Diese können Sie grundsätzlich in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ohne Einhaltung einer Frist zum nächsten Beitragszahlungstermin kündigen. Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind. Bei einer Kündigung wird Ihre Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt und mit einer herabgesetzten Berufsunfähigkeitsrente fortgeführt. Wird die vereinbarte beitragsfreie Mindestrente nicht erreicht, endet die Versicherung und es wird ggf. ein vorhandener Kündigungsbetrag ausgezahlt. Eine bereits beitragsfreigestellte Versicherung können Sie ohne Einhaltung einer Frist zum nächsten Monatsersten kündigen.
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