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Sterbegeld für Beamte

Finanzielle Hilfe für Angehörige

Beamte haben im Todesfall Anspruch auf ein staatliches Sterbegeld. Es kommt den nahen Angehörigen zugute und soll die Kosten der Bestattung abfedern.

Eine Brille liegt auf einem Blatt Papier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absicherung: Angehörige von Beamten (auch im Ruhestand) erhalten im Todesfall ein einmaliges Sterbegeld in Höhe von 2 Monatsbezügen.
  • Bezugsberechtigte: Vorrangig anspruchsberechtigt sind Ehe- oder Lebenspartner. Danach folgen Kinder, Enkel und andere Familienangehörige.
  • Ergänzung: Eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, um individuelle Wünsche zu erfüllen und finanzielle Lücken zu schließen.

Diese Themen finden Sie hier

Sterbegeld für Beamte: Staatliche Hilfe im Trauerfall

Ein Todesfall in der Familie bringt nicht nur Trauer und Schmerz, sondern auch viele organisatorische Aufgaben und hohe Kosten mit sich. Für Angehörige von Beamten springt der Staat mit dem sogenannten Sterbegeld ein. Der staatliche Zuschuss ist eine erste Hilfe, ersetzt aber nicht jede Vorsorge. Eine Sterbegeldversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um finanzielle Belastungen zu minimieren und den Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

ERGO Sterbegeldversicherung

Schnelle finanzielle Hilfe im Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, steht die Familie vor großen Herausforderungen – emotional, organisatorisch und finanziell. ERGO zahlt im Todesfall eine verlässliche Summe aus und hilft, die Bestattungskosten und weitere Ausgaben schnell und unkompliziert zu decken.

Z. B. 27,02 € monatlich

Wie bin ich als Beamter für meine Beerdigung abgesichert?

Beamte sind über ihren Dienstherrn abgesichert: Stirbt ein aktiver oder pensionierter Beamter, erhalten die Hinterbliebenen ein einmaliges Sterbegeld. Während das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen für Angestellte bereits 2004 abgeschafft wurde, sind Bedienstete des Staates hiervon nicht betroffen.

Das Sterbegeld hilft Angehörigen, die unmittelbaren Kosten für die Bestattung zu decken – etwa für das Bestattungsunternehmen, die Grabstelle oder die Trauerfeier.

Gut zu wissen

Welche Sterbegeldregelung gibt es für Beamte im Ruhestand?

Das Sterbegeld wird auch dann gezahlt, wenn der Bedienstete zum Zeitpunkt seines Todes bereits im Ruhestand war. Das Alter spielt dabei keine Rolle.

Wie hoch ist das Sterbegeld für Beamte?

Beamte erhalten ein Sterbegeld in Höhe von 2 Monatsbezügen – also dem Doppelten ihres letzten Dienst- oder Anwärtergehalts. Bei Pensionären zählt das jeweilige Ruhegehalt. Entscheidend ist der Betrag, der im Monat vor dem Tod gezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgt einmalig.

Kurz gesagt: Sterbegeldhöhe = 2 x letzte Dienstbezüge

Wem wird Sterbegeld ausgezahlt?

Sterbegeld geht zuerst an die Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner. Gibt es keine, können auch Kinder anspruchsberechtigt sein. Danach geht der Anspruch auf Enkelkinder oder andere Angehörige über. Die genaue Reihenfolge legt § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes fest.

Und falls niemand aus der Familie infrage kommt? Dann kann das sogenannte Kostensterbegeld an Personen ausgezahlt werden, die nachweislich für die Bestattung aufkommen. Es dient dazu, die Kosten der Aufwendungen zu decken. Es wird nur in Höhe der Aufwendungen, maximal in der Höhe des Sterbegelds ausgezahlt.

Bezugsberechtigt sind in folgender Reihenfolge:

  • Ehepartner oder Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkelkinder und weitere Angehörige
  • Personen, die die Bestattung bezahlen

Wie kann ich Sterbegeld für Beamte beantragen?

Im Ernstfall muss vieles schnell gehen – auch der Antrag auf Sterbegeld. Als Angehöriger stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle oder Versorgungskasse des verstorbenen Beamten. Diese Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie Sterbegeld für Beamte beantragen:

Gut zu wissen

Wann wird das Sterbegeld für Beamte ausgezahlt?

Das Sterbegeld für Beamte wird in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Todesfall ausgezahlt. Es wird direkt auf das Konto der hinterbliebenen Person überwiesen.

Fallen Steuern auf das Sterbegeld an?

Ja, das Sterbegeld für Bedienstete ist grundsätzlich steuerpflichtig. Es zählt als Einkommen und wird lohnsteuerlich behandelt. Wie viel Steuer anfällt, hängt von Ihrer Steuerklasse und Ihrem übrigen Einkommen ab. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Kostensterbegeld: Diese Notstandsbeihilfe für Nicht-Angehörige bleibt steuerfrei.

Wo muss ich das Sterbegeld für Beamte in der Steuererklärung eintragen?

Geben Sie das steuerpflichtige Sterbegeld in der Anlage N Ihrer Steuererklärung an. Das Finanzamt behandelt es als einmalige Lohnzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Sterbegeld und Witwengeld?

Sterbegeld wird einmalig ausgezahlt, das Witwen- oder Witwergeld dagegen läuft dauerhaft. Die sogenannte Hinterbliebenenrente soll den Ehe- oder Lebenspartner langfristig absichern und wird monatlich gezahlt, ohne zeitliche Begrenzung.

Bei Beamten liegt die Witwer- oder Witwenpension in der Regel bei 55 % des Ruhegehalts, das die verstorbene Person erhalten hat oder erhalten hätte, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes in den Ruhestand gegangen wäre. Ehepartner von Angestellten haben Anspruch auf eine ähnliche Versorgung.

Unterschiede auf einen Blick

Sterbegeld für Beamte

Witwer-/ Witwenpension

Zahlungsart

Einmalzahlung

Monatliche Zahlung

Zweck

Bestattungskosten

Langfristige finanzielle Absicherung

Bezugsberechtigte

Angehörige

Ehe-/Lebenspartner

Höhe

Zweifaches Monatsgehalt

55 % des Ruhegehalts

Auch für Angestellte?

Nein

Ja, in ähnlicher Form

Gut zu wissen

Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt des Witwengelds?

Witwen- oder Witwerrente gibt es nicht automatisch für die hinterbliebenen Partner: Die verstorbene Person muss mindestens 5 Jahre im Beamtenverhältnis gestanden und die Ehe muss mindestens 1 Jahr angedauert haben. Eine Ausnahme gibt es bei tödlichem Dienstunfall – dann entfallen diese Fristen. Und: Wer als Hinterbliebener eigenes Einkommen hat, bekommt die Rente meist nur gekürzt.

Lohnt es sich für Beamte, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen?

Sind Sie Beamter, profitieren Ihre Angehörigen von der Sterbegeldzahlung Ihres Dienstherrn. Doch die einmalige Zahlung reicht häufig nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Wenn Sie Ihre Familie finanziell entlasten oder individuelle Wünsche für Ihre Beisetzung absichern möchten, ist eine zusätzliche Sterbegeldversicherung sinnvoll.

Welche Vorteile hat eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Vorsorge, die im Todesfall eine vertraglich festgelegte Summe auszahlt – unabhängig davon, ob gesetzliche Leistungen bestehen. Das Geld aus der Sterbegeldversicherung schließt Versorgungslücken und steht den Angehörigen schnell und unbürokratisch zur freien Verfügung, zum Beispiel für:

  • besondere Gestaltungen bei der Beisetzung, etwa ein aufwendiger Grabstein oder individuelle Trauerfeiern
  • laufende Mietzahlungen bis zur Kündigung der Wohnung
  • die Haushaltsauflösung
  • einen notwendigen Umzug der Hinterbliebenen

Bei ERGO erhalten Sie die Sterbegeldversicherung in den Produktvarianten Grundschutz, Komfort und Premium. Die Versicherungssummen können je nach Produktvariante bis maximal 15.000 € - 20.000 € gewählt werden. Bei Unfalltod wird die doppelte Summe ausgezahlt.

FAQ – Häufige Fragen zum Sterbegeld für Beamte

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Bei Angestellten im Ruhestand gibt es unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Sterbevierteljahr: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die volle Rente des Verstorbenen für 3 Monate als Vorschuss auf die Witwenrente weiter. Für Beamte gilt diese Regelung nicht, hier greift das einmalige Sterbegeld für Staatsdiener.

Unmittelbar nach dem Todesfall erhält die Witwe oder der Witwer das einmalige Sterbegeld in Höhe von 2 Monatsbezügen. Danach besteht meistens Anspruch auf Witwen- bzw. Witwergeld. Es beträgt in der Regel 55 % des Ruhegehalts. Wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 1. Januar 2002 geschlossen oder mindestens einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, werden 60 % des letzten Ruhegehalts ausbezahlt.

Nach Eintreten eines Todesfalls erhalten enge Angehörige von Beamten und Beamtinnen ein Sterbegeld in Höhe von 2 Monatsbezügen. Wenn Anspruch auf Witwen-/Witwergeld besteht, wird dieses im Anschluss dauerhaft zur Absicherung des hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartners bezahlt.

Hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner von Beamten bekommen nur dann Witwer- bzw. Witwengeld, wenn der Verstorbene mindestens 5 Jahre verbeamtet war, die Ehe schon mindestens 1 Jahr bestand und vor dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde. Haben die Eheleute erst nach dem Eintritt in den Ruhestand geheiratet, besteht für den hinterbliebenen Partner in der Regel ein Anspruch auf Unterhaltsbeitrag. Dieser entspricht üblicherweise der Höhe des Witwer-/Witwengeldes.

Stand: 26.05.2025

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