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Verhinderungspflege

Zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege

Wenn Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Auszeit brauchen, übernimmt die Verhinderungspflege.

Eine Pflegerin legt einer älteren Patientin ein Blutdruckmessgerät an.

Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Zeit, Kraft und Energie. Das können Sie auf Dauer nur durchhalten, wenn Sie sich ab und zu eine Pause gönnen können. Denn fehlende Auszeiten gehen nicht nur zu Ihren Lasten, sondern auch zu denen des Pflegenden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und unterstützt daher aktiv die Entlastung von Angehörigen.
Bei der Verhinderungspflege werden Pflegende stundenweise, tageweise und wochenweise z. B. von einem Pflegedienst abgelöst, der die Pflege für die Auszeit übernimmt.
Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben und wie viel Entlastungszeit sie bei den einzelnen Pflegestufen in Anspruch nehmen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die Verhinderungspflege können sich pflegende Angehörige eine Auszeit gönnen.
  • Für die Verhinderungspflege müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 vorweisen, die Pflege muss durch eine Privatperson erfolgen, und der Pflegebedürftige muss seit mindestens 6 Monaten zu Hause versorgt werden.
  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr, wenn die Pflege durch einen Pflegedienst, entfernte Verwandte
  • oder Bekannte übernommen wird, die nicht im selben Haushalt wohnen.
  • Bei der Pflege durch enge Verwandte fallen die Bezüge geringer aus und sind u. a. vom Pflegegrad abhängig.
  • Die Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen pro Jahr beansprucht werden.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, stellt eine zeitlich begrenzte Entlastung pflegender Angehöriger dar. Wenn diese verhindert sind oder eine Auszeit benötigen, übernehmen Pflegepersonal, ehrenamtliche Helfer oder Verwandte die Pflege im Zuhause des Pflegebedürftigen.
Die Ersatzpflege darf nicht regelmäßig zum pflegerischen Alltag gehören. Für einen Kurzurlaub oder die Teilnahme an einer Prüfung kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Für die wöchentliche Vertretung während eines Lehrgangs oder bei häufigen Überstunden nicht.  

Von Verhinderungspflege spricht man somit:

  • Wenn die Pflege zu Hause durch Privatpersonen stattfindet
  • Die Pflegeperson verhindert ist
  • Die Pflege ersatzweise von einer anderen Person übernommen wird

Die Ersatzpflege ist in der Regel die erste Wahl, wenn Pflegende die Betreuung für eine gewisse Zeit nicht leisten können. Die pflegebedürftige Person wird zwar weiter zu Hause versorgt, aber durch andere Personen. Häufig übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege. Die Vertretung kann aber auch durch einen anderen Verwandten, Bekannten oder ehrenamtlichen Helfer erfolgen. Eine Kombination aus professionellem Pflegedienst und vertretender Privatperson ist ebenfalls möglich.  

Achtung

Nur wenn eine Pflegeperson fest eingetragen ist, kann eine Verhinderungspflege beantragt werden. Die Pflegeperson wird normalerweise bei der Erstbegutachtung benannt und bei der Pflegekasse eingetragen. Ein Wechsel oder eine Ergänzung ist im Nachhinein jederzeit möglich.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Grundsätzlich haben alle Menschen mit einem bestätigten Pflegegrad von 2 bis 5 Anspruch auf die Ersatzpflege. Der Gesetzgeber hat jedoch 3 weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Verhinderungspflege festgelegt.

  1. Die häusliche Betreuung und Pflege muss über eine oder mehrere Privatpersonen erfolgen. Wer überwiegend von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf Ersatzpflege. Wenn die Pflege jedoch zum Teil von einem Pflegedienst übernommen wird, eine private Pflegeperson aber ebenfalls regelmäßig Teile der Betreuung übernimmt, kann trotzdem eine Verhinderungspflege beantragt werden.
  2. Die pflegende Person fällt für eine gewisse Zeit aus und muss ersetzt werden. Gründe hierfür können Krankheit, ein Erholungsurlaub, wichtige Termine oder ähnliches sein.
  3. Die pflegebedürftige Person muss bereits für mindestens 6 Monate zu Hause von einer Privatperson gepflegt werden. Man spricht hier von der Vorpflegezeit. Pausen, die nicht länger als 4 Wochen angedauert haben, sind erlaubt. Es ist außerdem nicht erforderlich, dass dieselbe Pflegeperson 6 Monate für den Pflegebedürftigen verantwortlich war.

Tipp

Es genügt, wenn der Pflegegrad 2 zu dem Zeitpunkt besteht, wenn die Verhinderungspflege beansprucht wird. Hatte der Pflegebedürftige die 6 Monate davor lediglich Pflegegrad 1, spielt das keine Rolle.

Tipp

Wenn die 6 Monate der Vorpflegezeit noch nicht erreicht sind, die pflegende Person jedoch trotzdem eine Auszeit braucht, kann sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dabei versorgt ausgebildetes Pflegepersonal den Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung.

Was sind Gründe für die Verhinderungspflege?

Die Pflege eines nahen Angehörigen kostet nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch Kraft und Energie. Beruf, Familie und das eigene Wohlbefinden mit der Pflege zu vereinbaren, bringt große Herausforderungen mit sich. Deshalb ist es wichtig, dass privat Pflegende regelmäßig die Möglichkeit haben, sich eine Auszeit zu nehmen. Nur so können sie neue Kraft schöpfen, wichtige Dinge in Ihrem Alltag regeln und Zeit für sich und ihre Familie genießen. Wofür sie diese Auszeit nutzen, bleibt dabei jedem selbst überlassen.  Die Gründe für die Verhinderungspflege können somit sehr unterschiedlich sein:

Gründe für eine stundenweise Verhinderungspflege:

  • Wichtige Termine beim Arzt, beim Amt oder ein Elternabend
  • Freizeitaktivitäten wie Sport, ein Kinobesuch oder eine Verabredung mit Freunden
  • Fort- und Weiterbildungskurse

Die Auszeit von der Pflege kann sowohl stundenweise, als auch tage- und wochenweise genutzt werden. Die in Anspruch genommene Ersatzpflege wird von einem Pflegegesamtbudget abgezogen.

Gründe für eine tage- oder wochenweise Verhinderungspflege:

  • Urlaub
  • Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
  • Geschäftsreise

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Ersatzpflege wird häufig durch professionelles Pflegepersonal übernommen. Entweder ambulant zu Hause oder über einen vorübergehenden stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim. Allerdings ist das keine Pflicht. Die Verhinderungspflege kann genauso gut Ihr Kind, Nachbar oder eine andere Privatperson übernehmen. Folgende Personen können die Verhinderungspflege übernehmen:

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Pflegeheim
  • Angehörige
  • Verwandte
  • Freunde
  • Nachbarn

Es gibt bei der Übernahme der Verhinderungspflege aber auch eine Ausnahme. Eingetragene Pflegepersonen können diese nicht übernehmen. Wenn mehrere Personen einen Pflegebedürftigen versorgen und bei der Pflegekasse registriert sind, können Sie nicht als Ersatzpfleger einspringen. Wenn Sie sich z. B. die Pflege Ihrer Mutter mit Ihrer Schwester teilen und Sie in den Urlaub fahren, erhält Ihre Schwester im Vertretungsfall kein Geld für die Verhinderungspflege.

Wie viel Geld bekommt man bei der Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen, bzw. 42 Tage über das Jahr verteilt, beansprucht werden. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 – 5 jedes Jahr bis zu 1.612 € der Kosten für die Ersatzpflege. Dieser Betrag gilt, wenn professionelle Pflegekräfte oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen weder eng verwandt sind, noch mit ihm in einem Haushalt wohnen, die Verhinderungspflege übernehmen. Bei Familienangehörigen 1. oder 2. Grades zahlt die Pflegekasse statt der 1.612 € maximal den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes.
Dazu gehören:

  • 1. Grad: Eltern und Kinder
  • 2. Grad: Großeltern, Enkelkinder, Geschwister

Da das Pflegegeld mit der Höhe des Pflegegrades ansteigt, ist auch das verfügbare Geld für die Verhinderungspflege vom Pflegegrad abhängig. Die Leistungen sind jedoch bei der Pflege durch nahe Verwandte immer geringer als die 1.612 €, die professionelle Pflegekräfte, entferntere Verwandte oder Bekannte bekommen.  
Hier finden Sie die Höhe der Leistungen für die Ersatzpflege im Überblick:

Pflegegrad Verhinderungspflege
durch Angehörige
1. & 2. Grades
Verhinderungspflege
durch Pflegekräfte oder
entfernte
Privatpersonen
1 keine keine
2 474 € 1.612 €
3 817,50 € 1.612 €
4 1.092 € 1.612 €
5 1.351,50 € 1.612 €

 

So bekommen Sie mehr Geld für die Verhinderungspflege

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie bis zu 474 €, bei Pflegegrad 5 maximal 1.351,50 € für die Verhinderungspflege. Pflegende können außerdem entstandene Kosten wie Fahrtkosten, Verdienstausfall oder Kinderbetreuung bei der Pflegekasse einreichen. Diese Kosten müssen Sie mit Belegen nachweisen. Heben Sie alle Rechnungen auf, senden Sie diese an die Pflegekasse und beantragen Sie eine Übernahme der Ausgaben. Insgesamt dürfen die bezogenen Leistungen nicht über 1.612 € pro Jahr liegen.  
Wenn Ihnen das Geld für die Verhinderungspflege nicht genügt, können Sie zusätzlich bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege verwenden. Die in Anspruch genommenen Beträge werden dann von dem Budget für die Kurzzeitpflege abgezogen, sodass jedoch immer noch mindestens 968 € dafür verbleiben. Mit diesem Trick können Sie die Verhinderungspflege auf maximal 2.418 Euro pro Jahr angeben.  
Das Pflegegeld wird während der Ersatzpflege nur noch zur Hälfte weitergezahlt. Wenn die pflegende Person für weniger als 8 Stunden an einem Tag verhindert ist, werden die entstandenen Kosten zwar von den 1.612 € abgezogen, nicht aber auf die Höchstdauer von 42 Tagen. In diesem Fall wird auch weiterhin das volle Pflegegeld ausbezahlt.

Wer bekommt das Geld für die Verhinderungspflege?

Das Geld für die Ersatzpflege wird dem Pflegebedürftigen auf sein Konto überwiesen. Er begleicht damit die Ausgaben. Die in Anspruch genommenen Leistungen muss er nachweisen können. Wenn die Pflege von einem Pflegedienst geleistet wird, rechnen diese in der Regel die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege beantragen

Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Im Idealfall stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, damit Sie die Gewissheit haben, dass die Kosten auch wirklich übernommen werden.  
Wenn Sie es jedoch versäumt haben, können Sie die Leistungen auch rückwirkend beantragen. Wie bei allen Sozialleistungen ist das für bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Dafür müssen Sie jedoch alle angefallenen Kosten nachweisen können.

Junge Frau hilft älterer Mutter mit Papierkram.

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Die häufigsten Fragen zur Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege erhalten Sie erst ab Pflegegrad 2. Die Pflege muss zudem zu Hause durch eine Privatperson erfolgen. Sie können die Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen oder 42 Tage pro Jahr beantragen. Sie müssen die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen. Außerdem müssen Sie die Kosten mit Rechnungen nachweisen können und diese bei der Pflegekasse einreichen.

Für die Ersatzpflege stehen Ihnen aktuell maximal 1.612 € zu. Das ist jedoch nur der Fall, wenn die Pflege von einem Pflegedienst, entfernten Verwandten oder Bekannten geleistet wird. Wenn die Verhinderungspflege von einem Verwandten 1. oder 2. Grades erfolgt, hängt der Betrag von der Pflegestufe ab. Bei Pflegestufe 2 erhalten Sie bis zu 474 € pro Jahr. Bei Pflegstufe sind es 3 817,50 €, bei Pflegestufe 4 sind es 1.092 € und bei Pflegestufe 5 sind es 1.351,50 €.
Wenn Sie mehr finanzielle Mittel benötigen, können Sie Teilleistungen aus der Kurzzeitpflege für die für die Verhinderungspflege verwenden.

Heben Sie alle Rechnungen auf und reichen Sie diese bei der Pflegekasse ein. Leistungen, die Sie nicht klar nachweisen können, bekommen Sie auch nicht erstattet. Wenn die Verhinderungspflege von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt wird, reichen diese die Kosten meist selbst bei der Pflegekasse ein.

Wenn Ihnen die 42 Tage Verhinderungspflege nicht ausreichen, können Sie bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege umschichten. Dieser Betrag wird von der Kurzzeitpflege abgezogen. Zudem haben Sie natürlich immer die Möglichkeit, die Ersatzpflege aus eigener Hand zu bezahlen.
Wenn Sie allgemein merken, dass Sie nicht genug Zeit für die vollständige Pflege eines Angehörigen haben, können Sie sich die Arbeit vielleicht mit einer 2. Person teilen. Dadurch haben Sie ebenfalls mehr freie Tage zur Verfügung und können Ihr Beruf- und Privatleben besser organisieren.

Das Geld für die Verhinderungspflege steht Ihnen immer ein Jahr lang zur Verfügung. Während dieser Zeit können Sie sich tageweise vertreten lassen oder die Zeit ansparen und für bis zu 6 Wochen am Stück verwenden. So haben Sie die Möglichkeit, die Zeit für einen größeren Urlaub zu nutzen oder auf Kur zu gehen.
Das Budget kann jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg gespart werden. Denn am Ende jeden Kalenderjahres verfällt die ungenutzte Verhinderungspflege.
Ein anderes Thema sind Verhinderungsleistungen, die Sie in den letzten 4 Jahren genutzt haben. Sie können diese rückwirkend einreichen, wenn Sie noch alle Belege zur Hand haben. Wenn Sie die Leistungen nicht mehr nachweisen können, werden sie Ihnen auch nicht erstattet.

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