Für Versicherungsverträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, wird eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % des zu versteuernden Betrags erhoben. Unter Umständen werden zusätzlich 9 % bzw. 8 % Kirchensteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag hinzugerechnet.

Sie bietet nicht nur Sicherheit in schwierigen Zeiten, sondern kann auch steuerliche Aspekte mit sich bringen. Die Versicherungsbeiträge für eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was die Attraktivität dieser Versicherungsart weiter erhöht. Eine Risikolebensversicherung ist somit nicht nur eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob und in welcher Höhe die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung versteuert werden muss, hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab.
- Bei einer Risikolebensversicherung fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an, abhängig von der Höhe der Auszahlungssumme und der Erbschaftssteuer-Freibeträge der Begünstigten.
- Die Versicherungsbeiträge für Risiko- und Kapitallebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Diese Themen finden Sie hier
Muss ich die Auszahlung der Lebensversicherung versteuern?
Ob die Auszahlung einer Lebensversicherung versteuert werden muss, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab:
- der Art der Lebensversicherung – also Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung
- dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde
Je nach Art der Versicherung, Datum des Vertragsabschlusses, Vertragslaufzeit und Einzahlungszeitraum gelten unterschiedliche steuerliche Regeln. Gerade bei Kapitallebensversicherungen sind die Regelungen nicht ganz einfach. Daher kann es erforderlich sein, einen Steuerberater zu fragen, ob eine Steuer auf die Auszahlung anfällt und welche Anteile versteuert werden müssen.

Risikolebensversicherung
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Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung wird immer am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Sie kann daher als Altersvorsorge dienen oder die Hinterbliebenen finanziell absichern, wenn der Versicherungsnehmer vor Ende der Laufzeit verstirbt.
Mit einer Kapitallebensversicherung bauen Sie langfristig Vermögen auf, indem die eingezahlten Versicherungsbeiträge gewinnbringend angelegt werden.
Steuerpflichtig sind nur die Gewinne aus der Versicherung (vorausgesetzt ist der Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004 ohne Riester Rente oder betriebliche Altersversorgung) – also die Differenz aus der Auszahlungssumme und der Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge. Diese Gewinne zählen steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dementsprechend fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an, je nach Situation zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung Ihrer Angehörigen im Fall Ihres Todes. Die Versicherungssumme wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt, die im Versicherungsvertrag als Begünstigte genannt werden.
Für die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird keine Kapitalertragsteuer erhoben. Da die Versicherungssumme aber nur bei Ihrem Tod ausgezahlt wird, zählt sie steuerrechtlich zum Erbe. Daher fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an. Dies gilt dann, wenn das geerbte Vermögen den steuerlichen Freibetrag überschreitet. Versteuert werden muss in diesem Fall aber nur der Betrag, der über dem Freibetrag liegt.
Gut zu wissen
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Erfahren Sie im Video, was die Kapitalertragsteuer ist, wann sie erhoben wird und welche Freibeträge Sie geltend machen können.
Vertrag vor 01.01.2005, einmalige Auszahlung
Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind in der Regel steuerfrei. Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Versicherungsvertrag muss spätestens bis zum 31.12.2004 ausgestellt worden sein.
- Der erste Versicherungsbeitrag muss bis spätestens 31.03.2005 gezahlt worden sein.
- Es sind mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt worden bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren.
- Die Versicherungssumme wird vollständig und auf einmal gezahlt.
Zudem muss die Todesfallsumme, die Hinterbliebenen im Todesfall ausgezahlt wird, mindestens 60 % der Versicherungsbeiträge ausmachen. Dies ist aber bei vor 2005 abgeschlossenen Versicherungsverträgen in der Regel der Standard.
Vertrag ab 01.01.2005, einmalige Auszahlung
Bei Kapitallebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, muss die Auszahlung versteuert werden: Auf den Gewinnanteil der Versicherungssumme fallen 25 % Kapitalertragsteuer an.
Es kann aber auch sein, dass bei Vertragsende oder bei Vertragskündigung nur die Hälfte des Gewinns versteuert werden muss. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Versicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre lang gelaufen sein.
- Der Versicherungsnehmer muss bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sein (62 Jahre bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen wurden).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird nur die Hälfte des Gewinns versteuert – und zwar nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern über den persönlichen Einkommensteuersatz. Diese sogenannte Halbeinkünfteregelung oder 12/60 (12/62-Regel) konnte ab 2017 erstmals genutzt werden.
Vertrag ab 01.01.2005, monatliche Auszahlung
Wenn die Kapitallebensversicherung als monatliche Rentenzahlung ausgezahlt wird, muss diese ebenfalls versteuert werden. Allerdings wird nicht die gesamte monatliche Auszahlung versteuert, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil, der sich aus dem Alter des Versicherungsnehmers berechnet.
Der Versicherer errechnet den Ertragsanteil und übermittelt die Zahl i. d. R. zusammen mit der Abrechnung der Rentenzahlungen.
Das Finanzamt rechnet den Ertragsanteil zum Einkommen des Versicherungsnehmers hinzu und erhebt darauf Einkommenssteuer nach dem jeweiligen Steuersatz.
Gut zu wissen
Kapitallebensversicherung verkaufen: Muss der Erlös versteuert werden?
Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor Ablauf der vertraglichen Versicherungsfrist beenden möchten, lohnt sich der Verkauf an einen spezialisierten Anbieter häufig eher als die Kündigung der Versicherung. Bei einem Verkauf der Versicherung muss der Erlös ebenfalls versteuert werden: Für die Differenz aus dem Kaufpreis und der Summe der eingezahlten Beiträge werden 25 % Abgeltungssteuer erhoben. Unter Umständen können Sie hier aber Ihren Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalerträgen geltend machen.
Ist eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar?
Die Jahresbeiträge für die Risikolebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für die Beiträge zur Kapitallebensversicherung – allerdings nur dann, wenn der Versicherungsvertrag vor 2005 abgeschlossen wurde.
Für das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag:
- 1.900 Euro für Arbeitnehmer
- 2.800 Euro für Selbstständige
Die Beiträge zur gesetzlichen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Basisversorgung) werden vorrangig auf den Höchstbetrag angerechnet. Sollte der Höchstbetrag nicht vollständig verbraucht werden, können Sie neben der Lebensversicherung noch andere Formen der privaten Altersvorsorge, die ebenfalls als Vorsorgeaufwendung gelten, geltend machen (z. B. für eine Riester- oder eine Rürup-Rente). Bei Riester kann auch noch ein zusätzlicher Abzug als Sonderausgaben in Frage kommen.
FAQ – Häufige Fragen zur Besteuerung von Lebensversicherungen
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung ist nur dann einkommenssteuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen und der erste Beitrag bis zum 01.03.2005 bezahlt wurde. Bei einer Risikolebensversicherung ist die Auszahlung für die Hinterbliebenen steuerfrei, wenn die Auszahlungssumme die Erbschaftssteuer-Freibeträge nicht überschreitet. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei leiblichen Kindern und Stiefkindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro, Enkelkinder erben bis 200.000 Euro steuerfrei.
Die Versicherungsbeiträge für eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung können als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung sollte in der Steuererklärung angegeben werden – hier muss der Kapitalertrag, also der Gewinnanteil aus der Versicherung, in Spalte KAP angegeben werden. Dies gilt nur für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden – vor 2005 geschlossene Verträge sind steuerfrei.
Bei einer Kapitallebensversicherung sind nur die Auszahlungen von Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, steuerfrei. Auf nach 2005 abgeschlossene Verträge wird Kapitalertragsteuer erhoben. Eine Risikolebensversicherung müssen Sie als Versicherungsnehmer nicht versteuern. Dafür fällt für die Angehörigen, die nach Ihrem Tod die Auszahlung erhalten, unter Umständen Erbschaftssteuer an.
Stand: 18.09.2025