Das Wichtigste in Kürze
- Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Als Vorsorgeaufwendungen gelten z. B.
Pflege- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung sowie die private Krankenversicherung. - Für Vorsorgeaufwendungen gelten bestimmte Höchstgrenzen. 2025 liegen diese bei 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige. Für private Rentenversicherungsbeiträge gelten eigene Sonderausgaben-Höchstbeträge.
- Kosten für berufsbedingte Versicherungen können Sie bei den Werbungskosten (Angestellte) bzw. den Betriebskosten (Selbstständige) angeben. Angestellte können zudem ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auf mehreren Wegen steuerlich geltend machen.
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Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Was sind Vorsorgeversicherungen?
Als Vorsorge gelten Verträge, die entweder die Gesundheit oder persönliche Lebensrisiken absichern. Dazu zählen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Risikolebensversicherung
Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen
Für Vorsorgeaufwendungen gelten 2025 die folgenden Höchstgrenzen. Versicherungsbeiträge, die diese Grenzen überschreiten, können Sie nicht steuerlich absetzen.
- Für Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 €
- Für Selbstständige und Freiberufler: 2.800 €
- Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen: die Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (Stand 2025)
Berufsbedingte Versicherungen
Auch Versicherungen, die im beruflichen Kontext erforderlich sind, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung (nur Angestellte)
Angestellte geben die Beiträge für berufsbedingte Versicherungen bei den Werbungskosten an, Selbstständige bei den Betriebskosten.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Kann ich meine Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzen?
Einige Zusatztarife Ihrer Krankenversicherung wie die Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen zählen nicht zur Basisversorgung. Sie können diese trotzdem als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen, sofern Sie den geltenden Höchstbetrag von 1.900 € (Angestellte) bzw. 2.800 € (Selbstständige) noch nicht überschritten haben.
- Die Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand ein (Zeile 22).
- Zusatzleistungen der privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung gehören in die Zeile 27.
Auch wenn Sie die Krankenzusatzversicherungen und weitere Vorsorgeaufwendungen theoretisch steuerlich absetzen können, fallen sie in der Praxis meist nicht ins Gewicht: In vielen Fällen wird schon mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung die steuerliche Höchstgrenze überschritten.
Gut zu wissen
Berufsbedingte Versicherungen in der Steuererklärung angeben
Viele private Versicherungen sichern Sie im beruflichen Kontext ab. Zu den sogenannten berufsbedingten Versicherungen gehören:
Haben Sie berufsbedingte Versicherungen abgeschlossen, können Sie Kosten in der Steuererklärung angeben:
- Angestellte bei den Werbungskosten in der Anlage N
- Selbstständige bei den Betriebskosten – dadurch mindert sich der steuerpflichtige Teil ihres Gewinns.
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Wie unterscheiden sich Sonderausgaben und Werbungskosten in der Steuererklärung?
Für die Sonderausgaben sind Höchstgrenzen in der Steuererklärung festgelegt – überschreiten Ihre Vorsorgeaufwendungen diese Grenze, können Sie die zusätzlichen Kosten nicht steuerlich geltend machen. Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige) können Sie dagegen in unbegrenzter Höhe absetzen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung Sie im beruflichen Bereich absichert.
Beachten Sie aber: Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Betrag von 1.230 € als Werbungskosten. Dazu zählen unter anderem auch Ausgaben für:
- Fahrt zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- berufliche Fachliteratur
- Büromaterial
Sie müssen bei den Werbungskosten also erst dann Belege für Versicherungsbeiträge angeben, wenn Ihre Ausgaben insgesamt 1.230 € überschreiten. Trifft das nicht zu, lohnt sich die Mühe nicht. In diesem Fall können Sie Ihre berufsbedingten Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen, wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfallversicherung von der Steuer absetzen
Die privaten Versicherungen können zu unterschiedlichen Anteilen steuerlich geltend gemacht werden – je nachdem, ob diese ausschließlich beruflich oder sowohl privat als auch beruflich sind.
Haftpflichtversicherung
Sind die Beiträge Ihrer privaten Haftpflichtversicherung in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufgeteilt, können Sie die Kosten anteilig als Werbungskosten (Angestellte) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige) absetzen. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung Ihrer Versicherung, die den beruflichen Anteil an den Gesamtkosten angibt.
Eine reine Berufshaftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung vollständig bei den Werbungskosten bzw. bei den Betriebskosten angeben.
Rechtsschutzversicherung
Unter bestimmten Bedingungen sind auch die Beiträge für Ihre Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar: Enthält sie einen Arbeitsrechtsschutz, können Sie diesen Anteil als Angestellter bei den Werbungskosten und als Selbstständiger bei den Betriebskosten angeben. Als Nachweis müssen Sie beim Finanzamt eine Bescheinigung der Versicherung einreichen, in der die Höhe des beruflichen Anteils angegeben ist.
Unfallversicherung
Unfallversicherungen, die Sie bei Unfällen während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur oder von der Arbeit und im privaten Bereich absichern, lassen sich steuerlich absetzen. Sie können 50 % Ihrer Beitragszahlungen als Vorsorgeaufwendung (Höchstgrenze!) und 50 % als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebskosten (Selbstständige) angeben.
Bei einer reinen Berufsunfallversicherung können Sie die gesamten Beiträge bei den Werbungskosten (Angestellte) oder den Betriebskosten (Selbstständige) angeben. Als Nachweis reicht die Beitragsrechnung.
Kfz-Versicherung absetzen für Selbstständige
Selbstständige können sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie das Auto beruflich nutzen. Für die Steuererklärung müssen die Versicherungsbeiträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben eingetragen werden (Anlage EÜR, Kraftfahrzeugkosten, Zeile 60). Selbstständige, die ihr Auto beruflich nutzen, können auch die Fahrtkosten zur Arbeit sowie Dienstreisen steuerlich geltend machen.
Kfz-Versicherung absetzen für Angestellte
Angestellte können ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen, nicht aber die Kfz-Kaskoversicherung, da diese als Sachversicherung gilt. Eine steuerliche Erleichterung ergibt sich aber nur, wenn die geltenden Höchstbeträge für Sonderausgaben nicht bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung benötigen Sie i. d. R. Kopien des Vertrags und einen Beitragsnachweis der Versicherung.
Gut zu wissen
Wie wird die Entfernungspauschale für die Steuererklärung ermittelt?
Unter die Entfernungspauschale fällt nur der Hinweg zur Arbeit, nicht aber der Rückweg. Berücksichtigt wird zudem nur der kürzeste Weg zur Arbeit. Umwege werden nur dann angerechnet, wenn Sie dadurch nachweislich Zeit sparen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt darüber hinaus nur die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Urlaubs- und Krankheitstage werden abgezogen. Üblicherweise erkennen die Finanzämter pauschal 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche an.
Bei Dienstreisen können Sie die gesamte Kilometerzahl steuerlich geltend machen. Dies gilt aber nur, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine steuerfreie Kostenerstattung für die Fahrtkosten bekommen haben.
Hausratversicherung von der Steuer absetzen
Grundsätzlich gilt die Hausratversicherung als Sachversicherung – sie dient dem Schutz der Gegenstände im Haushalt vor Einbruch, Brand oder Wasserrohrbruch. Sachversicherungen sind im Normalfall nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme gilt aber, wenn Sie ein Zimmer Ihrer Wohnung als Arbeitszimmer nutzen. In diesem Fall dürfen Sie in der Steuererklärung den Flächenanteil des Arbeitszimmers prozentual auf die jährliche Beitragszahlung für die Hausratversicherung anrechnen. Als Beispiel: Ihre Wohnung ist 80 m² groß, Ihr Arbeitszimmer 8 m². Also können Sie 10 % der Versicherungskosten von der Steuer absetzen.
Als Selbstständiger geben Sie den Betrag bei den Betriebskosten an (Anlage EÜR, Zeile 70), als Angestellter bei den Werbungskosten (Anlage N, Zeile 44). Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Hausratversicherung anteilig absetzen können:
Das Arbeitszimmer ist ein vom Rest der Wohnung abgetrennter Raum.
Sie haben mit Ihrer Arbeit ein zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Als Angestellter müssen Sie ggf. noch anhand Ihres Arbeitsvertrags nachweisen, dass Sie einen bestimmten Teil Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten können.
Private Altersversicherung von der Steuer absetzen
Auch Ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Unter anderem können Sie die Beiträge zur Basisversorgung absetzen. Dazu zählen:
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- private Basis-Rente
Darüber hinaus können Sie noch weitere Formen der Altersvorsorge von der Steuer absetzen: Für die staatlich geförderte Riester-Rente gibt es die Anlage AV. Die ebenfalls staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben, da Ihr Arbeitgeber die Beiträge i. d. R. direkt von Ihrem Bruttogehalt abzieht.
Gut zu wissen
Fazit: Versicherungen und Höchstgrenzen prüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen
Grundsätzlich sind die Kosten für alle Vorsorgeaufwendungen sowie für berufsbedingte Versicherungen von der Steuer absetzbar. Bei Vorsorgeaufwendungen, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden, gelten bestimmte Höchstgrenzen. Da diese in vielen Fällen schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung überschritten werden, haben private Vorsorgeaufwendungen wie Unfallversicherungen oder Risikolebensversicherungen häufig keinen steuerlichen Effekt – angeben sollten Sie sie aber trotzdem.
Berufsbedingte Versicherungen werden als Werbungskosten bzw. als Betriebskosten angegeben. Hier gibt es keine Höchstgrenzen, dafür gelten spezielle Regelungen, wann Sie welche Anteile der Versicherungen geltend machen können. Es lohnt sich daher, sich umfassend und aktuell zum Thema Versicherungen und Steuer zu informieren – so stellen Sie sicher, dass Sie die steuerlichen Vorteile bestimmter Versicherungen für sich nutzen können.
Stand: 22.10.2025
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Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.