Zum Inhalt springen

Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen oder krank sind, können sie Verhinderungspflege beantragen. Sie übernimmt die Pflegeaufgaben.

Eine Pflegerin legt einer älteren Patientin ein Blutdruckmessgerät an.

Pflege kostet Kraft – und oft auch Geld. Mit einer Pflegezusatzversicherung stellen Sie sicher, dass Sie im Pflegefall gut versorgt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von der Pflege im eigenen Zuhause zu nehmen.
  • Für den Anspruch auf Verhinderungspflege müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: Der Pflegebedürftige muss mind. Pflegegrad 2 vorweisen, die Pflege muss durch eine Privatperson stattfinden, und der Pflegebedürftige muss seit mind. 6 Monaten zu Hause versorgt werden.
  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Der Betrag gilt für 42 Tage und kann flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden.

Diese Themen finden Sie hier

Was tun, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen?

Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Zeit, Kraft und Energie. Umso wichtiger ist es, sich ab und zu eine Pause zu gönnen. Denn fehlende Auszeiten gehen nicht nur zulasten der eigenen Gesundheit, sie können auf Dauer auch der pflegebedürftigen Person schaden. Das hat der Gesetzgeber erkannt und unterstützt daher aktiv die Entlastung von Angehörigen.
Bei der Verhinderungspflege werden Pflegende stundenweise, tageweise oder wochenweise z. B. von einem Pflegedienst abgelöst, der die Pflege für die Dauer der Auszeit übernimmt.

Verhinderungspflege – was ist zu beachten?

Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben und wie viel Entlastungszeit Sie bei den einzelnen Pflegestufen in Anspruch nehmen können.

Mann beim Rasieren schaut in den Spiegel.

Pflegezusatzversicherung

Selbstbestimmt leben – auch im Alter

Viele Menschen sind im Alter auf Unterstützung angewiesen. Mit einer Pflegeversicherung reduzieren Sie die finanzielle Belastung für eine Versorgung nach Ihren Vorstellungen.

z. B. 8,85 € monatlich

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine zeitlich begrenzte Pflegeleistung mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten. Sind diese verhindert, krank oder benötigen sie eine Auszeit, übernehmen ambulante Pflegedienste, Einzelpflegekräfte, ehrenamtliche Helfer oder Verwandte die Pflege zu Hause. Wichtig ist, dass die Ersatzpflege nicht regelmäßig zum pflegerischen Alltag gehören darf – also z. B. nicht für wöchentliche Termine der pflegenden Person.
Die Ersatzpflege ist i. d. R. die erste Wahl, wenn Pflegende die Betreuung für eine gewisse Zeit nicht leisten können. Die pflegebedürftige Person wird dabei weiter zu Hause versorgt, aber durch andere Personen. Häufig übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Vertretung kann auch durch einen anderen Verwandten, Bekannten, durch ehrenamtlichen Helfer oder durch eine Kombination aus mehreren durchgeführt werden.

Gut zu wissen

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Nur wer fest als Pflegeperson eingetragen ist, kann eine Verhinderungspflege beantragen. Die Pflegeperson wird normalerweise bei der Erstbegutachtung des Pflegebedürftigen benannt und bei der Pflegekasse eingetragen. Ein Wechsel oder eine Ergänzung ist im Nachhinein jederzeit möglich.

Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?

Grundsätzlich haben alle Menschen mit einem bestätigten Pflegegrad von 2 bis 5 Anspruch auf die Ersatzpflege. Der Gesetzgeber hat jedoch 3 weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Verhinderungspflege festgelegt.

Gut zu wissen

Was ist die Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege?

Bis zum 1. Juli 2025 mussten pflegebedürftige Personen bereits mind. 6 Monate zu Hause von einer Privatperson gepflegt werden, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben. Seit Juli 2025 entfällt diese sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege komplett – Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Verhinderungspflege nun direkt nutzen.

Was sind Gründe für die Verhinderungspflege?

Die Gründe für die Verhinderungspflege können sehr unterschiedlich sein. Die Ersatzpflege kann stundenweise, tage- und wochenweise genutzt werden.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

In den meisten Fällen wird die Ersatzpflege durch professionelles Pflegepersonal übernommen Dies kann entweder ambulant zu Hause oder bei einem vorübergehenden stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim geschehen. Insgesamt können eine Reihe von Personen oder Einrichtungen die Verhinderungspflege übernehmen:

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Pflegeheim
  • Angehörige
  • Verwandte
  • Freunde
  • Nachbarn

Eine Ausnahme bei der Übernahme der Verhinderungspflege sind eingetragene Pflegepersonen. Wenn mehrere Personen einen Pflegebedürftigen versorgen und als Pflegepersonen bei der Pflegekasse registriert sind, können diese untereinander nicht als Ersatzpfleger im Rahmen der Verhinderungspflege einspringen.

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege umfasst Aufgaben im Haushalt und der Grundpflege, die i. d. R. auch eine Laienkraft übernehmen kann.

Checkliste

  • hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen und Putzen
  • Hilfe bei der Grundpflege (Körper- und Mundpflege, Toilettengang)
  • Betreuung in Form von Gesprächen oder Spaziergängen
  • medizinische Behandlungspflege wie z. B. die Wundversorgung oder das Blutdruckmessen gehören nicht zu den Pflegeleistungen der Verhinderungspflege

Wie viel Geld bekommt man für die Verhinderungspflege?

Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Jahr 2024 bzw. 2025 sind die Leistungen der Verhinderungspflege mit denen der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst worden.

Checkliste

  • Pflegebedürftigen steht ein jährliches Gesamtbudget von 3.539 € zur Verfügung.
  • Dieses Budget kann flexibel sowohl für Verhinderungspflege als auch für Kurzzeitpflegeleistungen genutzt werden.
  • Die Pflegeleistungen können bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
  • Pflegende Angehörige können die Ersatzpflege ohne Vorpflegezeit von Anfang an in Anspruch nehmen.
  • Die Kosten für die Ersatzpflege innerhalb des jährlichen Gesamtbudgets trägt die Pflegekasse.

Gut zu wissen

Wer bekommt das Geld für die Verhinderungspflege?

Das Verhinderungspflegegeld wird auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Er begleicht damit die Ausgaben. Die in Anspruch genommenen Leistungen muss er nachweisen können. Wenn die Pflege von einem Pflegedienst geleistet wird, rechnet dieser i. d. R. die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie werden die Kosten für die Verhinderungspflege abgerechnet?

Tabelle: Höhe der Verhinderungspflege nach Pflegegrad

Bei der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen jährlichen Pauschalbetrag, unabhängig vom Pflegegrad. Übernehmen Angehörige die Pflege, richten sich die Kosten für die Ersatzpflege sich nach dem Pflegegrad.

Verhinderungspflege nach Pflegegrad ab 1. Juli 2025

PflegegradVerhinderungspflege
durch Angehörige
1. und 2. Grades
Verhinderungspflege
durch Pflegekräfte oder
entfernte
Privatpersonen
Pflegegrad 1694 € plus Mehrkosten3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag
für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegegrad 21.198 € plus Mehrkosten3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag
für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegegrad 31.600 € plus Mehrkosten3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag
für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegegrad 41.980 € plus Mehrkosten3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag
für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

 

Gut zu wissen

Was sind Mehrkosten bei der Verhinderungspflege?

Pflegende Angehörige 1. und 2. Grades können zusätzlich zur Aufwandsentschädigung für die Ersatzpflege Mehrkosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege entstanden sind. Akzeptierte Mehrkosten sind z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfälle.

Wie und wo kann man Verhinderungspflege beantragen?

Pflegebedürftige Personen müssen die Verhinderungspflege bei ihrer Pflegekasse oder bei ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung beantragen. Die entsprechenden Anträge gibt es i. d. R. online auf der Website der jeweiligen Pflegeversicherung. Im Idealfall stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, damit Sie die Gewissheit haben, dass die Kosten auch wirklich übernommen werden.

FAQ – Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

  • Die Verhinderungspflege erhalten Sie ab Pflegegrad 2.
  • Die Pflege kann durch eine Privatperson, einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim stattfinden.
  • Sie können die Verhinderungspflege für max. 8 Wochen oder 56 Tage pro Kalenderjahr beantragen.
  • Der Antrag muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
  • Alle im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstehenden Kosten müssen mit Rechnungen belegt und bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Wenn Sie den Antrag auf Verhinderungspflege nicht rechtzeitig gestellt haben., können Sie die Leistungen auch rückwirkend beantragen. Wie bei allen Sozialleistungen ist das für bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Dafür müssen Sie jedoch alle angefallenen Kosten nachweisen können.

Für die Ersatzpflege stehen Ihnen aktuell max. 3.539 € zu. Das ist jedoch nur der Fall, wenn die Pflege von einem Pflegedienst, entfernten Verwandten oder Bekannten geleistet wird. Wenn die Verhinderungspflege durch einen Verwandten 1. oder 2. Grades erfolgt, hängt der Betrag vom Pflegegrad ab – er ist aber grundsätzlich niedriger als bei der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.

Ob der Pflegebeitrag für die Verhinderungspflege realistisch ausreicht, hängt von der Art der Pflege und vom Pflegeaufwand ab. Zwar wurden die Leistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und die Zusammenlegung mit der Kurzzeitpflege seit Juli 2025 deutlich verbessert, doch decken sie oft nicht die vollen Kosten professioneller Pflegedienste. Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, die Kosten für eine Pflege nach Ihren Vorstellungen zu decken.

Prinzipiell ist das Geld, das Ersatzpflegepersonen für die Verhinderungspflege erhalten, als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Zuwendungen bleiben steuerfrei, wenn:

  • die Verhinderungspflege von Angehörigen übernommen wird.
  • die Ersatzpflegeperson mit der Pflege eine sittliche Pflicht erfüllt, d. h. die Pflege nicht aus monetären Gründen, sondern z. B. aufgrund von Pflichtbewusstsein oder Nächstenliebe übernommen wird.

Wichtig: Wenn die jährlichen Einnahmen der Ersatzpflegeperson die Höhe des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person überschreiten, werden die Einkünfte steuerpflichtig.

Das Verhinderungspflegegeld steht Ihnen jeweils ein Jahr lang zur Verfügung. Das Budget kann jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg angespart werden. Ungenutzte Verhinderungspflege verfällt jeweils am Ende jeden Kalenderjahres.

Stand: 06.08.2026

Tipps der Redaktion

Lesen lohnt sich!