Pflegegradrechner
Erhalten Sie mit wenigen Klicks eine Einschätzung, ob die Einstufung in einen Pflegegrad möglich ist. Beantworten Sie dazu einfach die Fragen im Pflegegradrechner und Sie erhalten sofort das Ergebnis.
Auch wenn der Eigenanteil durch die neue Pflegereform im Jahr 2015 gesunken ist, liegt er beim höchsten Pflegegrad im Schnitt immer noch bei 1.500 € pro Monat. Bei geringeren Pflegegraden liegen die Kosten für den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen deutlich höher.
Bezogen auf die Lebenszeit müssen die Pflegebedürftigen, Ihre Partner oder Kinder daher oft erhebliche Summen für die Pflegekosten aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen aufbringen. Wie groß diese Summen durchschnittlich sind, zeigt ein Blick in die Statistik.
Pflegekosten – Was muss der Patient selbst zahlen?
Die vollstationäre Pflege im Heim gilt als die teuerste Versorgungsvariante bei Pflegebedürftigkeit. Selbst der reine Pflegesatz wird heute über die Leistungen der Pflegekassen nicht abgedeckt. Aber auch darüber hinaus müssen Pflegebedürftige und ihre Familien noch einmal tief in die eigene Tasche greifen.
Generell kommt die Pflegekasse bei der vollstationären Pflege nur für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege auf. Abhängig vom zugewiesenen Pflegegrad zahlt die Pflegekasse dafür einen pauschalen Sachleistungsbetrag an das Heim:
- 0 € bei Pflegegrad 1
- 770 € bei Pflegegrad 2
- 1.262 € bei Pflegegrad 3
- 1.775 € bei Pflegegrad 4
- 2.005 € bei Pflegegrad 5
Versorgungskosten – Pflegebedürftige zahlen kräftig drauf
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Eine erfreuliche Entwicklung. Das bedeutet jedoch auch: Das Risiko steigt, dass wir, bzw. unsere Eltern im Laufe des Lebens zum Pflegefall werden. Die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 war daher ein entscheidender Schritt zur Abfederung des finanziellen Risikos, das Pflegebedürftigkeit mit sich bringt. Allerdings wissen viele immer noch nicht, dass die Pflegekasse nur einen Bruchteil der Kosten zahlt. Einen hohen Anteil der Pflegekosten müssen sie selbst tragen.
Heute haben die meisten Pflegebedürftigen Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung, wenn sie ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können. Doch Pflege und Unterstützung haben selbstverständlich ihren Preis.
Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird oder in einem Pflegeheim. Im Gegenteil – trotz steigender Beiträge zur Pflegeversicherung wachsen die Kosten, die die Versicherten selbst aufbringen müssen. Dieses Missverhältnis ist seit Jahren bekannt, bleibt aber ungelöst.
Immer mehr können sich Pflege nicht leisten
Die Schere zwischen Pflegekosten und Eigenanteil klafft immer weiter auseinander. Immer mehr Menschen können die Kosten für ihre Pflege nicht mehr aus eigener Kraft aufbringen. Die Folge: Viele Pflegebedürftige müssen durch ihre Kinder finanziell unterstützt werden. Immer mehr sind zudem auf Sozialleistungen angewiesen. Das lässt sich vermeiden: mit einer privaten Pflegeversicherung.
Aktuell gibt es über 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Den Pflegebedürftigen stehen 16.100 Pflegeheime und 15.400 ambulante Pflegedienste zur Verfügung. Diese können sich aber viele aus eigener Kraft nicht leisten. Daher erhalten rund 68.000 Pflegebedürftige „Hilfe zur Pflege“. Die Regierung steuert dieser Entwicklung mit verschiedenen Schritten entgegen. Zwischenzeitlich wurden die Pflegeleistungen immer wieder leicht erhöht. Zudem wird jetzt von Zeit zu Zeit überprüft – erstmals 2014 –, ob die Pflegeleistungen angepasst werden müssen. Im Januar 2015 trat das „Pflegestärkungsgesetz“ in Kraft und hat für weitere Entlastungen, mehr Geld und eine fairere Verteilung gesorgt.
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