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Bezugsrecht in der Risikolebensversicherung

Damit das Geld in die richtigen Hände kommt

Das Bezugsrecht legt fest, wer im Versicherungsfall die Leistung aus der Lebensversicherung erhält. Hier gilt es sorgfältig zu wählen.

Glückliche Familie kümmert sich um ihre Unterlagen der Risikolebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung dient dazu, die Angehörigen finanziell abzusichern. Mit dem Bezugsrecht legen Sie fest, wer die Versicherungssumme erhält – und zwar unabhängig von Testament und Erbschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Bezugsrecht bestimmen Sie in der Police den Leistungsempfänger Ihrer Risikolebensversicherung.
  • Das widerrufliche Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht brauchen Sie hingegen die schriftliche Zustimmung des Bezugsberechtigten.
  • Als Teil des Versicherungsvertrages lässt sich das Bezugsrecht in der Regel weder durch die gesetzliche Erbfolge noch durch ein Testament aushebeln.

Diese Themen finden Sie hier

Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie zur Absicherung der nächsten Angehörigen: Sie leistet, wenn der versicherten Person etwas zustößt. Mit dem Bezugsrecht können Sie bei Vertragsabschluss festlegen, wer im Falle Ihres Todes die vereinbarte Versicherungssumme bekommt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Bezugsrecht.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

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Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen finanziell. Mit dem Bezugsrecht legen Sie fest, wer im Ernstfall die Leistung erhält – genau so, wie es zu Ihrer Lebenssituation passt.

Was ist das Bezugsrecht in der Lebensversicherung?

Mit dem Bezugsrecht legen Sie fest, wer im Versicherungsfall die Leistung Ihrer Risikolebensversicherung erhält. Da Lebensversicherungen meist zur Absicherung der eigenen Familie dienen, handelt es sich dabei oft um Ehepartner oder Kinder. Die begünstigten Personen werden in der Police namentlich mit Adresse und Geburtsdatum benannt.

Was ist ein widerrufliches Bezugsrecht und was ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht?

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht werden im Versicherungsvertrag festgelegt. Sie unterscheiden sich vor allem in einer Hinsicht:

Gut zu wissen

Wann ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht sinnvoll?

Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann sinnvoll sein, um die Versicherungssumme für den Fall einer Privatinsolvenz abzusichern. Denn dem Bezugsberechtigten entsteht bereits bei Vertragsabschluss ein Anspruch auf die Versicherungsleistung – die Versicherungssumme „gehört“ ihm gewissermaßen bereits. Das hat zur Folge, dass sie bei Insolvenz des Versicherungsnehmers nicht zur Insolvenzmasse zählt. Darüber hinaus kommen unwiderrufliche Bezugsrechte häufig in der betrieblichen Altersvorsorge zum Einsatz.

Die Bedeutung einer Risikolebensversicherung

Avatar von Katrin

Zusammen mit Martin Gulba (Referent Marktmanagement Leben bei ERGO Group AG) und Katrin (Podcast-Host) stellen wir in dieser Folge die Rolle einer Risikolebensversicherung bei der Absicherung der Familie und der finanziellen Zukunft im Falle des Todes vor.

Kann ich den Bezugsberechtigten nachträglich ändern?

Bei einem widerruflichen Bezugsrecht ist dies jederzeit möglich, solange der Versicherungsfall (= Tod der versicherten Person) noch nicht eingetreten ist. Dafür müssen Sie die Versicherung schriftlich über die Änderung informieren. Ein Vermerk im Testament hingegen reicht in der Regel nicht aus. Anders sieht es in diesen Fällen aus:

Wie kann ich das Bezugsrecht nachträglich anpassen?

Eine nachträgliche Änderung der Bezugsberechtigung sollten Sie am besten schriftlich mitteilen. Nutzen Sie hierfür einfach das Formular.

Gut zu wissen

Kann es mehrere Bezugsberechtigte geben?

Grundsätzlich können Sie mehrere Personen als Bezugsberechtigte einsetzen. Ohne weitere Vereinbarungen wird die Versicherungssumme unter diesen Personen zu gleichen Teilen verteilt. Alternativ können Sie unterschiedliche Anteilshöhen vertraglich festlegen.

Was passiert, wenn der Bezugsberechtigte vor dem Versicherten stirbt?

Hier kommt es darauf an, wem Sie wie das Bezugsrecht zugesprochen haben:

Gehört die Auszahlung der Risikolebensversicherung zum Erbe?

Im Normalfall ist die Versicherungsleistung aus der Risikolebensversicherung nicht Teil der Erbmasse. Wenn das Bezugsrecht klar geregelt ist, erfolgt die Auszahlung unabhängig vom Nachlass. Allerdings kann die Lebensversicherung Teil der Erbschaft werden, wenn Sie keinen Bezugsberechtigten benannt haben oder dieser bereits verstorben ist.

Hat das Bezugsrecht Vorrang vor Testament und gesetzlicher Erbfolge?

Das Bezugsrecht aus einer Risikolebensversicherung steht in der Regel über dem Testament bzw. der gesetzlichen Erbfolge. Das liegt unter anderem daran, dass die Versicherungssumme nicht zum Vermögen eines Verstorbenen gehört. Vielmehr wurde es bereits vertraglich dem Bezugsberechtigten zugesprochen. Daher erfolgt die Auszahlung unabhängig von erbrechtlichen Vorgängen.

Muss die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung versteuert werden?

Häufig müssen Begünstigte die Leistungen einer Lebensversicherung versteuern. Allerdings gilt zu unterscheiden:

Gut zu wissen

Wann ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerfrei?

Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eine Person sind. Das wäre der Fall, wenn Sie eine Lebensversicherung auf eine andere Person, z. B. Ihren Ehegatten, abschließen. Da Sie die Beiträge selbst zahlen, müssen Sie bei der Auszahlung keine Erbschaftssteuer zahlen. Auf diese Weise ist auch die Über-Kreuz-Variante bei der Risikolebensversicherung für Paare steuerbefreit.

FAQ – Häufige Fragen zum Bezugsrecht in der Risikolebensversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Wenn sich Ihre privaten Umstände ändern, hat dies keinen direkten Einfluss auf die Risikolebensversicherung. Sie müssen selbst aktiv werden und die Bezugsberechtigung schriftlich ändern. Ansonsten würde unter Umständen weiterhin Ihr Ex-Partner von der Versicherungsleistung profitieren. Das gilt übrigens auch, falls Sie in der Police als Begünstigten lediglich Ihren „Ehepartner“ ohne Namensnennung angeben. Auch dann profitiert weiterhin derjenige, der zum Zeitpunkt der Vereinbarung Ehegatte war, nicht zum Zeitpunkt des Todes.

Wenn in der Police des Versicherers kein Bezugsberechtigter benannt ist, geht die Versicherungssumme in den Nachlass des Versicherungsnehmers über. Sie zählt damit zur Erbmasse und wird den gesetzlichen oder im Testament festgelegten Erben ausbezahlt – übrigens auch, wenn diese das Erbe ausschlagen sollten.

Im Falle einer Insolvenz können Ihre Gläubiger auch auf die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung zugreifen. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten sie den Rückkaufswert.

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits im Vorfeld ein unwiderrufliches Bezugsrecht im Versicherungsvertrag vereinbart haben. Denn dann gehört die Versicherungssumme nicht mehr zu Ihrem Vermögen und wäre vor einer Pfändung geschützt. Allerdings sollten Sie dies im besten Fall schon mehrere Jahre vor der Insolvenz veranlassen, da die Vereinbarung ansonsten anfechtbar ist.

Stand: 24.03.2026

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