Der Pflegepauschbetrag soll Sie finanziell entlasten, wenn Sie unentgeltlich eine Person pflegen, die Ihnen nahesteht. Dabei dürfen Sie nicht für die Pflege entlohnt werden. Die pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein oder einen Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „H“ oder „Bl“ besitzen. Zusätzlich muss eine enge Bindung zwischen Ihnen bestehen und die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
Da es sich beim Pflegepauschbetrag um eine Steuervergünstigung handelt, müssen Sie außerdem eine Steueridentifikationsnummer besitzen und eine Einkommensteuererklärung einreichen. Wichtig ist auch, die Steueridentifikationsnummer der pflegebedürftigen Person mit anzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht mehrere Pflegepersonen den vollen Pflegepauschbetrag beanspruchen.