrauen.

Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?

Ein großer Vorteil von Alltagsbegleitern ist, dass sie so individuell eingesetzt werden können. Allerdings gibt es auch Aufgaben, die sie nicht übernehmen dürfen. Dazu gehören vor allem alle pflegerischen Tätigkeiten. Hierfür ist der ambulante Pflegedienst oder das qualifizierte Pflegepersonal vor Ort zuständig. Für folgende Aufgaben sind Betreuungskräfte nicht vorgesehen:

  • Krankenpflegerische Tätigkeiten wie Verbandwechsel, Medikamentengabe
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie putzen, kochen, spülen
  • Tätigkeiten der Grundpflege wie Toilettengänge, Körperpflege


In die Pflege dürfen Alltagsbegleiter niemals eingreifen. Bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Hilfe bei der Grundpflege dürfen sie im Ausnahmefall unterstützen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Pflegebedürftige auf die Toilette muss, aber kein Pfleger vor Ort ist. Nicht zulässig ist es jedoch, wenn diese Aufgaben regelmäßig oder planmäßig vom Betreuungsassistenten übernommen werden.

Wer zahlt den Alltagsbegleiter?

Wird einer pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zugesprochen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Betreuungsassistenten bis zu einer Höhe von 125 € im Monat. Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich und zweckgebunden. Ab Pflegegrad 2 können zudem Teile der Verhinderungspflege oder der Pflegesachleistungen für Alltagsbegleiter genutzt werden.

Möchte der Pflegebedürftige oder die Angehörigen den Alltagsbegleiter darüber hinaus einbinden, müssen sie die weiteren Kosten selbst tragen. Da sie jedoch eine große Stütze und Entlastung sein können, kann sich diese Investition für alle Beteiligten durchaus lohnen.

Wo finde ich einen Alltagsbegleiter?

Wenn Sie Betreuungskräfte suchen, gibt es unterschiedliche Anlaufstellen. So können Sie sich z. B. an ambulante Dienste, bekannte Wohlfahrtsorganisationen (DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband), Seniorenbüros in Ihrer Stadt oder private Unternehmen wenden. Im Internet gibt es Vermittlungsplattformen wie Pflegix.de, Betreuung.com oder Careship.de.

Des Weiteren bieten Pflegestützpunkte Hilfe bei der Suche von Alltagshelfern. Sie kennen die regionalen Angebote und können daher geeignetes Personal vermitteln.

Wer privat versichert ist, kann sich zudem an die Plattform Compass-Pflegeberatung wenden.

Alternativ können Sie Menschen in Ihrem Umfeld, die Sie sowieso schon unterstützen, fragen, ob sie sich zum Betreuungsassistenten ausbilden lassen möchten. Diese Beziehung ist von vorne herein schon von Vertrauen geprägt. Außerdem können Sie der betreuenden Person eine finanzielle Wertschätzung zukommen lassen.

Junge Frau hilft älterer Mutter mit Papierkram.

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Was brauche ich um Alltagsbegleiter zu werden?

Die Aus- und Weiterbildung zum Betreuungsassistenten ist in Richtlinie §53b SGB XI geregelt und unterscheidet sich je Bundesland. Während die Ausbildung in den meisten Bundesländern eher eine Zusatzqualifikation ist, wird in Baden-Württemberg eine zweijährige, stattliche Ausbildung gefordert. In den meisten Bundesländern ist jedoch lediglich ein mehr oder weniger intensiver Lehrgang ausreichend. Ein Erste-Hilfe-Kurs, der alle 2 Jahre aufgefrischt werden muss, ist hingegen überall in Deutschland Pflicht.

  • In vielen Regionen können Sie zwischen 2 Ausbildungsformen wählen:
  • Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach §45b umfasst ca. 30 Stunden.
  • Eine tiefergreifende Ausbildung zur Betreuungskraft nach §43b und §53c dauert ca. 160 Stunden. Zudem muss ein Praktikum absolviert werden.

Die Qualifikation kann über verschiedene Anbieter erworben werden. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder Diakonie betreiben in der Regel selbst Seniorenheime und bieten daher auch Lehrgänge, u. a. für Alltagsbegleiter.

Informieren Sie sich vor der Wahl der Ausbildung über Dauer, Zertifikate und inhaltliche Schwerpunkte.

Wie viel verdient ein Alltagsbegleiter?

Da die Ausbildung zum Betreuungsassistent lediglich ein Lehrgang ist, verdienen Sie während dieser Zeit kein Geld. Es können sogar Kosten z. B. für die Prüfung anfallen.

Da Alltagsassistenten überwiegend helfende Tätigkeiten ausführen, liegt ihr Gehalt im unteren Bereich der Pflegebranche. Einsteiger verdienen häufig nur den Pflege-Mindestlohn. Mit ein paar Jahren Berufserfahrung kann das Gehalt aber höher ausfallen.

Laut StepStone verdienen Betreuungsassistenten im Schnitt 29.200 € brutto im Jahr 1. Die Gehaltsspanne liegt dabei zwischen 24.500 € und 35.200 €.

Dabei ist das Gehalt vor allem vom Arbeitgeber abhängig. Bei Pflegeheimen der Diakonie oder Caritas ist eine leistungsgerechte Entlohnung üblich. Hier können Sie in der Regel mit einem höheren Verdienst als dem Mindestlohn rechnen. Laut der AVR-Entgelttabelle der Diakonie werden Alltagsbegleiter der Entgeltgruppe 3 zugeordnet. Das bedeutet ein Gehalt zwischen 2.300 € und 2.560 € brutto im Monat 2.

Wenn Sie ehrenamtlich für eine karitative Einrichtung tätig sind, dürfen Sie steuerfrei bis zu 2.400 € pro Jahr verdienen.

1 Quelle: Stepstone

2 Quelle

Häufige Fragen zum Thema „Alltagsbegleiter“:

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten sind Synonyme. Es gibt keinen Unterschied zwischen der Ausbildung und den Tätigkeiten. Weitere ähnliche Begriffe sind Pflegehilfskräfte, Seniorenbetreuer, Begleitdienst oder Alltagsbetreuer.

Entstanden sind diese Bezeichnungen als Alltagsbegleiter vor allem stationär in der Arbeit mit Demenzkranken tätig waren. Allerdings können sie sich um alle Menschen kümmern, die eine Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigen.

Ja, Alltagsbegleiter und Pflegehilfskräfte sind Synonyme für ein und dasselbe Tätigkeitsfeld. Allerdings dürfen sie keine Pflegetätigkeiten wie das Wechseln von Verbänden oder das Verabreichen von Medikamenten übernehmen. Sie unterstützen jedoch die Pflegekräfte und Angehörigen, indem sie den Pflegebedürftigen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.

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