
Ein Neubau kostet viel Geld. Um die Finanzierung zu erleichtern, wird der Hausbau durch staatliche Förderungen und Zuschüsse unterstützt. Auch Kommunen, Kirchen und Ihr Arbeitgeber können Ihnen unter die Arme greifen. Mit diesen Tipps zur Hausbau-Förderung behalten Sie den Überblick.
Hausbau-Förderung: Das Wichtigste vorweg
- Förderungen müssen zum richtigen Zeitpunkt beantragt werden.
- Energieeffiziente oder barrierefreie Häuser bekommen mehr Förderung.
- Für Familien gibt es spezielle Förderprogramme.
Übersicht: Diese Möglichkeiten zur Hausbau-Förderung gibt es
Grundsätzlich wird der Bau oder Kauf von Wohnraum zur eigenen Nutzung unter gewissen Voraussetzungen staatlich unterstützt. Es gibt viele verschiedene Förderprogramme, die Ihnen Ihr Bauvorhaben erleichtern können. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von einigen Faktoren ab.
Spezielle Förderungen gibt es für:
- Energieeffizienz
- Barrierefreiheit
- Familien mit Kindern
Die wichtigsten Förderungsquellen sind:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Banken der Bundesländer
- Kommunen
Generell gilt: Staatliche Förderprogramme dürfen Sie unter Umständen miteinander kombinieren. Sie können daher Förderungen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), von Ihrem Bundesland und von Ihrer Kommune annehmen.
Was ist ein Förderkredit?
Ein Förderkredit ist ein Darlehen mit niedrigen Zinsen. Es wird von der öffentlichen Hand vergeben, also von staatlichen oder kommunalen Institutionen. Förder- oder Investitionsbanken wie die KfW stellen Förderkredite zur Verfügung. Die Rückzahlung der Kredite beginnt häufig erst nach mehreren Monaten. In der Zwischenzeit müssen Sie nur die Zinsen zahlen.
Was ist ein Förderzuschuss?
Ein Förderzuschuss ist eine Geldsumme, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Einen Zuschuss erhalten Sie z. B. für energieeffizientes oder barrierefreies Bauen. Auch das Baukindergeld ist ein Zuschuss. Anders als Förderkredite können Sie Zuschüsse meistens selbst beantragen.
Was ist Erbbaurecht?
Mit einem Erbbaurecht erteilt ein Eigentümer einer anderen Person das Recht, auf dem eigenen Grundstück zu bauen. Die Nutzung kostet Pacht, weshalb Erbbaurechte häufig Erbpacht genannt werden. Erbbaurechte werden meistens für 50 bis 99 Jahre vergeben und vererbt.
Für den Hausbau haben Erbbaurechte den Vorteil, dass nur der Bau finanziert werden muss, aber nicht der Grundstückskauf. Kommunen und Kirchen nutzen daher Erbbaurechte, um z. B. Familien beim Hausbau zu unterstützen.
KfW-Förderungen für Ihren Neubau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau übernimmt in Deutschland staatliche Förderungsprogramme, unter anderem für den Wohnungsbau. Die Wohnungsbauförderung verfolgt 2 Ziele: mehr Eigenheime für deutsche Bürger sowie Energieeffizienz. Um diese Ziele zu erreichen, bietet die KfW günstige Kredite und Zuschüsse an.
Bauherren können keine Kredite direkt bei der KfW aufnehmen. Deshalb beantragt Ihre Bank KfW-Kredite für Sie. Ihr Vorteil: Sie haben nur einen Kreditgeber und einen Ansprechpartner für Ihren Baukredit. Zuschüsse beantragen Sie hingegen selbst.
Diese KfW-Förderungen für den Hausbau gibt es:
- KfW-Wohneigentumsprogramm
- Baukindergeld
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Erneuerbare-Energien-Förderung
KfW-Förderungen für Wohneigentum
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Fördernummer 124) ist ein Kredit von bis zu 100.000 €. Er wird für den Kauf oder Bau einer Wohneinheit zur eigenen Benutzung vergeben. Ferienhäuser und Mietwohnungen werden nicht gefördert.
Bei einem Neubau wird gefördert:
- Kaufpreis für das Grundstück, wenn der Kauf vor höchstens 6 Monaten stattgefunden hat
- Baukosten: Material- und Arbeitskosten, aber keine Eigenleistung
- Baunebenkosten: Notar- und Maklerkosten sowie Grunderwerbssteuer
- Planungskosten: Architekturbüro, Energieberater und Bauberater
- Außenanlagen
Der Kredit kann als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen vergeben werden. Dabei gilt ein effektiver Jahreszins zwischen 1,10 und 1,21 % (Stand 2021).
Baukindergeld: KfW-Förderungen für Familien
Das KfW-Baukindergeld (Fördernummer 424) ist ein Zuschuss von insgesamt 12.000 € pro Kind. Es wird in jährlichen Raten von 1.200 € über 10 Jahre ausgezahlt. Die Förderung bekommen Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind und einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 €. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich das Maximaleinkommen um 15.000 €. Das Baukindergeld können Sie erst nach der Baufertigstellung oder nach dem Hauskauf beantragen. Sie können den Antrag direkt online bei der KfW einreichen.
BEG: KfW-Förderung für Effizienzhäuser
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert unter anderem den Neubau von Effizienzhäusern.
Die BEG bietet unterschiedliche Förderungen an. Sie setzen sich zusammen aus Krediten von bis zu 150.000 € und Zuschüssen von bis zu 37.500 €. Die Höhe der Förderung hängt von der Effizienzstufe Ihres geplanten Hauses ab. Zusätzlich wird ein Teil der Kosten für die verpflichtende Fachplanung und Baubegleitung übernommen.
Welche Förderungen für Effizienzhäuser gibt es?
Sie können zwischen 2 Modellen auswählen:
- Kredit mit Tilgungszuschuss (Fördernummer 261/262): Sie erhalten einen Kredit, der zum Teil von der KfW zurückgezahlt wird.
- Direkter Zuschuss (Fördernummer 461): Sie erhalten einen Zuschuss, der Ihnen direkt ausgezahlt wird.
Tilgungszuschuss und direkter Zuschuss werden in gleicher Höhe vergeben. Sie unterscheiden sich allerdings beim Förderungsantrag: Den Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt Ihre Bank, den Direktzuschuss können Sie selbst beantragen.
Wie werden Zertifizierungen und die verpflichtende Fachplanung gefördert?
Der Bau eines Effizienzhauses wird nur gefördert, wenn eine Fachplanung sowie eine Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten stattfinden. Zusätzlich können Effizienzhäuser in der Erneuerbare-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse zertifiziert werden.
Die KfW fördert bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern die Kosten für die Baubegleitung und die Zertifizierung mit jeweils:
- Einem Kredit von bis zu 10.000 €
- 50 % Tilgungszuschuss – maximal 5.000 €
Für den Bau von Mehrfamilienhäusern werden Kredite von bis zu 4.000 € pro Wohneinheit vergeben. Und zwar mit einem Tilgungszuschuss von 50 %, also maximal 2.000 € pro Wohneinheit.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Effizienzhäuser?
So staffeln sich die BEG-Förderungen der KfW für Effizienzhäuser:
Effizienzhaus | Kredit (max.) | Tilgungszuschuss | Direktzuschuss (max.) |
40 Plus | 150.000 € | 25 % | 37.500 € |
40 | 120.000 € | 20 % | 24.000 € |
40 Erneuerbare-Energien- Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse |
150.000 € | 22,5 % | 33.750 € |
55 | 120.000 € | 15 % | 18.000 |
55 Erneuerbare-Energien- Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse |
150.000 € | 17,5 % | 26.250 |
Tipp: Mehr zu Effizienzhäusern und den Effizienzstufen erfahren Sie im Ratgeber Niedrigenergiehäuser.
KfW-Förderung für erneuerbare Energien
Die KfW fördert den Bau und Kauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Gefördert werden unter anderem:
- Photovoltaik
- Wasserkraft
- Windkraft
- Biogas
- Energiespeicher
Zur Förderung vergibt die KfW günstige Kredite mit Zinssätzen ab 1,03 % effektivem Jahreszins. Ihre Hausbank übernimmt die Antragstellung und schätzt das Investitionsrisiko ein. Danach richtet sich die Zinshöhe.
Hausbau-Förderung durch Ihr Bundesland
Viele Bundesländer fördern den Bau von Eigenheimen. Energieeffizientes oder barrierefreies Bauen sowie Bauen für Familien werden am stärksten gefördert. Viele Programme ergänzen die Kredite der KfW.
Die wichtigsten Hausbau-Förderungen nach Bundesland:
Bundesland | Hausbau-Förderungen |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin | IBB Förderergänzungsdarlehen |
Brandenburg | Förderung Wohneigentum |
Bremen |
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Hamburg |
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Hessen | Hessen-Darlehen Neubau |
Mecklenburg-Vorpommern | Derzeit keine |
Niedersachsen | Eigentumsförderung der NBank |
Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz | ISB-Darlehen Wohneigentum |
Saarland |
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Sachsen | Wohneigentumsförderung Familienwohnen |
Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen | Derzeit keine |
Hausbau-Förderung durch Ihre Kommune
Viele Kommunen fördern den Bau von Wohneigentum, indem sie Kredite, Zuschüsse und Erbbaurechte vergeben. Mit der Wohnungsbauförderung versuchen die Kommunen, Problemen entgegenzuwirken. Die Förderungen durch die Kommunen sind sehr unterschiedlich, folgen aber diesen Tendenzen:
- Städte mit hohen Grundstückspreisen fördern häufig Familien und sozialen Wohnungsbau.
- Kleinere Gemeinden fördern häufig Wohnungsbau in strukturschwachen Gegenden.
Einige Bundesländer fördern die Kommunen, die diese Förderungen dann verteilen. Baden-Württemberg z. B. fördert Kommunen in strukturschwachen Gegenden mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Viele Kommunen in Baden-Württemberg bieten daher diese Förderung an.
Hausbau-Förderung durch Kirchen
Die christlichen Kirchen fördern Familien, auch im Hausbau. Die Förderung ist in den einzelnen Bistümern und Gemeinden unterschiedlich. Im Regelfall werden nur Mitglieder der Gemeinde gefördert.
Es gibt 2 Arten der Bauförderung durch Kirchen:
- Erbbaurecht
- Vergünstigte oder zinsfreie Kredite
Erbbaurechte bieten viele Gemeinden an. Darlehen durch die Kirche gibt es jedoch nur noch selten.
Arbeitgeberdarlehen: Hausbau-Förderung durch den Chef
Ein Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit genannt, ist ein Kredit vom Arbeitgeber. Das Arbeitgeberdarlehen wird direkt an Sie ausgezahlt. Um den Kredit zu tilgen, behält Ihr Arbeitgeber jeden Monat einen festgelegten Teil Ihres Gehalts ein.
Arbeitgeberdarlehen haben einige Vorteile:
- Ein Darlehen ist für den Arbeitgeber unterm Strich günstiger als eine Gehaltserhöhung.
- Arbeitgeberdarlehen kosten meist weniger Zinsen oder sind sogar zinslos.
- Arbeitgeber benötigen weniger Sicherheiten als Banken.
Wenn die Zinsen etwa gleich hoch wie die aktuellen Marktzinsen sind, bleibt das Arbeitnehmerdarlehen steuerfrei. Sind die Zinsen niedriger, gilt die Zinsersparnis als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
Staatliche Arbeitnehmersparzulage in Ihrem Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ermöglicht Ihnen, Geld für einen Hausbau anzusparen, indem Sie regelmäßig Geld auf ein Bausparkonto einzahlen. Mit der Bank legen Sie vorher fest, wie lange und wie viel Sie einzahlen müssen, bis der Bausparvertrag zuteilungsfähig ist. Wenn er zuteilungsfähig ist, können Sie auf das angesparte Kapital zugreifen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung des Sparens. Sie richtet sich an Geringverdienende, die ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 17.900 € nicht überschreiten. Die Arbeitnehmersparzulage ist mit der Verpflichtung verbunden, über längere Zeit zu sparen.
Sie erhalten die Zulage, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er einen Teil Ihres Lohns in den Bausparvertrag einzahlt. Diese Zahlung gehört zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die maximale jährliche Sparzulage beträgt 43 € pro Person.
Hausbau-Förderung mit Wohn-Riester
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente genannt, nutzt die steuerlichen Vergünstigungen und Beiträge der Riester-Rente zur Hausbaufinanzierung. Beim Wohn-Riester stehen Ihnen die gleichen Förderungen zu wie bei der Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Mit einem Riester-Vertrag sparen Sie Kapital an. Nach Renteneintritt wird Ihnen dann lebenslang ein Mindestzins ausgezahlt. Auf Wunsch kann Ihr Kapital auch angelegt werden. So haben Sie zusätzlich die Chance auf eine Rendite.
Wohn-Riester: So können Sie die Eigenheimrente nutzen
Es gibt 4 Möglichkeiten, Wohn-Riester zu nutzen:
- In der Sparphase eines Bausparvertrags
- Bei der Tilgung eines Kredits
- In einer Kombination von Bausparvertrag und Vorausdarlehen
- Durch komplette oder teilweise Ausschüttung des Kapitals Ihrer Riester-Rente
Das Riester-Kapital kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Teilen ausgezahlt werden: Es müssen mindestens 3.000 € entnommen werden und mindestens 3.000 € verbleiben. Bei einem Riester-Kapital von weniger als 6.000 € kommt eine teilweise Ausschüttung deshalb nicht infrage.
Die Einzahlungen in die Riester-Rente sind steuerfrei, die Auszahlungen im Ruhestand dafür nicht. Beim Wohn-Riester ist das nicht möglich. Daher werden die im Wohn-Riester geltend gemachten Einzahlungen in den Bausparvertrag oder Tilgungszahlungen im sogenannten Wohnförderkonto zusammengezählt. Der Betrag in diesem fiktiven Konto wird bei Renteneintritt auf einen Schlag mit 30 % Rabatt oder über maximal 20 Jahre verteilt versteuert.
So hoch sind die Wohn-Riester-Zulagen
Diese Zulagen können Sie geltend machen:
- 175 € jährliche Grundzulage
- 185 € jährliche Kinderzulage (pro Kind, das vor 2008 geboren wurde)
- 300 € jährliche Kinderzulage (pro Kind, das nach 2008 geboren wurde)
- 200 € einmaligen Einsteigerbonus (bei Einzahlungsbeginn vor Vollendung des 25. Lebensjahrs)
Voraussetzung für die Zulagen ist, dass Sie mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens abzüglich der Grundzulage einzahlen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 €, maximal können 2.100 € steuerlich geltend gemacht werden.