Zum Inhalt springen

Risikolebensversicherung Kündigung

Was Sie jetzt wissen sollten

Eine Kündigung beendet den finanziellen Schutz für Ihre Liebsten. Prüfen Sie in Ruhe, ob eine Anpassung Ihres Vertrags nicht die bessere Lösung ist.

Ein Paar sitzt zusammen auf dem Sofa. Ein Vertrag wird unterschrieben.

Ihr Leben ist im Wandel – und damit auch Ihr Absicherungsbedarf. Die Risikolebensversicherung gibt Ihnen das gute Gefühl, dass Ihre Liebsten finanziell versorgt sind, falls Ihnen etwas passiert. Bevor Sie dieses Sicherheitsnetz aufgeben, sollten Sie alle Möglichkeiten kennen. Oft ist eine einfache Vertragsanpassung die klügere Wahl als eine Kündigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können Ihre Risikolebensversicherung meist jederzeit kündigen. Bedenken Sie: Der komplette Schutz für Ihre Hinterbliebenen endet damit sofort.
  • Sie erhalten bei einer Kündigung kein Geld zurück. Die gezahlten Beiträge sind die Gegenleistung für den bisherigen Schutz und werden nicht erstattet.
  • Eine Vertragsanpassung ist oft die bessere Lösung. Statt den Schutz komplett zu verlieren, können Sie zum Beispiel die Versicherungssumme senken und so Ihre Beiträge reduzieren.

Diese Themen finden Sie hier

Risikolebensversicherung auflösen: Ist das eine gute Idee?

Lebensumstände ändern sich: Ein Kredit ist abbezahlt, die Kinder sind erwachsen und stehen auf eigenen Füßen oder eine Scheidung stellt die finanzielle Planung auf den Kopf. In solchen Momenten fragen sich viele, ob ihre Risikolebensversicherung noch notwendig ist. Der Gedanke, den Vertrag zu beenden und die monatlichen Beiträge zu sparen, ist verständlich.

Bedenken Sie jedoch: Eine Kündigung ist ein endgültiger Schritt mit weitreichenden Folgen. Der Schutz für Ihre Familie oder Ihren Partner erlischt sofort. Bevor Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen, sollten Sie sich daher umfassend informieren. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen, zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile auf und stellt Ihnen sinnvolle Alternativen vor.

Warum denken Sie über eine Kündigung nach?

Die Gründe, eine Risikolebensversicherung vorzeitig zu beenden, sind vielfältig und sehr persönlich. Oft sind es veränderte Lebenssituationen, die den ursprünglichen Grund für die Absicherung überflüssig erscheinen lassen. Manchmal sind es auch finanzielle Überlegungen.

  • Finanzielle Engpässe: Wenn das Geld knapp wird, ist jeder Euro wichtig. Die monatlichen Beiträge für die Versicherung zu sparen, scheint dann eine einfache Lösung.
  • Geänderter Absicherungsbedarf: Der Hauptgrund für den Abschluss ist oft die Absicherung eines Kredits oder der Familie. Ist der Hauskredit getilgt oder sind die Kinder finanziell unabhängig, scheint die Versicherung nicht mehr nötig.
  • Trennung oder Scheidung: Bei einer Trennung vom Partner, der als bezugsberechtigte Person eingetragen war, wird der Vertrag häufig infrage gestellt. Eine Anpassung des Bezugsrechts ist hier aber oft die bessere Lösung.
  • Günstigeres Angebot gefunden: Vielleicht haben Sie ein günstigeres Angebot entdeckt. Ein Wechsel sollte jedoch gut überlegt sein. Eine erneute Gesundheitsprüfung und ein höheres Alter beim Eintritt können zu höheren Beiträgen führen.

Die finanziellen Folgen: Was eine Kündigung wirklich bedeutet

Viele Versicherungsnehmer erwarten bei einer Kündigung, dass sie ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Bei einer reinen Risikolebensversicherung ist dies jedoch ein Irrtum. Der Vertrag dient nur der Absicherung im Todesfall und hat keine Sparfunktion. Das bedeutet, Ihre Beiträge werden vollständig für den Versicherungsschutz verwendet.

Mit der Kündigung endet Ihr Vertrag und damit auch der Schutz. Sollte Ihnen danach etwas zustoßen, erhalten Ihre Hinterbliebenen keine Leistung. Die bis dahin gezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurück. Sie waren die Bezahlung für den Schutz, den Sie in der Vergangenheit genossen haben.

Gut zu wissen

Gibt es einen Rückkaufswert?

Nein, eine reine Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung wird hier kein Kapital angespart, das man auszahlen könnte. Das bedeutet: Mit der Kündigung endet Ihr Schutz und die eingezahlten Beiträge werden nicht erstattet.

Der Verlust des Versicherungsschutzes ist die gravierendste Folge. Wenn Sie später feststellen, dass Sie doch wieder eine Absicherung brauchen, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. Dies ist fast immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Ein höheres Alter oder neue gesundheitliche Probleme können den neuen Vertrag erheblich teurer machen oder sogar zu einer Ablehnung führen.

Eine gute Risikolebensversicherung gibt Ihnen von Anfang an die nötige Flexibilität, um auf Veränderungen im Leben zu reagieren, ohne den Schutz komplett aufgeben zu müssen. Die ERGO Risikolebensversicherung ermöglicht zum Beispiel Anpassungen bei wichtigen Lebensereignissen.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

Risikolebensversicherung

Sichern Sie Ihre Liebsten im Ernstfall ab

Ein Trauerfall belastet Angehörige. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Familie zumindest um finanzielle Fragen keine Sorgen machen muss.

Bevor Sie also den endgültigen Schritt der Kündigung gehen, lohnt es sich, die Alternativen genau zu prüfen. In vielen Fällen gibt es bessere Wege, um Ihre finanzielle Situation zu entlasten und gleichzeitig einen wichtigen Grundschutz für Ihre Liebsten zu erhalten. Ein Gespräch mit Ihrem Versicherer kann hier Klarheit schaffen und Ihnen helfen, die für Sie passende Lösung zu finden.

Besser als kündigen: Flexible Alternativen für Ihren Vertrag

Eine Kündigung ist oft nicht die beste Lösung. Viele moderne Verträge, wie die der ERGO, bieten flexible Möglichkeiten, den Versicherungsschutz an Ihre neue Lebenssituation anzupassen. Das ist meist sinnvoller, als den Schutz komplett zu verlieren. Prüfen Sie daher zuerst, welche Optionen Ihr Vertrag bietet.

Kündigung oder Vertragsanpassung? Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Kündigung und einer Vertragsanpassung.

Merkmal Kündigung Vertragsanpassung
Versicherungsschutz SicherheitEndet sofort und unwiderruflich Bleibt in angepasster Form bestehen
Finanzielle Folge Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet Beiträge können sinken, Schutz wird angepasst
Zukünftiger Schutz Erneute Gesundheitsprüfung bei Neuabschluss In der Regel keine neue Gesundheitsprüfung nötig
Flexibilität Endgültige Entscheidung Kann oft später wieder angepasst werden
Sicherheit Schutzlücke für Hinterbliebene entsteht Grundsicherung für Ihre Liebsten bleibt erhalten

 

Mögliche Anpassungen Ihres Vertrags:

  • Versicherungssumme reduzieren: Wenn Ihr Absicherungsbedarf sinkt, zum Beispiel weil ein Kredit schon zum Teil getilgt ist, können Sie die Versicherungssumme senken. Dadurch sinken auch Ihre monatlichen Beiträge.
  • Bezugsberechtigung ändern: Nach einer Trennung oder Scheidung können Sie einfach eine andere Person als Begünstigten einsetzen, zum Beispiel Ihre Kinder oder einen neuen Partner.
  • Beitragsstundung: In finanziellen Notlagen bieten einige Versicherer an, die Beitragszahlung für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Der Versicherungsschutz bleibt dabei oft in reduziertem Umfang bestehen.
  • Umwandlung: In seltenen Fällen kann man eine Risikolebensversicherung in eine andere Versicherungsform, wie eine Kapitallebensversicherung, umwandeln. Fragen Sie hierzu Ihren Versicherer.

Anleitung: So beenden Sie Ihre Risikolebensversicherung richtig

Wenn Sie alle Alternativen geprüft haben und die Kündigung für Sie der einzige Weg ist, sollten Sie dabei formell korrekt vorgehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen reibungslos bearbeitet wird und es keine Missverständnisse gibt.

Besondere Situationen: Kreditabsicherung und Scheidung

Bestimmte Lebensereignisse werfen besondere Fragen rund um die Risikolebensversicherung auf. Hier ist es wichtig, die Zusammenhänge zu verstehen, bevor Sie handeln.

Kündigung bei einer Kreditabsicherung

Wenn Sie die Versicherung zur Absicherung eines Hauskredits abgeschlossen haben, ist die Police oft an die Bank abgetreten. Das bedeutet, die Bank ist im Todesfall die Begünstigte, um die Restschuld zu tilgen. In diesem Fall können Sie den Vertrag nicht einfach kündigen. Sie brauchen die schriftliche Zustimmung der Bank. Erst wenn der Kredit vollständig getilgt ist oder die Bank eine andere Sicherheit akzeptiert, gibt sie die Police frei. Eine Kündigung ist also erst nach der Freigabe durch den Kreditgeber möglich.

Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung?

Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherungsschutz überflüssig wird. Vielleicht möchten Sie statt des Ex-Partners nun die gemeinsamen Kinder absichern. Bevor Sie über eine Kündigung nachdenken, sollten Sie einige Punkte klären.

  • Bezugsberechtigung prüfen: Wer ist aktuell als Begünstigter eingetragen? Passen Sie diese Angabe an Ihre neue Situation an.
  • Versicherungsnehmer ändern: Prüfen Sie, wer der Versicherungsnehmer ist. Falls beide Partner den Vertrag unterschrieben haben, müssen auch beide der Änderung oder Kündigung zustimmen.
  • Über-Kreuz-Versicherung auflösen: Haben Sie sich gegenseitig versichert, müssen beide Verträge geprüft und angepasst werden. Oft ist eine saubere Trennung der Verträge die beste Lösung.

FAQ – Häufige Fragen zur Kündigung der Risikolebensversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich können Sie eine Risikolebensversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die genaue Frist, meist ein Monat, finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen. Bei monatlicher Zahlweise ist eine Kündigung in der Regel zum Monatsende möglich. Ein Sonderkündigungsrecht kann bestehen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Versicherer unterschiedlich sein. In der Regel erhalten Sie nach einigen Tagen oder Wochen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Gesetzliche Fristen für die Bearbeitung gibt es nicht. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht einreichen. Der Vertrag endet dann zum im Bestätigungsschreiben genannten Zeitpunkt.

Sie sollten das Kündigungsschreiben und vor allem die schriftliche Bestätigung des Versicherers gut aufbewahren. Es ist ratsam, diese Unterlagen mindestens drei Jahre aufzubewahren. Diese Frist entspricht der allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Zeit könnten noch Ansprüche geltend gemacht werden.

Stand: 29.12.2025

Tipps der Redaktion

Lesen lohnt sich!