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Lebensversicherung und Steuer

Wann muss die Auszahlung versteuert werden?

Eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung schafft finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene oder für den Versicherungsnehmer selbst.

Ein Mann und eine Frau besprechen etwas vor einem geöffneten Laptop.

Sie bietet nicht nur Sicherheit in schwierigen Zeiten, sondern kann auch steuerliche Aspekte mit sich bringen. Die Versicherungsbeiträge für eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was die Attraktivität dieser Versicherungsart weiter erhöht. Eine Risikolebensversicherung ist somit nicht nur eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob und in welcher Höhe die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung versteuert werden muss, hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab.
  • Bei einer Risikolebensversicherung fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an, abhängig von der Höhe der Auszahlungssumme und der Erbschaftssteuer-Freibeträge der Begünstigten.
  • Die Versicherungsbeiträge für Risiko- und Kapitallebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Themen finden Sie hier

Muss ich die Auszahlung der Lebensversicherung versteuern?

Ob die Auszahlung einer Lebensversicherung versteuert werden muss, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab:

  1. der Art der Lebensversicherung – also Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung
  2. dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde

Je nach Art der Versicherung, Datum des Vertragsabschlusses, Vertragslaufzeit und Einzahlungszeitraum gelten unterschiedliche steuerliche Regeln. Gerade bei Kapitallebensversicherungen sind die Regelungen nicht ganz einfach. Daher kann es erforderlich sein, einen Steuerberater zu fragen, ob eine Steuer auf die Auszahlung anfällt und welche Anteile versteuert werden müssen.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

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Welche Steuern fallen für welche Lebensversicherung an?

Wie die Auszahlung einer Lebensversicherung versteuert wird, hängt vor allem davon ab, wer die Auszahlung erhält.

Gut zu wissen

Wie hoch sind die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer?

  • Für Ehepartner und Lebenspartner liegt die Freibetragsgrenze bei 500.000 Euro.
  • Leibliche Kinder und Stiefkinder haben einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro – das gilt auch für Enkelkinder, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind.
  • Für Enkelkinder ist das Erbe bis 200.000 Euro steuerfrei, Urenkel und leibliche Eltern des Erblassers haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.
  • Für entferntere Verwandte und nicht verwandte Erben gelten Steuerfreibeträge von 20.000 Euro.

 

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Erfahren Sie im Video, was die Kapitalertragsteuer ist, wann sie erhoben wird und welche Freibeträge Sie geltend machen können.

Kapitallebensversicherung: Wann muss die Auszahlung versteuert werden?

Die Besteuerung der Kapitallebensversicherung ist in erster Linie abhängig vom Jahr, in dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

Gut zu wissen

Ist für die Auszahlung der Kapitallebensversicherung eine Steuererklärung nötig?

Wenn Sie die Bedingungen der Halbeinkünfteregelung für Ihre Kapitallebensversicherung erfüllen, sollten Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt erhebt nämlich bei Auszahlung der Lebensversicherung in jedem Fall zunächst die volle Abgeltungssteuer. Erst wenn in der Steuererklärung der volle Gewinn aus der Kapitallebensversicherung angegeben wird (Zeile KAP), wendet das Finanzamt stattdessen den Einkommensteuersatz an und erstattet die zu viel gezahlten Steuern.

Kapitallebensversicherung verkaufen: Muss der Erlös versteuert werden?

Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor Ablauf der vertraglichen Versicherungsfrist beenden möchten, lohnt sich der Verkauf an einen spezialisierten Anbieter häufig eher als die Kündigung der Versicherung. Bei einem Verkauf der Versicherung muss der Erlös ebenfalls versteuert werden: Für die Differenz aus dem Kaufpreis und der Summe der eingezahlten Beiträge werden 25 % Abgeltungssteuer erhoben. Unter Umständen können Sie hier aber Ihren Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalerträgen geltend machen.

Ist eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Die Jahresbeiträge für die Risikolebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für die Beiträge zur Kapitallebensversicherung – allerdings nur dann, wenn der Versicherungsvertrag vor 2005 abgeschlossen wurde.

Für das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag:

  • 1.900 Euro für Arbeitnehmer
  • 2.800 Euro für Selbstständige

Die Beiträge zur gesetzlichen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Basisversorgung) werden vorrangig auf den Höchstbetrag angerechnet. Sollte der Höchstbetrag nicht vollständig verbraucht werden, können Sie neben der Lebensversicherung noch andere Formen der privaten Altersvorsorge, die ebenfalls als Vorsorgeaufwendung gelten, geltend machen (z. B. für eine Riester- oder eine Rürup-Rente). Bei Riester kann auch noch ein zusätzlicher Abzug als Sonderausgaben in Frage kommen.

FAQ – Häufige Fragen zur Besteuerung von Lebensversicherungen

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Für Versicherungsverträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, wird eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % des zu versteuernden Betrags erhoben. Unter Umständen werden zusätzlich 9 % bzw. 8 % Kirchensteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag hinzugerechnet.

Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung ist nur dann einkommenssteuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen und der erste Beitrag bis zum 01.03.2005 bezahlt wurde. Bei einer Risikolebensversicherung ist die Auszahlung für die Hinterbliebenen steuerfrei, wenn die Auszahlungssumme die Erbschaftssteuer-Freibeträge nicht überschreitet. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei leiblichen Kindern und Stiefkindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro, Enkelkinder erben bis 200.000 Euro steuerfrei.

Die Versicherungsbeiträge für eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung können als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung sollte in der Steuererklärung angegeben werden – hier muss der Kapitalertrag, also der Gewinnanteil aus der Versicherung, in Spalte KAP angegeben werden. Dies gilt nur für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden – vor 2005 geschlossene Verträge sind steuerfrei.

Bei einer Kapitallebensversicherung sind nur die Auszahlungen von Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, steuerfrei. Auf nach 2005 abgeschlossene Verträge wird Kapitalertragsteuer erhoben. Eine Risikolebensversicherung müssen Sie als Versicherungsnehmer nicht versteuern. Dafür fällt für die Angehörigen, die nach Ihrem Tod die Auszahlung erhalten, unter Umständen Erbschaftssteuer an.

Stand: 18.09.2025

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