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Versicherungen für Selbstständige

So sichern Sie Ihr Business ab

Selbstständige und Existenzgründer müssen sich anders absichern als Angestellte. Aber welche Versicherungen brauchen Selbstständige auf jeden Fall?

Versicherungen für Selbstständige - ältere Frau an Nähmaschine

Selbstständige und Freiberufler profitieren von beruflicher Freiheit, flexibler Zeiteinteilung und einer größeren Selbstbestimmung im Job. Allerdings gehen sie auch finanzielle Risiken ein: Es gibt im Krankheitsfall keinen Arbeitgeber, der das Gehalt weiterhin zahlt. Dadurch haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Diese Ausfälle können schnell die eigene Existenz bedrohen. Der Staat hat daher die Absicherung der gravierendsten Risiken zur Pflicht gemacht. Je nach Branche und Lebenssituation gibt es weitere Versicherungen, die notwendig und sinnvoll sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Versicherungen für Selbstständige Pflicht und welche darüber hinaus sinnvoll sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer sich selbstständig macht, geht größere Risiken ein als Angestellte. Daher ist eine Absicherung der existenziellen Risiken wichtig. 
  • Zum Schutz der Selbstständigen hat der Staat einige Pflichtversicherungen eingeführt. Neben der Krankenversicherung sind diese von der Branche abhängig. 
  • Neben den Pflichtversicherungen gibt es jedoch weitere private und betriebliche Versicherungen, die für Selbstständige sinnvoll sind. 
  • Als Selbstständiger müssen Sie sich außerdem selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Dafür stehen u. a. verschiedene gesetzliche und private Rentenversicherungen zur Verfügung.

Wer ist überhaupt selbstständig?

Selbstständig sind alle:

  • die ihr eigenes Unternehmen gegründet haben,
  • das Unternehmensrisiko tragen,
  • auf eigene Rechnung arbeiten,
  • selbst über Tätigkeit, Arbeitsort und –zeit bestimmen.

Selbstständige können selbst entscheiden, welche Aufträge sie annehmen und welche nicht. Sie sind nicht weisungsgebunden, sondern von der Zufriedenheit der Kunden, die ihre Rechnungen zahlen, abhängig.

Wer selbstständig tätig sein möchte, arbeitet entweder freiberuflich oder gewerblich. Freiberufler müssen sich selbst um eine ausreichende Absicherung kümmern. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen sie keine Gewerbesteuer abführen. 

Doch wer gilt überhaupt als Freiberufler? Letztendlich entscheidet das Finanzamt darüber, ob Sie als Selbstständiger oder Freiberufler eingestuft werden. Die Grundlage dafür liefert allerdings das Einkommensteuergesetz. Darin ist eine Vielzahl an Berufen aufgeführt, die freiberuflich ausgeübt werden können. Diese lassen sich in folgende 4 Berufsgruppen einteilen:

  • Heilberufe (z. B. Ärzte, Hebammen, Physiotherapeuten)
  • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer)
  • naturwissenschaftliche und technische Berufe (z. B. Architekten, Informatiker, Ingenieure)
  • sprach- und informationsvermittelnde Berufe (z. B. Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer)

Ob und welche Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler verpflichtend sind, hängt vor allem von der Branche ab. So müssen Sie für manche Berufe nur eine Krankenversicherung abschließen. Andere Berufe müssen aufgrund des höheren Risikos z. B. mit einer Berufshaftpflicht oder einer Unfallversicherung abgesichert werden.

Was für Versicherungen braucht man als Selbstständiger?

Eine Existenzgründung ist mit großen Chancen und Risiken verbunden. Denn Selbstständige tragen die volle Verantwortung für ihr Business und ihr Privatleben. Neben den unternehmerischen Herausforderungen gibt es außerdem zahlreiche Risiken, die die Existenz bedrohen können. Diese Risiken können Sie stark minimieren, wenn Sie sich mit den richtigen Versicherungen absichern. Dazu gehören betriebliche, aber auch persönliche Versicherungen.

Welche Versicherungen Sie als Selbstständiger tatsächlich brauchen, hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • die Branche, in der Sie tätig sind
  • Ihre Einkommensverhältnisse
  • Ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis

Ein Unternehmer, der für die Produktion teure Maschinen benötigt, braucht einen anderen Versicherungsschutz als ein Freelancer, der ein rein digitales Produkt anbietet. Außerdem macht es einen großen Unterschied, ob Sie mit Ihrem Einkommen alleine eine ganze Familie versorgen müssen oder nur sich selbst.  

Folgende Versicherungen sollte jedoch jeder Selbstständige zur existenziellen Grundabsicherung abschließen:

Private Risiken Betriebliche Risiken
Krankenversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Firmen-Rechtsschutzversicherung
Private Altersvorsorge Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Unfallversicherung  

Tipp

Freiberufler und Selbstständige müssen sich zudem selbst um eine private Altersvorsorge kümmern, damit ihnen später eine ausreichende Rente zur Verfügung steht.

Pflichtversicherungen für Selbstständige

Jede Person in Deutschland – egal ob selbstständig oder angestellt – ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass bei Angestellten der Arbeitgeber einen Teil der Versicherungskosten trägt. Selbstständige müssen den vollen Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche bezahlen. Die übrigen Pflichtversicherungen sind abhängig von der Branche, in welcher der Selbstständige tätig ist.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Versicherungen, die der Staat für Selbstständige zur Pflicht gemacht hat.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Nicht jeder Selbstständige muss sich zwangsläufig privat Krankenversichern. Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung bei einem Arbeitgeber gesetzlich versichert waren, dürfen Sie auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Auch Künstler gehören über die Künstlersozialkasse der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Die Entscheidung, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen, hat auch direkten Einfluss auf die Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Freiberufler und Selbstständige automatisch auch pflegeversichert. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie zusätzlich eine Pflegeversicherung abschließen. Denn auch diese ist in Deutschland Pflicht.

Gewerbliche Pflichtversicherungen: abhängig von der Branche

Je nachdem in welcher Branche ein Selbstständiger tätig ist, müssen andere Pflichtversicherungen abgeschlossen werden. Da jede Berufsgruppe andere Risiken mit sich bringt, unterscheiden sich auch die benötigten Versicherungen. Für manche selbstständigen Berufe sind neben der Krankenversicherung keine weiteren Versicherungen verpflichtend.

Einen Überblick über die Pflichtversicherungen für die einzelnen Berufsgruppen finden Sie im Folgenden.

Selbstständige, die einem Heilberuf nachgehen, sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu gehören u. a. Ärzte, Apotheker, Hebammen, Physiotherapeuten und Pfleger.
Hebammen können sich von der Versicherungspflicht befreien, wenn sie keine aktive Geburtshilfe, sondern nur Tätigkeiten wie die Versorgung nach der Geburt von Mutter und Baby übernehmen.
Selbstständige Krankenpfleger sind ebenfalls nicht dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, können sich jedoch freiwillig absichern.    
Zudem besteht für Krankenpfleger und Hebammen die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen.
Apotheker benötigen zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung. Wenn sie Medikamente zum Versand anbieten, schreibt der Staat außerdem noch eine Transportversicherung vor.

Selbstständige und Freiberufler, die einen handwerklichen Beruf ausüben, müssen eine Rentenversicherung abschließen. Das gilt zumindest, wenn sie Mitglied der Handwerkskammer sind. Diese Berufsgruppe umfasst z. B. Dachdecker, Maler, Lackierer oder Schreiner.
Hausgewerbetreibende benötigen zusätzlich noch eine betriebliche Unfallversicherung.  
Versicherungen wie eine Berufshaftpflichtversicherung sind zwar keine Pflicht, aber in den meisten Fällen sinnvoll.

Für selbstständige Lehrer und Erzieher ist der Abschluss einer Rentenversicherung verpflichtend. Wenn sie unter 450 € im Monat verdienen oder Angestellte haben, sind sie von der Versicherungspflicht befreit. Das kommt z. B. vor, wenn sie sich als freiberuflicher Lehrer nebenberuflich etwas dazuverdienen.
Auch Musiklehrer, Nachhilfelehrer, Yogalehrer oder Coaches können in diese Berufsgruppe fallen. Hier kommt es ganz darauf an, wie sie das Finanzamt eingruppiert.

Wer andere Menschen berät, kann dabei auch große Schäden verursachen. Damit Sie sich gegen das Risiko eines sogenannten Vermögensschadens absichern können, ist eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. In diese Berufsgruppe gehören z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Unternehmensberater. Bei manchen beratenden Berufen ist lediglich eine Vermögensschaden-Haftpflicht vorgeschrieben.

Selbstständige wie Architekten oder Ingenieure planen umfangreiche Projekte mit großen Budgets. Planungsfehler und Unachtsamkeiten können passieren, werden allerdings schnell richtig teuer. Vor diesem Risiko schützt die Berufshaftpflichtversicherung, die jeder Selbstständige in dieser Berufsgruppe abschließen muss.

Künstler und Publizisten sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rentenversicherung abzuschließen. Die meisten Selbstständigen in dieser Berufsgruppe sind allerdings über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Als Mitglied zahlen sie für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ähnlich wie Angestellte lediglich die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse. Das Geld kommt aus den Steuereinnahmen und der Künstlersozialabgabe, die alle Unternehmen zahlen müssen, die Künstler beschäftigen.
Zu dieser Berufsgruppe gehören neben Künstlern u. a. auch Musiker, Publizisten, Fotografen und Designer.

Keine Pflicht, aber sinnvoll: Private Versicherungen für Selbstständige

Neben den staatlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen gibt es weitere Versicherungen, die für Selbstständige und Freiberufliche sinnvoll sein können. Denn die Pflichtversicherungen decken zwar den absoluten Ernstfall ab, bieten aber keinen umfassenden privaten und beruflichen Schutz. Dafür sind zusätzliche Versicherungen notwendig. Diese Zusatzversicherungen gehören zu den wichtigsten Absicherungen für Selbstständige.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie nur noch wenige Stunden oder gar nicht mehr arbeiten können. Wer seinen gewohnten Lebensstandard trotzdem aufrechthalten möchte, sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Viele Selbstständige und Freiberufliche sind nicht über das staatliche Rentenversicherungssystem abgesichert und würden daher keine oder nur eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente bis zum Ruhestand.

Die private Altersvorsorge für Selbstständige

Über die private Altersvorsorge sollte sich jeder Selbstständige so früh wie möglich Gedanken machen. Einige Berufsgruppen wie Künstler, Handwerksmeister oder Dozenten an Hochschulen sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für die meisten Freiberufler und Selbstständigen ist das jedoch optional und sie können selbst entscheiden, wie sie fürs Alter vorsorgen möchten.

Tipp

Wenn Sie weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten, müssen Sie bei der Rentenversicherungsanstalt innerhalb von 5 Jahren einen Antrag auf Weiterversicherung stellen. Tun Sie das nicht, ist die Wiederaufnahme nur sehr schwer möglich.

Eine Alternative ist eine private Rentenversicherung. Sie bietet eine finanzielle Absicherung im Alter z. B. in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer monatlichen Rente. Die private Rentenversicherung ist sehr flexibel und kann auf die eigenen Bedürfnisse individuell angepasst werden.

Für folgende Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Pfleger
  • Lehrer und Erzieher 
  • Künstler und Publizisten
  • Seelotsen und Küstenschiffer

Unfallversicherung für Selbstständige

In manchen Berufen ist das Unfallrisiko höher als in anderen. Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Als Selbstständiger können Sie sich z. B. bei einer Berufsgenossenschaft versichern. Die Leistungen entsprechen dann denen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dadurch sind Sie auf dem Weg zur Arbeit oder an Ihrer Arbeitsstelle abgesichert. Wenn Sie sich jedoch auch in Ihrer Freizeit vor den finanziellen Schäden eines Unfalls absichern möchten, bietet eine private Unfallversicherung einen umfassenden Schutz.

Für folgende Berufsgruppen ist aufgrund des erhöhten Risikos eine Unfallversicherung gesetzlich verpflichtend:

  • Hausgewerbetreibende
  • Seelotsen, Küstenschiffer und –fischer
  • landwirtschaftliche Unternehmer
  • einige Berufe im Gesundheitswesen

Weitere mögliche Versicherungen für Selbstständige

Natürlich hängt es von Ihrem Beruf, Ihrer Lebenssituation und Ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden ab, welche Versicherungen Sie auf jeden Fall abschließen sollten. Neben den bereits genannten Versicherungen gehört für jeden Menschen eine Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen im Leben.

Selbstständige, die eine Familie versorgen müssen, sollten sich außerdem über eine Risikolebensversicherung Gedanken machen. Wenn Sie außerdem Wohneigentum besitzen, sind eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung sinnvoll.

Alle Risiken, die massiv Ihre Existenz bedrohen können, sollten auf jeden Fall abgesichert werden. Alle weiteren Risiken sind optional und hängen von Ihnen selbst ab. In erster Linie geht es darum, dass Sie nachts gut schlafen können und sich so wenig Sorgen wie möglich machen müssen.

Wichtige betriebliche Versicherungen für Ihr Unternehmer

Der beste Schutz vor unternehmerischen Risiken sind ein solider Businessplan, ein durchdachtes Konzept, weitsichtige Entscheidungen und Engagement. Vor betrieblichen Gefahren wie Einbruch, Haftungsfragen oder einer Klage können Sie sich mit entsprechenden Versicherungen schützen. Eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen für Ihr Unternehmen finden Sie im Folgenden.

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung deckt im Wesentlichen ähnliche Risiken für Unternehmer ab. Die Berufshaftpflicht sichert vor allem Berufsgruppen wie z. B. Ärzte, Notare oder Steuerberater ab, wohingegen sich die Betriebshaftpflicht an produzierende Gewerbe und deren Mitarbeiter richtet.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Selbstständige, wenn Mitarbeiter, Besucher, Kunden oder Lieferanten bei einer betrieblichen Tätigkeit zu Schaden kommen. Sie kommt sowohl für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler Pflicht. Sie schützt vor hohen Schadensersatzforderungen, wenn doch einmal ein Fehler bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit passieren sollte. Für folgende Berufe ist die Berufshaftpflichtversicherung eine verpflichtende Voraussetzung:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Versicherungsberater
  • Wirtschaftsprüfer

Da jedes Unternehmen von anderen Risiken betroffen ist, können die Versicherungsleistungen individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmer und Selbstständige

Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden kommt immer dann zum Tragen, wenn dem Auftraggeber durch den Selbstständigen ein finanzieller Schaden entsteht. In dem Fall kann der Auftraggeber Schadenersatz fordern. Gerade für Berater, Gutachter und Prüfer ist diese Versicherung sinnvoll. Denn sie bietet eine umfangreiche Absicherung gegen hohe Kosten durch fehlerhafte Beratung, Fehler bei der Materialbeschaffung oder Versäumnis von Fristen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht kümmert sich sowohl um die Prüfung der Haftungsfrage als auch um die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen oder die Wiedergutmachung des Schadens.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für zahlreiche beratende und planende Berufe zur Absicherung der Existenz Pflicht:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Inkassobüros
  • Rentenberater
  • Versicherungsberater
  • Wirtschaftsprüfer

Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

Ein Rechtsstreit kostet nicht nur wertvolle Energie, sondern kann auch schnell sehr teuer werden. Im beruflichen Rahmen kann es immer zu Streitigkeiten mit Auftraggebern kommen. Wenn der Kunde mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, Lieferanten minderwertige Ware liefern oder ein Kunde seine Rechnung nicht wie vereinbart begleicht, landet ein Streit schnell vor Gericht.

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt bei einem Rechtsstreit mit Auftraggebern, Dienstleistern, Vermietern oder Behörden. Neben der Kostenübernahme stellt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung der ERGO auch eine telefonische Sofort-Beratung sowie einen Mediator kostenlos zur Verfügung.

Die gewerbliche Cyber-Versicherung wird immer wichtiger

Die Cyber-Versicherung ist noch recht neu auf dem Markt. Sie schützt vor den finanziellen Schäden, die durch Hacker-Angriffe, Datenverlust oder Verletzung des Datenschutzes entstehen können. Durch die zunehmende Digitalisierung jedes Unternehmens nimmt die Bedeutung der Cyber-Versicherung immer mehr zu. Je sensibler die Daten sind, die der Selbstständige erhebt, desto wichtiger ist eine Absicherung. Vor allem für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann ein erfolgreiches Hacking enorme Auswirkungen haben.

Die Cyber-Versicherung deckt aber auch Schäden an der IT-Hardware, Verstöße der digitalen Kommunikation oder Verletzungen der Netzwerksicherheit ab.

Zusammenfassung: Versicherungen für Selbstständige

Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler gibt es viele. Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Umfeld. Als Selbstständiger unterversichert zu sein, kann schnell die Existenz gefährden. Trotzdem gibt es keinen Grund, sich zu überversichern und blind jeden möglichen Tarif abzuschließen. Je nach Branche gibt es einige Pflichtversicherungen, die Sie sowieso zur Ausübung Ihrer Tätigkeit abschließen müssen.

Als weitere Faustregel gilt, dass Sie soweit abgesichert sein sollten, dass im Ernstfall Ihre Existenz nicht bedroht ist. Folgende Fragen sollten Sie sich bei der Existenzgründung zum Thema Versicherungen stellen:

  • Welche Risiken entstehen durch meine Selbstständigkeit?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Risiken eintreten?
  • Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen dieser Risiken?
  • Wie kann ich diese Risiken im Ernstfall kompensieren?

Da die Absicherung einer Selbstständigkeit elementar und anspruchsvoll ist, sollten Sie sich außerdem umfassend beraten lassen. ERGO bietet umfassende Beratungsleistungen, die sich speziell an den individuellen Anforderungen von Selbstständigen orientieren. So sind Sie auch als Selbstständiger bei Verlust des Einkommens, Arbeitsunfähigkeit und allen weiteren Schäden ausreichend geschützt.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema „Versicherungen für Selbstständige“

Diesen Mythos liest man immer mal wieder. Er ist allerdings falsch. Auch Selbstständige sind, wie jeder Mensch in Deutschland verpflichtet, gewisse Versicherungen abzuschließen. Dazu gehören zumindest eine Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Je nach Branche sind weitere Absicherungen wie eine Berufshaftpflicht, Unfallversicherung oder Rentenversicherung verpflichtend. Somit ist häufig das Gegenteil der Fall. Selbstständige haben aufgrund des erhöhten beruflichen Risikos mehr Pflichtversicherungen als Angestellte.

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, wie viel Sie verdienen und wie groß Ihr Sicherheitsbedürfnis ist, brauchen Sie mehr oder weniger Versicherungen.

Was jeder Selbstständige verpflichtend abschließen muss, ist eine Krankenversicherung. Anders als Angestellte, müssen Selbstständige hier für die vollen Versicherungskosten aufkommen. Wie hoch der Betrag für die Krankenversicherung ausfällt, hängt in erster Linie mit dem Einkommen zusammen. Der Mindestbetrag liegt bei rund 153 € monatlich. Gutverdiener zahlen hingegen bis zu 780 € in die gesetzliche Krankenkasse. Die Beträge für die private Krankenversicherung variieren ebenfalls stark.

Selbstständige sollten sich so früh wie möglich Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Für einige Berufsgruppen wie selbstständige Lehrer, Künstler oder Handwerker ist die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend. Andere Freiberufler können selbst entscheiden, ob sie in die Rentenkasse einzahlen möchten. In dem Fall müssen diese in den ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.

Wenn Sie sich gegen eine gesetzliche Rentenversicherung entscheiden, können Sie eine private Rentenversicherung abschließen. Natürlich gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, sich für die Rente abzusichern. Sie können Vermögen in Form von Immobilien, Fonds oder Aktien aufbauen, die dann später Ihre Rente zahlen.

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