Bei Nichtbeachtung des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber droht ein Bußgeld. Wird das Arbeitsverbot vorsätzlich missachtet, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat das Ziel, Gesundheit und Leben von Mutter und Kind zu schützen. Man unterscheidet dabei zwischen dem allgemeinen und dem individuellen Beschäftigungsverbot.
- Klassischerweise dauert das Beschäftigungsverbot ab 6 Wochen vor der Geburt bis zu 8 Wochen nach der Geburt. Diese Zeit ist als Mutterschutzfrist bekannt. Bei besonderen gesundheitlichen Belastungen der Mutter, z. B. durch ihren Beruf oder durch eine Mehrlingsgeburt, kann das Arbeitsverbot ausgedehnt werden.
- In einigen Berufen und Branchen kommen Beschäftigungsverbote für Schwangere häufiger vor. Dazu gehören unter anderem die chemische Industrie, das Gesundheitswesen und das Baugewerbe.
Diese Themen finden Sie hier
Warum gibt es ein Beschäftigungsverbot für Schwangere?
Wann wird ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen?
Wie lange gilt das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Wer stellt das Beschäftigungsverbot für Schwangere aus?
Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft auf das Elterngeld aus?
Was ist das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist eine gesetzliche Verordnung in Deutschland, um ungeborene Kinder vor potenziellen Gefahren und Schäden im Bauch der Mutter zu schützen. Ziel ist es, optimale Bedingungen für eine sichere und gesunde Schwangerschaft zu schaffen. Je nach Umfang kann sich das Beschäftigungsverbot auf das Gehalt und den Urlaubsanspruch der Mutter auswirken.
Mutterschutz – was ist zu beachten?
Erfahren Sie im Video, was der gesetzliche Mutterschutz ist, wie lange er dauert und wer das Gehalt der Mutter während des Beschäftigungsverbots zahlt.
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Warum gibt es ein Beschäftigungsverbot für Schwangere?
Die arbeitsrechtliche Vorkehrung hat das Ziel, schwangere Arbeitnehmerinnen vor negativen Auswirkungen zu schützen, Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren und bestmögliche Bedingungen für das Ungeborene zu schaffen. Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverbot.
Grundsätzliches Beschäftigungsverbot
Die sogenannte Mutterschutzfrist gilt für alle Frauen jeweils für 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und für 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder wenn das Kind eine Behinderung hat, kann sich der Mutterschutz auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt verlängern. Auf eigenen Wunsch können Schwangere bis zum Geburtstermin weiterarbeiten. Nach der Geburt besteht allerdings absolutes Beschäftigungsverbot.
Betriebliches Beschäftigungsverbot
Das betriebliche Beschäftigungsverbot ist eine arbeitsplatzbezogene Maßnahme, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sie gilt generell für Schwangere, die in ihrem Beruf mit Gefahrstoffen arbeiten, schwerer körperlicher Arbeit ausgesetzt sind, in Nachtschicht tätig sind oder wenn generell aufgrund anderer Umstände in diesem Beruf ein höheres Risiko besteht.
Individuelles Beschäftigungsverbot
Das individuelle Beschäftigungsverbot ist ein ärztliches, zeitlich befristetes Attest, das jeweils personenbezogen für einzelne Schwangere ausgestellt wird, wenn aufgrund der Umstände ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Mutter und Kind besteht. Das kann z. B. bei Mehrlingsschwangerschaften, Frühgeburtsrisiko oder starker Übelkeit der Fall sein.
In welchen Berufen gibt es ein betriebliches Beschäftigungsverbot für Schwangere?
Für Beschäftigungsverbote gelten branchenspezifische Regelungen und Schutzmaßnahmen, die jedoch variieren können. Einige Branchen sind besonders häufig von Beschäftigungsverboten betroffen.
Checkliste
- Chemische Industrie: Potenzielle Gefahren bestehen für Schwangere durch die Herstellung bzw. Handhabung chemischer Substanzen.Chemische Industrie: Potenzielle Gefahren bestehen für Schwangere durch die Herstellung bzw. Handhabung chemischer Substanzen.
- Gesundheitswesen: Pflegepersonal und Ärztinnen haben ein erhöhtes Risiko für Infektionen. Sie sind häufiger schweren körperlichen Arbeiten ausgesetzt und stehen in Kontakt mit für Schwangere potenziell gefährlichen Medikamenten.
- Baugewerbe: Häufig sind Arbeitnehmerinnen in dieser Branche körperlich hoher Belastung und einem erhöhten Unfallrisiko durch die Arbeit mit Maschinen ausgesetzt.
Körperlich schwere Tätigkeiten
Bei Tätigkeiten, bei denen eine hohe körperliche Belastung durch das Tragen oder Heben von Gegenständen besteht, greift das allgemeine Beschäftigungsverbot. Schwere körperliche Tätigkeiten können zu Überanstrengung führen, was einen erhöhten Blutdruck und verfrühte Wehen zur Folge haben kann.
Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen
Wenn es im Rahmen der Arbeit zu Kontakt mit Gefahrstoffen wie z. B. schädlichen Chemikalien kommen kann, greift ein Beschäftigungsverbot für Schwangere. Die Stoffe können sich negativ auf das Wachstum und die körperliche Entwicklung des Kindes auswirken.
Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr
Hierzu zählt z. B. das Arbeiten auf Baustellen oder mit speziellen Maschinen. Neben dem allgemeinen Verletzungsrisiko können der entstehende Lärm und die Vibrationen zu einer Beeinträchtigung des Gehör- und Gleichgewichtssinnes des Ungeborenen führen.
Tätigkeiten mit hohem Stresslevel
Für Berufe, die mit erhöhtem Stress einhergehen, etwa Lehr- und Erziehungstätigkeiten, kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Besteht eine erhöhte Gefährdung durch Stress am Arbeitsplatz, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, ob ein Beschäftigungsverbot möglich ist.
Gibt es Alternativen zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Je nach Branche muss es nicht sofort zu einem Beschäftigungsverbot kommen. Oft ist es ausreichend, einzelne Maßnahmen zur Sicherheit der Schwangeren zu treffen.
Checkliste
- Büroarbeit: Hierbei muss der Arbeitgeber z. B. ergonomische Stühle oder eine Ruhemöglichkeit bereitstellen, um körperliche Belastungen zu minimieren.
- Gastronomie: In gastronomischen Berufen müssen bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. So kann z. B. das Heben schwerer Gegenstände oder die Arbeit mit Küchengeräten ein Risiko darstellen. Eine Umverteilung von Aufgaben kann dies lösen.
- Einzelhandel: Frauen im Einzelhandel können durch lange Stehzeiten und das Bewegen von schweren Waren körperlich stark belastet werden. Auch hier kann eine Umverteilung der Aufgaben Abhilfe schaffen.
Das Beschäftigungsverbot kann unterschiedlich geregelt sein. Betriebliche und individuelle Beschäftigungsverbote beginnen in der Regel deutlich früher in der Schwangerschaft als das allgemeine Beschäftigungsverbot.
Checkliste
- Das allgemeine Beschäftigungsverbot beginnt im Normalfall 6 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung.
- Wie lange ein betriebliches Beschäftigungsverbot gilt, ist je nach Branche, Arbeitgeber und nach Aufgabenbereich der Beschäftigten unterschiedlich geregelt.
- Ein individuelles Beschäftigungsverbot beginnt ab dem Tag der Erstellung des ärztlichen Attests und endet mit der Mutterschutzfrist 8 Wochen nach der Entbindung.
- Gegebenenfalls kann das Beschäftigungsverbot auch auf die ersten Monate nach der Geburt ausgeweitet werden, etwa bei einer Frühgeburt oder bei Mehrlingsgeburten.
- Nach Ende der Mutterschutzfrist gehen viele Mütter direkt in die Elternzeit über.
Gut zu wissen
Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber kann ein allgemeines oder ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.
- Wird ausgesprochen, sobald die Arbeit nicht mehr ohne Einschränkungen ausgeübt werden kann.
- Das Beschäftigungsverbot gilt, wenn Anpassungen der äußeren Umstände Ihrer Arbeit nicht möglich sind, z. B. wenn sich Nachtarbeit oder der Umgang mit Chemikalien nicht verhindern lassen.
- Teilweise ausgesprochene Beschäftigungsverbote sind möglich, wenn z. B. ein reduzierter zeitlicher Umfang der Tätigkeit ohne finanzielle Nachteile möglich ist.
Arzt oder Ärztin
Besteht ein erhöhtes Risiko für die Schwangere, kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.
- Wird ausgesprochen, falls Ihre Gesundheit oder individuelle Lebenssituation die volle Ausübung der Arbeit nicht mehr zulässt.
- Mögliche Gründe für ein individuelles Arbeitsverbot sind Risikoschwangerschaft, Beschwerden in der Schwangerschaft, schwere Erkrankung, Stress am Arbeitsplatz, Mobbing.
- Unter kritischen oder risikoreichen Umständen kann das Beschäftigungsverbot auch schon zu Beginn der Schwangerschaft ausgesprochen werden.
Gut zu wissen
Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft auf das Elterngeld aus?
Durch das Beschäftigungsverbot sind keine finanziellen Einbußen zu befürchten: Schwangere haben während des Arbeitsverbots einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung, damit die finanzielle Stabilität gewährleistet ist. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen daher während der Dauer des Beschäftigungsverbots Ihr Gehalt normal weiterbezahlen. Die Ausgaben kann er sich von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Festsetzung des Elterngelds erfolgt dann wie üblich durch das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.
Gut zu wissen
Meldepflichten und andere Verpflichtungen beim Beschäftigungsverbot
Durch ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft entstehen für alle Beteiligten verschiedene Pflichten.
Arbeitnehmerin
Im Falle eines individuellen Beschäftigungsverbots muss die Schwangere eine Meldung beim Arbeitgeber machen und das ärztliche Attest vorlegen. Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, das Beschäftigungsverbot einzuhalten. Sie darf daher weder ihrer beruflichen Tätigkeit noch einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss ein ärztliches Attest über ein Beschäftigungsverbot akzeptieren bzw. es im Betrieb durchsetzen. Zudem ist er verpflichtet, der Schwangeren für die gesamte Dauer des Arbeitsverbots das volle Gehalt weiterzuzahlen.
Krankenkasse
Die Krankenkasse ist nicht direkt für die Umsetzung des Beschäftigungsverbots verantwortlich. Sie kommuniziert allerdings mit dem Arbeitgeber, da sie in der Regel nach Anforderung des Arbeitgebers das Gehalt der Arbeitnehmerin während des Beschäftigungsverbots erstattet.
FAQ – Häufige Fragen zum Beschäftigungsverbot für Schwangere
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Der Urlaubsanspruch bleibt vom Beschäftigungsverbot unberührt. Sie können also jederzeit wie gewohnt Ihren Urlaub verplanen. Falls Sie bereits im Beschäftigungsverbot sind und somit Ihre Urlaubstage nicht aufbrauchen können, bleiben diese erhalten – selbst dann, wenn Sie bis zu 3 Jahre in Elternzeit bleiben.
In Bezug auf die Steuer hat das Beschäftigungsverbot keinen wesentlichen Einfluss. Ihr Gehalt wird samt aller Abgaben unverändert weiter vom Arbeitgeber bezahlt. Dennoch kann es sein, dass sich dadurch z. B. die Fahrtkosten zur Arbeit entsprechend verringern. Das bringt wiederum steuerliche Aspekte mit sich. Im Ausgleich können aber auch durch die Schwangerschaft entstehende Kosten abgesetzt werden.
Bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft bekommen Sie Ihr bisheriges Gehalt unverändert ausgezahlt – Ihr Einkommen ist also genauso hoch, wie wenn Sie normal arbeiten würden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen im Beschäftigungsverbot das volle Gehalt zu zahlen, kann sich die Kosten aber von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Wenn Sie sich während Ihrer Schwangerschaft durch Ihre Arbeit beeinträchtigt fühlen oder wenn das Risiko besteht, dass Stress oder die Arbeitsumstände der Gesundheit Ihres Kindes schaden könnten, dann können Sie Ihren Arzt um ein individuelles Beschäftigungsverbot bitten. So ein Arbeitsverbbot kann schon relativ früh in der Schwangerschaft ausgesprochen werden. Möchte der behandelnde Arzt kein Beschäftigungsverbot aussprechen, können Sie gegebenenfalls einen Facharzt um eine zweite Meinung bitten.
Das allgemeine Beschäftigungsverbot gilt für alle Schwangeren bzw. für alle Frauen in den Wochen nach der Entbindung. Auf ein darüberhinausgehendes individuelles Beschäftigungsverbot haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch – es wird nur dann ausgesprochen, wenn Ihr Arzt der Ansicht ist, dass Ihre Gesundheit oder die des Kindes durch Ihre Tätigkeit gefährdet ist. Gründe für ein solches ärztliches Attest können z. B. psychischer Stress, belastende Arbeitsbedingungen oder Risikoschwangerschaften sein.
Stand: 17.11.2025
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