Bei ERGO können Sie Ihre Versicherung in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.
ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1
40477 Düsseldorf
E-Mail: service@ergo.de
Tel.: 0800 / 3746 044
Kündigung zum Ablauf
Ihre ERGO Hausrat-/Glasversicherung können Sie zum vereinbarten Vertragsablauf kündigen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie ERGO spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugeht. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Kündigung nach Beitragsanpassung
Sofern Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht haben, hat ERGO Sie hierüber mit einem Schreiben – auch über die Frist – informiert. Bitte geben Sie bei Ihrer Kündigung einen Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht.
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie die Versicherung kündigen. Die Kündigung muss ERGO spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. Ihre Kündigung wird sofort nach Zugang bei ERGO wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll – spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Bitte geben Sie auch hier einen Hinweis auf eine Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls und teilen Ihren gewünschten Kündigungstermin mit.
Kündigungsfrist
Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Kündigungszugang. Es genügt also nicht, wenn Sie die Kündigung am letzten Tag der Frist in den Briefkasten werfen. Sie muss ERGO bis dahin bereits vorliegen. In der Regel erhalten Sie dann innerhalb einer Woche eine Kündigungsbestätigung. Versäumen Sie die Frist, bestätigt ERGO Ihnen die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Sprechen Sie unbedingt mit einem ERGO Berater, bevor Sie Ihre Hausrat-/Glasversicherung kündigen.