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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Wann gilt ein Arbeitsverbot für Schwangere?

Ein Beschäftigungsverbot kann zum Schutz von Mutter und Kind ausgesprochen werden: Wann es gilt und welche Arten es gibt.

Eine Schwangere liegt auf dem Sofa und sieht sich die Ultraschallbilder ihres Kindes an.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat das Ziel, Gesundheit und Leben von Mutter und Kind zu schützen. Man unterscheidet dabei zwischen dem allgemeinen und dem individuellen Beschäftigungsverbot.
  • Klassischerweise dauert das Beschäftigungsverbot ab 6 Wochen vor der Geburt bis zu 8 Wochen nach der Geburt. Diese Zeit ist als Mutterschutzfrist bekannt. Bei besonderen gesundheitlichen Belastungen der Mutter, z. B. durch ihren Beruf oder durch eine Mehrlingsgeburt, kann das Arbeitsverbot ausgedehnt werden.
  • In einigen Berufen und Branchen kommen Beschäftigungsverbote für Schwangere häufiger vor. Dazu gehören unter anderem die chemische Industrie, das Gesundheitswesen und das Baugewerbe.

Diese Themen finden Sie hier

Was ist das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist eine gesetzliche Verordnung in Deutschland, um ungeborene Kinder vor potenziellen Gefahren und Schäden im Bauch der Mutter zu schützen. Ziel ist es, optimale Bedingungen für eine sichere und gesunde Schwangerschaft zu schaffen. Je nach Umfang kann sich das Beschäftigungsverbot auf das Gehalt und den Urlaubsanspruch der Mutter auswirken.

Mutterschutz – was ist zu beachten?

Erfahren Sie im Video, was der gesetzliche Mutterschutz ist, wie lange er dauert und wer das Gehalt der Mutter während des Beschäftigungsverbots zahlt.

Ein Baby schläft auf der Brust des Vaters. Die Mutter gibt dem Baby einen Kuss auf den Kopf.

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Warum gibt es ein Beschäftigungsverbot für Schwangere?

Die arbeitsrechtliche Vorkehrung hat das Ziel, schwangere Arbeitnehmerinnen vor negativen Auswirkungen zu schützen, Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren und bestmögliche Bedingungen für das Ungeborene zu schaffen. Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverbot.

In welchen Berufen gibt es ein betriebliches Beschäftigungsverbot für Schwangere?

Für Beschäftigungsverbote gelten branchenspezifische Regelungen und Schutzmaßnahmen, die jedoch variieren können. Einige Branchen sind besonders häufig von Beschäftigungsverboten betroffen.

Checkliste

  • Chemische Industrie: Potenzielle Gefahren bestehen für Schwangere durch die Herstellung bzw. Handhabung chemischer Substanzen.Chemische Industrie: Potenzielle Gefahren bestehen für Schwangere durch die Herstellung bzw. Handhabung chemischer Substanzen.
  • Gesundheitswesen: Pflegepersonal und Ärztinnen haben ein erhöhtes Risiko für Infektionen. Sie sind häufiger schweren körperlichen Arbeiten ausgesetzt und stehen in Kontakt mit für Schwangere potenziell gefährlichen Medikamenten.
  • Baugewerbe: Häufig sind Arbeitnehmerinnen in dieser Branche körperlich hoher Belastung und einem erhöhten Unfallrisiko durch die Arbeit mit Maschinen ausgesetzt.

Wann wird ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen?

Wann genau es zu einem Beschäftigungsverbot für Schwangere kommt, richtet sich nach der beruflichen Tätigkeit und der individuellen Situation der Schwangeren.

Gibt es Alternativen zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Je nach Branche muss es nicht sofort zu einem Beschäftigungsverbot kommen. Oft ist es ausreichend, einzelne Maßnahmen zur Sicherheit der Schwangeren zu treffen.

Checkliste

  • Büroarbeit: Hierbei muss der Arbeitgeber z. B. ergonomische Stühle oder eine Ruhemöglichkeit bereitstellen, um körperliche Belastungen zu minimieren.
  • Gastronomie: In gastronomischen Berufen müssen bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. So kann z. B. das Heben schwerer Gegenstände oder die Arbeit mit Küchengeräten ein Risiko darstellen. Eine Umverteilung von Aufgaben kann dies lösen.
  • Einzelhandel: Frauen im Einzelhandel können durch lange Stehzeiten und das Bewegen von schweren Waren körperlich stark belastet werden. Auch hier kann eine Umverteilung der Aufgaben Abhilfe schaffen.
Eine Schwangere hält schützend ihre Hände in Form eines Herzens über ihren Babybauch.

Wie lange gilt das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Das Beschäftigungsverbot kann unterschiedlich geregelt sein. Betriebliche und individuelle Beschäftigungsverbote beginnen in der Regel deutlich früher in der Schwangerschaft als das allgemeine Beschäftigungsverbot.

Checkliste

  • Das allgemeine Beschäftigungsverbot beginnt im Normalfall 6 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung.
  • Wie lange ein betriebliches Beschäftigungsverbot gilt, ist je nach Branche, Arbeitgeber und nach Aufgabenbereich der Beschäftigten unterschiedlich geregelt.
  • Ein individuelles Beschäftigungsverbot beginnt ab dem Tag der Erstellung des ärztlichen Attests und endet mit der Mutterschutzfrist 8 Wochen nach der Entbindung.
  • Gegebenenfalls kann das Beschäftigungsverbot auch auf die ersten Monate nach der Geburt ausgeweitet werden, etwa bei einer Frühgeburt oder bei Mehrlingsgeburten.
  • Nach Ende der Mutterschutzfrist gehen viele Mütter direkt in die Elternzeit über.

Gut zu wissen

Kann man das Beschäftigungsverbot für Schwangere aufheben?

Fühlen Sie sich bei der Ausübung Ihres Berufes nicht beeinträchtigt, können Sie sich auf eigenen Wunsch von Ihrem Arzt eine Bescheinigung zu Ihrer „Arbeitsfähigkeit“ ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie theoretisch bis zum Tag der Geburt weiter beschäftigt bleiben. Die Aufhebung endet automatisch mit der Geburt – ab dann gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Wer stellt das Beschäftigungsverbot für die Schwangerschaft aus?

Wer das Beschäftigungsverbot ausspricht, hängt vor allem von Ihrer Arbeitsstelle ab. Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Ihr Arzt kann das Verbot aussprechen.

Gut zu wissen

Wie kann ich als Schwangere ein Beschäftigungsverbot bekommen?

Wenn Sie sich während der Schwangerschaft durch Ihre Arbeit beeinträchtigt fühlen, sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um gemeinsam frühzeitig eine passende Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, können Sie Ihren zuständigen Arzt um ein Beschäftigungsverbot bitten. Möchte dieser in Ihrem Fall kein Beschäftigungsverbot ausstellen, können Sie Fachärzte konsultieren und sich weitere Meinungen einholen.

Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft auf das Elterngeld aus?

Durch das Beschäftigungsverbot sind keine finanziellen Einbußen zu befürchten: Schwangere haben während des Arbeitsverbots einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung, damit die finanzielle Stabilität gewährleistet ist. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen daher während der Dauer des Beschäftigungsverbots Ihr Gehalt normal weiterbezahlen. Die Ausgaben kann er sich von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Festsetzung des Elterngelds erfolgt dann wie üblich durch das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Gut zu wissen

Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf die Steuererklärung aus?

Da sich Ihr Einkommen durch das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft nicht verändert, ändert sich auch an Ihrer Steuererklärung nichts. Sie müssen das Arbeitsverbot demnach nicht gesondert in Ihrer Steuerklärung angeben. Ihr Gehalt samt aller Abgaben wird unverändert weiter vom Arbeitgeber bezahlt.

Meldepflichten und andere Verpflichtungen beim Beschäftigungsverbot

Durch ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft entstehen für alle Beteiligten verschiedene Pflichten.

FAQ – Häufige Fragen zum Beschäftigungsverbot für Schwangere

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Bei Nichtbeachtung des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber droht ein Bußgeld. Wird das Arbeitsverbot vorsätzlich missachtet, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Der Urlaubsanspruch bleibt vom Beschäftigungsverbot unberührt. Sie können also jederzeit wie gewohnt Ihren Urlaub verplanen. Falls Sie bereits im Beschäftigungsverbot sind und somit Ihre Urlaubstage nicht aufbrauchen können, bleiben diese erhalten – selbst dann, wenn Sie bis zu 3 Jahre in Elternzeit bleiben.

In Bezug auf die Steuer hat das Beschäftigungsverbot keinen wesentlichen Einfluss. Ihr Gehalt wird samt aller Abgaben unverändert weiter vom Arbeitgeber bezahlt. Dennoch kann es sein, dass sich dadurch z. B. die Fahrtkosten zur Arbeit entsprechend verringern. Das bringt wiederum steuerliche Aspekte mit sich. Im Ausgleich können aber auch durch die Schwangerschaft entstehende Kosten abgesetzt werden.

Bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft bekommen Sie Ihr bisheriges Gehalt unverändert ausgezahlt – Ihr Einkommen ist also genauso hoch, wie wenn Sie normal arbeiten würden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen im Beschäftigungsverbot das volle Gehalt zu zahlen, kann sich die Kosten aber von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wenn Sie sich während Ihrer Schwangerschaft durch Ihre Arbeit beeinträchtigt fühlen oder wenn das Risiko besteht, dass Stress oder die Arbeitsumstände der Gesundheit Ihres Kindes schaden könnten, dann können Sie Ihren Arzt um ein individuelles Beschäftigungsverbot bitten. So ein Arbeitsverbbot kann schon relativ früh in der Schwangerschaft ausgesprochen werden. Möchte der behandelnde Arzt kein Beschäftigungsverbot aussprechen, können Sie gegebenenfalls einen Facharzt um eine zweite Meinung bitten.

Das allgemeine Beschäftigungsverbot gilt für alle Schwangeren bzw. für alle Frauen in den Wochen nach der Entbindung. Auf ein darüberhinausgehendes individuelles Beschäftigungsverbot haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch – es wird nur dann ausgesprochen, wenn Ihr Arzt der Ansicht ist, dass Ihre Gesundheit oder die des Kindes durch Ihre Tätigkeit gefährdet ist. Gründe für ein solches ärztliches Attest können z. B. psychischer Stress, belastende Arbeitsbedingungen oder Risikoschwangerschaften sein.

Stand: 17.11.2025

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