- Die Verhinderungspflege erhalten Sie ab Pflegegrad 2.
- Die Pflege kann durch eine Privatperson, einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim stattfinden.
- Sie können die Verhinderungspflege für max. 8 Wochen oder 56 Tage pro Kalenderjahr beantragen.
- Der Antrag muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
- Alle im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstehenden Kosten müssen mit Rechnungen belegt und bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Pflege kostet Kraft – und oft auch Geld. Mit einer Pflegezusatzversicherung stellen Sie sicher, dass Sie im Pflegefall gut versorgt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von der Pflege im eigenen Zuhause zu nehmen.
- Für den Anspruch auf Verhinderungspflege müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: Der Pflegebedürftige muss mind. Pflegegrad 2 vorweisen, die Pflege muss durch eine Privatperson stattfinden, und der Pflegebedürftige muss seit mind. 6 Monaten zu Hause versorgt werden.
- Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Der Betrag gilt für 42 Tage und kann flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden.
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Was tun, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen?
Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Zeit, Kraft und Energie. Umso wichtiger ist es, sich ab und zu eine Pause zu gönnen. Denn fehlende Auszeiten gehen nicht nur zulasten der eigenen Gesundheit, sie können auf Dauer auch der pflegebedürftigen Person schaden. Das hat der Gesetzgeber erkannt und unterstützt daher aktiv die Entlastung von Angehörigen.
Bei der Verhinderungspflege werden Pflegende stundenweise, tageweise oder wochenweise z. B. von einem Pflegedienst abgelöst, der die Pflege für die Dauer der Auszeit übernimmt.
Verhinderungspflege – was ist zu beachten?
Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben und wie viel Entlastungszeit Sie bei den einzelnen Pflegestufen in Anspruch nehmen können.
Pflegezusatzversicherung
Selbstbestimmt leben – auch im Alter
Viele Menschen sind im Alter auf Unterstützung angewiesen. Mit einer Pflegeversicherung reduzieren Sie die finanzielle Belastung für eine Versorgung nach Ihren Vorstellungen.
Was ist die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine zeitlich begrenzte Pflegeleistung mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten. Sind diese verhindert, krank oder benötigen sie eine Auszeit, übernehmen ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder Verwandte die Pflege zu Hause. Wichtig ist, dass die Ersatzpflege nicht regelmäßig zum pflegerischen Alltag gehören darf – also z. B. nicht für wöchentliche Termine der pflegenden Person.
Die Ersatzpflege ist i. d. R. die erste Wahl, wenn Pflegende die Betreuung für eine gewisse Zeit nicht leisten können. Die pflegebedürftige Person wird dabei weiter zu Hause versorgt, aber durch andere Personen. Häufig übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Vertretung kann auch durch einen anderen Verwandten, Bekannten, durch ehrenamtlichen Helfer oder durch eine Kombination aus mehreren durchgeführt werden.
Gut zu wissen
Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?
Grundsätzlich haben alle Menschen mit einem bestätigten Pflegegrad von 2 bis 5 Anspruch auf die Ersatzpflege. Der Gesetzgeber hat jedoch 3 weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Verhinderungspflege festgelegt.
Pflege durch Privatpersonen
Die häusliche Betreuung oder Pflege muss von Privatpersonen durchgeführt werden. Wer überwiegend von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf Ersatzpflege. Wenn sich eine private Pflegeperson die Pflege mit einem Pflegedienst teilt, kann trotzdem eine Verhinderungspflege beantragt werden.
Vorübergehender Ausfall
Voraussetzung für die Ersatzpflege ist, dass die pflegende Person für eine gewisse Zeit ausfällt und dass sie für diese Zeit ersetzt werden muss. Gründe für einen solchen Ausfall können Krankheit, einmalige wichtige Termine, ein Urlaub oder eine Kur sein.
Pflegegrad
Um Verhinderungspflege beantragen zu können, muss die pflegende Person den Pflegegrad 2 oder höher haben. Dabei genügt es, wenn der Pflegegrad 2 zu dem Zeitpunkt besteht, an dem die Verhinderungspflege beansprucht wird. Hatte der Pflegebedürftige die 6 Monate davor lediglich Pflegegrad 1, spielt das keine Rolle.
Gut zu wissen
Stundenweise Verhinderungspflege
Eine stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn die Ersatzpflegeperson die Pflege für weniger als 8 Stunden am Tag übernimmt. Der Grund ist jeweils nachzuweisen, z. B.
- Termine beim Arzt, bei Ämtern oder ein Elternabend
- Freizeitaktivitäten wie Sport, ein Kinobesuch oder eine Verabredung mit Freunden
- Fort- und Weiterbildungskurse
Die in Anspruch genommenen Stunden werden von einem Pflegegesamtbudget abgezogen.
Tage- oder wochenweise Verhinderungspflege
Gründe für eine tage- oder wochenweise Ersatzpflege können z. B. sein:
- Urlaub oder Kur
- Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
- Geschäftsreise
Die in Anspruch genommenen Pflegetage werden über ein jährliches Gesamtbudget finanziert. Seit dem 1. Juli 2025 liegt dieses bei 3.539 € inklusive Kurzzeitpflege.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
In den meisten Fällen wird die Ersatzpflege durch professionelles Pflegepersonal übernommen Dies kann entweder ambulant zu Hause oder bei einem vorübergehenden stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim geschehen. Insgesamt können eine Reihe von Personen oder Einrichtungen die Verhinderungspflege übernehmen:
- Ambulanter Pflegedienst
- Pflegeheim
- Angehörige
- Verwandte
- Freunde
- Nachbarn
Eine Ausnahme bei der Übernahme der Verhinderungspflege sind eingetragene Pflegepersonen. Wenn mehrere Personen einen Pflegebedürftigen versorgen und als Pflegepersonen bei der Pflegekasse registriert sind, können diese untereinander nicht als Ersatzpfleger im Rahmen der Verhinderungspflege einspringen.
Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege umfasst Aufgaben im Haushalt und der Grundpflege, die i. d. R. auch eine Laienkraft übernehmen kann.
Checkliste
- hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen und Putzen
- Hilfe bei der Grundpflege (Körper- und Mundpflege, Toilettengang)
- Betreuung in Form von Gesprächen oder Spaziergängen
- medizinische Behandlungspflege wie z. B. die Wundversorgung oder das Blutdruckmessen gehören nicht zu den Pflegeleistungen der Verhinderungspflege
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Jahr 2024 bzw. 2025 sind die Leistungen der Verhinderungspflege mit denen der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst worden.
Checkliste
- Pflegebedürftigen steht ein jährliches Gesamtbudget von 3.539 € zur Verfügung.
- Dieses Budget kann flexibel sowohl für Verhinderungspflege als auch für Kurzzeitpflegeleistungen genutzt werden.
- Die Pflegeleistungen können bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
- Pflegende Angehörige können die Ersatzpflege ohne Vorpflegezeit von Anfang an in Anspruch nehmen.
- Die Kosten für die Ersatzpflege innerhalb des jährlichen Gesamtbudgets trägt die Pflegekasse.
Gut zu wissen
Wie werden die Kosten für die Verhinderungspflege abgerechnet?
Pflegedienst
Pflege durch Privatpersonen
Tabelle: Höhe der Verhinderungspflege nach Pflegegrad
Bei der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen jährlichen Pauschalbetrag, unabhängig vom Pflegegrad. Übernehmen Angehörige die Pflege, richten sich die Kosten für die Ersatzpflege sich nach dem Pflegegrad.
Verhinderungspflege nach Pflegegrad ab 1. Juli 2025
| Pflegegrad | Verhinderungspflege durch Angehörige 1. und 2. Grades | Verhinderungspflege durch Pflegekräfte oder entfernte Privatpersonen |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 694 € plus Mehrkosten | 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege |
| Pflegegrad 2 | 1.198 € plus Mehrkosten | 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege |
| Pflegegrad 3 | 1.600 € plus Mehrkosten | 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege |
| Pflegegrad 4 | 1.980 € plus Mehrkosten | 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege |
Gut zu wissen
Wie und wo kann man Verhinderungspflege beantragen?
Pflegebedürftige Personen müssen die Verhinderungspflege bei ihrer Pflegekasse oder bei ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung beantragen. Die entsprechenden Anträge gibt es i. d. R. online auf der Website der jeweiligen Pflegeversicherung. Im Idealfall stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, damit Sie die Gewissheit haben, dass die Kosten auch wirklich übernommen werden.
FAQ – Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie den Antrag auf Verhinderungspflege nicht rechtzeitig gestellt haben., können Sie die Leistungen auch rückwirkend beantragen. Wie bei allen Sozialleistungen ist das für bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Dafür müssen Sie jedoch alle angefallenen Kosten nachweisen können.
Für die Ersatzpflege stehen Ihnen aktuell max. 3.539 € zu. Das ist jedoch nur der Fall, wenn die Pflege von einem Pflegedienst, entfernten Verwandten oder Bekannten geleistet wird. Wenn die Verhinderungspflege durch einen Verwandten 1. oder 2. Grades erfolgt, hängt der Betrag vom Pflegegrad ab – er ist aber grundsätzlich niedriger als bei der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
Ob der Pflegebeitrag für die Verhinderungspflege realistisch ausreicht, hängt von der Art der Pflege und vom Pflegeaufwand ab. Zwar wurden die Leistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und die Zusammenlegung mit der Kurzzeitpflege seit Juli 2025 deutlich verbessert, doch decken sie oft nicht die vollen Kosten professioneller Pflegedienste. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, die Kosten für eine Pflege nach Ihren Vorstellungen zu decken.
Prinzipiell ist das Geld, das Ersatzpflegepersonen für die Verhinderungspflege erhalten, als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Zuwendungen bleiben steuerfrei, wenn:
- die Verhinderungspflege von Angehörigen übernommen wird.
- die Ersatzpflegeperson mit der Pflege eine sittliche Pflicht erfüllt, d. h. die Pflege nicht aus monetären Gründen, sondern z. B. aufgrund von Pflichtbewusstsein oder Nächstenliebe übernommen wird.
Wichtig: Wenn die jährlichen Einnahmen der Ersatzpflegeperson die Höhe des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person überschreiten, werden die Einkünfte steuerpflichtig.
Das Verhinderungspflegegeld steht Ihnen jeweils ein Jahr lang zur Verfügung. Das Budget kann jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg angespart werden. Ungenutzte Verhinderungspflege verfällt jeweils am Ende jeden Kalenderjahres.
Stand: 06.08.2026
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