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Altersvorsorge steuerlich absetzen: Infos für 2025

Sparen bei der Altersvorsorge?

Wer sich im Ruhestand nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen möchte, muss privat vorsorgen. Dafür gibt es z. T. sogar steuerliche Vorteile.

Ein älteres Paar genießt den Urlaub.

Zusätzlich ermöglicht eine private Rentenversicherung eine flexible Gestaltung der Altersvorsorge, die auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und z. T. auch die Kosten für Ihre private Altersvorsorge können Sie von der Steuer absetzen. So lässt sich bei der Investition in Ihre Zukunft Geld sparen.
  • Wer privat fürs Alter vorsorgt, kann vor allem mit der Riester-Rente, der Basis-Rente und mit einer Lebensversicherung Steuern sparen. Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge, für Investmentfonds und Ähnliches sind nicht absetzbar.
  • Ihre Altersvorsorge-Beiträge können Sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Die Höchstgrenzen für Sonderausgaben liegen 2025 bei 29.344 € für Ledige und 58.688 € für Verheiratete.

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Welche Altersvorsorge ist von der Steuer absetzbar?

Wer sich im Alter den gewohnten Lebensstandard sichern möchte, kommt nicht drum herum, rechtzeitig finanziell vorzusorgen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch betriebliche und private Vorsorgemöglichkeiten – sie alle bedeuten, dass Sie erst einmal rechtzeitig und regelmäßig Geld investieren müssen. Die gute Nachricht ist: Viele der Altersvorsorge-Beiträge können Sie als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. So können Sie mit Ihrer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge Geld sparen.

Welche Form der Altersvorsorge wird steuerlich gefördert?

Im deutschen Rentensystem gibt es 3 Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersversorgung. Steuerlich gesehen, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen diesen drei Formen.

Riester-Rente von der Steuer absetzen

Beiträge zur Riester-Rente können Sie bis zu einer Grenze von 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Dazu tragen Sie Ihre persönlichen Ausgaben in die Anlage AV (Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen) der Steuererklärung ein. Den Steuererstattungsanspruch durch den Sonderausgabenabzug berechnet das Finanzamt automatisch.

Wichtig zu wissen: Die Riester-Rente bietet zwar attraktive Zulagen, wird aber nachgelagert besteuert. Das bedeutet, im Ruhestand unterliegen die Renteneinkünfte in voller Höhe der Einkommenssteuer.

Info

Was ist die Günstigerprüfung beim Riester-Sparen?

Durch den Abzug der Sonderausgaben sparen Sie gegebenenfalls Steuern, zusätzlich zu den staatlichen Zulagen des Riester-Sparens. Das Finanzamt prüft mit der sogenannten Günstigerprüfung, ob der endgültige Steuervorteil größer ist als die erhaltenen Zulagen. Ist dies der Fall, können Sie die Differenz von gewährter Zulage und Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug zusätzlich geltend machen. Ist die Steuerersparnis geringer als die Zulagen, ändert sich nichts. Maßgeblich für die Günstigerprüfung sind Ihr persönlicher Steuersatz, Ihre jährliche Beitragszahlung, und Ihre jährlichen Zulagen.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie müssen mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, um volle staatliche Zulagen zu erhalten.

  • Alleinerziehendes Elternteil mit 8-jährigem Kind
  • Jährliches Bruttoeinkommen: 40.000 €
  • Jährliche Beitragszahlung: 1.600 € (4 % des Bruttoeinkommens)
  • Tatsächlicher Jahresbeitrag: 1.600 € - 300 € Kinderzulage - 175 € Grundzulage = 1.125 € Eigenanteil

Die Zulagen werden bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen beantragt. Dafür müssen Sie einen Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter einreichen. Der Anbieter leitet Ihren Antrag zur Prüfung an die Zulagenstelle weiter. Die Zulage wird direkt an den Anbieter des Riester-Vertrags ausgezahlt und Ihrem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben.

  • Alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Jährliches Bruttoeinkommen: 36.000 €
  • Jährliche Beitragszahlung: 1.440 € (4 %)
  • Angenommener persönlicher Steuersatz: 31,5 %
  • Errechneter Steuervorteil: 31,5 % von 1.440 € = 446,40 €
  • 446,40 € - 175 € Grundzulage = 271,40 € Steuerersparnis

In diesem Beispiel ist der endgültige Steuervorteil größer als die erhaltenen Zulagen. In Höhe der berechneten Steuerersparnis erhalten Sie einen Steuererstattungsanspruch.

Tipp

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Insbesondere Familien und Alleinstehende profitieren von den hohen Zulagen der Riester-Rente. Personen mit hohem Einkommen können höhere Beiträge einzahlen und erhalten entsprechend höhere Steuervorteile. Bei Geringverdienern besteht dagegen die Gefahr, dass Teile der Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. 2025 können Riester-Sparer, die Grundsicherung beziehen, maximal 281,50 € ihrer Riester-Rente behalten (50 % der Regelbedarfsstufe 1 in Höhe von 563 €).

Riester-Rente kündigen: Was passiert mit den Steuervorteilen?

Sie überlegen, Ihren Riester-Vertrag zu kündigen? Dann bedenken Sie: Bei einer Kündigung müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zwar bekommen Sie den sogenannten Rückkaufswert abzüglich der darin enthaltenen Zulagen und Steuervorteile. Doch dieser ist möglicherweise deutlich geringer als die Beträge, die Sie bereits eingezahlt haben. Der Grund sind die seit Vertragsbeginn angefallenen Verwaltungsgebühren und Vertragskosten. Fazit: Die Riester-Rente zu kündigen, lohnt sich meist nicht.

Alternativ können Sie Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Dann bleiben der bisher angesparte Betrag einschließlich der gewährten Zulagen und die erzielten Steuervorteile erhalten und werden weiter verzinst.

Basis-Rente: Welche Steuervorteile bietet die Rürup-Rente?

Die private Basis-Rente oder Rürup-Rente zählt zur sogenannten Basisversorgung, genau wie die gesetzlichen Rentenbeiträge. Ursprünglich war sie für Selbstständige gedacht, die keiner gesetzlichen Rentenversicherung und keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören. Grundsätzlich kann aber jeder Erwerbstätige seine Basisversorgung durch eine Basis-Rente erweitern. Ein Basis-Renten-Vertrag lohnt sich insbesondere für Personen mit hoher Steuerlast, z. B. für

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
  • Beamte

Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie in den privaten Basis-Renten-Vertrag investieren, desto größer ist Ihr Steuervorteil. Allerdings sollte dabei nur bis zur Höhe des jeweils geltenden Sonderausgaben-Höchstbetrags investiert werden.

Gut zu wissen

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Basis-Rente?

Es gibt unterschiedliche Durchführungswege der Basisversorgung. Dazu zählen:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • landwirtschaftliche Alterskasse
  • berufsständische Versorgungseinrichtung
  • private Basisrentenabsicherung zur Altersvorsorge
  • private Basisrentenabsicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung

Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben

Die Beiträge zu einer privaten Basis-Rente können bei den Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Checkliste

  • Ihre Beiträge zur Rürup-Rente tragen Sie im Abschnitt "Vorsorgeaufwendungen" der Einkommensteuererklärung ein. Dort können die Beiträge in Zeile 8 der Anlage Altersvorsorgeaufwand angegeben werden.
  • Der Höchstbetrag für Sonderausgaben für die Basisversorgung beträgt im Jahr 2025 29.344 €. Bei zusammen veranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern verdoppelt sich der Höchstbetrag und liegt damit 2025 bei 56.688 €. Davon erkennt das Finanzamt seit 2023 100 % als einkommensmindernde Sonderausgabe an.
  • Wichtig: Alle Durchführungswege der Basisversorgung fließen in den Sonderausgaben-Höchstbetrag mit ein, auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Daher sollten Sie vor Abschluss einer privaten Basis-Rente prüfen, zu welchem Anteil der Sonderausgaben-Höchstbetrag bereits durch andere Durchführungswege der Basisversorgung ausgeschöpft wird.

Was Sie noch über die Rürup-Rente wissen sollten

Ob sich eine Basis-Rente für Sie lohnt, hängt von der Höhe der garantierten Rente sowie von Ihrer Rentendauer ab. Als Faustregel gilt: Ist diese kürzer als 20 Jahre, lohnt sich die Basis-Rente meist nicht.

Checkliste

  • Die Basis-Rente ist nicht kündbar.
  • Sie ist weder vererbbar noch übertragbar.
  • Sie darf als monatliche Rente frühestens ab dem 60. (Vertragsbeginn vor dem 1.1.2012) bzw. 62. Lebensjahr (Vertragsbeginn nach dem 31.12.2011) ausgezahlt werden.
  • Im Ruhestand fallen auf die private Basis-Rente Steuern an. Grundsätzlich unterliegt die Rente aus einer Basisversorgung der Vollbesteuerung.
  • Während eines Übergangszeitraums bis 2040 werden Rentenleistungen der Basisversorgung aber noch jeweils abhängig vom Jahr des Renteneintritts einkommensteuerpflichtig.
  • Maßgebend für die Festlegung des anzuwendenden Prozentsatzes ist das Jahr des Rentenbeginns der jeweiligen Basisversorgung.
  • Ab 2006 - 2020 jeweils in 2 %-Schritten bis 80 %
  • Ab 2021 - 2040 jeweils in 1 %-Schritten bis 100 %
  • Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 sind damit 85 % steuerpflichtig.

Betriebliche Altersvorsorge von der Steuer absetzen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) garantiert das Ansparen einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Man unterscheidet dabei 3 Formen der Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung:

  • die vollständige arbeitgeberfinanzierte Vorsorge
  • die teilweise arbeitgeberfinanzierte Vorsorge
  • die Entgeltumwandlung eines Teils des Bruttolohns des Arbeitnehmers

Ihr Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, Ihnen auf Anfrage die Entgeltumwandlung anzubieten. Es besteht für ihn aber keine Pflicht, sich an Ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen.

Anders als bei der Riester-Rente suchen bei der betrieblichen Altersversorgung nicht Sie die Anlageform aus, sondern Ihr Arbeitgeber. Dafür hat er verschiedene Durchführungswege zur Auswahl:

In welcher Höhe eine steuerliche Förderung Ihrer betrieblichen Altersvorsroge möglich ist, hängt von der Wahl des Durchführungswegs ab.

Die arbeitgeberfinanzierte Vorsorge

Bei dieser betrieblichen Vorsorge-Option zahlt Ihr Arbeitgeber firmeneigenes Geld in Ihre Betriebsrente ein. Auf diese Betriebsrente fällt zwar Einkommensteuer an, wenn Sie in Ruhestand gehen – dafür erhalten Sie Ihre Auszahlung, ohne jemals selbst dafür eingezahlt zu haben.

Wählt Ihr Arbeitgeber für die Betriebsrente die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, dann wird der vom Arbeitgeber geleistete Versicherungsbeitrag von Ihrem Arbeitslohn abgezogen. Aber: Dieser ist bis zum Höchstbetrag von 7.728 € im Jahr 2025 steuerfrei.
Die Höchstgrenze wird in Höhe von 8 % der jährlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) berechnet.
Für die Direktzusage und Unterstützungskasse gibt es keine steuerlichen Höchstgrenzen, da die hierfür vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen in der Zeit bis zum Leistungsbeginn kein Arbeitslohn sind.

Gut zu wissen

Ist eine Betriebsrente steuerpflichtig?

Rentenleistungen und Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Die Art und Höhe der Einkommensteuerpflicht hängt dabei von der Art des gewählten Durchführungswegs ab. Zudem werden ab dem Renteneintritt die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Deshalb sollten Sie die späteren Auszahlungen im Vorfeld berechnen, damit Ihre Betriebsrente im Ruhestand geringer ausfällt als der Betrag, den Sie im Erwerbsleben eingezahlt haben.

Die Entgeltumwandlung

Seit 2002 darf jeder Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber beanspruchen. Der Vorteil ist, dass sich durch die Entgeltumwandlung das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse automatisch verringert – daher reduzieren sich auch Ihre Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung. Da sich bei einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Ihr Bruttogehalt automatisch reduziert, müssen Sie die Entgeltumwandlung nicht in der Steuererklärung angeben.

Ein Nachteil der Entgeltumwandung ist, dass Sie durch das geringere Bruttoeinkommen weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Daher reduziert sich Ihr Anspruch auf die gesetzliche Rente langfristig.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde in das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)“ die Verpflichtung des Arbeitgebers aufgenommen, bei einer Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzuzahlen. Diese Verpflichtung gilt nur insoweit, wie der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Gut zu wissen

Kann ich eine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Vor dem Ruhestand ist meist keine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge möglich. Schließlich sind die Einzahlungen für die Altersvorsorge gedacht. Ausgezahlt werden sie erst ab dem Renteneintritt. Es empfiehlt sich, den Vertrag bei Bedarf beitragsfrei zu stellen. Allerdings können auch in diesem Fall zusätzliche Gebühren beim Versicherer anfallen.

Private Altersvorsorge steuerlich absetzen

Je nach Art der privaten Vorsorge können Sie Ihre Angehörigen finanziell absichern oder eine lebenslange Rentenleistung im Alter erhalten.

Fazit: Steuervorteile und Freibeträge bei der Altersvorsorge genau prüfen

Wer fürs Alter vorsorgen will, muss langfristig Geld investieren – als Ausgleich dafür können viele Altersvorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden:

Basisversorgung:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Landwirtschaftliche Alterskassen
  • Private Basis-Rente

Staatlich geförderte Vorsorge:

  • Riester-Rente

Private Vorsorge:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005

Wenn Sie Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, sollten Sie immer die für Sie geltende Höchstgrenze beachten und berücksichtigen, dass auch andere Vorsorgeaufwendungen in die Sonderausgaben mit einfließen können.

Stand: 26.09.2025

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