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Kapitalertragsteuer sparen

So nutzen Sie Ihren Freibetrag optimal

Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug von 25 %. Mit Ihrem Freibetrag und weiteren Optionen können Sie Ihre Steuerlast optimieren

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kapitalertragsteuer (KESt) wird auf bestimmte Kapitalerträge erhoben, zum Beispiel auf Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Sie kann zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis zu 27,99 % betragen.
  • Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Freibeträge nutzen und Ihre Steuerlast optimieren. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € für Alleinveranlagte und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehe- oder Lebenspartner.
  • Die NV-Bescheinigung und die Verlustverrechnung sind zwei weitere Möglichkeiten, um Kapitalertragsteuer zu sparen.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Form der Einkommensteuer, die in Deutschland auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne aus Aktien und Investmentfonds erhoben wird.

Die KESt wird von inländischen Banken als Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und direkt ans zuständige Finanzamt abgeführt. Sie erfüllt die Funktion einer Vorauszahlung.

Der Steuersatz der KESt beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KESt) und ggf. Kirchensteuer in Höhe von 8 oder 9 % – je nach Bundesland.

„Kapitalertragsteuer“- was ist zu beachten?

Erfahren Sie im Video, wann Kapitalertragsteuer erhoben wird, welche Freibeträge gelten und unter welchen Umständen Sie sich die Kapitalertragsteuer zurückholen können.

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Wann fällt Kapitalertragsteuer an?

Kapitalertragsteuer müssen grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen zahlen, sofern deren Kapitalerträge den gesetzlichen Freibetrag übersteigen. Steuerpflichtig sind in der Regel natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Zu den Kapitalerträgen zählen insbesondere die im Folgenden aufgeführten Einnahmen.

Checkliste

  • Zinsen aus Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten, Sparbüchern und Bausparverträgen
  • Dividenden aus Aktien
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien
  • Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Anleihen
  • Erträge aus Investmentfonds und ETFs
  • Gewinne aus Zertifikaten und anderen Derivaten
  • Erträge aus Kapitallebensversicherungen (nach 2005 abgeschlossen)

Gut zu wissen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

Derzeit beträgt die Kapitalertragsteuer in Deutschland pauschal 25 %. Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %, je nach Bundesland) kann die steuerliche Gesamtbelastung bis zu 27,99 % betragen.

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Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen?

In bestimmten Fällen müssen Sie keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen. Der Sparer-Pauschbetrag, die NV-Bescheinigung und die Verlustverrechnung sind für Sie als Privatanleger besonders relevant.

Gut zu wissen

Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?

Vor allem Rentner, Studenten und Menschen mit niedrigem Einkommen profitieren von der NV-Bescheinigung.

Beispiel: Wie rechne ich die Kapitalertragsteuer aus?

In diesem Beispiel hat ein Anleger Kapitalerträge in Höhe von insgesamt 2.000 € erzielt. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags bleiben 1.000 €, auf die Kapitalertragsteuer erhoben wird. Je nach persönlicher Situation muss mit folgender Steuerbelastung gerechnet werden.

  Nicht-
Kirchenmitglieder
Kirchenmitglieder in
Bayern & BaWü
Kirchenmitglieder andere
Bundesländern
Abgeltungsteuersatz
250 € (25 %) 245,10 € (24,51 %) 244,50 € (24,45 %)
Solidaritätszuschlag (5,5%) 13,75 € 13,48 €
13,45 €
Kirchensteuer 19,61 € (8 % von 245,10 €) 22,01 € (9 % von 244,50 €)
Gesamt 263,75 € 278,19 € 279,96 €

 

Kann man sich die Kapitalertragsteuer zurückholen?

In bestimmten Fällen können Sie sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer auch nach erfolgter Abgeltung noch zurückholen.

FAQ – Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich werden Kapitalerträge mit 25 % besteuert. Dazu kommen Zuschlagsteuern wie der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sodass die steuerliche Gesamtbelastung höher liegen kann.

Ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25 %, können Sie beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragen, um Kapitalerträge geringer besteuern zu lassen.

Als Abgeltungsteuer wird die Kapitalertragsteuer von Ihrer Bank automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dadurch ist der Steuerabzug abgegolten und Sie müssen Kapitalerträge nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Dies gilt allerdings nur für Kapitalerträge, die Sie bei inländischen Kreditinstituten erzielen. Sind Sie Kunde bei einer ausländischen Bank, müssen Sie Ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und gegebenenfalls versteuern.

Um die Zahlung von Kapitalertragsteuer zu vermeiden, können Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen oder Ihre Freibeträge klug aufteilen, eine NV-Bescheinigung beantragen oder Verluste mit Gewinnen verrechnen.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag, bis zu dem Sie keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen. Derzeit beträgt er 1.000 € für alleinveranlagte Personen und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehe- oder Lebenspartner.

Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Haben Sie Konten oder Depots bei mehreren Banken, können Sie Ihren Freibetrag strategisch klug aufteilen.

Stand: 16.06.2026

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Lesen lohnt sich!

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Artikels wird keine Haftung übernommen. Die Darstellung wurde nach bestem Wissen und aktuellem Rechtsstand formuliert.

Der Artikel ersetzt keine (Steuer-)Rechtsberatung durch einen Steuerberater.