Zum Inhalt springen

Wohnungsräumung nach Todesfall

Haushalt auflösen und entrümpeln

Sterben Alleinlebende, muss der Haushalt aufgelöst werden. Aber wer ist zuständig für die Wohnungsräumung – und worauf sollte man achten?

In einem Umzugswagen befinden sich bereits alte Möbel.

Eine Haushaltsauflösung ist keine einfache Aufgabe – erst recht nicht dann, wenn die Angehörigen gerade den Tod eines geliebten Menschen verkraften müssen. Professionelle Dienstleister übernehmen die Wohnungsräumung, verlangen dafür aber einige Hundert bis mehrere Tausend Euro. Eine Sterbegeldversicherung kann helfen, die Kosten für die Haushaltsauflösung zu decken – und die Angehörigen in der schwierigen ersten Zeit finanziell und emotional zu entlasten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein alleinlebender Mensch verstirbt, sind die Erben für seinen Haushalt zuständig: Sie können die Wohnung übernehmen oder müssen den Haushalt auflösen.
  • Die Angehörigen können die Wohnungsauflösung selbst übernehmen oder eine Entrümpelungsfirma damit beauftragen. Die Kosten dafür liegen bei etwa 500 € pro Raum.
  • Bei einer eigenständigen Wohnungsauflösung kann der Hausrat verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Entrümpelungsfirmen nehmen meist den gesamten Hausrat gegen einen Festpreis ab.

Diese Themen finden Sie hier

Alles, was Sie über eine Haushaltsauflösung wissen müssen

Erfahren Sie im Video, wer für die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall verantwortlich ist, was zu beachten ist und wie man die Aufgabe gut bewältigt.

Wie löst man einen Haushalt auf?

Wenn ein alleinlebender Mensch stirbt, hinterlässt er oft einen kompletten Haushalt. In der Regel ist es dann die Aufgabe der Angehörigen, sich um die Wohnung und den hinterlassenen Hausrat zu kümmern. Wird der Haushalt aufgelöst, wird alles, was sich in der Wohnung befindet, weggegeben, verkauft oder entsorgt. Das umfasst sowohl Möbel und Einrichtungsgegenstände als auch die Kleidung und sämtliche persönliche Dingen des Verstorbenen. Eine solche Wohnungsauflösung kann sehr umfangreich sein: Üblich ist, dass die Wohnung oder das Haus anschließend vollständig leer sind, um verkauft oder neu vermietet zu werden.

Lachende ältere Frau mit jungem Mädchen und ihrer Mutter in der Küche.

Sterbegeldversicherung

Nehmen Sie Ihren Lieben unnötige Sorgen ab

Sorgen Sie vor, damit Ihre Angehörigen sich weder um die Organisation der Haushaltsauflösung noch um die Kosten Gedanken machen müssen: Eine Sterbegeldversicherung hilft, Ihre Lieben in dieser schweren Zeit zu entlasten.

Z. B. 27,02 € monatlich

Was beinhaltet eine Wohnungsauflösung?

Eine Haushaltsauflösung ist nicht zu unterschätzen, denn sie kann viel Arbeit bedeuten. Gerade für Menschen, die dem Verstorbenen nahestanden, ist sie häufig eine große emotionale Belastung.

Checkliste

  • Bestandsaufnahme: Alle Räume inkl. Kellerräumen und Dachboden müssen begutachtet und eine Liste des enthaltenen Hausrats erstellt werden.
  • Sortieren: Der Hausrat wird eingeteilt in Dinge, die ggf. an Angehörige übergeben werden. Dann folgen Sachen, die sich verkaufen oder spenden lassen. Und am Schluss bleiben noch die Dinge übrig, die entsorgt werden müssen.
  • Wohnung räumen: Geeignete Gegenstände werden an einen Verkäufer oder eine gemeinnützige Organisation übergeben. Alle anderen Gegenstände müssen in einem Container entsorgt oder zum Wertstoffhof transportiert werden.
  • Verträge kündigen: Mietvertrag, Strom- und Gaslieferverträge, Telefon und Internet müssen gekündigt und Versicherungsverträge geprüft werden.
  • Versicherungen übernehmen: Einige Versicherungsverträge können im Todesfall von den Erben übernommen werden.

Haushaltsauflösung im Todesfall: Wer muss die Wohnung räumen?

Die Verantwortung für die Wohnungsauflösung liegt in der Regel bei den Erben. Gibt es keine, bestimmt das Gericht einen Nachlasspfleger.

Wann kann man die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gewohnt, haben die Angehörigen ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB). Dieses erlaubt ihnen, den Mietvertrag des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dessen Tod außerordentlich zu kündigen. Dabei gelten die gesetzlichen Fristen. Nach der außerordentlichen Kündigung haben die Angehörigen dann 3 Monate Zeit für eine fristgerechte Wohnungsauflösung, unabhängig davon, welche Kündigungsfrist im Mietvertrag festgeschrieben ist.

Wohnungsauflösung selbst organisieren

Wenn Sie die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen selbst auflösen, sollten Sie sich nicht zu lange Zeit lassen. Unter Umständen müssen Sie bestimmte Fristen beachten:

  • Bei einem Mietverhältnis muss die Wohnung bis zum Ende des Mietverhältnisses komplett leer sein. Das kann einige Zeit dauern. Gegebenenfalls müssen Sie hier auch bedenken, den Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Sonst könnten vielleicht lange Kündigungsfristen drohen.
  • Auch bei Wohneigentum sollten Sie den Haushalt möglichst bald auflösen – so ist die Wohnung frei, um vermietet oder verkauft zu werden. Am besten erstellen Sie im ersten Schritt einen Terminplan.

Ein Vorteil der selbst organisierten Haushaltsauflösung liegt auf der Hand: Sie sparen sich die Kosten für einen Entrümpelungsservice. Zudem können Sie sich alle Dinge des Verstorbenen noch einmal anschauen und entscheiden, welche Erinnerungen Sie behalten möchten. Auf der anderen Seite haben Sie deutlich mehr Aufwand, wenn Sie die Wohnung selbst auflösen. Denn Sie müssen den Hausrat nicht nur selbst sortieren, sondern sich auch darum kümmern, was mit dem Hab und Gut des Verstorbenen passiert.

Wohin mit dem Hausrat bei einer Wohnungsauflösung?

Am besten holen Sie sich Hilfe, wenn Sie eine Wohnung selbst auflösen: Das Sortieren und Abtransportieren des Hausrats ist nämlich wirklich aufwendig. Ein Transporter zum Mieten oder ein Container für die Entsorgung sind ebenfalls hilfreich.

Gut zu wissen

Wie sortiere ich den Hausrat bei der Wohnungsauflösung?

Sortieren Sie zunächst alle Dinge aus, die offensichtlich kaputt oder unbrauchbar sind. Bei allen anderen Sachen sollten Sie einfach fragen, ob es dafür Abnehmer gibt. Lassen Sie altes Mobiliar, Spielzeug und alte Bücher professionell schätzen: Mitunter kommen wertvolle Antiquitäten zum Vorschein.

Entrümpelungsunternehmen mit der Wohnungsauflösung beauftragen

Ein professioneller Dienstleister spart Ihnen viel Zeit und Aufwand bei der Haushaltsauflösung. Achten Sie darauf, einen seriösen Anbieter zu finden.

Checkliste

  • Neben Entrümpelungsfirmen gibt es Umzugsfirmen und teilweise auch Allround-Hausmeister- oder Handwerksbetriebe, die Haushaltsauflösungen übernehmen.
  • Professionelle Dienstleister kommen vorab in die Wohnung, um den Hausrat zu besichtigen und ein Angebot abgeben zu können. Zugesandte Bilder oder Inventarlisten reichen für ein verlässliches Angebot meist nicht aus.
  • Holen Sie sich Angebote mehrerer Firmen ein und prüfen Sie genau, welche Leistungen im Angebot enthalten sind: Die Wohnung sollte nach der Räumung vollständig leer sein.
  • Seriöse Firmen sichern Ihnen vertraglich zu, dass alle Gegenstände des Hausrats fachgerecht entsorgt werden, ohne dass Sie mit Zusatzkosten rechnen müssen.

Gut zu wissen

Wer hilft mir bei der Wohnungsauflösung?

Viele Bestattungsunternehmen bieten Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Haushaltsauflösung nach einem Todesfall an. Weiterer Tipp: Gut erhaltene Möbel und andere Einrichtungsgegenstände müssen Sie unter Umständen gar nicht selbst entsorgen. Sozialkaufhäuser und karitative Einrichtungen holen den Hausrat häufig vor Ort bei Ihnen ab.

Was kostet die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Die Kosten für die Haushaltsauflösung können stark variieren, je nachdem, wie groß die Wohnung oder das Haus ist und wie viel Hausrat vorhanden ist. Auch regional können die Preise schwanken.

Wer trägt die Kosten für die Haushaltsauflösung?

Zum Erbe gehört auch der gesamte Haushalt des Verstorbenen. Die Erben sind daher in der Pflicht, sich darum zu kümmern. Sie können entscheiden, ob sie die Wohnung auflösen oder das Objekt weiter nutzen möchten. Entscheiden sie sich für eine Wohnungsauflösung, müssen sie auch die Kosten dafür tragen. In vielen Fällen werden diese von der Erbsumme gedeckt – oder der Verstorbene hat z. B. mit einer Sterbegeldversicherung für eine professionelle Wohnungsauflösung vorgesorgt.

 

Gut zu wissen

Wer zahlt die Wohnungsauflösung, wenn die Erben kein Geld haben?

Wenn die Erben Grundsicherung beziehen und die Kosten für die Wohnungsauflösung nicht von der Erbsumme gedeckt sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Wer muss die Wohnung bei Erbausschlagung räumen?

Die Hinterbliebenen können sich auch dazu entscheiden, das Erbe auszuschlagen. In diesem Sonderfall müssen sie sich nicht um die Wohnungsauflösung kümmern. Stattdessen wird ein Nachlassverwalter eingesetzt.
Schlagen die Angehörigen das Erbe aus, haben sie keinen Anspruch mehr auf den Nachlass des Verstorbenen. Das heißt, sie dürfen auch seine Wohnung nicht mehr betreten. Falls sie es dennoch tun, geht das Gericht von sogenanntem konkludentem Verhalten aus. Damit fallen dann die Kosten für die Haushaltsauflösung doch wieder auf sie zurück.

Ist die Entrümpelung nach einem Todesfall steuerlich absetzbar?

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung nach einem Todesfall können als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EstG) steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Der maximale Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 4.000 € pro Jahr.

FAQ – Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Das Besitzrecht an einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus geht nach dem Tod auf die Erben des Verstorbenen über (§ 857 BGB). Hat der Erblasser allein gelebt, dürfen die Erben die Wohnung jederzeit betreten. Lebte er mit jemandem zusammen, müssen sie sich absprechen, wann sie in die Wohnung können.

Schwierig wird es, wenn sich der Mitbewohner weigert, die Erben in die Wohnung zu lassen, oder wenn er keine Auskunft über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände gibt. Denn betritt ein Erbe die Wohnung gegen den ausdrücklichen Willen des Mitbewohners, droht der Vorwurf des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB). Dann hilft im schlimmsten Streitfall nur noch eine rechtliche Auseinandersetzung bis hin zur einstweiligen Verfügung.

Im Normalfall treten die Erben in den Mietvertrag des Verstorbenen ein und können unter Vorlage der Sterbeurkunde ein Sonderkündigungsrecht beanspruchen. Der Mietvertrag bleibt jedoch unverändert bestehen – inklusive eventueller Verpflichtungen zur Renovierung bei Ende des Mietvertrages. Enthält der Vertrag eine rechtlich wirksame Endrenovierungsklausel, müssen die Erben die Wohnung gegebenenfalls vor der Übergabe renovieren.
Achtung: „Beschädigungen an der Mietsache“, z. B. vom Mieter veranlasste Einbauten, müssen in jedem Fall vor der Rückgabe der Wohnung behoben bzw. zurückgebaut werden.

Der Erbe kann die Wohnungsauflösung und die damit verbundenen Kosten nur ablehnen, indem er das Erbe ausschlägt. Entscheidet er sich dafür, verliert er allerdings den Anspruch auf das gesamte Erbe, also unter Umständen mehr als die Wohnung und den darin enthaltenen Hausrat. Er darf zudem die Wohnung des Verstorbenen nicht mehr betreten.

Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten dafür sorgen, dass auf die Erben keine hohen Kosten für eine Wohnungsauflösung zukommen. Er kann z. B. mit seinem Vermächtnis einen zweckgebundenen Geldbetrag für die Haushaltsauflösung und eine mögliche Renovierung festlegen. Auch eine Sterbegeldversicherung kann genutzt werden, um die Kosten für eine Haushaltsauflösung zu decken.
Sinnvoll kann es auch sein, sich noch zu Lebzeiten mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine Einigung für den Fall des Todes zu treffen.

Die Kosten für eine professionelle Wohnungsauflösung berechnen sich anhand mehrerer Faktoren. Dazu zählen die Größe des Haushalts, die Anzahl der Räume und der Umfang und Art des Hausrats (Möbel, Sperrmüll, Restmüll, Sondermüll). Auch der notwendige Aufwand für das Ausräumen und den Transport sowie die Entsorgungskosten spielen eine Rolle. Der Preis wird im Regelfall pro Quadratmeter veranschlagt und liegt bei 20 bis 50 €. Grob geschätzt, kann man daher mit Kosten ab 500 € pro Raum rechnen.

Stand: 15.10.2025

Am Laptop arbeiten und sich bei ERGO News anmelden.

Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn

Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!

Das könnte Sie auch interessieren:

Tipps der Redaktion

Lesen lohnt sich!