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Versicherungen nach der Hochzeit

Richtig absichern in der Ehe

Wenn zwei Menschen heiraten, bringen sie einiges mit in die Ehe – auch ihre jeweiligen Versicherungen.

Brautpaar küsst sich nach der Hochzeit auf dem Rücksitz eines Wagens.

Gerade im neuen Lebensabschnitt ist finanzieller Schutz besonders wichtig. Hier kann eine private Haftpflichtversicherung Unterstützung bieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Ehepaar können Sie bestimmte Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung zusammenlegen und Beiträge sparen. Beachten Sie mögliche Sonderkündigungsrechte nach der Hochzeit und passen Sie ggf. die Deckungssumme an.
  • Frisch Verheiratete sollten die Heirat rechtzeitig der Krankenversicherung melden: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehepartner den anderen kostenfrei mitversichern.
  • Wenn Sie bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, kann es notwendig sein, die Deckungssumme und die Bezugsberechtigten nach der Hochzeit anzupassen.

Diese Themen finden Sie hier

Kann man sich als Ehepaar zusammen versichern?

Viele Paare leben heute schon vor der Hochzeit in einem gemeinsamen Haushalt und teilen sich bestimmte Versicherungen wie die Hausratversicherung. Durch eine Heirat ergeben sich aber noch weitere Möglichkeiten, Versicherungen zusammenzulegen. Viele Versicherer bieten günstige Partner- oder Familientarife an. Zudem kann sich der Versicherungsbedarf durch eine Hochzeit ändern: Spätestens dann, wenn ein Kind auf dem Weg ist, wird die finanzielle Absicherung der Familie noch wichtiger. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Ehepaare mit einer gemeinsamen Versicherung vorsorgen können.

Junge Leute helfen beim Umzug.

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Welche Versicherungen sollte man nach der Hochzeit ändern?

Ob sich Ehepaare zusammen oder mit zwei separaten Verträgen versichern sollten, hängt unter anderem vom Einkommen der Ehepartner ab, aber auch davon, welche Versicherungen sie schon mit in die Ehe bringen.

Im Überblick: Welche Versicherungen sich zusammenlegen lassen

  Zusammenlegen möglich? Bedingungen Was ist zu beachten
Hausratversicherung Ja Älterer Vertrag bleibt i .d. R. bestehen

Sonderkündigungsrecht nach Heirat, bei bestehenden Versicherungen Deckungssumme prüfen
Haftpflichtversicherung Ja Ehepartner sind automatisch mitversichert Sonderkündigungsrecht nach Heirat
Berufsunfähigkeitsversicherung Nein I. d. R. nur für den hauptverdienenden Ehepartner sinnvoll Bei bestehenden Versicherungen nach Heirat Deckungssumme prüfen
Lebensversicherung Nein Kein gemeinsamer Vertrag bei bestehenden Versicherungen Ggf. Begünstigte in der eigenen Lebensversicherung anpassen/Partner-Lebensversicherung abschließen
Unfallversicherung Ja, unter Umständen Umwandlung in einen Familientarif Familientarife sind meist günstiger als zwei separate Unfallversicherungen
Rechtsschutzversicherung Ja Älterer Vertrag bleibt i .d. R. bestehen

Sonderkündigungsrecht nach Heirat
Kfz-Versicherung Ja Aufnahme des Ehepartners in die bestehende Kfz-Versicherung Ehepartner übernehmen mit dem Versicherungsvertrag auch die Schadensfreiheitsklasse

Krankenversicherung Ja, unter Umständen Kostenlose Familienversicherung für Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre Nur für geringverdienende Ehepartner, gilt nicht für Beamte und Selbstständige

 

Bedarfsänderung – was ist zu beachten?

Wichtige Fragen – schnell geklärt

Hausratversicherung: gemeinsamer Vertrag oft schon vor der Hochzeit

Bringen Sie und Ihr Partner beide eine Hausratversicherung mit in die Ehe, können Sie die Policen für den gemeinsamen Haushalt zusammenlegen. Das gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammenziehen. Schließlich reicht eine Hausratversicherung aus, um Ihr gemeinsames Hab und Gut abzusichern. Der ältere der beiden Versicherungsverträge bleibt i. d. R. bestehen, den anderen Vertrag können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nicht 3 Monate, sondern nur einen Monat.

Unabhängig davon, ob Sie erst nach der Hochzeit oder schon davor in einem gemeinsamen Haushalt leben: Achten Sie darauf, die Deckungssumme der gemeinsamen Hausratversicherung anzupassen. Denn für gewöhnlich vergrößert sich der Hausrat, wenn zwei Menschen zusammenziehen, sodass der Versicherungswert steigt.

Gut zu wissen

Wie hoch sollte die Deckungssumme der gemeinsamen Hausratversicherung sein?

Die Deckungssumme der Hausratversicherung richtet sich nicht so sehr nach der Anzahl der Personen im Haushalt, sondern nach dem Gesamtwert des Hausrats. Als Richtwert gilt eine Versicherungssumme zwischen 500 und 800 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer niedrigeren Deckungssumme riskieren Sie eine Unterversicherung. Beträgt der Versicherungswert z. B. 50.000 €, die Deckungssumme aber nur 40.000 €, erstattet Ihnen die Versicherung nur 80 % der Kosten. Bei einem Schaden von 10.000 € bekämen Sie also nur 8.000 € ausbezahlt.

Haftpflichtversicherung: Umwandlung in einen günstigen Partner-Tarif

Grundsätzlich sind Ehepartner in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert. Das heißt: Wenn nur Sie oder nur Ihr Partner eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe bringt, ist der jeweils andere Partner automatisch mitversichert. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Singletarife – diese müssen Sie nach der Hochzeit in einen Partner-Vertrag umwandeln.

Haben sowohl Sie als auch Ihr Partner bereits eine Haftpflichtversicherung, wird in der Regel der jüngere Vertrag aufgelöst, der ältere läuft als gemeinsame Versicherung weiter. Für die Auflösung der Haftpflichtversicherung nach der Heirat gibt es normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen dabei anteilig erstattet.

Familien-Haftpflicht für Paare mit Kindern

Wenn Sie Kinder haben, ist eine Familien-Haftpflichtversicherung i. d. R. die beste Option. Dabei ist es unerheblich, ob Sie verheiratet sind oder nicht: In der Familienversicherung sind alle in Ihrem Haushalt lebenden Kinder mitversichert, auch wenn es sich um Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Die Familienhaftpflicht spart nicht nur Versicherungsbeiträge, sondern auch Organisationsaufwand. Voraussetzung für die gemeinsame Familien-Haftpflicht ist, dass die Kinder:

  • in Ihrem Haushalt leben
  • unter 18 Jahre sind
  • noch nicht berufstätig sind

Übrigens: Ihre Kinder bleiben auch während der Ausbildung über die Familienhaftpflicht versichert, auch wenn sie schon volljährig sind oder in einem anderen Haushalt leben.

Familie auf der Wiese.

Gut zu wissen

Wie lange kann ich meine Kinder in der Familien-Haftpflicht mitversichern?

Sie können Ihre Kinder so lange über die Familien-Haftpflicht versichern, wie sie sich in der Ausbildung befinden. Verdient Ihr Kind während des Studiums eigenes Geld, ist es 2025 bis zu einer Einkommensgrenze von 535 € monatlich (bis 556 € bei einem Minijob) weiter über die Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert. Mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums endet die Familienversicherung in jedem Fall. Auch wenn ein Kind heiratet, muss es eine eigene Partner- oder Familien-Haftpflicht abschließen.

Weitere Versicherungen, die Sie als Ehepaar zusammenlegen oder erweitern können

Unter Umständen können Sie nach der Hochzeit noch andere Versicherungen zusammenlegen oder partnertariflich nutzen.

Lebensversicherung für Ehepaare

Nach der Eheschließung empfiehlt es sich, eine Lebensversicherung abzuschließen, um den Ehepartner und evtl. Kinder der Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie kleine Kinder haben oder z. B. einen Immobilienkredit tilgen müssen. Eine Lebensversicherung bietet sich auch dann an, wenn es in der Familie einen Hauptverdiener gibt, auf dessen Einkommen die Familie angewiesen ist. Die Bezugsberechtigten – also die Personen, die die Auszahlung der Versicherung erhalten – und die Versicherungssumme legen Sie individuell fest.

Ein Vater bringt seine Tochter in die Kita und gibt ihr einen Teddybär mit.

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Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung im Todesfall, die Kapitallebensversicherung kann auch als private Altersvorsorge genutzt werden.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Erfahren Sie im Video, wann und an wen die Risikolebensversicherung leistet und warum sie eine gute Möglichkeit ist, Ihre Familie abzusichern.

Risikolebensversicherung als Partner-Versicherung abschließen

Als Ehepaar können Sie auch eine verbundene Lebensversicherung oder Partner-Lebensversicherung abschließen. Dabei werden beide Ehepartner in einem gemeinsamen Vertrag versichert – der Versicherungsbeitrag ist hier i. d. R. günstiger als die Beiträge für zwei separate Verträge. Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungssumme ausgezahlt, d. h. es gibt nur eine Auszahlung und der Vertrag endet automatisch mit dem Tod eines der Ehepartner. Eine solche Partner-Lebensversicherung ist vor allem für kinderlose Paare sinnvoll, wenn keine weiteren Familienangehörigen abgesichert werden müssen.

Gut zu wissen

Was passiert mit einer bestehenden Lebensversicherung nach der Hochzeit?

Wenn Sie schon vor der Hochzeit eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie ggf. die Begünstigten und die Versicherungssumme im Vertrag anpassen müssen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie zuvor schon einmal verheiratet waren oder wenn Sie nach der Hochzeit ein gemeinsames Kind erwarten.

Riester-Rente: Private Altersvorsorge für Ehepaare

Neben einer Kapitallebensversicherung eignet sich auch die Riester-Rente als private Altersvorsorge. Riester-Sparer erhalten dabei jährlich eine staatliche Zulage von 175 €. Insbesondere Eltern können vom Riester-Sparen profitieren, denn sie erhalten eine jährliche Kinderzulage pro Kind:

  • Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, gibt es 185 €.
  • Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 €.

Um von den staatlichen Zuschüssen der Riester-Rente zu profitieren, muss man förderberechtigt sein, z. B. als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Ehepaare, die mit einer Riester-Rente vorsorgen, haben den Vorteil, dass nur einer von beiden förderberechtigt sein muss. Der zweite Partner kann einen Zulagenvertrag abschließen und hat damit automatisch Anspruch auf Riester-Förderung. Im Todesfall hat der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf den angesparten Riester-Betrag des verstorbenen Partners – auch dann, wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat. Das Recht auf Riester-Förderung haben auch Selbstständige, wenn diese selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder wenn ihr Ehepartner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Wie Sie sich als Selbstständiger optimal absichern – ob verheiratet oder ledig – erfahren Sie in unserem Beitrag Versicherungen für Selbstständige.

Gemeinsam an die Zukunft denken – mit einer privaten Vorsorge für Ehepaare

Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nach der Hochzeit

Auch wenn in vielen Familien heute beide Ehepartner berufstätig sind, ist meist einer der beiden der Hauptverdiener. Umso wichtiger ist es, sich und den Partner gegen einen plötzlichen Verdienstausfall abzusichern.

Mann mit Prothese sitzt am orangefarbenen Van vor Landschaft und Himmel.

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Gemeinsame Krankenversicherung nach der Hochzeit

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sowohl Ihren Ehepartner als auch Ihre Kinder kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert, unter Umständen sogar bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und nicht erwerbstätig sind. Ehepartner können kostenlos in der Familien-Krankenversicherung mitversichert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Checkliste

  • Der Hauptwohnsitz der Familie befindet sich in Deutschland.
  • Der Ehepartner hat nur ein geringes eigenes Einkommen bis 535 € monatlich, bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 556 € monatlich (Stand 2025).
  • Der Ehepartner ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  • Der Ehepartner ist nicht verbeamtet und nicht hauptberuflich selbstständig tätig.

Fazit: Viele Versicherungen können nach der Ehe zusammengelegt werden

Wenn Sie planen zu heiraten oder mit Ihrem Partner zusammenzuziehen, sollten Sie schon im Vorfeld Ihre bestehenden Versicherungen prüfen, ob sich diese in gemeinsame Versicherungen ändern lassen. Denken Sie daran, den jeweiligen Versicherungen Ihre Heirat zu melden und den Partner mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.

Stand: 23.09.2025

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